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	<title>Steuerberater Wirtschaftsprüfer</title>
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	<description>Steuerberater-Steuerberatung International</description>
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		<title>Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke?</title>
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		<pubDate>Wed, 16 May 2012 05:04:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes überwiegend stattgegeben, den eine AG &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/verfassungsmasigkeit-der-sog-zinsschranke/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat einem Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes überwiegend stattgegeben, den eine AG auf verfassungsrechtliche Zweifel an der sog. Zinsschranke stützte (BFH, Beschluss vom 13.03.2012 &#8211; I B 111/11).</strong></p>
<p>Die Zinsschranke (§ 8a Körperschaftsteuergesetz &#8211; KStG) verhindert den vollständigen Abzug betrieblicher Zinsaufwendungen, um konzerninternen Fremdkapitalfinanzierungen mit dem Ziel der Gewinnverlagerung ins Ausland zu begegnen. Von diesem Ziel ausgehend gilt sie konsequenterweise grundsätzlich nicht, wenn der Betrieb nicht oder nur anteilsmäßig zu einem Konzern gehört (sog. Stand-alone-Klausel). Diese Ausnahme von der Regel traf zwar im vorliegenden Fall auch auf die Antragstellerin, eine Immobiliengesellschaft in der Rechtsform einer AG, für ihre fremdfinanzierten Immobilienobjekte zu. Das Gesetz sieht aber eine Rückausnahme vor (§ 8a Abs. 2 Alternative 3 KStG): Weil es sich um eine AG handelte, wäre die Zinsschranke nur dann unanwendbar gewesen, wenn die Bank, die die Zinszahlungen erhielt, nicht i.H.v. mehr als 10 % des Zinssaldos auf einen zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar an der AG Beteiligten hätte Rückgriff nehmen können. Diese Rückgriffsmöglichkeit bestand aufgrund von Bürgschaften eines Aktionärs und eines mittelbaren Gesellschafters im vorliegenden Fall. Daher wurde die Zinsschranke angewendet, wogegen die Antragstellerin mit Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vorging.</p>
<p>Der BFH gab dem Antrag überwiegend statt.</p>
<p>Hierfür musste er nicht auf die viel diskutierte Frage einer Verfassungswidrigkeit der Zinsschranke im Allgemeinen eingehen. Es genügten im Streitfall verfassungsrechtliche Zweifel an der für Körperschaften geltenden Rückausnahme von der Stand-alone-Klausel. Der BFH hat solche Zweifel, soweit durch die Rückausnahme nicht nur Umgehungsgestaltungen erfasst werden, bei denen die Gefahr einer Verlagerung von Steuersubstrat (Besteuerungsgrundlagen) besteht, sondern auch Zinsaufwendungen für übliche, lediglich durch Bürgschaften gesicherte Bankdarlehen. Insoweit könnte es nach Ansicht des Gerichts an der ausreichend zielgenauen Formulierung der Regelung als Missbrauchstypisierung fehlen.</p>
<p>Der Auffassung des erstinstanzlichen Finanzgerichts, das den Antrag schon wegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung abgelehnt hatte, konnte sich der BFH nicht anschließen. Die allein durch die Zinsschranke eintretende Steuerbelastung von über 1,1 Mio. EUR begründe auch ohne konkrete Existenzgefährdung ein Aussetzungsinteresse der Antragstellerin, das im Streitfall das öffentliche Interesse an einer geordneten Haushaltsführung überwiege.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 09.05.2012</p>
<p>(BFH, 13.03.2012 &#8211; I B 111/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 16.05.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>24.05.12: Exportseminar &#8211; Optimismus in Deutschland</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/21-05-12-exportseminar-optimismus-in-deutschland/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 05:32:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 24. Mai 2012 nimmt Dr. Lars Eriksen von der DanRevision Gruppe  an einem Exportseminar &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/21-05-12-exportseminar-optimismus-in-deutschland/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 24. Mai 2012 nimmt Dr. Lars Eriksen von der DanRevision Gruppe  an einem Exportseminar bei DI, der Organisation der dänischen Industrie, Kopenhagen teil.</strong></p>
<p>Das Seminar trägt den Titel ”Fokus auf den steigenden Optimismus in Deutschland”. Deutschland ist mit seinen 81 Mio. Einwohnern der wichtigste Exportmarkt für Dänemark, das Potenzial wird für die kommenden Jahre weiterhin hoch sein. Deshalb stellt DI Deutschland in den Mittelpunkt und lädt zu einem Seminar am 24.Mai 2012 über Geschäftsmöglichkeiten auf dem deutschen Markt ein.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 15.05.2012</p>
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		<title>Wachstum in Deutschland. Mach mit beim deutschen Aufschwung.</title>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 05:24:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Introduktion zum Export nach Deutschland für dänische IT-Unternehmen in Kopenhagen Am 9.5.2012 hielt Dr. Lars &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/wachstum-in-deutschland-mach-mit-beim-deutschen-aufschwung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Introduktion zum Export nach Deutschland für dänische IT-Unternehmen in Kopenhagen</strong></p>
<p>Am 9.5.2012 hielt Dr. Lars Eriksen bei der Wirtschaftsförderung Kopenhagen ein Seminar für IT-Existenzgründer ab. Deutschland bietet sich auch als IT-Markt an: Joint Venture, Outsourcing und Subunternehmer nach Deutschland. Für dänische Unternehmer ist der deutsche Aufschwung wichtig, zu einer Zeit wo der Markt in Dänemark stagniert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 15.05.2012</p>
<p>Dr. Lars Eriksen</p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="attachment_4970" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/dr-lars-eriksen.jpg"><img class="size-medium wp-image-4970" title="Dr. Lars Eriksen" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/dr-lars-eriksen-300x199.jpg" alt="Dr. Lars Eriksen" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Dr. Lars Eriksen</p></div>
<p>Kontakt:</p>
<p>Dr. Lars Eriksen</p>
<p>Tel: +49 (0)4608 90 29 75</p>
<p>Mail: lars.eriksen(at)danrevision.com</p>
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		<title>Arbeitslosmeldung als Voraussetzung für Kindergeldanspruch</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/arbeitslosmeldung-als-voraussetzung-fur-kindergeldanspruch/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 May 2012 05:03:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Kindergeldanspruch besteht auch für ein Kind, das arbeitslos gemeldet ist, daneben aber ein geringfügiges &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/arbeitslosmeldung-als-voraussetzung-fur-kindergeldanspruch/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein Kindergeldanspruch besteht auch für ein Kind, das arbeitslos gemeldet ist, daneben aber ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ausübt. Eine nicht wirksam bekannt gegebene Vermittlungssperre der Arbeitsagentur ist ebenfalls unerheblich für den Anspruch auf Kindergeld (FG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2012 &#8211; 14 K 1209/11 Kg)</strong></p>
<p>Der in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellte Sohn des Klägers hatte sich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend gemeldet. Nachdem er einen Beratungstermin ohne Angabe von Gründen nicht wahrnahm und auch eine Rückfrage erfolglos blieb, ordnete die Arbeitsagentur eine Vermittlungssperre an und meldete das Kind aus der Arbeitsvermittlung ab. Gleichzeitig wurde die Festsetzung des Kindergelds aufgehoben. Der Kläger wandte sich gegen die Aufhebung mit der Begründung, eine Vermittlungssperre sei seinem Sohn nicht bekannt gegeben worden.</p>
<p>Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG wird ein Kind, das das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, beim Kindergeld berücksichtigt, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitsuchender gemeldet ist. Nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) reicht es aus, wenn eine entsprechende Meldung als arbeitslos bei der Arbeitsagentur erfolgt. Zwar lasse die Anordnung einer Vermittlungssperre nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III den Status als arbeitssuchendes Kind entfallen. Eine derartige Vermittlungssperre sei im Streitfall aber mangels wirksamer Bekanntgabe nicht in Kraft getreten. Auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis stehe der Kindergeldberechtigung nicht entgegen. Arbeitslos könne auch sein, wer eine geringfügige Beschäftigung von regelmäßig weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübe.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Düsseldorf im Newsletter April 2012</p>
<p>(FG Düsseldorf, 01.03.2012 &#8211; 14 K 1209/11 Kg)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 15.05.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>13.06.12: Fachtagung Außenwirtschaft, Handwerkskammer Lübeck</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/13-06-12-fachtagung-ausenwirtschaft-handwerkskammer-lubeck/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 08:09:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 13. Juni 2012 hält Gunnar Tessin von der DanRevision Gruppe bei der Fachtagung Außenwirtschaft &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/13-06-12-fachtagung-ausenwirtschaft-handwerkskammer-lubeck/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 13. Juni 2012 hält Gunnar Tessin von der DanRevision Gruppe bei der Fachtagung Außenwirtschaft der Handwerkskammer Lübeck einen Vortrag über Steuern in Dänemark.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wann und Wo:</p>
<p>13.06.2012,</p>
<p>Handwerkskammer Lübeck, Außenwirtschaft</p>
<p>Breite Straße 10-12</p>
<p>23552 Lübeck</p>
<p><a href="http://www.hwk-luebeck.de/http://" target="_blank">www.hwk-luebeck.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 14.05.2012</p>
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		</item>
		<item>
		<title>24.05.12: Führungsstile und Umgangsformen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/gunnar-tessin-fuhrungsstile-und-umgangsformen/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 06:31:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Gunnar Tessin von der DanRevision Gruppe spricht über Führungsstile und Umgangsformen. In Deutschland ist der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/gunnar-tessin-fuhrungsstile-und-umgangsformen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Gunnar Tessin von der DanRevision Gruppe spricht über Führungsstile und Umgangsformen.</strong></p>
<p>In Deutschland ist der Führungsstil hierarchisch, der Chef trifft die Entscheidungen. Viele Mitarbeiter wünschen Rückendeckung für etwaige Beschlüsse. Ist der Chef nicht da,  &#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wann und Wo:</p>
<p>24.05.2012</p>
<p>Nordkolleg Rendsburg</p>
<p>Am Gerhardshain 44, 24768 Rendsburg</p>
<p><a href="http://www.nordkolleg.de" target="_blank">www.nordkolleg.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 14.05.2012</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/verfassungswidrigkeit-eines-sog-treaty-override/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 May 2012 05:03:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die seit langem schwelende Frage vorgelegt, ob der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/verfassungswidrigkeit-eines-sog-treaty-override/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die seit langem schwelende Frage vorgelegt, ob der Gesetzgeber durch ein sog. Treaty override gegen Verfassungsrecht verstößt (BFH, Beschluss vom 10.01.2012 &#8211; I R 66/09).</strong></p>
<p>Im Streitfall klagte der Geschäftsführer und Arbeitnehmer einer inländischen Kapitalgesellschaft, der für die Gesellschaft in der Türkei gearbeitet hatte. Er beanspruchte, mit seinem Arbeitslohn aus dieser Tätigkeit in Deutschland steuerbefreit zu werden, weil das Besteuerungsrecht hierfür nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA)-Türkei nicht Deutschland, sondern der Türkei zustehe. Das Finanzamt berief sich indessen auf § 50d Abs. 8 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Kläger habe nicht nachgewiesen, dass er in der Türkei entsprechende Einkommensteuer bezahlt oder dass die Türkei auf das ihr zustehende Besteuerungsrecht verzichtet hat. Auf die abkommensrechtliche Freistellung komme es daher nicht an.</p>
<p>Konkreter Hintergrund dieses Streitfalls ist die Regelung des § 50d Abs. 8 EStG. Die Regelung betrifft <strong>Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus nichtselbstständiger Arbeit</strong> , die völkerrechtlich <strong>in einem DBA freigestellt</strong> sind. Die in dem Abkommen vereinbarte <strong>Freistellung</strong> der Einkünfte wird nach dem deutschen Recht aber <strong>nur gewährt</strong> , soweit der steuerpflichtige Arbeitnehmer nachweist, dass der Staat, dem nach dem DBA das Besteuerungsrecht zusteht, auf dieses <strong>Besteuerungsrecht verzichtet hat</strong> oder dass die in diesem Staat auf die Einkünfte <strong>festgesetzten Steuern entrichtet</strong> wurden. Durch diese zusätzlichen Bedingungen setzt sich laut BFH das Gesetz im Ergebnis einseitig über die völkerrechtlich vereinbarte Freistellung der Arbeitslöhne hinweg; der Völkerrechtsvertrag werde gebrochen.</p>
<p>Der BFH ist davon überzeugt, dass dies nicht in Einklang mit der verfassungsmäßigen Ordnung und dem Gleichheitssatz steht. Die herkömmliche, früher auch vom BVerfG vertretene Rechtauffassung, wonach es dem Gesetzgeber unbenommen bleibt, den Völkerrechtsvertrag zu &#8220;überschreiben&#8221; (sog. Treaty overriding), lasse sich nach zwischenzeitlich wohl gewandelter Sicht des BVerfG nicht länger aufrechterhalten: Zum einen laufe § 50d Abs. 8 EStG der in Art. 25 Grundgesetz (GG) niedergelegten materiell-rechtlichen Wertentscheidung zum Vorrang der allgemeinen Regeln des Völkerrechts zuwider, ohne dass dafür ein tragfähiger Rechtfertigungsgrund vorliege. Ein solcher Rechtfertigungsgrund sei insbesondere nicht darin zu sehen, dass der Steuerpflichtige bei alleiniger Anwendung des DBA in beiden Vertragsstaaten unbesteuert bleiben und sog. <strong>weiße Einkünfte</strong> erzielen könne. Zum anderen sieht der BFH Gleichheitsverstöße darin, dass der betreffende Arbeitnehmer, der im Ausland arbeitet, infolge der Regelung in § 50d Abs. 8 EStG ohne Berücksichtigung des Abkommens so behandelt wird wie ein Arbeitnehmer, der im Inland arbeitet. Außerdem benachteilige ihn das Gesetz im Ergebnis gegenüber einem Steuerpflichtigen mit anderen Einkünften als solchen aus nichtselbstständiger Arbeit.</p>
<p>Das Normenkontrollersuchen, über das das BVerfG nun zu entscheiden haben wird, betrifft unmittelbar nur die Vorschrift des § 50d Abs. 8 EStG. Mittelbar steht jedoch nach Ansicht des BFH &#8211; und darin liege letztlich die Brisanz des Ersuchens &#8211; eine Vielzahl einschlägiger Regelungen auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichts: Der deutsche Gesetzgeber habe vor allem in der jüngeren Vergangenheit in erheblichem Maße von dem seit langem umstrittenen Mittel des &#8221; <strong>Treaty overriding</strong> &#8221; Gebrauch gemacht, auch, um eine &#8221; <strong>Keinmalbesteuerung</strong> &#8221; zu vermeiden. Erst in letzter Zeit gehe Deutschland verstärkt dazu über, entsprechende <strong>Klauseln zum Rückfall des Besteuerungsrechts</strong> an den Wohnsitzstaat bei besagter &#8220;Keinmalbesteuerung&#8221; in den jeweiligen Abkommen selbst zu verankern oder auch ein Abkommen zu kündigen. Ein Beispiel für eine solche Kündigung sowie für solche abkommenseigenen Rückfallklauseln gebe gerade das DBA-Türkei in seiner alten Fassung aus dem Jahre 1985 und seiner nunmehr neuverhandelten Fassung vom 19.09.2011.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 09.05.2012</p>
<p>(BFH, 10.01.2012 &#8211; I R 66/09)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 14.05.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Im Drittlandsgebiet ansässiger beschränkt steuerpflichtiger Erbe</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/im-drittlandsgebiet-ansassiger-beschrankt-steuerpflichtiger-erbe/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 May 2012 05:31:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die steuerliche &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/im-drittlandsgebiet-ansassiger-beschrankt-steuerpflichtiger-erbe/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die steuerliche Benachteiligung eines im Drittlandsgebiet (außerhalb der EU) ansässigen Erben, der Inlandsvermögen erbt, mit EU-Recht vereinbar ist (FG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2012- 4 K 689/12 Erb).</strong></p>
<p>Der Kläger &#8211; Schweizer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in der Schweiz &#8211; erbte im März 2009 von seiner verstorbenen Ehefrau u.a. ein im Inland befindliches Grundstück im Wert von 329.200 EUR, sonstiges Vermögen in Deutschland in Höhe von 33.689 EUR sowie Vermögen in der Schweiz in Höhe von 169.508 EUR. Das deutsche Finanzamt unterwarf den Erbfall hinsichtlich des im Inland belegenen Grundstücks der Erbschaftsteuer und berücksichtigte lediglich einen Freibetrag in Höhe von 2.000 EUR.</p>
<p>Die Richter des FG haben Zweifel, ob der Freibetrag des § 16 Abs. 2 Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) mit Art. 56 Abs. 1 und Art. 58 des EG-Vertrags zu vereinbaren ist. Nach § 16 Abs. 2 ErbStG steht dem Kläger als <strong>beschränkt Steuerpflichtigem</strong> für seinen Erwerb von Todes wegen (Erbschaft) nur ein Freibetrag von 2.000 EUR zu. Wenn die Erblasserin oder der Kläger zur Zeit des Erbfalls ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt hätten und deshalb kein Fall der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Absatz 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG) vorgelegen hätte, so sei beim Kläger ein Freibetrag von 500.000 EUR zu berücksichtigen und sein Erwerb wäre steuerfrei gewesen.</p>
<p>Der EuGH hatte bereits mit Urteil vom 22.04.2010 (Rs. C-510/08 &#8220;Mattner&#8221;) den Freibetrag des § 16 Abs. 2 ErbStG für europarechtswidrig gehalten, sofern Schenker oder Beschenkter ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben. Im vorliegenden Fall hatten zwar die Erblasserin und der Kläger ihren Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der EU, sondern in einem Drittland. Der EuGH hatte in einem anderen Urteil jedoch ebenfalls entschieden, dass Artikel 56 Abs. 1 EGV auch <strong>Beschränkungen des Kapitalverkehrs</strong> zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern untersagt (EuGH, Urteil vom 18.12.2007 &#8211; Rs. C-101/05 &#8220;Skatteverket&#8221;).</p>
<p>Das FG konnte vorliegend nicht die durch das Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG) eingeführte Option zur beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 3 ErbStG) anwenden, da diese auf Drittstaaten außerhalb des EU-/EWR-Raums keine Anwendung findet.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Düsseldorf im Newsletter April 2012</p>
<p>DanRevision Gruppe, 11.05.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
<p>(FG Düsseldorf, 02.04.2012- 4 K 689/12 Erb)</p>
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		<title>Teilnahme Nils Johannsen an Know-how-Transfer 2012 in Berlin</title>
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		<pubDate>Wed, 09 May 2012 06:03:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Kiel]]></category>
