
Erstmalig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, sind Unternehmen verpflichtet, im Rahmen der E-Bilanz folgende Dokumente elektronisch an die Finanzverwaltung zu melden:
- Bilanz / Handelsbilanz
- Steuerbilanz
- Überleitungsrechnung
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Ergebnisverwendung
- Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften
Für die Übermittlung der Daten hat die Finanzverwaltung den Standard XBRL ausgewählt. Das Ziel von XBRL ist es, Ineffizienzen zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf in der Datenübermittlung zu gewährleisten. Diese Umstellung zwingt Unternehmen, gravierende Änderungen in Ihren Prozessen und vor allem bei ihrer IT vorzunehmen. Bei Nichtbeachtung der neuen Verordnung droht Unternehmen die Festsetzung von Zwangsgeldern.
Mit dem finalen Anwendungschreiben zur E-Bilanz vom 28. September 2011 hat das Bundesfinanzministerium auch eine Nichtbeanstandungsregelung veröffentlicht. Danach “wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet”, wenn die Übermittlung für das Erstjahr noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch getätigt wird. Die finalen Taxonomien wurden inzwischen auch veröffentlicht.
Der Finanzverwaltung bieten sich durch den permanenten Zugriff auf Ihre Daten ganz neue Möglichkeiten im Hinblick auf die Auswertung und in der Folge im Bereich der Betriebsprüfung. Durch die Digitalisierung der Daten findet eine erste, automatisierte Plausibilitätsprüfung statt. Konnten bisher nur erlassene Bescheide geprüft werden, kann die Finanzverwaltung künftig auch laufende Sachverhalte bei nicht vorhandender Plausibilität prüfen. Das hiervon kräftig Gebrauch gemacht werden soll, zeigt sich unter anderem daran, dass allein Nordrhein-Wetsfalen in 2011 rund 1.000 neue Betriebsprüfer einstellen wird. Wenn Sie entsprechend vorbereitet sind, bietet Ihnen dies nicht nur Nachteile, sondern auch schnelle Rechtssicherheit bei unklaren Sachverhalten.
Mit unserem E-Bilanz-Check durchleuchten und analysieren wir Ihre IT und Ihre Mitarbeiter. Als Ergebnis dieser Analyse unterbreiten wir Ihnen Vorschläge für Anpassungen und Anschaffungen im Bereich der IT und beraten Sie bei der Fortbildung Ihrer Mitarbeiter, damit die Umstellung korrekt erfolgt und Sie keine böse Überraschung erleben.









