Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark
von dem Wunsch geleitet, durch ein neues Abkommen, das den heutigen Beziehungen zwischen beiden Staaten und den Entwicklungen im Steuerrecht Rechnung trägt, die Doppelbesteuerung zu vermeiden und sich gegenseitig Beistand in Steuersachen zu leisten -
sind wie folgt übereingekommen:
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Ziel des Abkommens
Die Vertragsstaaten wirken nach diesem Abkommen zusammen, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Steuererhebung zu sichern. Die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten werden sich hierzu in geeigneten Zeitabständen über Änderungen in ihren Steuergesetzen informieren und beraten, wie die genannten Ziele zu erreichen sind. Die zuständigen Behörden können im Rahmen dieses Abkommens unmittelbar miteinander verkehren.
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