		<category><![CDATA[Backstage]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Nils Johannsen, Steuerberater und Partner nimmt vom 07. bis 11. Mai 2012 am Know-how-Transfer der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/teilnahme-nils-johannsen-an-know-how-transfer-2012-in-berlin/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nils Johannsen, Steuerberater und Partner nimmt vom 07. bis 11. Mai 2012 am Know-how-Transfer der Wirtschaftsjunioren Deutschland in Berlin teil.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Know-how-Transfer ist ein Austausch zwischen Wirtschaft und Politik, organisiert von den Wirtschaftsjunioren Deutschland. Die Junioren verbringen eine Woche zusammen mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages und erleben dabei Politik hautnah &#8211; und Politiker die Wirtschaft. Alle teilnehmenden Politiker werden zu Gegenbesuchen in das Unternehmen ihres WJ-Partners eingeladen. Im vergangenen Jahr hat ein Drittel der Bundestagsabgeordneten an dem Projekt teilgenommen.</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/05/WJD_Kanzlerin_2012_min..jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-164799" title="WJD_Kanzlerin_2012_min." src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/05/WJD_Kanzlerin_2012_min.-300x200.jpg" alt="WJD_Kanzlerin_2012_min." width="300" height="200" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 09.05.2012</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Versetzung führt nicht automatisch zu neuer regelmäßiger Arbeitsstätte</title>
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		<pubDate>Wed, 09 May 2012 05:33:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Versetzung eines Soldaten an eine andere Stammdienststelle rechtfertigt nicht ohne Weiteres die Annahme, dass &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/versetzung-fuhrt-nicht-automatisch-zu-neuer-regelmasiger-arbeitsstatte/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Versetzung eines Soldaten an eine andere Stammdienststelle rechtfertigt nicht ohne Weiteres die Annahme, dass diese Stammdienststelle als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.03.2012 &#8211; 5 K 2160/11).</strong></p>
<p>Die Frage nach der regelmäßigen Arbeitsstätte ist u.a. deshalb relevant, da bei Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte die Fahraufwendungen &#8211; als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte &#8211; nur mit der Entfernungspauschale (0,30 EUR pro Entfernungskilometer) und nicht nach Dienstreisegrundsätzen (0,30 EUR pro gefahrenem Km) berücksichtigt werden können.</p>
<p>Im Streitfall war der Kläger als Soldat im Dezember 2008 zunächst an die Stammdienststelle der Bundeswehr in K kommandiert. Mit Verfügungen vom Oktober/November 2008 wurde er für die Zeit ab 01.01.2009 dorthin versetzt. In einer Verfügung wird u.a. ausgeführt, voraussichtliche Verwendungsdauer: 31.12.2010. Eine Umzugskostenvergütung wurde nicht zugesagt, weil ein Umzug an den neuen Dienstort aufgrund besonderer Gründe nicht durchgeführt werden solle. In seiner Einkommensteuererklärung 2009 machte der Kläger für seine Fahrten zur Stammdienststelle bei den Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit einen Betrag von 6.793,50 EUR (= 22.645 km tatsächliche Fahrtstrecke x 0,30 EUR) nach Dienstreisegrundsätzen geltend. Dagegen war das Finanzamt (FA) der Ansicht, die Dienststelle, an die der Kläger versetzt worden war, stelle seine regelmäßige Arbeitsstätte dar, weswegen nur die Entfernungspauschale mit einem Betrag von 3.438,00 EUR (191 Tage x 60 km x 0,30 EUR) anzusetzen sei. Hiergegen erhob der Kläger Klage vor dem Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz.</p>
<p>Das FG gab dem Kläger Recht.</p>
<p>Die Richter führen u.a. aus, aufgrund der Besonderheiten des Falles seien die Fahrten des Klägers von seinem Wohnort zur Stammdienststelle in K nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen, denn der Kläger habe im Streitjahr 2009 bei der Stammdienststelle der Bundeswehr in K keine regelmäßige Arbeitsstätte gehabt. Der gesetzlich nicht definierte Begriff &#8220;regelmäßige Arbeitsstätte&#8221; sei dadurch gekennzeichnet, dass sich der Arbeitnehmer in unterschiedlicher Weise auf immer gleiche Wege einstellen und so auf eine Minderung der Wegekosten etwa durch Bildung von Fahrgemeinschaften, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und ggf. sogar durch entsprechende Wohnsitznahme hinwirken kann. Liege keine solche Arbeitsstätte vor, sei eine Einschränkung der Abziehbarkeit beruflich veranlasster Mobilitätskosten sachlich nicht gerechtfertigt.</p>
<p>Eine Versetzung begründe nicht zwangsläufig eine regelmäßige Arbeitsstätte am neuen Dienstort. Maßgeblich sei vielmehr, ob sich im vorliegenden Fall der Kläger zu Beginn seiner Tätigkeit &#8211; aus damaliger Sicht &#8211; hätte darauf einrichten können, in K dauerhaft tätig zu sein. Dies sei hier zu verneinen. Nach der Versetzungsverfügung sei nur eine Tätigkeitsdauer von zwei Jahren zu erwarten gewesen. Eine Tätigkeit von zwei Jahren sei zwar längerfristig, aber nur vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt. Außerdem habe der Kläger wegen weiterer Hinweise in den Versetzungsverfügungen damit rechnen müssen, jederzeit &#8211; also ggf. auch vor Ablauf der in der Versetzungsverfügung bezeichneten (voraussichtlichen) Verwendungsdauer &#8211; erneut versetzt zu werden. Soweit das FA dagegen argumentierte, Soldaten müssten stets mit ihrer Versetzung rechnen, sei nicht auf die abstrakten Merkmale eines bestimmten Berufsbildes abzustellen. Es komme vielmehr darauf an, ob der Arbeitnehmer des konkret zu beurteilenden Dienstverhältnisses aller Voraussicht nach damit rechnen muss, dass er seine Arbeitsleistung an immer wieder anderen Arbeitsstätten zu erbringen hat. Aufgrund der vorliegenden Umstände sei davon auszugehen, dass die Stammdienststelle in K keine regelmäßige Arbeitsstätte gewesen ist.</p>
<p>Das FG hat die Revision gegen sein Urteil vor dem Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 30.04.2012</p>
<p>(FG Rheinland-Pfalz, 29.03.2012 &#8211; 5 K 2160/11)</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/uberschusserzielungsabsicht-bei-vermietung-einer-ferienwohnung/</link>
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		<pubDate>Tue, 08 May 2012 05:41:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Trotz geringfügiger Selbstnutzung einer Ferienwohnung kann Überschusserzielungsabsicht im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/uberschusserzielungsabsicht-bei-vermietung-einer-ferienwohnung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Trotz geringfügiger Selbstnutzung einer Ferienwohnung kann Überschusserzielungsabsicht im Zusammenhang mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gegeben sein (Niedersächsisches FG, Urteil vom 07.03.2012 &#8211; 9 K 180/09).</strong></p>
<p>Die Kläger sind Eigentümer einer 1997 erworbenen Ferienwohnung, die sie über eine Vermittlungsgesellschaft in den Streitjahren 1997 bis 2006 &#8211; abgesehen von einer jährlichen dreiwöchigen, im Vermittlungsvertrag vorbehaltenen Selbstnutzung &#8211; fremdvermieteten. Das Finanzamt (FA) hatte zunächst in den Jahren 1997 bis 2005 die erklärten Verluste aus der Vermietung der Ferienwohnung vorläufig nach § 165 Abgabenordnung (AO) anerkannt. Nachdem in diesem Zeitraum nur Verluste in erheblicher Höhe erklärt wurden, überprüfte das FA die Überschusserzielungsabsicht anhand einer Prognoseberechnung über einen Zeitraum von 30 Jahren. Da die Prognoseermittlung einen Totalverlust ergab, erkannte das FA in allen Streitjahren die Verluste mangels Überschusserzielungsabsicht rückwirkend nicht mehr an. Die <strong>Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht</strong> , die grundsätzlich <strong>bei ausschließlicher Vermietung an fremde Dritte entbehrlich</strong> ist, hielt das FA dabei auch bei nur geringfügiger Selbstnutzung für geboten.</p>
<p>Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) ist zu einer anderen Entscheidung gekommen.</p>
<p>Hiermit trat das Gericht der Rechtsauffassung des FA, die auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) basiert, entgegen. Nach Auffassung der Richter besteht jedenfalls dann kein Anlass, an der Überschusserzielungsabsicht eines Wohnungsvermieters, der seine Ferienwohnung an zwei oder drei Wochen im Jahr selbst nutzt, sich dies nur vorbehält oder die Selbstnutzung auf übliche Leerstandszeiten beschränkt, zu zweifeln, wenn <strong>die tatsächlichen Vermietungstage die ortsüblichen Vermietungstage</strong> &#8211; wie dies im Streitfall festgestellt werden konnte &#8211; <strong>erreichen oder sogar übertreffen</strong> . Nur auf diese Weise könne eine Gleichbehandlung zwischen den Fällen der Vermietung über einen Vermittler mit den Fällen der Vermietung in Eigenregie erreicht werden. Das FG verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des FG Köln vom 30.06.2011 &#8211; 10 K 4965/07; Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt unter Aktenzeichen IX R 26/11.</p>
<p>Der temporären Überlagerung der unterstellten Überschusserzielungsabsicht durch die vorbehaltene, steuerlich unbeachtliche Selbstnutzung trugen die Richter im vorliegenden Fall insoweit Rechnung, als die <strong>Gesamtaufwendungen</strong> der Kläger <strong>zeitanteilig</strong> im Verhältnis der vorbehaltenen Selbstnutzungstage zu den Gesamttagen des jeweiligen Streitjahres <strong>gekürzt</strong> wurden.</p>
<p>Das Niedersächsische FG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Abweichung von der BFH-Rechtsprechung zugelassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Finanzgerichtes vom 02.05.2012</p>
<p>(Niedersächsisches FG, 07.03.2012 &#8211; 9 K 180/09)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 08.05.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Praktikumsbericht von Inga Johannsen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/praktikumsbericht-von-inga-johannsen/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 11:42:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Kiel]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen eines Schulpraktikums in der 9. Klasse der Alexander-von-Humboldt-Schule in Neumünster hat Inga Johannsen ihr Praktikum &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/praktikumsbericht-von-inga-johannsen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;">Im Rahmen eines Schulpraktikums in der 9. Klasse der Alexander-von-Humboldt-Schule in Neumünster hat Inga Johannsen ihr Praktikum bei der DanRevision Gruppe in Kiel absolviert. Was Sie erlebt hat? Lesen Sie selbst.</p>
<p style="text-align: left;"> </p>
<p style="text-align: left;">Im Rahmen des Betriebspraktikums in der 9.Klasse habe ich dieses in der Steuer-u. Unternehmensberatung DanRevision in Kiel absolviert.</p>
<h3>16.04.12</h3>
<p>Herr Rene Griese empfing mich und zeigte mir zunächst die Räumlichkeiten der Kanzlei. Danach wurde mir ein Platz zugewiesen und ich erhielt meine erste Aufgabe:Ich musste eine Internetrecherche für einen Mandanten, der eine Firma kaufen wollte, durchführen.</p>
<p>Im Anschluss wurden von mir am PC neue Ordnerrücken erstellt.</p>
<p>Am Nachmittag hat Frau Umlauff mir dann gezeigt, wie eine Lohn-u. Gehaltsabrechnung für einen Mandanten angefertigt wird. Dieses Thema ist sehr komplex und daher beim ersten Mal schwer zu verstehen.</p>
<h3> 17.04.12</h3>
<p>Am Morgen habe ich mich zunächst mit den Steuergesetzbüchern beschäftigt. Es mussten die entsprechenden Ergänzungen einsortiert werden. Danach habe ich mit Hilfe einer Exel-Tabelle die Fahrtenbücher der DanRevision bearbeitet, so dass die Daten elektronisch jederzeit verfügbar sind.</p>
<h3> 18.04.12 </h3>
<p dir="ltr" align="left">Heute habe ich meine Arbeit mit der Erfassung der Daten aus den Fahrtenbüchern fortgesetzt. Danach hat Herr Griese mir gezeigt, wie man die Zeiterfassung von Mitarbeitern vornimmt, die vor Ort bei Mandanten arbeiten. Auch hier musste ich dann selbstständig die Angaben in eine Tabelle einfügen.</p>
<h3> 20.04.12 </h3>
<p dir="ltr" align="left">Am letzten Tag konnte ich noch einen Einblick in unterschiedliche Themen der Buchhaltung gewinnen. So zeigte mir eine Mitarbeiterin die Funktion von Bestandskonten in Verbindung mit einer Bilanz. Ebenso erklärte sie mir was Erfolgskonten in Verbindung mit der Gewinn-u. Verlustrechnung bedeuten.</p>
<p>Zum Abschluss meiner Praktikumswoche hat Herr Griese mit mir dann noch ein Abschlussgespräch geführt.</p>
<h3>Fazit meines Praktikums: </h3>
<p>Für mich war die Praktikumswoche bei der DanRevision sehr abwechslungsreich und interessant, aber auch sehr anstrengend, da mein Arbeitstag i.d.R. 8,5 Stunden betrug. Ich habe zum einen Einblick in allgemeine Büroarbeit erhalten und zum anderen aber auch Themengebiete kennengelernt, die sich speziell mit den Anforderungen eines Wirtschaftsprüfers beschäftigen.</p>
<p>Es ist sinnvoll, dass man während der Schulzeit die Möglichkeit hat, den Arbeitsalltag kennenzulernen. Zudem kann man schon für die spätere Berufsentscheidung ein paar Pro-und Kontraargumente sammeln.</p>
<p>Auf diesem Wege möchte ich mich auch noch einmal herzlich dafür bedanken, dass sich die Mitarbeiter der DanRevision Kiel so viel Zeit genommen haben, um mein Praktikum möglichst abwechslungsreich zu gestalten.</p>
<p>Kiel, den 20.04.2012</p>
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		<item>
		<title>23.05.12: Fit für den deutsch-dänischen Markt</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/fit-fur-den-deutsch-danischen-markt/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 06:00:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Deutsch-Dänische Regionalmanagement der IHK Flensburg lädt gemeinsam mit der Handwerkskammer Schleswig-Holstein am 23. Mai &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/fit-fur-den-deutsch-danischen-markt/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Deutsch-Dänische Regionalmanagement der IHK Flensburg lädt gemeinsam mit der Handwerkskammer Schleswig-Holstein am 23. Mai 2012 zur Veranstaltung &#8220;Fit für den deutsch-dänischen Markt&#8221; ein.</strong></p>
<p>Nach verschiedenen Vorträgen werden parallel deutsche und dänische Workshops abgehalten. Dr. Lars Eriksen von der DanRevision Gruppe informiert dabei über Dänisches Steuerrecht. Im Anschluss findet ein gemeinsamer Imbiss statt, bei dem es Gelegenheit gibt, sich auszutauschen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Wann und wo:</span></p>
<p>23.05.2012, 10.00 &#8211; 12.00 Uhr</p>
<p>IHK Flensburg, Heinrichstraße 28-34, 24937 Flensburg</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Programm.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/05/Fit-f%C3%BCr-den-deutsch-d%C3%A4nischen-Markt_Programm.pdf">Programm</a></p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/05/Fit-f%C3%BCr-den-deutsch-d%C3%A4nischen-Markt_Einladung.pdf">Einladung</a></p>
<p>DanRevision Gruppe, 07.05.2012<a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/05/Fit-f%C3%BCr-den-deutsch-d%C3%A4nischen-Markt_Programm.pdf"><br />
</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Berücksichtigung des Elterngeldes beim Progressionsvorbehalt</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/berucksichtigung-des-elterngeldes-beim-progressionsvorbehalt/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 May 2012 05:10:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen des Progressionsvorbehaltes ist vom Elterngeld der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abzuziehen, wenn dieser bei den Einkünften &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/berucksichtigung-des-elterngeldes-beim-progressionsvorbehalt/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Rahmen des Progressionsvorbehaltes ist vom Elterngeld der Arbeitnehmer-Pauschbetrag abzuziehen, wenn dieser bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wegen höherer tatsächlicher Werbungskosten nicht in Ansatz gebracht wurde (Niedersächsisches FG, Urteil vom 14.02.2012 &#8211; 12 K 6/11).</strong></p>
<p>Die Kläger werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2009 berücksichtigte das Finanzamt (FA) bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beim Kläger Einnahmen von 35.970 EUR und die erklärten Werbungskosten von insgesamt 1.142 EUR; bei der Klägerin wurden Einnahmen von 3.012 EUR angesetzt und statt der erklärten Werbungskosten von 329 EUR der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 EUR berücksichtigt. Der Kläger hatte steuerfreies Elterngeld in Höhe von 1.359 EUR, die Klägerin in Höhe von 761 EUR bezogen. Für die Ermittlung des besonderen Steuersatzes erfasste das FA gem. § 32b Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) das dem Progressionsvorbehalt unterliegende <strong>Elterngeld</strong> beider Kläger <strong>in voller Höhe</strong> . Mit dem hiergegen eingelegten Einspruch machten die Kläger geltend, das dem Progressionsvorbehalt unterliegende Elterngeld des Klägers sei um 920 EUR zu mindern, weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag noch nicht verbraucht sei. Deshalb unterlägen nur 439 EUR dem Progressionsvorbehalt. Das FA sah dies anders, woraufhin die Kläger vor das Finanzgericht (FG) zogen.</p>
<p>Das FG gab den Klägern Recht.</p>
<p>Es führt hierzu den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Grundgesetz) an. Elterngeld erhalten auch selbstständig tätige Personen (Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende, Freiberufler und sonstige Selbstständige). Diese Personen könnten im Rahmen des Progressionsvorbehalts stets den vollen Arbeitnehmer-Pauschbetrag vom Elterngeld abziehen. Das gilt, so das Gericht, unabhängig davon, dass sie bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte die Betriebsausgaben in voller Höhe abziehen können. Würde man nun nichtselbstständig Tätigen, deren Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen, die Berücksichtigung des Pauschbetrags beim Elterngeld versagen, so läge hierin eine nicht durch sachliche Gründe zu rechtfertigende Benachteiligung dieser Steuerpflichtigen.</p>
<p>Das FG stellt somit fest, dass nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 EUR das vom Kläger bezogene Elterngeld für den Progressionsvorbehalt mit 439 EUR in Ansatz zu bringen ist.</p>
<h3>Hinweis:</h3>
<p>Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ab 2011 auf 1.000 EUR angehoben worden.</p>
<p>(Niedersächsisches FG, 14.02.2012 &#8211; 12 K 6/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 07.05.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Outtakes zum DanRevision Kurzfilm &#8220;Würstchen, Wind und WildWest&#8221;</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/outtakes-zum-danrevision-kurzfilm-wurstchen-wind-und-wildwest/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 06:09:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Backstage]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=160140</guid>
		<description><![CDATA[Einblick in die Dreharbeiten zum DanRevision Kurzfilm &#8220;Würstchen, Wind und Wildwest Ein Blick hinter die &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/outtakes-zum-danrevision-kurzfilm-wurstchen-wind-und-wildwest/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Einblick in die Dreharbeiten zum DanRevision Kurzfilm &#8220;Würstchen, Wind und Wildwest</strong></p>
