Gute Nachrichten für Windmühleneigentümer mit Wohnsitz/Betriebsstätte in Dänemark: Abschreibung an Windmühlen in Dänemark bei Sicherheitsübereignung an Bank doch möglich. Skatteraadet hat seine Ansicht revidiert. Entscheidung vom 24. April 2008 in der Form einer Wiederaufnahmeentscheidung einer verbindlichen Anfrage (bindende svar).
Wir helfen Ihnen gern bei der Investition in die Windenergie.
Kontakt: Dr. Lars Eriksen, Mail: lars.eriksen@danrevision.com