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Rahmenvereinbarung über die künftige Besteuerung von Pensionen
 

Neues über die Auswirkungen des EU-Urteiles über das dänische Pensionssystem. Am 27. Juni 2007 haben die Parteien des dänischen Folketing eine Rahmenvereinbarung über neue EU-konforme Regeln vereinbart. Es wird ein neues Gesetz im Laufe des Herbstes erwartet.

 

Diese Nachricht ist wichtig für alle Grenzgänger mit Arbeit in Dänemark und für die Versicherungsbranche.

 

Dänische Pensionsbesteuerung

Rahmenvereinbarung über die künftige Pensionsbesteuerung

 

Die Regierung und die Parteien DF, RV, S und SF haben am 27. Juni 2007 eine Rahmenvereinbarung über die künftige Pensionsbesteuerung abgeschlossen.

 

In der Zeitschrift FACIT für März 2007 haben wir „Das dänische Pensionsverfahren“ besprochen, welche in aller Kürze das Problem umfasste, dass der EU-Gerichtshof die dänischen Pensionsbesteuerungsregeln nicht anerkannt hat. Die Folge davon war, dass Dänemark dazu verpflichtet wurde, die Abzugsmöglichkeit von Beiträgen zu Pensionen insoweit zu erweitern, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit für Beiträge zu ausländischen Pensionsordnungen auch anzuerkennen ist.

 

Der Kern der künftigen Besteuerung von Pensionen ist die Umlage der Steuerpflicht auf das Individuum, so dass die Steuerpflicht den jeweiligen Pensionseinzahler betrifft.

 

Flensburg-Handewitt, den 14.08.2007, Dr. Lars Eriksen

Die Hauptpunkte der Abmachung

Die Parteien einigten sich über das Folgende:

 

  • Das dänische Modell der Pensionseinzahlungen wird fortgeführt – es besteht ungeändert weiterhin ein Abzugsrecht für Pensionseinzahlungen, welche von dem Arbeitgeber oder privat vorgenommen werden.
  • Es wird weiterhin ein Abzugsrecht für Pensionseinzahlungen nach einem Vertragsmodell in Ländern innerhalb der EU/EWR geben.
  • Ausländische Anbieter von Pensionsregelungen müssen eine verpflichtende Abmachung mit den dänischen Behörden darüber treffen, Kontrollmitteilungen, Einbehalt und Einzahlung der (dänischen) Steuern in der gleichen Weise wie dänische Kreditinstitute vorzunehmen.
  • Der Pensionssparer muss einwilligen, dass die Auszahlung von Pensionen, welche nach einem eventuellen Wegzug ins Ausland (= nicht Dänemark) erhalten werden, nach dem dänischen Pensionsbesteuerungsgesetz besteuert werden.
  • „Das Pensionsabwurfsteuergesetz“ (dän.: Pensionsafkastskatten, „PAL-skat“ genannt) wird so geändert, dass die Steuerpflicht für sämtliche Typen der Pensionsordnungen auf das Individuum umgelegt wird.

 

 

Frankreich und Spanien

Dänemark hat – nach den geltenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich und Spanien – nicht das Besteuerungsrecht an dänischen Pensionen welche auf verzogenen dänischen Renten eingezahlt werden. Das gilt unangesehen, ob die Einzahler seinerseits die steuerliche Abzugsmöglichkeit (dansk: fradrag) für die Einzahlungen erreicht haben.

 

Daher haben sich die Vertragsparteien darüber geeinigt, dem Steuerminister dazu zu bevollmächtigen die Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich und Spanien zu kündigen. Nach dem Plan sollen danach schnellstmöglich Verhandlungen über neue Abkommen eingeleitet werden um die Besteuerung der privatgezeichneten Pensionen zu sichern.

 

 

Neue Gesetzgebung

Es wird erwartet, dass die Gesetzgebung im Laufe des Herbstes 2007 durchgeführt wird.

 

Die steuerliche Abzugsmöglichkeit für ausländische Regelungen wird bereits ab 2008 ermöglicht. Die Umlegung der PAL-Steuern von der Ebene der Institute auf die Ebene des Individuums soll erst ab 2009 möglich werden.

 

Wir bedanken uns bei Sønderjyllands Revisionskontor, Pattburg, Apenrade, Sonderburg für die Überlassung dieser Information.

 

Wir verweisen auf unsere Mitteilung im April 2007:

 

http://www.danrevision.com/Artikel/ArtikelUdenlandskepensionsordninger.htm

 

Flensburg-Handewitt im August 2007, Dr. Lars Eriksen