<p>Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, dass das, was im Film ganz leicht und spielerisch aussieht, in Wirklichkeit harte Arbeit ist. Text muss gelernt sein, Abläufe koordiniert, die Requisiten bestens vorbereitet und alles perfekt auf einander abgestimmt sein. Erst dann klappt es mit dem Film. Aber die Outtakes zeigen auch, dass die Filmaufnahmen in den Studios der DanRevision in Flensburg-Handewitt lustig waren und Abwechslung in den Alltag gebracht haben. Wir bedanken uns bei Thorsten Schicke von Nordcrew Media und Petra Blume von eventmal für den Einblick ins Filmgeschäft &#8230;.</p>
<p><iframe src="http://www.youtube.com/embed/4clS6PxgwjI?rel=0" frameborder="0" width="392" height="229"></iframe><br />
DanRevision Gruppe, 04.05.2012</p>
<p>Susanne Schlüter</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abgabefrist für Steuererklärungen 2011 endet am 31.05.2012</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/abgabefrist-fur-steuererklarungen-2011-endet-am-31-05-2012/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 May 2012 05:19:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Für Steuerpflichtige, die ihre Jahressteuererklärungen 2011 nicht durch Angehörige der steuerberatenden Berufe anfertigen lassen, endet &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/abgabefrist-fur-steuererklarungen-2011-endet-am-31-05-2012/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für Steuerpflichtige, die ihre Jahressteuererklärungen 2011 nicht durch Angehörige der steuerberatenden Berufe anfertigen lassen, endet die Abgabefrist am 31.05.2012. Bei Einkommensteuererklärungen gilt dies nur dann, wenn die Steuerpflichtigen zur Abgabe verpflichtet sind.</strong></p>
<p>Die Steuererklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sowie zu gesonderten und einheitlichen Feststellungen für das Kalenderjahr 2011 sind grundsätzlich bis zum <strong>31.05.2012</strong> bei den Finanzämtern abzugeben. Bei Land- und Forstwirten verlängert sich die Abgabefrist bis zum Ablauf des fünften Monats nach Ende des Wirtschaftsjahres 2011/2012. Damit endet für <strong>Landwirte</strong> mit einem Wirtschaftsjahr vom 01.07.2011 &#8211; 30.06.2012 die Erklärungsfrist für das Kalenderjahr 2011 am <strong>30.11.2012</strong> . Im Falle eines begründeten Antrags kann das Finanzamt Fristverlängerung gewähren.</p>
<p>Bei Anfertigung der Steuererklärungen durch Angehörige der <strong>steuerberatenden Berufe</strong> verlängert sich die Abgabefrist bis zum <strong>31.12.2012</strong> . Bei Land- und Forstwirten gilt in diesem Fall eine Frist bis zum <strong>31.05.2013</strong> .</p>
<p>Bei begründeten <strong>Einzelanträgen</strong> können die Abgabefristen bis zum <strong>28.02.2013</strong> bzw. bei Land- und Forstwirten bis zum <strong>31.07.2013</strong> verlängert werden.</p>
<h3>Hinweis:</h3>
<p>Bei der Einkommensteuer muss eine Steuererklärung innerhalb der genannten Fristen nur dann abgegeben werden, wenn eine <strong>Pflichtveranlagung</strong> nach § 46 Einkommensteuergesetz vorliegt. Sind bei Arbeitnehmern mit Lohnsteuerabzug die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht erfüllt, so wird eine Veranlagung nur auf <strong>Antrag des Steuerpflichtigen</strong> durchgeführt. In diesen Fällen gelten die o.g. Abgabefristen nicht, vielmehr bestimmt sich der Zeitraum für die Abgabe der Steuererklärung hier nach der normalen Festsetzungsverjährung von grundsätzlich vier Jahren.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 04.05.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>16.06.2012: Ärztefinanztag in Hamburg</title>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 09:33:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Samstag, den 16. Juni 2012 beleuchten Experten auf dem Ärzte-Finanztag das Thema Ärzte und &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/16-06-2012-arztefinanztag-in-hamburg/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Samstag, den 16. Juni 2012 beleuchten Experten auf dem Ärzte-Finanztag das Thema Ärzte und Finanzen aus unterschiedlichen Perspektiven.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Benjamin Feindt, Partner und Initiator des Beratungsangebotes DanMed ist als Experte mit dem Thema &#8220;Was kostet eigentlich &#8230;? BWL und Businesspläne für Niedergelassene&#8221; dabei.</p>
<div id="attachment_153890" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/04/benjamin-feindt-0049-04621-96610-benjamin-feindtatdanrevision-com.jpg"><img class="size-medium wp-image-153890" title="Benjamin Feindt 0049 (0)4621 / 96610, benjamin.feindt(at)danrevision.com" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/04/benjamin-feindt-0049-04621-96610-benjamin-feindtatdanrevision-com-300x199.jpg" alt="Benjamin Feindt 0049 (0)4621 / 96610, benjamin.feindt(at)danrevision.com" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Benjamin Feindt</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zeit:</p>
<p>16. Juni 2012, 10.00 bis 17.00 Uhr</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ort:</p>
<p>Kassenärztliche Vereinigung Hamburg</p>
<p>Humboldtstraße 56, 22083 Hamburg</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Programm und Anmeldung:</p>
<p><a href="http://www.medizin-management-verband.de/programm/http://" target="_blank">Medizin-Managemant-Verband e.V.</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Kindergeld für volljährige geistig behinderte Person als Pflegekind</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/kindergeld-fur-volljahrige-geistig-behinderte-person-als-pflegekind/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 May 2012 05:44:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen eine nach Eintritt der Volljährigkeit in &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/kindergeld-fur-volljahrige-geistig-behinderte-person-als-pflegekind/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen eine nach Eintritt der Volljährigkeit in den Haushalt aufgenommene geistig behinderte Person als Pflegekind angesehen werden kann mit der Folge, dass für sie ein Anspruch auf Kindergeld besteht (BFH, Urteil vom 09.02.2012 &#8211; III R 15/09).</strong></p>
<p>Nach der gesetzlichen Definition sind Pflegekinder Personen, mit denen der Steuerpflichtige u.a. durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden ist. Das Finanzgericht (FG) hatte diese Voraussetzung im Streitfall bejaht und insbesondere ausgeführt, es sei nicht erforderlich, dass die betreute Person behinderungsbedingt in ihrer geistigen Entwicklung einem Kind gleich stehe. Es genüge vielmehr, dass sie nicht selbstständig leben kann und ohne die Aufnahme in die Familienpflege in einem Heim untergebracht werden muss.</p>
<p>Dieser Ansicht ist der BFH nicht gefolgt; er hat das Urteil des FG aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das FG zurückverwiesen.</p>
<p>Die betreute Person muss, um Pflegekind sein zu können, nach Ansicht des BFH wie zur Familie gehörend angesehen und behandelt werden. Dies setze ein Aufsichts-, Betreuungs- und Erziehungsverhältnis wie zwischen Eltern und ihren leiblichen Kindern voraus. Da die körperliche Versorgung und die Erziehung bei einem <strong>nicht behinderten Volljährigen</strong> in der Regel keine entscheidende Rolle mehr spielt, könne ein <strong>behinderter Volljähriger</strong> nur dann Pflegekind sein, wenn die Behinderung so schwer ist, dass der geistige Zustand des Behinderten dem typischen <strong>Entwicklungsstand einer minderjährigen Person</strong> entspricht. Aus weiteren Umständen wie der Einbindung in die familiäre Lebensgestaltung, dem Bestehen erzieherischer Einwirkungsmöglichkeiten und einer über längere Zeit bestehenden und auf längere Zeit angelegten ideellen Beziehung müsse auf eine <strong>Bindung wie zwischen Eltern und ihren leiblichen Kindern</strong> geschlossen werden können. Ob diese Voraussetzungen im Streitfall vorlagen, hat nunmehr das Finanzgericht (FG) zu prüfen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 09.02.2012</p>
<p>(BFH, 09.02.2012 &#8211; III R 15/09)</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
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		<title>Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/uberschusserzielungsabsicht-bei-der-vermietung-einer-ferienwohnung-trotz-geringfugiger-selbstnutzung/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 09:52:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=158529</guid>
		<description><![CDATA[Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung Das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) hat mit &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/uberschusserzielungsabsicht-bei-der-vermietung-einer-ferienwohnung-trotz-geringfugiger-selbstnutzung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung</h3>
<p>Das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) hat mit Urteil vom 07.03.2012 (Az. 9 K 180/09) einer Klage wegen der steuerlichen Anerkennung von mehrjährigen Verlusten aus der privaten Vermietung einer Ferienwohnung stattgegeben und dabei &#8211; entgegen der Rechtsprechung des BFH &#8211; die Überschusserzielungsabsicht trotz geringfügiger Selbstnutzung unterstellt.</p>
<p>Hintergrund: Die Kläger sind Eigentümer einer 1997 erworbenen Ferienwohnung, die sie über eine Vermittlungsgesellschaft in den Streitjahren 1997 bis 2006 &#8211; abgesehen von einer jährlichen dreiwöchigen, im Vermittlungsvertrag vorbehaltenen Selbstnutzung &#8211; fremdvermieteten. Das beklagte Finanzamt (FA) hatte zunächst in den Jahren 1997 bis 2005 die erklärten Verluste aus der Vermietung der Ferienwohnung vorläufig nach § 165 der Abgabenordnung (AO) anerkannt. Nachdem in diesem Zeitraum nur Verluste in erheblicher Höhe erklärt wurden, überprüfte das FA die Überschusserzielungsabsicht anhand einer Prognoseberechnung über einen Zeitraum von 30 Jahren. Weil die Prognoseermittlung einen Totalverlust ergab, erkannte das FA in allen Streitjahren die Verluste mangels Überschusserzielungsabsicht rückwirkend nicht mehr an. Die Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht, die grundsätzlich bei ausschließlicher Vermietung an fremde Dritte entbehrlich ist, hielt das FA dabei auch bei nur geringfügiger Selbstnutzung für geboten.</p>
<p>Dieser Rechtsauffassung, die auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) basiert, ist der 9. Senat des Niedersächsischen FG entgegengetreten. Nach Auffassung des NFG besteht jedenfalls dann kein Anlass, an der Überschusserzielungsabsicht eines Wohnungsvermieters zu zweifeln, der seine Ferienwohnung an zwei oder drei Wochen im Jahr selbst nutzt, sich dies nur vorbehält oder die Selbstnutzung auf übliche Leerstandszeiten beschränkt, wenn die tatsächlichen Vermietungstage die ortsüblichen Vermietungstage &#8211; wie dies im Streitfall festgestellt werden konnte &#8211; erreichen oder sogar übertreffen. Nur auf diese Weise könne eine Gleichbehandlung zwischen den Fällen der Vermietung über einen Vermittler mit den Fällen der Vermietung in Eigenregie erreicht werden (vgl. hierzu bereits FG Köln, Urteil vom 30.06.2011, 10 K 4965/07, EFG 2011, 1882, Rev. eingelegt, Az. des BFH: IX R 26/11).</p>
<p>Der temporären Überlagerung der unterstellten Überschusserzielungsabsicht durch die vorbehaltene, steuerlich unbeachtliche Selbstnutzung trug das Gericht insoweit Rechnung, als die Gesamtaufwendungen der Kläger zeitanteilig im Verhältnis der vorbehaltenen Selbstnutzungstage zu den Gesamttagen des jeweiligen Streitjahres gekürzt wurden.</p>
<p>Das NFG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache und Abweichung von der BFH-Rechtsprechung zugelassen. Ein Aktenzeichen des BFH liegt derzeit noch nicht vor.</p>
<p>Quelle: FG Niedersachsen</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/05/regelmasige-arbeitsstatte-bei-mehreren-tatigkeitsstatten-2/</link>
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		<pubDate>Wed, 02 May 2012 05:16:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=158326</guid>
		<description><![CDATA[Ist ein Arbeitnehmer an mehreren Arbeitsorten tätigt, so kann er dennoch nur eine regelmäßige Arbeitsstätte &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/05/regelmasige-arbeitsstatte-bei-mehreren-tatigkeitsstatten-2/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ist ein Arbeitnehmer an mehreren Arbeitsorten tätigt, so kann er dennoch nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben. Es ist auch möglich, dass er keine regelmäßige Arbeitsstätte hat (BFH, Urteil vom 19.01.2012 &#8211; VI R 32/11).</strong></p>
<p>Der Kläger war im Streitjahr als Bezirksleiter einer Firma laut Arbeitsvertrag für verschiedene Verkaufsstellen in unterschiedlichen Orten zuständig. Er suchte die Verkaufsstellen mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen mehrfach im Jahr, allerdings unterschiedlich häufig, auf. In seiner Einkommensteuererklärung begehrte der Kläger u.a. den Abzug von <strong>Mehraufwendungen für Verpflegung</strong> in Höhe von 2.028 EUR. Dies lehnte das Finanzamt mit der Begründung ab, dass die Verkaufsstellen regelmäßige Arbeitsstätten darstellten und somit eine <strong>Einsatzwechseltätigkeit</strong> (Auswärtstätigkeit) nicht angenommen werden könne. Das Finanzgericht (FG), das der Kläger daraufhin anrief, gab der Klage nur zu einem geringen Teil statt. Die Filialen, die der Kläger nur jeweils vereinzelt im Streitjahr aufgesucht hat, seien keine regelmäßigen Arbeitsstätten. Eine regelmäßige Arbeitsstätte hingegen liege bei mehr als zehn Besuchen im Kalenderjahr vor.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) sah die Revision des Klägers gegen das Urteil des FG als begründet an. Er hob die Vorentscheidung auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.</p>
<p>Wird ein Steuerpflichtiger vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig (Auswärtstätigkeit), so kann er nach der Abwesenheitsdauer gestaffelte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Das Gericht stellt klar, dass der Begriff des <strong>Tätigkeitsmittelpunkts</strong> (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz &#8211; EStG) dem Begriff der <strong>(regelmäßigen) Arbeitsstätte</strong> (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG) entspricht. Regelmäßige Arbeitsstätte sei (nur) der (ortsgebundene) Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers und damit der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu erbringen hat.</p>
<p>Nach Ansicht der Richter ist das FG im vorliegenden Fall zu Unrecht von mehreren Tätigkeitsmittelpunkten (regelmäßigen Arbeitsstätten) ausgegangen. Nach neuerer (geänderter) BFH-Rechtsprechung könne der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers nur an einem Ort liegen. Ein Arbeitnehmer könne daher <strong>nur eine und nicht mehrere regelmäßige Arbeitsstätten</strong> haben. Nur insoweit sei es dem Arbeitnehmer möglich, sich auf die immer gleichen Wege einzustellen und so (etwa durch Fahrgemeinschaften, öffentliche Verkehrsmittel oder eine zielgerichtete Wohnsitznahme in der Nähe der regelmäßigen Arbeitsstätte) auf eine Minderung der Wegekosten hinzuwirken. Folge dieser Rechtsprechung könne auch sein, dass ein Arbeitnehmer <strong>gar keine regelmäßige Arbeitsstätte</strong> hat. Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer eine Tätigkeitsstätte im zeitlichen Abstand immer wieder aufsucht, reiche für die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte jedenfalls dann nicht aus, wenn der Steuerpflichtige fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht.</p>
<p>Das FG hat nun im erneuten Verfahren zu prüfen, ob der Kläger im Streitjahr überhaupt eine regelmäßige Arbeitsstätte innehatte (und wenn ja, welche) oder ob er nicht insgesamt eine Auswärtstätigkeit ausgeübt hat.</p>
<p>(BFH, 19.01.2012 &#8211; VI R 32/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 02.05.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/keine-verdeckte-gewinnausschuttung-bei-weiterleitung-erstatteter-arbeitgeberbeitrage-zur-rentenversicherung/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Apr 2012 06:32:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=154849</guid>
		<description><![CDATA[Leitet eine Kapitalgesellschaft an sie erstattete Rentenversicherungsbeiträge an eine Arbeitnehmerin, die zugleich Ehefrau des Alleingesellschafters &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/keine-verdeckte-gewinnausschuttung-bei-weiterleitung-erstatteter-arbeitgeberbeitrage-zur-rentenversicherung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Leitet eine Kapitalgesellschaft an sie erstattete Rentenversicherungsbeiträge an eine Arbeitnehmerin, die zugleich Ehefrau des Alleingesellschafters ist, weiter, ist darin keine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter zu sehen (FG Münster, Urteil vom 21.03.2012 &#8211; 7 K 4640/09 E).</strong></p>
<p>Der Kläger ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, bei der seine Ehefrau als kaufmännische Angestellte beschäftigt ist. Die GmbH führte für die Ehefrau seit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses Rentenversicherungsbeiträge ab. Eine Überprüfung des Sozialversicherungsträgers kam zu dem Ergebnis, dass die Ehefrau nicht der Sozialversicherungspflicht unterliege. Er erstattete deshalb im Streitjahr 2006 die bisher entrichteten Rentenversicherungsbeiträge, wobei der Arbeitgeberanteil an die GmbH ausbezahlt wurde. Diese leitete den Erstattungsbetrag an die Ehefrau weiter.</p>
<p>Das beklagte Finanzamt behandelte die Weiterleitung als verdeckte Gewinnausschüttung, da die Weiterleitung einem Fremdvergleich nicht standhalte. Es erhöhte dementsprechend die Einkünfte des Klägers aus Kapitalvermögen. Der Kläger war der Ansicht, dass die Beträge stattdessen als Arbeitslohn bei seiner von ihm getrennt veranlagten Ehefrau zu erfassen seien.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) gab dem Kläger Recht.</p>
<p>Nach Ansicht der Richter hat die Ehefrau des Klägers bereits keinen Vermögensvorteil erlangt, da sie durch die Erstattung der für sie geleisteten Beiträge Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung verlor. Die GmbH habe zudem keine Vermögenseinbuße erlitten, weil sie lediglich den ihr erstatteten Betrag weitergeleitet hatte. Darüber hinaus sei die Zahlung durch das Anstellungs- und nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst gewesen, da die Zahlung auch des Arbeitgeberanteils wirtschaftlich gesehen eine Gegenleistung für die Arbeitsleistung dargestellt habe.</p>
<p>Das Gericht hat die Revision gegen sein Urteil zum Bundesfinanzhof zugelassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Münster im Newsletter 4/2012</p>
<p>(FG Münster, 21.03.2012 &#8211; 7 K 4640/09 E)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 27.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>DanRevision Frankfurt vermietet Büro</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/danrevision-frankfurt-vermietet-buro/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 12:16:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>
		<category><![CDATA[DanRevision Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[Vermietung Büro]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=153276</guid>
		<description><![CDATA[Die DanRevision Gruppe in Frankfurt expandiert und zieht in größere Räumlichkeiten. Aus diesem Grund vermieten &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/danrevision-frankfurt-vermietet-buro/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Die DanRevision Gruppe in Frankfurt expandiert und zieht in größere Räumlichkeiten. Aus diesem Grund vermieten wir unser Büro am Walther-von-Cronberg-Platz 13.</h2>
