Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen
Die Anforderungen an die externe Berichterstattung haben sich in den letzten Jahren durch die Internationalisierung der Rechnungslegung deutlich verschärft. Durch die im Jahre 2004 verkündeten Reformgesetze (BilReG, BilKoG, APAG) sind die Grundsätze der Rechnungslegung aber auch durch die Unabhängigkeit und Aufsicht der Abschlussprüfer konsequent fortentwickelt und an die international geltenden Grundsätze angepasst worden. Dazu wird auch das geplante Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz weiter beitragen.
Nach dem in der Europäischen Union geltenden Recht ist die Bilanzierung seit 2005 nach den "International Financial Reporting Standards (IFRS)“ für Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen verpflichtend, jedoch ist auch den übrigen Unternehmen freigestellt, Abschlüsse nach IFRS aufzustellen. International tätige Unternehmen, gleichgültig ob kapitalmarktorientiert oder nicht, werden zukünftig faktisch zur Rechnungslegung nach international akzeptierten Standards gezwungen sein, um ihre Wettbewerbsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus können künftig mittelständische Unternehmen mit der Bilanzierung nach IFRS konfrontiert werden, wenn Kreditinstitute gemäß IFRS vergleichbare Abschlüsse verlangen so z.B. für Ratingzwecke.
Unsere Mandanten benötigen deshalb eine Abschlussprüfung, die sich an den individuellen Gegebenheiten ausrichtet und den Anforderungen jederzeit gerecht wird. Dies wird durch die langjährige Erfahrung unserer Mitarbeiter in der Prüfung von Unternehmen verschiedenster Größen, Rechtsformen und Branchen gewährleistet. Im Vordergrund stehen dabei die Effizienz und die Qualität unserer Leistungen.
Dabei ist unser Prüfungsansatz geprägt durch das Verständnis für die spezifischen Geschäftsprozesse und das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld unserer Mandanten. Bei der Prüfung setzen wir auf die Verwendung modernster Methoden und Techniken, die eine Aufbereitung auch großer Datenmengen zur Erfassung und Analyse von Informationen ermöglichen. Dadurch schaffen wir die Grundlage für das sachgerechte und nutzenorientierte Verhältnis zu unseren Mandanten. So stellt die Jahresabschlussprüfung keine lästige Pflicht dar sondern ist ein nutzbringendes Instrument für Ihr Unternehmen, indem sie es ermöglicht für Sie konkrete Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.
Ihr Nutzen:
Gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfung
Sie erhalten eine Abschlussprüfung, die sich an Ihren individuellen Gegebenheiten ausrichtet
Sie erhalten eine verständliche und an Ihren Bedürfnissen ausgerichtete Berichterstattung über die Prüfungsergebnisse
Wir informieren Sie über mögliche Schwächen und unterbreiten Verbesserungsvorschläge
Die Jahresabschlussprüfung stellt keine lästige Pflicht dar sondern ist ein nutzbringendes Instrument für Ihr Unternehmen
Sonderprüfungen
Zu unserem Angebot gehören einerseits die gesetzlich geregelten Sonderprüfungen wie zum Beispiel
„Grüner Punkt “-Prüfungen
Gründungsprüfungen bei Kapitalgesellschaften
Werthaltigkeitsprüfung von Sacheinlagen
Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen
aktienrechtliche Sonderprüfungen
Prüfung nach § 53 HGrG
Zum anderen gehören zu unserem Service-Angebot Prüfungen, die nicht gesetzlich geregelt sind, sondern die individuell von unseren Mandanten gewünscht werden wie zum Beispiel
Due Diligence (Financial, Tax)
Unterschlagungsprüfungen
Mittelverwendungsprüfungen
Auch im Bereich der Sonderprüfungen erfolgt unsere Prüfungstätigkeit auf der Grundlage eines auf das jeweilige Unternehmen und den Auftrag abgestimmten Prüfungskonzepts. Dieses Konzept trägt unter der Beachtung von Effizienz und Qualität unserer Leistungen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit Rechnung.