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Investition in Ihre Zukunft kann gefördert werden

 

Unter dem Motto des Landes Schleswig-Holstein "Mehr Weiterbildung - Mehr Beschäftigte" läuft das Förderprogramm "Zukunftsprogramm Arbeit", welches wie folgt ausgerichtet ist:

 

Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) können einen Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme erhalten. Frauen in KMU sind von dieser Förderung besonders angesprochen. Gefördert werden bis zu 100% der zuwendungsfähigen Seminarkosten, sofern das Unternehmen die/den Beschäftigten zur Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freistellt. Findet die Weiterbildung in er Freizeit statt, hat der Auftraggeber 55% der Auftragskosten zu tragen. Die restlichen 45% können bezuschusst werden. Der beschäftigende Betrieb sowie der Weiterbildungsträger müssen ihren Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Des Weiteren muss der Antrag vor Beginn der Weiterbildung gestellt werden. Erst nach Zustimmung der Bewilligungsbehörde darf mit der Weiterbildung begonnen werden.

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an: Helen Merk, Tel: 0049 (4608) 90 29 48, helen.merk(at)danrevision.com

 

Flensburg-Handewitt im Februar 2008/Helen Merk