<p>Erst im September 2011 hat die DanRevision Frankfurt am Main Steuerberatungsgesellschaft mit den Steuerberatern Tanja Wanhoff und Kyrill Seitz ihr Büro  am Walther-von-Cronberg-Platz in Frankfurt eröffnet und schon macht eine Expansion den Umzug in ein größeres Büro erforderlich. Deshalb werden die exklusiven Räumlichkeiten ab dem 1. Juni 2012 oder später untervermietet. Das Büro hat eine Größe von 148 m² und befindet sich direkt am Mainufer gelegen im Deutschherrenviertel.</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/04/DanRevision-Frankfurt_B%C3%BCro_au%C3%9Fen_1.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-153295" title="DanRevision Frankfurt_Büro_außen_1" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/04/DanRevision-Frankfurt_B%C3%BCro_au%C3%9Fen_1-150x150.jpg" alt="DanRevision Frankfurt_Büro_außen_1" width="150" height="150" /></a>         <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/04/DanRevision-Frankfurt_B%C3%BCro_au%C3%9Fen2.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-153296" title="DanRevision Frankfurt_Büro_außen2" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/04/DanRevision-Frankfurt_B%C3%BCro_au%C3%9Fen2-150x150.jpg" alt="DanRevision Frankfurt_Büro_außen2" width="150" height="150" /></a>        <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/04/DanRevision-Frankfurt_B%C3%BCro_innen.jpg"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-153298" title="DanRevision Frankfurt_Büro_innen" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/04/DanRevision-Frankfurt_B%C3%BCro_innen-150x150.jpg" alt="DanRevision Frankfurt_Büro_innen" width="150" height="150" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Büro befindet sich am Rande Sachsenhausens in fußläufiger Nähe zu den S-Bahnstationen &#8220;Lokalbahnhof&#8221; und &#8220;Mühlberg&#8221;. Der rund 4 km entfernte Kaiserlei-Kreisel stellt den Anschluss an das Autobahnnetz her. Der Flughafen Frankfurt ist in ca. 15 Minuten zu erreichen. Die Ausstattung ist hochwertig und zum Objekt gehören 2 Parkplätze.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Einzelheitenheiten erfahren Sie von Tanja Wanhoff unter der Telefonnummer 069 / 174 892 080 oder im <a href="http://www.immobilienscout24.de/expose/64789660?navigationbarurl=/Suche/S-/Buero-Praxis/Hessen/Frankfurt-am-Main/Sachsenhausen-Nord/148,00-/EURO--3000,00/1" target="_blank">Exposé</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 25.04.2012</p>
<p>Tanja Wanhoff, Kyrill Seitz</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kindergeld: Übergangszeit zwischen Schulzeit und gesetzlichem Wehr- oder Zivildienst</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/kindergeld-ubergangszeit-zwischen-schulzeit-und-gesetzlichem-wehr-oder-zivildienst/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 05:16:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Für ein Kind, das nach Beendigung seiner Schulzeit &#8211; unabhängig davon, ob absehbar oder nicht &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/kindergeld-ubergangszeit-zwischen-schulzeit-und-gesetzlichem-wehr-oder-zivildienst/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für ein Kind, das nach Beendigung seiner Schulzeit &#8211; unabhängig davon, ob absehbar oder nicht &#8211; länger als vier Monate auf den Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes wartet, besteht während dieser Übergangszeit kein Anspruch auf Kindergeld (BFH, Urteile vom 22.12.2011 &#8211; III R 5/07 und III R 41/07).</strong></p>
<p>Der Kindergeldberechtigte kann u.a. für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 27. (ab Veranlagungszeitraum 2007: 25.) Lebensjahr vollendet hat, Kindergeld erhalten, wenn es sich in einer <strong>Übergangszeit von höchstens vier Monaten</strong> zwischen der Beendigung eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn der Ableistung eines Pflichtdienstes (gesetzlicher Wehr- oder Zivildienst) befindet. In den vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fällen begehrten die Kläger Kindergeld, obwohl ihre Kinder die gesetzlich geregelte Übergangszeit von vier Monaten überschritten hatten. Sowohl die beklagten Familienkassen als auch die Finanzgerichte lehnten einen Kindergeldanspruch mit Blick auf den klaren Gesetzeswortlaut ab. Diese Beurteilung entsprach im Übrigen auch der bisher zu dieser Rechtsfrage ergangenen Rechtsprechung des BFH.</p>
<p>Der BFH hat in den genannten Urteilen seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.</p>
<p>Die im Gesetz geregelte Viermonatsfrist dürfe nicht verlängert werden, weil die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen keine Regelungslücke enthielten. Damit sei es den Gerichten versagt, Kinder auch dann zu berücksichtigen, wenn sie die genannte Viermonatsfrist überschreiten. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Verfassungsrecht. Insbesondere stelle die Tatsache, dass Kinder, die sich in einer längeren als viermonatigen Übergangszeit befinden, unberücksichtigt bleiben, keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz dar. Vielmehr sei darin eine vom Gesetzgeber vorgenommene zulässige Typisierung zu sehen.</p>
<p>Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass aktuell eine Übergangszeit zwischen der Beendigung eines Ausbildungsabschnitts und dem Beginn des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes nicht mehr möglich ist. Grund dafür ist, dass die gesetzliche Wehrpflicht und auch der verpflichtende Zivildienst mit Wirkung ab 01.07. 2011 ausgesetzt worden sind.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 18.04.2012</p>
<p>(BFH, 22.12.2011 &#8211; III R 5/07 und III R 41/07).</p>
<p>DanRevision Gruppe, 25.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>20.04.2012: Vernissage bei der DanRevision Frankfurt</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 05:54:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[Backstage]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 20.04.2012 um 16 Uhr öffneten wir die Räumlichkeiten der DanRevision Frankfurt am Main für &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/20-04-2012-vernissage-bei-der-danrevision-frankfurt/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_151935" class="wp-caption alignnone" style="width: 250px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/04/Vernissage5.jpg"><img class="size-full wp-image-151935 " title="Mechthild Hastert" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/04/Vernissage5.jpg" alt="Mechthild Hastert_Bildnis der Eva" width="240" height="320" /></a><p class="wp-caption-text">Mechthild Hastert, Bildnis der Eva</p></div>
<p>Am 20.04.2012 um 16 Uhr öffneten wir die Räumlichkeiten der DanRevision Frankfurt am Main für eine Vernissage mit den Künstlern Mechthild Hastert und Walter H. Krämer und wir durften 70 geladene Gäste begrüßen. Die Vernissage wurde musikalisch durch die Musiker Gernot Siegl (Saxophon/Flöte) und Sebastian von Flotow (Kontrabass) begleitet. Herr Markus Wolf, Teammanager der Jugendnationalmannschaft der Köche, war für das leibliche Wohl der Gäste verantwortlich. Die Veranstaltung war eine voller Erfolg. Eine Freude, nicht nur für die Augen, sondern auch für Gaumen und Ohren &#8211; kurz: für alle Sinne!</p>
<p>Thema der Ausstellung ist „Selbstzeugnisse – Malerei und Collagen“ von den Künstlern Mechthild Hastert und Walter H. Krämer. Gezeigt werden insgesamt 29 Collagen des Herrn Krämer sowie 6 Acrylgemälde von Frau Hastert. Die Bilder sind nach vorheriger Terminabsprache bis September 2012 in unseren Räumlichkeiten zu besichtigen. Eine Führung durch die Künstler ist ebenfalls möglich.</p>
<div>
<dl id="attachment_151940">
<dt><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/04/Vernissage_Walter_H_Kr%C3%A4mer.jpg"><img title="Walter H. Krämer" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/04/Vernissage_Walter_H_Kr%C3%A4mer.jpg" alt="Walter H. Krämer" width="240" height="320" /></a></dt>
<dd>Walter H. Krämer, Collage</dd>
</dl>
</div>
<p>Hier ein erstes Feedback…</p>
<p>Liebe Tanja Wanhoff!<br />
Lieber Kyrill Seitz!</p>
<p>Es war eine wunderschöne Vernissage und Ihnen beiden gebührt dafür auch großer Dank. Von vielen Seiten habe ich vielerlei Positives gehört.  Ein Eintrag ins &#8220;virtuelle Gästebuch&#8221; bringt das besonders schön zur Sprache. Deshalb leite ich den Eintrag gerne an Sie beide weiter (siehe unten).</p>
<p>Alles Liebe,<br />
Walter H. Krämer</p>
<p>&#8220;Lieber Walter,<br />
ja! Das war ein wirklich schönes Fest &#8211; wie ich mir erlaubt habe ins Gästebuch zu schreiben: Eine Freude, nicht nur für die Augen, sondern auch für Gaumen und Ohren &#8211; kurz: für alle Sinne! So etwas kann ja nur gelingen, wenn &#8220;es stimmt&#8221;, stimmig IST, also Selbstzweck und nicht Mittel zum Zweck. Das ist gestern geglückt, und obwohl ich die Gastgeber gar nicht persönlich gesprochen habe bin ich überzeugt, dass sowohl der in der Kanzlei nachzulesende Leitgedanke, als auch der Satz auf der Rückseite der Visitenkarte von Herrn Seitz (Fremde können Freunde sein, die man nur noch nicht kennen gelernt hat) glaubwürdig und im Sinne einer Firmenphilosophie voll zutreffend sind. Da möchte man auch wirklich gern Mandant sein! Was für ein schöner Ort/ Raum für (D)eine erste Vernissage! Und wie schön, dass ich das erste rote Pünktchen sein durfte! Überhaupt haben mir Deine Sachen sehr gut gefallen &#8211; sie sind leicht und spielerisch (und gar nicht pädagogisch;-)) und geben gleichermaßen so viel Raum für tiefgründig Assoziatives. Es macht einfach Spaß, sich da reinfallen zu lassen! Also, lieber Walter &#8211; ich bin sehr froh, dass es sich nun doch so gefügt hat, dass ich gestern dabei sein durfte!&#8221;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 24.04.2012</p>
<p>Tanja Wanhoff, Kyrill Seitz</p>
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		<title>Bundesregierung verteidigt Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/bundesregierung-verteidigt-vergunstigungen-bei-der-erbschaftsteuer/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Apr 2012 05:39:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=151923</guid>
		<description><![CDATA[Die Bundesregierung hat die Bedenken des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium gegen die zum 01. 01.2009 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/bundesregierung-verteidigt-vergunstigungen-bei-der-erbschaftsteuer/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bundesregierung hat die Bedenken des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium gegen die zum 01. 01.2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform zurückgewiesen.</strong></p>
<p>Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hatte unter anderem festgestellt, dass die weitreichenden erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen bei der Übertragung von Unternehmensvermögen im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte nicht zu rechtfertigen seien. Die Regierung ist hingegen der Ansicht, dass mit der Erbschaftsteuerreform die Voraussetzungen für einen steuerbegünstigten Unternehmensübergang bei langfristiger Fortführung der Unternehmen unter Sicherung der Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Mit Blick auf die Erhaltung von Unternehmen und Arbeitsplätzen seien die Verschonungen des Unternehmensvermögens zielführend. Die Bundesregierung &#8220;teilt deshalb nicht die Bedenken des Beirats&#8221;.</p>
<p>Quelle: hib &#8211; heute im bundestag Nr. 187</p>
<p>DanRevision Gruppe, 24.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Übernahme von Gebühren für ein berufsbegleitendes Studium durch den Arbeitgeber</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 05:13:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 13.04.2012 &#8211; IV C 5 &#8211; S 2332/07/0001 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/ubernahme-von-gebuhren-fur-ein-berufsbegleitendes-studium-durch-den-arbeitgeber/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 13.04.2012 &#8211; IV C 5 &#8211; S 2332/07/0001 &#8211; dazu Stellung genommen, wie die Übernahme von Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich zu behandeln ist.</strong></p>
<p>Zunächst wird in dem BMF-Schreiben festgestellt, dass grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, beim Arbeitnehmer zu den <strong>Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit</strong> gem. § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) gehören. Dies gelte in der Regel auch für vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers. Das Schreiben stellt allerdings klar, dass es Sachverhalte gibt, bei deren Vorliegen die Studiengebühren-Zahlungen des Arbeitgebers <strong>keinen Arbeitslohn</strong> des Arbeitnehmers darstellen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, inwiefern ein <strong>ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers</strong> am vom Arbeitnehmer durchgeführten berufsbegleitenden Studium besteht.</p>
<p>Das BMF-Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/019__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a> veröffentlicht.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 23.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Freigebige Zuwendung unter Ehegatten im Sinne der Schenkungsteuer</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/freigebige-zuwendung-unter-ehegatten-im-sinne-der-schenkungsteuer/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Apr 2012 05:08:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute kann zu einer Zuwendung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/freigebige-zuwendung-unter-ehegatten-im-sinne-der-schenkungsteuer/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute kann zu einer Zuwendung an den anderen Ehegatten führen, die der Schenkungsteuer unterliegt (BFH, Urteil vom 23.11.2011 &#8211; II R 33/10).</strong></p>
<p>Die Klägerin eröffnete zusammen mit ihrem Ehemann ein Oder-Konto, auf das nur der Ehemann Einzahlungen in erheblichem Umfang leistete. Das Finanzamt besteuerte die Hälfte der eingezahlten Beträge als Schenkungen des Ehemannes an die Klägerin. Hiergegen ging die Klägerin gerichtlich vor, wobei sie vor dem Finanzgericht (FG) mit ihrer Klage scheiterte.<br clear="all" /><br />
Der BFH hob jedoch im Rahmen der Revision die Vorentscheidung auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung an das FG zurück.<br clear="all" /><br />
Das FG muss nun klären, ob die Klägerin im Verhältnis zu ihrem Ehemann zur Hälfte an dem Kontoguthaben beteiligt war. Maßgebend hierfür sind nach Ansicht des BFH die Vereinbarungen der Eheleute sowie die Verwendung des Guthabens. Je häufiger der nicht einzahlende Ehegatte auf das Guthaben des Oder-Kontos zugreift, um eigenes Vermögen zu schaffen, umso stärker spreche sein Verhalten dafür, dass er wie der einzahlende Ehegatte zu gleichen Teilen Berechtigter ist. Verwendet der nicht einzahlende Ehegatte dagegen nur im Einzelfall einen Betrag zum Erwerb eigenen Vermögens, könne das darauf hindeuten, dass sich die Zuwendung des einzahlenden Ehegatten an den anderen Ehegatten auf diesen Betrag beschränkt und somit nicht einen hälftigen Anteil am gesamten Guthaben auf dem Oder-Konto ausmacht.<br clear="all" /><br />
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass das Finanzamt in solchen Fällen anhand objektiver Tatsachen nachweisen muss, dass der nicht einzahlende Ehegatte im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei zur Hälfte über das eingezahlte Guthaben verfügen kann.<br clear="all" /><br />
Quelle:<br />
Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 18.04.2012<br clear="all" /><br />
(BFH, 23.11.2011 &#8211; II R 33/10)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 19.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Private Kfz-Nutzung durch Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Apr 2012 06:06:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=146696</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 03.04.2012 &#8211; IV C 2 &#8211; S 2742/08/10001 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/private-kfz-nutzung-durch-gesellschafter-geschaftsfuhrer-einer-kapitalgesellschaft/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 03.04.2012 &#8211; IV C 2 &#8211; S 2742/08/10001 &#8211; dazu Stellung genommen, wie die private Nutzung eines betrieblichen Kfz durch den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft steuerlich zu behandeln ist.</strong></p>
<p>In dem Schreiben führt das BMF aus, unter welchen Umständen in der privaten Kfz-Nutzung eine <strong>verdeckte Gewinnausschüttung</strong> (vGA) liegt. Außerdem wird die <strong>Bewertung</strong> einer solchen vGA dargestellt. Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden.</p>
<p>Das BMF-Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/koerperschaftsteuer__umwandlungsteuerrecht/018__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a> veröffentlicht.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 18.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Berücksichtigung der zumutbaren Belastung bei Krankheitskosten verfassungsgemäß</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/berucksichtigung-der-zumutbaren-belastung-bei-krankheitskosten-verfassungsgemas/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Apr 2012 05:11:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=145724</guid>
		<description><![CDATA[Die Regelung im Einkommensteuergesetz, wonach steuerlich nur die Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/berucksichtigung-der-zumutbaren-belastung-bei-krankheitskosten-verfassungsgemas/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Regelung im Einkommensteuergesetz, wonach steuerlich nur die Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind, die den Betrag der zumutbaren Belastung übersteigen, ist verfassungsgemäß (Niedersächsisches FG, Urteil vom 07.12.2011 &#8211; 2 K 19/11).</strong></p>
<p>Der Kläger, der mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer zusammen veranlagt wird, machte im Rahmen der Einkommensteuererklärung Krankheitskosten von 7.451 EUR, die nicht von der Krankenkasse erstattet wurden, bei den außergewöhnlichen Belastungen geltend. Aufgrund eines Gesamtbetrags der Einkünfte von 192.937 EUR und einer daraus resultierenden zumutbaren Belastung von 11.576 EUR (192.937 EUR x 6 %) erkannte das Finanzamt die Krankheitskosten steuerlich nicht an, da diese die zumutbare Belastung nicht überstiegen. Der Kläger ist der Ansicht, dass die Regelung zur zumutbaren Belastung (§ 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz &#8211; EStG) gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und den Grundsatz der Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip verstoße. Durch diese Regelung trete in nahezu keinem denkbaren Fall eine steuerlich Entlastung ein: bei niedrigen Einkommen fielen per se keine Steuern an, bei höheren Einkommen verhindere die Zumutbarkeitsschranke eine steuerliche Entlastung.</p>
<p>Vor dem Finanzgericht (FG) scheiterte der Kläger mit seinem Begehren. Das Finanzamt habe den Abzug von Krankheitsaufwendungen zu Recht vor dem Hintergrund versagt, dass die geltend gemachten Aufwendungen die zumutbare Belastung gem. § 33 Abs. 3 EStG nicht übersteigen.</p>
<p>Nach Ansicht der Richter sind die Regelungen über die zumutbare Belastung entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) sowie des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) verfassungsgemäß. Der BFH habe wiederholt entschieden, dass gegen den Ansatz einer zumutbaren Belastung, wie ihn § 33 Abs. 3 EStG vorsieht, keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen. Diese Einschätzung teile das BVerfG. Soweit dem Steuerpflichtigen ein <strong>verfügbares Einkommen</strong> verbleibt, das <strong>über dem Regelsatz für das Existenzminimum</strong> liegt, sei die Regelung verfassungsrechtlich unbedenklich. Vorliegend verbleibe dem Kläger auch unter Berücksichtigung der Krankheitskosten ein verfügbares Einkommen, das deutlich über dem Regelsatz für das Existenzminimum liegt.</p>
<p>Auch nach Ergehen der <strong>Entscheidung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit von Krankenversicherungsbeiträgen</strong> sieht das FG keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Regelung über die zumutbare Belastung im Zusammenhang mit Krankheitskosten. Es verweist in diesem Zusammenhang auf entsprechende Rechtsprechung des BFH. Aus der Entscheidung des BVerfG zur Abzugsfähigkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ergebe sich gerade nicht, dass Krankheitskosten als Kosten der Existenzsicherung generell ohne Abzug einer zumutbaren Belastung abgezogen werden müssten. Indes stelle das BVerfG bei Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversorgung für die Steuerfreiheit des Existenzminimums ausdrücklich auf das Niveau der Sozialhilfe ab. Im vorliegenden Fall gehe es allein um die Krankheitskosten, die nicht von einer dem sozialhilferechtlichen Niveau entsprechenden Krankenversicherung erstattet wurden. Solche Kosten würden auch von der Sozialhilfe nicht zusätzlich umfasst, sodass sie nicht unter die gebotene Freistellung des Existenzminimums fielen.</p>
<p>(Niedersächsisches FG, 07.12.2011 &#8211; 2 K 19/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 17.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.danrevision.com/2012/04/berucksichtigung-der-zumutbaren-belastung-bei-krankheitskosten-verfassungsgemas/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>26.04.2012: 3. BeltTrade-Branch-Meeting &#8220;Handwerk&#8221;</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/26-04-2012-3-belttrade-branch-meeting-handwerk/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/04/26-04-2012-3-belttrade-branch-meeting-handwerk/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 10:33:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=145260</guid>
		<description><![CDATA[Am 26.04.2012 findest das 3. BeltTrade-Branch-Meeting &#8220;Handwerk&#8221; in Rødby, Dänemark statt. Das INTERREG-IVA-Projekt &#8220;BeltTrade&#8221; hat &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/26-04-2012-3-belttrade-branch-meeting-handwerk/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 26.04.2012 findest das 3. BeltTrade-Branch-Meeting &#8220;Handwerk&#8221; in Rødby, Dänemark statt. Das INTERREG-IVA-Projekt &#8220;BeltTrade&#8221; hat das Ziel, deutsche und dänische Unternehmen in der Fehmarnbelt-Region einander näher zu bringen, grenzüberschreitende Kooperationen zu initiieren und branchen-spezifische Themen zu diskutieren.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Cand.merc.aud. Lars Christiansen von der DanRevision Gruppe hält den Vortrag: Deutsch-Dänische Kooperationen &#8211; Was muss bedacht werden?</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Zeit: 26.04.2012</p>
<p>Ort: Lalandia. Lalandia Centret 1, 4970 Rødby, Dänemark</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Programm und Anmeldung: <a href="http://www.belttrade.de/de/eventsreader/events/bbm_handwerk.html" target="_blank">www.belttrade.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Werbeeinnahmen eines Fußball-Nationalspielers unterliegen Gewerbesteuer</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/werbeeinnahmen-eines-fusball-nationalspielers-unterliegen-gewerbesteuer/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 09:35:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=145220</guid>
		<description><![CDATA[Die Werbeeinnahmen, die Fußball-Nationalspieler über den DFB beziehen, sind gewerbesteuerpflichtig (BFH, Urteil vom 22.02.2012 &#8211; &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/werbeeinnahmen-eines-fusball-nationalspielers-unterliegen-gewerbesteuer/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Werbeeinnahmen, die Fußball-Nationalspieler über den DFB beziehen, sind gewerbesteuerpflichtig (BFH, Urteil vom 22.02.2012 &#8211; X R 14/10).</strong></p>
<p>Der Kläger war sowohl Lizenzspieler eines Vereins der Fußball-Bundesliga als auch Mitglied der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. Der Arbeitsvertrag mit seinem Verein enthielt die Verpflichtung, auf Verlangen des DFB als Nationalspieler tätig zu werden. Daneben verpflichtete der Kläger sich gegenüber dem DFB schriftlich, bei Spielen und Lehrgängen der Nationalmannschaft die vom DFB gestellte Sportkleidung &#8211; mit Werbeaufdrucken &#8211; zu tragen, sowie an Werbeterminen mit der Nationalmannschaft teilzunehmen. Hierfür erhielt er einen Anteil an den Werbeeinnahmen, die der DFB aus der Vermarktung der Nationalmannschaft erzielte.</p>
<p>Der Kläger vertrat die Auffassung, die Werbeeinnahmen seien Teil des über seinen Verein bezogenen Arbeitslohns. Demgegenüber sah das Finanzamt die Einnahmen als gewerblich an. Dies hatte zur Folge, dass neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer zu entrichten war.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Ansicht des Finanzamts in seinem Urteil bestätigt.</p>
<p>In steuerrechtlicher Hinsicht unterscheiden sich Gewerbetreibende von Arbeitnehmern dadurch, dass sie mit &#8220;Unternehmerinitiative&#8221; und &#8220;Unternehmerrisiko&#8221; handeln. Die Unternehmerinitiative des Nationalspielers sieht der BFH darin, dass er hinsichtlich der Werbeleistungen nicht in eine betriebliche Organisation seines Vereins oder des DFB eingegliedert gewesen sei und eine hinreichend freie Entscheidung habe treffen können, ob er an den Werbemaßnahmen mitwirken wollte. Das Unternehmerrisiko bejaht das Gericht, da einerseits die genaue Höhe der Vergütung ungewiss war und andererseits Ausfallzeiten nicht bezahlt wurden.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 11.04.2012</p>
<p>(BFH, 22.02.2012 &#8211; X R 14/10)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 16.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
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		<title>am puls 04-2012: Steuerreform</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/am-puls-04-2012-steuerreform/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Apr 2012 09:00:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[DanRevision in der Presse]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 9. Juni 2011 beschloss der Bundestag unter Führung von CDU und FDP das Steuervereinfachungsgesetz &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/am-puls-04-2012-steuerreform/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 9. Juni 2011 beschloss der Bundestag unter Führung von CDU und FDP das Steuervereinfachungsgesetz 2011. Kaum war das neue Jahr angebrochen, wurde bereits sein Nachfolger, das Steuervereinfachungsgesetz 2012, angekündigt. Steuervereinfachung wird prinzipiell von allen gutgeheißen &#8211; im Einzelfall gibt es allerdings oft Kritik.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Den ganzen Artikel von Benjamin Feindt, Partner in der DanRevision können Sie hier lesen:  <a href="http://issuu.com/ampuls/docs/ampuls_2-2012_online/4?mode=window&amp;backgroundColor=%23222222http://" target="_blank">am puls &#8211; Magazin für Politik und Gesundheit, Ausgabe 02/2012, April 2012</a></p>
<div id="attachment_62422" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/feindt-benjamin-sw.jpg"><img class="size-medium wp-image-62422" title="Benjamin Feindt, Tel: 0049 (0)4608 90 290, Mail: benjamin.feindt(at)danrevision.com" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/feindt-benjamin-sw-300x199.jpg" alt="Benjamin Feindt, Tel: 0049 (0)4608 90 290, Mail: benjamin.feindt(at)danrevision.com" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Benjamin Feindt, Steuerberater</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kontakt:</p>
<p>Dipl.-Kaufmann Benjamin Feindt, Steuerberater</p>
<p>Tel: +49 (0)4608 90 290</p>
<p>Mail: benjamin.feindt(at)danrevision.com</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<div>
</div>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/elektronische-abgabe-von-umsatzsteuer-voranmeldungen/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Apr 2012 06:05:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Verpflichtung des Unternehmers, Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/elektronische-abgabe-von-umsatzsteuer-voranmeldungen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Verpflichtung des Unternehmers, Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt grundsätzlich durch Datenfernübertragung elektronisch zu übermitteln, ist verfassungsgemäß (BFH, Urteil vom 14.03.2012 &#8211; XI R 33/09).</strong></p>
<p>Im Streitfall hatte die Klägerin, eine GmbH &amp; Co. KG, den Antrag gestellt, dass in ihrem Fall auf die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen verzichtet wird. Die Klägerin rügte die Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung.</p>
<p>Die Klage wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) als unbegründet zurückgewiesen. Der Antrag der Klägerin auf Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Papierform muss allerdings vom Finanzamt neu entschieden werden.</p>
<p>Seit dem 01.01.2005 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen dem Finanzamt elektronisch übermittelt werden. Auf Antrag kann das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten darauf verzichten. In diesen Fällen muss &#8211; wie bisher &#8211; eine Papiererklärung eingereicht werden. Das Finanzamt hat dem Antrag auf Verzicht der elektronischen Übermittlung zu entsprechen, wenn diese Form der Übermittlung für den Unternehmer wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dieses ist z.B. der Fall, wenn dem Unternehmer die Schaffung der technischen Voraussetzungen nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder wenn er nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.</p>
<p>Der BFH sieht diese Regelung als verfassungsgemäß an. Durch die elektronische Übermittlung können die Daten von den Finanzämtern automatisch weiterverarbeitet werden. Dies diene u.a. der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und erleichtere die notwendige Kontrolle. Die Regelung sei auch nicht unverhältnismäßig, denn die Härtefallregelung berücksichtige die berechtigten Belange der Steuerpflichtigen in ausreichendem Maße.</p>
<p>Ob die Klägerin im konkreten Fall mit Erfolg eine unzumutbare Härte geltend machen kann, blieb vor dem BFH offen. Ohne Erfolg hatte die Klägerin allerdings das hohe Alter und die mangelnde Computererfahrung ihrer Geschäftsführer angeführt. Beides galt zumindest für zwei ihrer insgesamt vier Geschäftsführer nicht. Dass diese nur zum Schein bestellt seien, ließ der BFH nicht gelten. Über den Antrag der Klägerin muss das Finanzamt nun noch einmal entscheiden, weil es sein Ermessen nach Ansicht der Richter im ersten Durchgang fehlerhaft ausgeübt hatte.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 11.04.2012</p>
<p>(BFH, 14.03.2012 &#8211; XI R 33/09)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 13.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Berücksichtigung der Privatnutzung von Unternehmensgegenständen im Rahmen der Kleinunternehmerregelung</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Apr 2012 05:08:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 28.03.2012 &#8211; IV D 3 &#8211; S 7360/11/10001 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/berucksichtigung-der-privatnutzung-von-unternehmensgegenstanden-im-rahmen-der-kleinunternehmerregelung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 28.03.2012 &#8211; IV D 3 &#8211; S 7360/11/10001 &#8211; zu der Frage Stellung genommen, inwiefern ein möglicher Umsatz aus der Privatnutzung von Gegenständen, die dem Unternehmen zugeordnet sind, bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes für die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung zu berücksichtigen ist.</strong></p>
<p>Die Privatnutzung eines vollständig dem Unternehmen zugeordneten Gegenstandes (z.B. Firmenwagen) ist grundsätzlich dann steuerbar, wenn die unternehmerische Verwendung zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. An diesem Vorsteuerabzug fehlt es bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung, sodass die <strong>unentgeltliche Wertabgabe</strong> (Privatnutzungsanteil) bei der <strong>Ermittlung des Gesamtumsatzes</strong> (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz &#8211; UStG ) für die Prüfung, ob die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist, <strong>nicht einzubeziehen</strong> ist.</p>
<p>Gleiches gilt, wenn der Kleinunternehmer einen solchen teilunternehmerisch verwendeten Gegenstand in einem Besteuerungszeitraum erworben hat, in dem die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung noch nicht vorlagen bzw. er auf die Anwendung dieser Regelung verzichtet und den Vorsteuerabzug geltend gemacht hat. In diesem Fall findet bei späterer Anwendung der Kleinunternehmerregelung eine Vorsteuerberichtigung statt, sodass es keinen &#8220;Widerspruch&#8221; zwischen der späteren Nichtbesteuerung der Privatnutzung und dem ursprünglich in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug gibt.</p>
<p>Die unentgeltliche Wertabgabe ist dann in die Ermittlung des Gesamtumsatzes nach § 19 Abs. 1 Satz 2 UStG einzubeziehen, wenn ein der Regelbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Gesamtumsatz des vorangegangenen Jahres im Hinblick auf die Umsatzgrenze von 17.500 EUR ermittelt und die unentgeltliche Wertabgabe im vorangegangenen Kalenderjahr steuerbar war.</p>
<p>Durch das BMF-Schreiben wurde auch der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) geändert.</p>
<p>Das Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/055__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a> veröffentlicht.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 11.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zusammenfassende Meldung &#8211; Verpflichtung zur monatlichen Abgabe bei Überschreiten der Betragsgrenze von 50.000 Euro</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/zusammenfassende-meldung-verpflichtung-zur-monatlichen-abgabe-bei-uberschreiten-der-betragsgrenze-von-50-000-euro/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 09:55:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass die Zusammenfassende Meldung ab dem 01.01.2012 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/zusammenfassende-meldung-verpflichtung-zur-monatlichen-abgabe-bei-uberschreiten-der-betragsgrenze-von-50-000-euro/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist darauf hin, dass die Zusammenfassende Meldung ab dem 01.01.2012 monatlich abzugeben ist, sofern die Summe der Bemessungsgrundlagen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und Lieferungen im Sinne von § 25b Abs. 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) im laufenden Kalendervierteljahr oder in einem der vier vorangegangenen Kalendervierteljahre die Betragsgrenze von 50.000 Euro überschritten hat (§ 18a Abs. 1 S. 2 und 5 UStG). Die bisherige Betragsgrenze von 100.000 Euro ist nicht mehr anzuwenden.</p>
<p>Quelle: BZSt</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gesetzgeber hebelt erneut Rechtsprechung des BFH aus</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/gesetzgeber-hebelt-erneut-rechtsprechung-des-bfh-aus/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 09:53:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=139880</guid>
		<description><![CDATA[Mit einer Neuregelung des § 97 Abgabenordnung (AO) plant der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2013 eine &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/gesetzgeber-hebelt-erneut-rechtsprechung-des-bfh-aus/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Mit einer Neuregelung des § 97 Abgabenordnung (AO) plant der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2013 eine Verkürzung von Rechten der Steuerpflichtigen im Steuerverfahren.</h2>
<p>Der vorliegende Entwurf hebelt zudem erneut die Rechtsprechung des BFH aus und reagiert auf ein Urteil vom 24.02.2010 (II R 57/08). Darin hat das Gericht die Auffassung vertreten, dass eine Finanzbehörde erst dann Unterlagen anfordern kann, wenn die zuvor vom Vorlagepflichtigen verlangte Auskunft nicht oder nicht ausreichend erteilt wurde.</p>
<p>Ohne ein vorheriges Auskunftsersuchen abwarten zu müssen, können Finanzbehörden nunmehr direkt die Vorlage von Unterlagen verlangen. Die Einstufung von Auskunftsersuchen (§ 93 Abs. 1 AO) und Vorlageverlangen (97 AO) als gleichwertige Ermittlungsinstrumente begründet der Gesetzgeber einmal mehr mit dem aus dem Urteil erwachsenden Verwaltungsaufwand. Die Neuregelung soll mit Wirkung zum 01.01.2013 in Kraft treten.</p>
<p>Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sieht diese Entwicklung als äußerst bedenklich an. Schließlich greift das Herausgabeverlangen weitaus stärker in die Persönlichkeitssphäre eines Vorlagepflichtigen ein als ein bloßes Auskunftsersuchen. Die beabsichtigte Streichung des § 97 Abs. 2 AO bedeutet dabei einen massiven Eingriff in den Schutzbereich der Steuerpflichtigen. Angesichts der vielfachen Kritik gegenüber der gesetzlichen Neuerung sollte der Gesetzgeber sein Vorhaben aufgeben und vielmehr die Rechte der Steuerpflichtigen stärken.</p>
<p>Quelle: DStV</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Finanztransaktionssteuer: Eher Rohrkrepierer als Wunderwaffe</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/finanztransaktionssteuer-eher-rohrkrepierer-als-wunderwaffe/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 09:52:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Finanzdienstleistungsunternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=139877</guid>
		<description><![CDATA[Europas Finanzminister ringen derzeit um eine Einigung auf eine europaweite Finanzabgabe. Mit der Steuer sollen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/finanztransaktionssteuer-eher-rohrkrepierer-als-wunderwaffe/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Europas Finanzminister ringen derzeit um eine Einigung auf eine europaweite Finanzabgabe. Mit der Steuer sollen der Finanzsektor an den Milliardenkosten der Krise beteiligt und Spekulationen eingedämmt werden.</h2>
<p>Die Besteuerung von Finanzmärkten hat eine lange Geschichte, Krisen dauerhaft verhindert hat sie bisher aber nicht: Seit 1694 erhebt Großbritannien eine Steuer auf den Aktienhandel; bereits 1972 entwickelte der Ökonom James Tobin eine Steuer auf Devisengeschäfte; zwischen 1922 und 1991 erhob Deutschland eine Börsenumsatzsteuer; 2011 legte die EU-Kommission ihren Richtlinienentwurf für eine Finanztransaktionssteuer (FTS) vor. Bis Juni wollen die EU-Finanzminister eine Entscheidung darüber herbeiführen.</p>
<p><strong>Handel mit Finanzprodukten stark gewachsen</strong></p>
<p>Die Diskussion wird mit viel Vehemenz geführt &#8211; auch weil es um vermeintlich hohe Steuereinnahmen geht. So ist der Handel mit Derivaten &#8211; die sich aus traditionellen Finanzprodukten wie Aktien, Anleihen oder Krediten ableiten &#8211; in den Jahren 2003, 2006 und 2007 um jeweils knapp 40 Prozent pro Jahr gestiegen und macht heute ein Mehrfaches des globalen Bruttoinlandsproduktes aus. Auch für die Realwirtschaft sind Derivate wichtiger geworden: Sie sichert so ihre weltweiten Geschäfte gegen Zins- oder Währungsschwankungen ab.</p>
<p><strong>Europas Beispiel könnte folgenlos bleiben</strong></p>
<p>Wer jetzt dem Reflex nachgibt und alle Finanzgeschäfte besteuert, macht den gleichen Fehler wie Schweden und die Schweiz gegen Ende des vorigen Jahrhunderts: Die Akteure gehen außer Landes, die Märkte werden mitnichten stabilisiert und die Steuereinnahmen sinken. Experten bezweifeln deshalb, dass die FTS tatsächlich die von der EU-Kommission erhofften 57 Milliarden Euro einbringen wird. Die Idee &#8220;wir Europäer&#8221; gehen voran und alle anderen folgen, ist naiv. Kein Staat, der als Folge von Regulierungsmaßnahmen seiner Nachbarn zusätzliche Finanzinstitute bei sich ansiedeln konnte, lässt diese später wieder ziehen. Wo auch wäre sein Anreiz?</p>
<p><strong>Widerstand aus Europas Hauptstädten</strong></p>
<p>Trotz langer Diskussion sind die EU-Finanzminister auf ihren Sitzungen bislang nicht zu einer Lösung gekommen. Die wesentliche Frage ist nicht beantwortet: Reicht das von der Kommission vorgeschlagene Sitzlandprinzip aus, um Abwanderung zu verhindern? Danach greift die Steuer, wenn auch nur eines der beteiligten Finanzinstitute EU-ansässig ist.</p>
<p><strong>Finanztransaktionssteuer birgt Risiken</strong></p>
<p>Die FTS ist kein Allheilmittel. Ihre Einführung birgt Risiken und brächte einige handfeste Nachteile mit sich: Es lassen sich nicht die beiden mit der Steuer beabsichtigten Ziele &#8211; Mehreinnahmen für den Staat und stabilere Finanzmärkte &#8211; gleichermaßen erreichen. &#8220;Nur&#8221; wenn die Märkte sich unbeeindruckt zeigen, fließen die Steuereinnahmen wie erwartet. Auch ist eine Unterscheidung in &#8220;nützliche&#8221; und &#8220;schädliche&#8221; Finanzgeschäfte in der Praxis nicht möglich. Ebenfalls problematisch: Dadurch, dass die Steuer nicht nach Risiko gestaffelt erhoben wird, werden alle Unternehmen gleich hoch belastet &#8211; auch ein Mittelständler, der nur seine Lieferungen absichert.</p>
<p><strong>Die Suche geht weiter</strong></p>
<p>Großbritanniens Stempelsteuer, die auf der Suche nach Kompromissen von manchen zum Vorbild erhoben wird, nimmt Anleihen, Derivate und alle von Banken gehandelten Aktien aus. Damit sind viele am Londoner Finanzplatz getätigte Finanzgeschäfte steuerfrei und die reale Gefahr der Abwanderung und Marktaustrocknung ist wirksam gebannt. Unterm Strich richtet das Modell Großbritannien weniger Schaden als die FTS an, verhindert aber möglicherweise die nächste Krise nicht.</p>
<p>Quelle: DIHK</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kauf eines unbebauten Grundstücks und Errichtung eines Gebäudes</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/kauf-eines-unbebauten-grundstucks-und-errichtung-eines-gebaudes/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 05:48:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, ob der Kauf eines unbebauten &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/kauf-eines-unbebauten-grundstucks-und-errichtung-eines-gebaudes/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, ob der Kauf eines unbebauten Grundstücks und die dann folgende Errichtung einer Doppelhaushälfte ein einheitliches Vertragswerk darstellen mit der Folge, dass auch die Bauerrichtungskosten der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen wären (Urteil vom 23.11.2011 &#8211; 7 K 417/10 GE).</strong></p>
<p>Der Kläger erwarb im März 2005 ein Grundstück von seiner Hausbank, der B-Bank. Der Vertrag wurde von einer Immobiliengesellschaft, der B Immobilien GmbH, vermittelt, an der u.a. die B-Bank beteiligt war. Knapp zwei Wochen später, Anfang April 2005, schloss der Kläger mit einem Bauträger einen Werkvertrag über die Errichtung einer Doppelhaushälfte ab. Ermittlungen des Finanzamts ergaben, dass die B Immobilien GmbH und der Bauträger einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen hatten und die B Immobilien GmbH in der Folge des Abschlusses des Werkvertrags eine Provision erhielt. Das <strong>Finanzamt</strong> behandelte daraufhin den <strong>Grundstückskaufvertrag und den Werkvertrag</strong> über die Errichtung der Immobilie als <strong>einheitliches Vertragswerk</strong> und <strong>unterwarf auch die Bauerrichtungskosten der Grunderwerbsteuer</strong> . Hiergegen zog der Kläger vor das FG Düsseldorf.</p>
<p>Das FG gab dem Kläger Recht.</p>
<p>Nach Ansicht der Richter waren die <strong>Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen</strong> , weil der Werkvertrag über die Errichtung des Gebäudes und der Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks <strong>kein einheitliches Vertragswerk</strong> bildeten. Im Streitfall hätten zwar der Bauträger und die B Immobilien GmbH durch ein abgestimmtes Verhalten auf den Abschluss beider Verträge, Werkvertrag und Kaufvertrag, hingewirkt. Ein Werkvertrag über die Errichtung eines Gebäudes bilde mit dem Kaufvertrag über den Erwerb des unbebauten Grundstücks aber nur dann ein einheitliches Vertragswerk, wenn das Zusammenwirken auf der Veräußererseite für den Erwerber auch objektiv erkennbar ist. Anhaltspunkte dafür, dass dem Kläger das Zusammenwirken auf der Veräußererseite bekannt war oder er es hätte erkennen können, lägen nicht vor. Allein der enge zeitliche Rahmen, in dem der Werkvertrag und der Kaufvertrag abgeschlossen worden sind, ist nach Ansicht des Gerichts kein Indiz für eine Kenntnis über die Beziehungen der auf Seiten des Veräußerers handelnden Personen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Düsseldorf im Internet-Newsletter März 2012</p>
<p>(FG Düsseldorf, 23.11.2011 &#8211; 7 K 417/10 GE)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 10.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Arbeitslöhne des Bordpersonals irischer Fluggesellschaften sind steuerfrei</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/arbeitslohne-des-bordpersonals-irischer-fluggesellschaften-sind-steuerfrei/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Apr 2012 05:33:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Arbeitslohn eines Piloten, der in Deutschland wohnt, aber an Bord eines Flugzeugs im internationalen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/arbeitslohne-des-bordpersonals-irischer-fluggesellschaften-sind-steuerfrei/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Arbeitslohn eines Piloten, der in Deutschland wohnt, aber an Bord eines Flugzeugs im internationalen Verkehr für eine irische Fluggesellschaft tätig ist, kann in Deutschland nicht besteuert werden (BFH, Urteil vom 11.01.2012 &#8211; I R 27/11).</strong></p>
<p>Hintergrund des Urteils ist eine Regelung in dem zwischen Deutschland und Irland geschlossenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Danach gebührt das Besteuerungsrecht für die Arbeitslöhne des Bordpersonals von Flugzeugen im internationalen Verkehr immer demjenigen Vertragsstaat, in dem sich die Geschäftsleitung der Fluggesellschaft befindet. Irland macht von seinem Besteuerungsrecht aber keinen Gebrauch, was für die betreffenden Piloten und Stewardessen, die für irische Fluggesellschaften arbeiten, zu letztlich unbesteuerten, sog. &#8220;weißen Einkünften&#8221; führen kann.</p>
<p>Um das zu verhindern, hat Deutschland versucht, die abkommensrechtlichen Vereinbarungen mit Irland zu &#8220;unterlaufen&#8221; und das deutsche Besteuerungsrecht für die Arbeitslöhne zurückzuholen. Konkret sind dies Vorschriften in § 50d Abs. 8 und Abs. 9 Einkommensteuergesetz (EStG). Es wird diskutiert, ob diese Vorschriften &#8211; man spricht von einem sog. treaty override &#8211; gegen Grundsätze des Völkervertragsrechts verstoßen. Im vorliegenden Urteilsfall ist der Bundesfinanzhof (BFH) darauf nicht weiter eingegangen. Er gab dem klagenden Piloten schon deswegen Recht, weil die Vorschriften nach Ansicht der Richter infolge handwerklicher Mängel ihr Ziel nicht erreichen konnten: Um den Arbeitslohn (auch) in Deutschland steuerfrei vereinnahmen zu können, genüge es, dass der Pilot den Besteuerungsverzicht Irlands gegenüber dem Finanzamt nachweisen kann; das sei ihm gelungen. Die eigentliche Streitfrage nach der völkerrechtlichen Zulässigkeit von sog. treaty override bleibt damit derzeit unbeantwortet.</p>
<p>Auch in der Zukunft dürfte sich an der Steuerfreiheit der Arbeitslöhne des Bordpersonals irischer Fluggesellschaften nichts ändern: Deutschland hat die Möglichkeit, sein Besteuerungsrecht im Abkommen selbst zu verankern, auch in dem neu verhandelten, derzeit noch nicht in Kraft getretenen DBA-Irland vom 30.03.2011, nicht genutzt.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 28.03.2012</p>
<p>(BFH, 11.01.2012 &#8211; I R 27/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 05.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Unentgeltliche Mahlzeitengewährung an angestellte Betreuer eines Kinderheims</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Apr 2012 05:04:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die unentgeltliche Mahlzeitengewährung an angestellte Betreuer eines Kinderheims stellt unter bestimmten Voraussetzungen lediglich eine notwendige &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/unentgeltliche-mahlzeitengewahrung-an-angestellte-betreuer-eines-kinderheims/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die unentgeltliche Mahlzeitengewährung an angestellte Betreuer eines Kinderheims stellt unter bestimmten Voraussetzungen lediglich eine notwendige Begleiterscheinung beruflicher Aufgaben und keinen lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 23.01.2012 &#8211; 5 K 64/11).</strong></p>
<p>Im entschiedenen Fall hatte sich das Finanzamt nach einer Lohnsteueraußenprüfung auf den Standpunkt gestellt, dass das den Betreuern während der gemeinsamen Mahlzeiten mit den betreuten Kindern unentgeltlich gewährte Essen einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil darstelle. Es erließ einen entsprechenden Lohnsteuernachforderungsbescheid gegen den Kinderheimbetreiber. Hiergegen wandte sich der Betreiber des Kinderheims und klagte vor dem Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein.</p>
<p>Das FG gab dem Kläger Recht.</p>
<p>Die Richter gingen in ihrer Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) aus, wonach die dem Arbeitnehmer <strong>zugewendeten Vorteile</strong> dann keinen Arbeitslohn darstellen, wenn sie sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als <strong>notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung</strong> darstellen. Nach Durchführung eines Ortstermins während der Mahlzeiteneinnahme im Kinderheim und unter Würdigung der Gesamtumstände kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass vorliegend der in der unentgeltlichen Zuwendung der Mahlzeiten liegende Vorteil nahezu ausschließlich eine solche notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung war. Für maßgebend hielten die Richter insofern, dass der Arbeitgeber mit der Maßnahme der gemeinsamen Einnahme der Mahlzeiten zum einen das Ziel verfolgte, hierdurch für die aus ihren Familien herausgenommenen Kinder eine familienähnliche Alltagsstrukturierung zu erreichen. Außerdem sollten hiermit nach Erkenntnis des Gerichts die überwiegend zwischen 9 und 16 Jahre alten Kinder während der Essenseinnahme überwacht und ihnen durch Vorbildfunktionen Tischsitten nahegebracht werden. Zudem habe sich die Mahlzeitengestellung auch eher als eine aufgedrängte Bereicherung dargestellt, weil eine arbeitsvertraglich verpflichtende Weisung des Arbeitgebers zur Teilnahme bestand. Demgegenüber sei der (ohnehin eher geringe) finanzielle Vorteil für den einzelnen Arbeitnehmer in den Hintergrund getreten.</p>
<p>Das Urteil ist rechtskräftig.</p>
<p>Quelle: Newsletter I/2012 des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts</p>
<p>(Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 23.01.2012 &#8211; 5 K 64/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 04.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>E-Bilanz: Im Gegenzug Aufbewahrungspflichten verkürzen!</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/e-bilanz-im-gegenzug-aufbewahrungspflichten-verkurzen/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 13:31:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[E-Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[DIHK warnt zudem vor Abschaffung der Auffangpositionen Nach der Pilotphase der &#8220;E-Bilanz&#8221; im vergangenen Jahr &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/e-bilanz-im-gegenzug-aufbewahrungspflichten-verkurzen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2 id="ueberschrift3">DIHK warnt zudem vor Abschaffung der Auffangpositionen</h2>
<p>Nach der Pilotphase der &#8220;E-Bilanz&#8221; im vergangenen Jahr hat die Finanzverwaltung Erleichterungen für die Unternehmen zugelassen &#8211; allerdings nicht genug, befindet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).</p>
<p>Theoretisch müssen buchführungspflichtige Unternehmen in Deutschland schon ihre Bilanz 2012 elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Angesichts der enormen technischen und organisatorischen Herausforderungen, die mit der Umstellung verbunden sind, gilt jedoch für das laufende Jahr eine generelle Nichtbeanstandungsregel, so dass ein letztes Mal auch die Papierform akzeptiert wird.</p>
<p>Doch 2013 wird es ernst: Wer Nacharbeiten vermeiden will, muss ab kommendem Jahr alle Geschäftsvorfälle &#8220;richtig&#8221; buchen. Je nach Unternehmensgröße schwillt die Buchhaltung um bis zu 120 neue Konten an. Denn die E-Bilanz enthält sogar in ihrer abgespeckten Version 190 Pflichtpositionen, die Gewinn- und Verlustrechnung 227 weitere.</p>
<p>&#8220;Das Interesse der Finanzverwaltung ist klar&#8221;, sagte Robert Heller, DIHK-Bereichsleiter Finanzen, Steuern, dem Magazin &#8220;ProFirma&#8221;: &#8220;Um sich die Betriebsprüfung zu ersparen, jedenfalls zu erleichtern, will sie möglichst viele Daten bekommen.&#8221; Zu viele, wie 2011 die Testphase zeigte. Die Finanzverwaltung strich deshalb 13 Muss-Felder und richtete 30 &#8220;Auffangpositionen&#8221; für nicht näher aufgeschlüsselte Sammelbuchungen ein.</p>
<p>Allerdings bestehen Befürchtungen, dass letztere nach fünf bis sechs Jahren wieder verschwinden werden und der Fiskus dann die volle Aufschlüsselung der Bilanzdaten verlangen wird. Das wäre mit dem Gesetz, das gerade einen Abbau von Bürokratie erreichen will, nicht vereinbar.</p>
<p>Der DIHK vertritt in dieser Frage den Standpunkt, dass Betriebe nicht gezwungen werden können, eine Parallelbuchführung nur für Steuerzwecke einzuführen, um die &#8220;Wunschliste der Finanzbeamten&#8221; zu erfüllen.</p>
<p>&#8220;Wenn der Fiskus mehr fordert, als aus der kaufmännischen Buchführung ableitbar ist, wäre das mit dem Gesetz nicht vereinbar&#8221;, so DIHK-Steuerexperte Heller. Sollte die Finanzverwaltung die Auffangpositionen wieder abschaffen, sei ein Musterprozess wohl unvermeidbar.</p>
<p>Zudem forderte Heller, dass die Betriebe von dem enormen Kraftakt, der mit der E-Bilanz verbunden ist, wenigstens in einer Hinsicht profitieren sollten: &#8220;Verkürzt der Gesetzgeber im Gegenzug die Aufbewahrungspflichten für Unternehmen, könnten diese die Bücher schließen und hätten Rechtssicherheit.&#8221;</p>
<p>Quelle: DIHK</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Prüfung nationaler direkter Steuern für Grenzgänger</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/prufung-nationaler-direkter-steuern-fur-grenzganger/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 13:30:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die EU-Kommission kündigte am 02.04.2012 eine eingehende Prüfung der nationalen direkten Steuern für Grenzgänger an. &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/prufung-nationaler-direkter-steuern-fur-grenzganger/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Die EU-Kommission kündigte am 02.04.2012 eine eingehende Prüfung der nationalen direkten Steuern für Grenzgänger an. Die Prüfung wird bis Ende des Jahres 2012 andauern und soll klären, ob Beschäftigte, die grenzüberschreitend arbeiten (wie z. B. Saisonarbeiter oder Grenzgänger), steuerlich benachteiligt sind.</h2>
<p>Insbesondere prüft die EU-Kommission, ob Bürger, die ihre Einkünfte hauptsächlich in einem anderen Mitgliedstaat erwerben, stärker besteuert werden als Gebietsansässige und ob Steuerfreibeträge in der Praxis auch von Gebietsfremden in Anspruch genommen werden können. Außerdem interessiert die EU-Kommission, ob die Mitgliedstaaten zwischen eigenen Bürgern und denen anderer Mitgliedstaaten, die vorübergehend in ihrem Land arbeiten, z. B. hinsichtlich der Absetzbarkeit von Ausgaben und der angewendeten Steuersätze unterscheiden. Die Prüfung soll neben angestellten und abhängig Beschäftigten auch Selbstständige und Rentenempfänger berücksichtigen.</p>
<p>Sollten Verstöße gegen die Grundfreiheiten der EU vorliegen, werden die betroffenen nationalen Behörden aufgefordert, Änderungen einzuleiten. Bei Unterlassen werden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet.</p>
<p>Quelle: Datev e. G.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Offenlegung von Jahresabschlüssen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/04/offenlegung-von-jahresabschlussen/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Apr 2012 05:23:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesanzeiger-Verlag prognostiziert für 2012 insgesamt 42 Mio. Abrufe von Jahresabschlüssen. Jedes Unternehmen würde damit &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/offenlegung-von-jahresabschlussen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesanzeiger-Verlag prognostiziert für 2012 insgesamt 42 Mio. Abrufe von Jahresabschlüssen. Jedes Unternehmen würde damit 38 mal aufgerufen. 80% der Abrufer interessieren sich für kleine Unternehmen (Quelle: Bundesanzeiger-Verlag). Damit hat sich der elektronische Bundesanzeiger im 6. Jahr nach Inkrafttreten des EHUG als eine Standardquelle für Unternehmensinformationen etabliert. Unternehmer sind zu Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse gesetzlich verpflichtet, wer dies unterlässt, wird mit einem Bußgeld ab 2.500 € unsanft daran erinnert. Gerade in den Anfangsjahren war die Qualität der eingereichten Daten mangelhaft. Viele Unternehmen legten mehr Informationen offen, als rechtlich nötig. Einmal publizierte Daten können zwar korrigiert, aber nicht mehr endgültig gelöscht werden. Der Abruf ist in Deutschland anonym und kostenfrei möglich.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unternehmer sollten:</p>
<ol>
<li>Sich der Bedeutung der Offenlegung bewusst sein.</li>
<li>Ggf. eine von der Steuerbilanz abweichende Handelsbilanz erstellen und veröffentlichen.</li>
<li>Gerade in Krisenzeiten die Offenlegungspflicht berücksichtigen.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Für „Mikrounternehmen“ sieht die EU seit Februar 2012 Erleichterungen bei der Offenlegung vor. Wie diese in deutsches Recht umgesetzt werden, ist noch völlig offen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 03.04.2012</p>
<p>Benjamin Feindt</p>
<div id="attachment_62422" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/feindt-benjamin-sw.jpg"><img class="size-medium wp-image-62422" title="Benjamin Feindt, Tel: 0049 (0)4608 90 290, Mail: benjamin.feindt(at)danrevision.com" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/feindt-benjamin-sw-300x199.jpg" alt="Benjamin Feindt, Tel: 0049 (0)4608 90 290, Mail: benjamin.feindt(at)danrevision.com" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Benjamin Feindt, Steuerberater</p></div>
<p>Kontakt:</p>
<p>Benjamin Feindt, Steuerberater</p>
<p>Mail: benjamin.feindt(at)danrevision.com</p>
<p>Tel: +49 (0)4608 90 290</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten ab 2012</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Apr 2012 05:10:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=132766</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 14.03.2012 &#8211; IV C 4 &#8211; S 2221/07/0012 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/04/steuerliche-berucksichtigung-von-kinderbetreuungskosten-ab-2012/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 14.03.2012 &#8211; IV C 4 &#8211; S 2221/07/0012 :012 &#8211; zu der ab 2012 geltenden Neuregelung der Kinderbetreuungskosten Stellung genommen.</strong></p>
<p>Kinderbetreuungskosten sind ab dem Veranlagungszeitraum 2012 einheitlich bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 EUR als Sonderausgaben abziehbar. Die Unterscheidung nach erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten entfällt. Damit ist der Abzug dieser Kosten &#8220;wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten&#8221; ab 2012 nicht mehr möglich.</p>
<p>Das Schreiben, das sich ausführlich mit der Neuregelung befasst, ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/066__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a> veröffentlicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 02.04.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schoel &amp; Kelpe sponsort Müssener Schulverein</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/schoel-kelpe-sponsort-mussener-schulverein/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Mar 2012 09:19:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Schwarzenbek]]></category>
		<category><![CDATA[Backstage]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Schoel &#38; Kelpe Steuerberatungsgesellschaft engagiert sich als Sponsor beim Müssener Schulverein. &#160; Bei der Jahreshauptversammlung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/schoel-kelpe-sponsort-mussener-schulverein/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schoel &amp; Kelpe Steuerberatungsgesellschaft engagiert sich als Sponsor beim Müssener Schulverein.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei der Jahreshauptversammlung des Müssener Schulvereins ging ein großes Dankeschön an Andreas Lier, der sich persönlich im Schulverein einbringt. Dank einer Spende der Schoel &amp; Kelpe Steuerberatungsgesellschaft konnte der Betrag für die Teilnahme aller Kinder an der in diesem Jahr geplanten Projektwoche um ein paar Euro gesenkt werden, damit alle Kinder die Möglichkeit haben, mitzumachen. Lesen Sie den Artikel im <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/03/B%C3%BCchener_Anzeiger_2012_Sponsoring.pdf">Büchener_Anzeiger vom 27.03.2012.</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Schoel &amp; Kelpe Steuerberatungsgesellschaft, 29.03.2012</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuererstattung per einstweiliger Anordnung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/steuererstattung-per-einstweiliger-anordnung/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/03/steuererstattung-per-einstweiliger-anordnung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 29 Mar 2012 05:08:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Finanzgericht kann eine Finanzbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichten, eine Steuererstattung festzusetzen, wenn &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/steuererstattung-per-einstweiliger-anordnung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Finanzgericht kann eine Finanzbehörde im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichten, eine Steuererstattung festzusetzen, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes unumgänglich ist, der Erfolg des Antragstellers in der Hauptsache überwiegend wahrscheinlich ist und der Anordnungsgrund eine besondere Intensität aufweist (FG Münster, Beschluss vom 23.02.2012 &#8211; 5 V 4511/11 U).</strong></p>
<p>Im Streitfall hatte die Antragstellerin die Änderung der an sie unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2006 bis 2008 beantragt. Sie verwies hierbei auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zur umsatzsteuerlichen Behandlung von frisch zubereiteten Speisen zum sofortigen Verzehr an Imbissständen. Das Finanzamt lehnte die Änderung für die Jahre 2007 und 2008 ab. Das Einspruchsverfahren hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Über den Antrag für das Jahr 2006 entschied es noch nicht, stellte jedoch die Änderung in Aussicht, sobald die EuGH-Entscheidung im Bundessteuerblatt veröffentlicht sei.</p>
<p>Hierauf wandte sich die Antragstellerin mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Finanzgericht. Sie begehrte die Erstattung von insgesamt ca. 110.000 EUR Umsatzsteuer.</p>
<p>Das FG gab der Antragstellerin Recht.</p>
<p>Die Richter bejahten das Vorliegen eines <strong>Anordnungsanspruchs</strong> , da die Umsätze der Antragstellerin aus dem Verkauf von Bratwürstchen und Pommes frites als eine dem ermäßigten Steuersatz unterliegende Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) zu qualifizieren seien. Die Umsätze waren in den ursprünglichen Umsatzsteuererklärungen und den dann ergangenen Umsatzsteuerbescheiden dem regulären Steuersatz von 19 % unterworfen worden. Durch die später erfolgte Vorlage korrigierter Umsatzsteuererklärungen habe die Antragstellerin die Höhe der sich ergebenden <strong>Erstattungsbeträge</strong> (Umsatzsteuersatz von nur 7 %) <strong>glaubhaft gemacht</strong> . Auch ein <strong>Anordnungsgrund</strong> sei gegeben, denn die Antragstellerin habe glaubhaft gemacht, dass sie unmittelbar von <strong>Zahlungsunfähigkeit</strong> bedroht sei.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Münster im Newsletter 3/2012</p>
<p>(FG Münster, 23.02.2012 &#8211; 5 V 4511/11 U)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 29.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>28.03.12, Nordschleswiger: Wir heizen Sie willkommen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/28-03-12-nordschleswiger-wir-heizen-sie-willkommen/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 05:25:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
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		<category><![CDATA[DanRevision in der Presse]]></category>
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		<description><![CDATA[Sprachkonferenz in Berlin bringt es an den Tag: Sprachkompetenz wird nicht nur unterschätzt, sondern ist &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/28-03-12-nordschleswiger-wir-heizen-sie-willkommen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sprachkonferenz in Berlin bringt es an den Tag: Sprachkompetenz wird nicht nur unterschätzt, sondern ist kaum noch vorhanden.</strong></p>
<p>Gunnar Tessin nahm am 23.März 2012 als Referent an einer wirtschaftsorientierten Sprachkonferenz in Berlin teil, <a href="http://www.nordschleswiger.dk/SEEEMS/19708.asp?artid=42857" target="_blank">lesen Sie mehr &#8230;..</a></p>
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		<title>DanRevision Kurzfilm: Würstchen, Wind und WildWest</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 03:44:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[ARchiv]]></category>
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		<description><![CDATA[Die DanRevision Gruppe freut sich, heute ihren ersten Kurzfilm in einer Premierenfeier in Flensburg-Handewitt zu &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/danrevision-kurzfilm-wurstchen-wind-und-wildwest/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die DanRevision Gruppe freut sich, heute ihren ersten Kurzfilm in einer Premierenfeier in Flensburg-Handewitt zu präsentieren.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit einer sehr unterhaltsamen Komödie über den Arbeitsalltag in einer ganz normalen Steuerberatungskanzlei in an der Deutsch-Dänischen Grenze präsentiert die DanRevision Gruppe ihren ersten Kurzfilm.</p>
<p>Was hat Steuerberatung mit Würstchen, Wind und dem wilden Westen zu tun?  Lernen Sie die Menschen, die Arbeitsabläufe und die Räumlichkeiten bei der DanRevision in Flensburg-Handewitt kennen. Thorsten Manewald begleitet Sie mit kurzen Statements bei einem Rundgang durch das Gebäude und stellt Ihnen unsere freundlichen und motivierten Mitarbeiter und den Arbeitsalltag in unserem kurzen Dokumentarfilm vor.</p>
<p>Es erwarten Sie packende Szenen voller Spannung und Action. Die Marketingabteilung der DanRevision Gruppe beweist, dass sie als Drehbuchautor den Spagat zwischen Spaß und Information beherrscht, die Haupt- und Nebendarsteller übertreffen sich selbst und werden durch den Kameramann Thorsten Schicke von Nordcrew Media und Petra Blume von eventmal glänzend in Szene gesetzt &#8230;&#8230;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&#8230;&#8230;&#8230;überzeugen Sie sich selbst:  <span class="rot" style="font-size: medium;"><strong><a href="http://www.youtube.com/watch?v=3c9_k3tjFJA" target="_blank">DanRevision Kurzfilm</a></strong></span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 27.03.2012</p>
<p>Susanne Schlüter</p>
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		<title>Ausbildungsbetrieb des Jahres 2011</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/ausbildungsbetrieb-des-jahres-2011/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Mar 2012 08:24:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Backstage]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>
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		<description><![CDATA[Die DanRevision Flensburg-Handewitt Steuerberatungsgesellschaft wurde stellvertretend für die DanRevision Gruppe im Rahmen des Wettbewerbs &#8220;Ausbildungsbetrieb &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/ausbildungsbetrieb-des-jahres-2011/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die DanRevision Flensburg-Handewitt Steuerberatungsgesellschaft wurde stellvertretend für die DanRevision Gruppe im Rahmen des Wettbewerbs &#8220;Ausbildungsbetrieb des Jahres 2011&#8243;  für hervorragendes Engagement in der Nachwuchsförderung ausgezeichnet.  Die DanRevision zählt somit zu den besten Ausbildungsbetrieben im IHK-Bezirk Flensburg.</strong></p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/03/IHK_Urkunde_Ausbildungsbetrieb-des-Jahres-2011.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-122842" title="IHK_Urkunde_Ausbildungsbetrieb des Jahres 2011" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/03/IHK_Urkunde_Ausbildungsbetrieb-des-Jahres-2011-213x300.jpg" alt="IHK_Urkunde_Ausbildungsbetrieb des Jahres 2011" width="213" height="300" /></a></p>
<p>Die IHK Flensburg honoriert jährlich Unternehmen in der Region, die junge Menschen vorbildlich ausbilden und damit aktiv den Folgen des demografischen Wandels entgegenwirken.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die DanRevision Gruppe freut sich über die Auszeichnung in der Kategorie &#8220;10 &#8211; 49 Beschäftigte&#8221;. Insgesamt hatten sich in dieser Kategorie 15 Unternehmen aus dem IHK-Bereich Flensburg beworben. Dieser Erfolg zeigt uns, dass wir mit der Ausbildung unseres Nachwuchses auf dem richtigen Weg sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="attachment_122773" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/03/DanRevision_Youngstars.jpg"><img class="size-medium wp-image-122773" title="DanRevision_Youngstars" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/03/DanRevision_Youngstars-300x209.jpg" alt="DanRevision_Youngstars" width="300" height="209" /></a><p class="wp-caption-text">Verleihung des DanRevision Youngstars 2010</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 26.03.2012</p>
<p>Susanne Schlüter</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Investitionsabzugsbetrag im Falle der Betriebseröffnung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/investitionsabzugsbetrag-im-falle-der-betriebseroffnung/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Mar 2012 05:17:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Nachweis einer Investitionsabsicht für die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages in den Fällen der Betriebseröffnung ist &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/investitionsabzugsbetrag-im-falle-der-betriebseroffnung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Nachweis einer Investitionsabsicht für die Geltendmachung eines Investitionsabzugsbetrages in den Fällen der Betriebseröffnung ist nicht nur durch eine verbindliche Bestellung möglich (FG Münster, Urteil vom 08.02.2012 &#8211; 11 K 3035/10 E).</strong></p>
<p>Der Kläger hatte für das Jahr 2008 einen Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage begehrt. Diese schaffte er im Jahr 2010 auch tatsächlich an. Das Finanzamt lehnte dennoch den für 2008 geltend gemachten Investitionsabzugsbetrag ab.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) gab dem Finanzamt Recht.</p>
<p>Zunächst stellt das Gericht in seinem Urteil fest, dass die Neuregelung des § 7g EStG eine Verschärfung gegenüber der Vorgängerregelung darstellt, indem sie insbesondere in den Fällen der Betriebseröffnung (hier: Betrieb einer Photovoltaikanlage) einen Nachweis der Investitionsabsicht zwingend verlangt.</p>
<p>Der Kläger konnte das Gericht nicht davon überzeugen, dass er einen entsprechenden Entschluss zur Anschaffung einer Photovoltaikanlage bereits im Jahr 2008 gefasst hatte. Zwar könne der Nachweis der Investitionsabsicht auch in anderer Form als durch eine verbindliche Bestellung erfolgen. Es müsse im jeweiligen Einzelfall anhand objektiver äußerer Umstände feststellbar sein, dass ein Investitionsentschluss gefasst worden ist. Im konkreten Fall genügte aber das Ende 2008 eingeholte Angebot für eine Photovoltaikanlage nach Ansicht der Richter nicht zum Nachweis der Investitionsabsicht. Aus den Gesamtumständen ergebe sich vielmehr, dass der Kläger nur bei Eintritt bestimmter finanzieller Rahmenbedingungen habe investieren wollen. Sowohl der Investitionsumfang als auch der Zeitpunkt einer etwaigen Investition seien im Jahr 2008 noch offen gewesen.</p>
<p>(FG Münster, 08.02.2012 &#8211; 11 K 3035/10 E)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 26.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Änderungen am Gesetzentwurf zur Solarförderung geplant</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/anderungen-am-gesetzentwurf-zur-solarforderung-geplant/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/03/anderungen-am-gesetzentwurf-zur-solarforderung-geplant/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 07:19:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Koalitionsfraktionen haben Änderungen am geplanten Gesetz zur Kürzung der Solarförderung angekündigt. Der umweltpolitische Sprecher &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/anderungen-am-gesetzentwurf-zur-solarforderung-geplant/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Koalitionsfraktionen haben Änderungen am geplanten Gesetz zur Kürzung der Solarförderung angekündigt.</h2>
<p>Der umweltpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Michael Kauch, sagte während einer Anhörung des Umweltausschusses am 21.03.2012, dass unter anderem das System des &#8220;atmenden Deckels&#8221; wieder eingeführt werden solle. Es sieht vor, dass die jeweilige Degression der Förderung im Verhältnis zum erfolgten Zubau von Anlagen erfolgt. Gestrichen wird voraussichtlich auch eine geplante Verordnungsermächtigung zum so genannten Marktintegrationsmodell. Dieses rechtliche Mittel gäbe der Regierung die Möglichkeit, bestimmte Förderungssätze zu ändern, ohne zuvor das Parlament beteiligen zu müssen. Ob noch eine weitere Verordnung gestrichen wird, werde derzeit noch diskutiert, sagte Kauch. Währenddessen stießen die Pläne der Bundesregierung zur Kürzung der Solarförderung bei vielen Experten grundsätzlich auf Verständnis. Die Mehrheit der Sachverständigen übte bei der Anhörung des Umweltausschusses jedoch Kritik an einer Reihe von Details des Gesetzentwurfes (17/8877), den die Regierung vor zwei Wochen ins Parlament eingebracht hatte.</p>
<p>Das Marktintegrationsmodell war einer der Punkte, der von den Experten besonders kritisch hinterfragt wurde. Es sieht vor, dass die Anlagenbetreiber in Zukunft nicht mehr 100 %, sondern nur noch zwischen 85 und 90 % des erzeugten Stroms ins Netz einspeisen dürfen. Zwar sei das Ziel begrüßenswert, sagte Maren Hille vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, die gegenwärtige Ausgestaltung sei jedoch &#8220;optimierbar&#8221;. Diese Regelung würde einen großen Abwicklungsaufwand erfordern. Daher schlug sie für ihren Verband vor, anstelle einer prozentualen Absenkung die Photovoltaik-Vergütung von zwölf auf acht Monate zu begrenzen.</p>
<p>Holger Krawinkel vom Verbraucherzentrale Bundesverband erinnerte daran, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel das Versprechen abgegeben habe, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nicht weiter steigen dürfe. Das von der Regierung angestrebte Maßnahmenpaket bezeichnete er daher &#8220;übereinstimmend als durchaus tragbar&#8221;. Hinsichtlich der Probleme der Netzparität, der so genannten 50,2 Hertz-Problematik, sprach er sich dafür aus, dass die dafür nötigen Nachrüstungen von den Betreibern der Anlagen finanziert werden sollten.</p>
<p>Hubert Aulich von der Firma PV Crystalox Solar, einem Unternehmen das vor allem Siliziumscheiben produziert, äußerte die Befürchtung, dass &#8220;die Erfolgsgeschichte der Photovoltaik gestoppt werden könnte&#8221;. Er betonte, dass gerade für die Industrie eine Verlässlichkeit hinsichtlich des gesetzlichen Rahmens absolut notwendig sei und kritisierte, dass das Gesetz einen mangelnden Vertrauensschutz zur Folge habe. &#8220;Wir haben uns auf den atmenden Deckel verlassen&#8221;, sagte er. Martin Zembsch, Geschäftsführer der Belectrich Solarkraftwerke, forderte ebenfalls bessere Planungs- und Investitionssicherheit. Die vorgesehene Übergangsfrist für Freiflächen bis 30. Juni sei &#8220;nicht akzeptabel&#8221;, sagte Zembsch. Aufgrund bestehender Fristen und Verordnungen des Baurechts seien die Übergangsfristen nicht realistisch: &#8220;Selbst wenn Sie die Heinzelmännchen dazu nehmen, schaffen Sie das nicht&#8221;, sagte er.</p>
<p>Auch Karl-Heinz Remmers vom Unternehmen Solarpraxis, kritisierte das Marktintegrationsmodell und die bislang vorgesehene Verordnungsermächtigung. Er forderte zudem, dass zwischen den einzelnen Anlagetypen mehr differenziert werden müsse. Er forderte, &#8220;aufzuhören, das Erreichte kaputt zu reden&#8221;, und regte ebenfalls eine Reihe von Nachbesserungen an dem Gesetz an. Remmers warnte zudem, dass die Vergütungsabsenkung zu einer Kreditklemme bei Investoren führen könne, da die Banken nur noch das finanzieren würden, was auch sicher vergütet würde. Philippe Welter von Photon Europe betonte, dass im Bereich der Photovoltaik &#8221; in den letzten Wochen viel Porzellan zerschlagen worden&#8221; sei. Er kritisierte, dass in dem Gesetzentwurf der Transformationsgedanke fehle. Er äußerte sich dennoch optimistisch über die Zukunft der Photovoltaik. Sie habe in der Vergangenheit &#8220;die stärksten Lernkurven&#8221; durchlaufen. Daher prognostizierte er: &#8220;Noch in diesem Jahrzehnt wird die Photovoltaik die billigste Energiequelle werden &#8211; billiger als Kohle und Gas.&#8221;</p>
<p>Quelle: Deutscher Bundestag</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Deutschland wegen steuerlicher Behandlung von Organgesellschaften verklagt</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/deutschland-wegen-steuerlicher-behandlung-von-organgesellschaften-verklagt/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 07:17:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Kommission hat beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Deutschland zu erheben, weil &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/deutschland-wegen-steuerlicher-behandlung-von-organgesellschaften-verklagt/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Die Kommission hat beschlossen, beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Deutschland zu erheben, weil bestimmte gebietsfremde Gesellschaften von den Vorteilen der deutschen Körperschaftsteuerregelung für Organschaften ausgeschlossen sind.</h2>
<p>Nach deutschem Recht kann eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland nicht Teil einer steuerlichen Organschaft sein, auch wenn sich der Ort ihrer Geschäftsleitung in Deutschland befindet. Das bedeutet in der Praxis, dass eine solche Gesellschaft, selbst wenn sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig wäre, die steuerlichen Vorteile der Organschaftsregelung nicht in Anspruch nehmen könnte. Einer dieser Vorteile ist der inländische Gewinn- und Verlustausgleich innerhalb der steuerlichen Organschaft in Deutschland. Hier liegt ein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit vor. Die Kommission ist daher der Auffassung, dass die deutschen Bestimmungen ausländische Gesellschaften gegenüber inländischen Wettbewerbern benachteiligen und dass diese Gesellschaften davon abgehalten werden könnten, in Deutschland Tätigkeiten anzusiedeln.</p>
<p><strong>Hintergrund</strong></p>
<p>Die beanstandeten Bestimmungen betreffen den doppelten Inlandsbezug, wonach sich sowohl der Sitz des Unternehmens als auch der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland befinden müssen. Nachdem die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme (siehe IP/10/662) abgegeben hatte, veröffentlichte Deutschland 2011 ein Verwaltungsrundschreiben, um die Vertragsverletzung abzustellen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union kann jedoch eine durch eine Rechtsvorschrift verursachte Vertragsverletzung nur durch eine Änderung des betreffenden Gesetzes und nicht allein durch ein Rundschreiben abgestellt werden. Da Deutschland das Gesetz binnen eines Jahres nicht geändert hat, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren weiterzuverfolgen. Die Befassung des Gerichtshofs ist die letzte Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens nach dem Aufforderungsschreiben und der mit Gründen versehenen Stellungnahme.</p>
<p>Quelle: EU-Kommission</p>
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		<item>
		<title>Vermietungseinkünfte bei einer leerstehenden und später verkauften Wohnung</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 06:58:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Plant der Eigentümer einer leerstehenden Wohnung vorrangig den Verkauf dieser Wohnung und finden &#8220;Vermietungsversuche&#8221; allenfalls &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/vermietungseinkunfte-bei-einer-leerstehenden-und-spater-verkauften-wohnung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Plant der Eigentümer einer leerstehenden Wohnung vorrangig den Verkauf dieser Wohnung und finden &#8220;Vermietungsversuche&#8221; allenfalls beiläufig oder zufällig statt, so ist die Vermietungsabsicht und damit das Vorliegen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu verneinen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.04.2011 &#8211; 6 K 1566/08).</strong></p>
<p>Der Kläger war zusammen mit seiner früheren Ehefrau Miteigentümer einer Eigentumswohnung. Die Wohnung war bis 2003 vermietet und stand seither leer. Am 10.12.2007 wurde die Wohnung verkauft. Im Streitjahr 2006 hatte der Kläger Aufwendungen im Zusammenhang mit der Wohnung in Höhe von 11.928 EUR geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte das Vorliegen von Vermietungseinkünften und damit auch den geltend gemachten Verlust nicht an, da im Streitjahr keine Vermietungsabsicht mehr bestanden habe.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) gab dem Finanzamt Recht.</p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht festgestellt werden, dass der Kläger im Streitjahr noch die Absicht hatte, die Wohnung zu vermieten und damit aus der Vermietung Einkünfte zu erzielen. Der Kläger trage die objektive Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung des Verlusts, da es sich hierbei um eine steuermindernde Tatsache handelt. Diesen Beweis habe der Kläger nicht erbringen können.</p>
<p>Von den zwei in der Wohnung durchgeführten Besichtigungsterminen potentieller Mieter sei der eine Termin aufgrund eines Mietgesuchs des Interessenten, auf das sich der Kläger gemeldet habe, zustande gekommen. Der Kläger habe also lediglich eine Zufallschance genutzt. Der zweite Interessent habe sich auf eine Annonce des Klägers gemeldet. Eine einzige Annonce reiche jedoch bei gleichzeitigen erheblichen Verkaufsbemühungen nicht aus, um eine Vermietungsabsicht zu belegen.</p>
<p>Nach Feststellung der Richter handelte es sich hierbei auch nur um eine kurze Episode, da der Makler dem Kläger bei Verkaufswunsch eindeutig von einer Vermietung abgeraten habe. Der Makler sei vorrangig mit dem Verkauf der Wohnung befasst gewesen. Die Vermietung als Alternative sei nach Aussage des Maklers zwar kurzzeitig angedacht, dann jedoch alsbald wieder verworfen worden.</p>
<p>(FG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 &#8211; 6 K 1566/08)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 23.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen eines Vereins für Rettungsdienste</title>
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		<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 15:56:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Vereine & Stiftungen]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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		<description><![CDATA[Einige Rettungsdienste werden als Verein geführt, welcher nicht zu den anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/umsatzsteuerliche-behandlung-von-leistungen-eines-vereins-fur-rettungsdienste/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Einige Rettungsdienste werden als Verein geführt, welcher nicht zu den anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (z.B. Deutscher Caritas-Verband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V.) gehört. Wenn ein solcher Verein nicht zu den anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege gehört, dann genießt dieser auch nicht die Umsatzsteuerfreiheit. Jetzt wurde höchstrichterlich entschieden, wie die Dienste eines solchen Rettungsdienstes umsatzsteuerlich zu behandeln sind.</h2>
<p dir="ltr" align="left">Zu den Diensten gehören der Rettungsdienst, der Haus-Notruf-Dienst, das Abhalten von Erste-Hilfe-Kursen, ein Menüservice, der ärztliche Notdienst und die häusliche Krankenpflege. Völlig klar ist, dass der Rettungsdienst, das Abhalten von Erste-Hilfe-Kursen und die häusliche Krankenpflege umsatzsteuerfrei sind. Umstritten ist allerdings die umsatzsteuerliche Behandlung des Haus-Notruf-Dienstes, des ärztlichen Notdienstes und der Menüservice.</p>
<p dir="ltr" align="left">Im Bezug auf den Haus-Notruf-Dienst hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass diese Leistungen umsatzsteuerfrei sind. Zwar kommt eine Umsatzsteuerfreiheit nicht nach nationalem Recht in Betracht, sondern nach dem Unionsrecht. Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach Unionsrecht müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:</p>
<ul>
<li>Zum Einen, dass es sich um Leistungen handelt, die mit der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit eng verbunden sind, und</li>
<li>zum anderen, dass diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die von dem betreffenden Mitgliedsstaat als Einrichtungen mit im Wesentlichen sozialem Charakter anerkannt worden sind, erbracht werden (Vereine, die dem Verband der Wohlfahrtspflege angehören sowie auch Vereine, die nicht dem Verband der Wohlfahrtspflege angehören).</li>
</ul>
<p>Als eng mit der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen hat der Europäische Gerichtshof zum Beispiel die Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung körperlich oder wirtschaftlich hilfsbedürftiger Personen und die Leistungen der Kinderbetreuung durch Tageseltern angesehen. Da es sich bei einem Haus-Notruf-Dienst und einer mit der Sozialfürsorge bzw. mit der sozialen Sicherheit eng verbundene Leistung handelt, ist bei diesen Leistungen das Unionsrecht anwendbar. Das heißt, die Umsatzsteuerbefreiung ist bei solchen Leistungen anwendbar.</p>
<p>Anders zu beurteilen sind dagegen die Leistungen des ärztlichen Notdienstes. Der ärztliche Notdienst ist wie folgt ausgestaltet: Der Verein stellt ein Rettungsfahrzeug zur Verfügung, das mit medizinischen Geräten ausgestattet ist. Der jeweilige Fahrer verfügt über eine Ausbildung als Rettungssanitäter oder Rettungshelfer. Der Verein rechnet dann seine Leistungen gegenüber den Notärzten ab, die ihrerseits entsprechende Erstattungen von der Krankenkasse erhalten. Bei dem ärztlichen Notdienst liegen umsatzsteuerpflichtige Umsätze vor. Das Unionsrecht ist hier also nicht anwendbar. Zwar gehört auch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswessen sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind zum Anwendungsbereich des Unionrechts. Werden die Leistungen aber nicht gegenüber dem Hilfsbedürftigen, sondern an einen Unternehmer erbracht, der sie benötigt, um seine eigenen steuerbefreiten Ausgangsleistungen an den jeweiligen Patienten oder Hilfsbedürftigen zu erbringen, dann sind diese Leistungen nicht eng mit der Sozialfürsorge verbunden. Aus diesem Grund sind die Leistungen des ärztlichen Notdienstes steuerpflichtig.</p>
<p>Der Menüservice führt umsatzsteuerpflichtige Leistungen aus. Da es sich bei dem Menüservice weder um eine anerkannte Einrichtung mit sozialem Charakter handelt, noch die vom ihm erbrachten Leistungen eng mit der Fürsorge oder der sozialen Sicherheit verbunden sind. Nicht beantwortet wurde die Frage, mit welchem Steuersatz diese Leistungen zu besteuern sind. Höchstrichterlich wurde bisher nur entschieden, dass die Abgabe von Speisen durch einen Mahlzeitendienst, der Mittagessen auf eigenem Geschirr an Einzelabnehmer in deren Wohnung ausgibt und das Geschirr endreinigt, als sonstige Dienstleistung zu beurteilen ist und somit diese Leistung mit 19 Prozent Umsatzsteuer zu versteuern ist.</p>
<p>Somit ist festzuhalten, dass die folgende Leistungen eines Verein, der nicht als Verband der freien Wohlfahrtspflege angehört steuerfrei sind: Rettungsdienst, Haus-Notruf-Dienst, Abhalten von Erste-Hilfe-Kursen und die häusliche Krankenpflege. Dagegen sind die Leistungen des Menüservice und des ärztlichen Notdienstes steuerpflichtig.</p>
<p>DanRevision Gruppe &#8211; Petra Fuchs</p>
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		<title>Beteiligung an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/beteiligung-an-einer-gewerblich-gepragten-personengesellschaft/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 15:54:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Vereine & Stiftungen]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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		<description><![CDATA[Viele Vereine und Stiftungen beteiligen sich zum Beispiel an einer GmbH &#38; Co.KG, eine sogenannte &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/beteiligung-an-einer-gewerblich-gepragten-personengesellschaft/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Viele Vereine und Stiftungen beteiligen sich zum Beispiel an einer GmbH &amp; Co.KG, eine sogenannte gewerblich geprägte Personengesellschaft. Bei so einer Beteiligung stellt sich die spannende Frage, wie eine solche körperschaftsteuerlich zu behandeln ist. Diese Fragestellung wurde nun höchstrichterlich entschieden.</h2>
<p>Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft, die kraft Rechtsform nur gewerbliche Einkünfte erzielen kann, persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin einer Personengesellschaft ist (z.B. eine GmbH &amp; Co.KG). Bei dieser Konstellation gelten alle Einkünfte der Personengesellschaft als gewerblich geprägt. Nachteil ist allerdings, dass die Personengesellschaft mit den gesamten Einkünften gewerbesteuerpflichtig wird. Vorteile an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft sind aber die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten und die Möglichkeit der Rückstellungsbildung. Beteiligt sich ein Verein oder eine Stiftung an einer GmbH &amp; Co.KG, ist der Verein oder die Stiftung als Mitunternehmer dieser GmbH &amp; Co.KG anzusehen.</p>
<p>Werden nun aus dieser Beteiligung Einnahmen erzielt, liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Das führt dazu, dass diese Einnahmen im vollen Umfang körperschaftsteuerpflichtig sind. Fraglich ist allerdings, ob auch ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt, wenn die gewerblich geprägte Personengesellschaft nur vermögensverwaltend tätig ist (z.B. nur Grundstücke verwaltet). Auch diese Frage wurde höchstrichterlich entschieden.</p>
<p>Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt nur vor, wenn die Betätigung der GmbH &amp; Co.KG über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Da bei so einer Beteiligung eine Mitunternehmereigenschaft gegeben ist, könnte man davon ausgehen, dass immer ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt. Aber eine GmbH &amp; Co.KG erzielt nur auf Grund einer Fiktion gewerbliche Einkünfte. Aus diesem Grund liegt bei einer rein vermögensverwaltenden GmbH &amp; Co.KG kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, sondern Vermögensverwaltung vor. Im Bereich der Vermögensverwaltung fällt keine Körperschaftsteuer an.</p>
<p>Abschließend ist festzustellen, dass für die Frage der Besteuerung die Tätigkeit der Personengesellschaft ausschlaggebend ist. Beteiligt sich der Verein oder die Stiftung an eine rein gewerbliche GmbH &amp; Co.KG, dann ist die Beteiligung körperschaftsteuerpflichtig und es liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Ist die gewerblich geprägte Personengesellschaft hingegen nur vermögensverwaltend tätig, dann ist die Beteiligung körperschaftsteuerfrei und ist in den Bereich der Vermögensverwaltung einzuordnen.</p>
<p>DanRevision Gruppe - Petra Fuchs</p>
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		<title>Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/kein-vorlaufiger-rechtsschutz-gegen-kernbrennstoffsteuer/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Mar 2012 06:29:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Kernbrennstoffsteuer abgelehnt (Beschluss vom 09.03.2012 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/kein-vorlaufiger-rechtsschutz-gegen-kernbrennstoffsteuer/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Kernbrennstoffsteuer abgelehnt (Beschluss vom 09.03.2012 &#8211; VII B 171/11).</strong></p>
<p>Die Vorinstanz (Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 16.09.2011 &#8211; 4 V 133/11) hatte ernstliche Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes und hob deshalb die Vollziehung des Steuerbescheids auf. Die bereits gezahlte Kernbrennstoffsteuer musste vom Fiskus erstattet werden. Auf die Beschwerde des Hauptzollamts hat der BFH diese Entscheidung aufgehoben und den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt.</p>
<p>Wendet der Steuerpflichtige gegen die Steuerfestsetzung ein, das zugrunde liegende Gesetz sei verfassungswidrig, so kann vorläufiger Rechtsschutz nach Ansicht des BFH nur gewährt werden, wenn bei der gebotenen Abwägung das Interesse des Steuerpflichtigen, bis zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes von der Steuerzahlung verschont zu bleiben, schwerer wiegt als die für die vorläufige Vollziehung sprechenden öffentlichen Belange. Ob das Gesetz verfassungswidrig ist, könne danach bei einem formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetz im Eilverfahren nicht geklärt werden, denn die sog. Verwerfungskompetenz stehe ausschließlich dem Bundesverfassungsgericht zu. Im Streitfall, so die Richter, sei dem Geltungsanspruch des formell ordnungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes der Vorrang vor den Interessen des Kernkraftwerksbetreibers einzuräumen. Das Kernbrennstoffsteuergesetz sei &#8211; ungeachtet des Streits um die Gesetzgebungskompetenz &#8211; formell ordnungsgemäß zustande gekommen.</p>
<p>Zu der Frage, ob dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Kernbrennstoffsteuergesetz zusteht, hat der BFH keine Stellung genommen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 14.03.2012</p>
<p>(BFH, 09.03.2012 &#8211; VII B 171/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 21.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Gewerbesteuergesetz verfassungswidrig?</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/gewerbesteuergesetz-verfassungswidrig/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Mar 2012 07:55:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die ab dem Jahr &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/gewerbesteuergesetz-verfassungswidrig/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die ab dem Jahr 2008 wesentlich geänderte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar ist (Beschluss vom 29.02.2012 &#8211; 1 K 138/10).</strong></p>
<p>In dem zugrunde liegenden Verfahren pachtete die Klägerin die für ihren Tankstellenbetrieb wesentlichen Wirtschaftsgüter. Die Pachtzinsen wurden im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer als Betriebsausgaben berücksichtigt und minderten den zu versteuernden Gewinn. Anders jedoch bei der Gewerbesteuer, bei deren Berechnung Beträge dem Gewinn wieder hinzugerechnet wurden. Das FG hält die Vorschriften über die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten (§ 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG) wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1 GG) für verfassungswidrig.</p>
<p>Im Bereich des Steuerrechts fordert der allgemeine Gleichheitssatz nach Ansicht der Richter eine gleichmäßige Belastung aller Steuerpflichtigen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, die unter Berücksichtigung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 GG) zu bestimmen sei. Erwirtschaftet der Gewerbetreibende mit seinem Betrieb einen Ertrag und wird dieser besteuert, ohne Aufwendungen &#8211; wie etwa im Streitfall die Pachtzinsen &#8211; zu berücksichtigen, sei das sogenannte Ist-Leistungsfähigkeitsprinzip verletzt. Das Gericht führt in seinem Beschluss aus, dass die Verletzung dieses Prinzips zwar gerechtfertigt sein könne oder auch eine Besteuerung der bloßen Soll-Leistungsfähigkeit bzw. des Eigentumsbestandes möglich sei. Voraussetzung hierfür seien jedoch Rechtfertigungsgründe, die dem verfassungsrechtlichen Leistungsfähigkeitsprinzip mindestens gleichrangig sind. Die Richter halten die bisher angenommenen Rechtfertigungsgründe (z.B. Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer, Äquivalenzprinzip, Gleichstellung des Fremdkapitaleinsatzes mit dem Eigenkapitaleinsatz) für unzureichend.</p>
<p>Gleiches gelte für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen.</p>
<p>Die 2008 in Kraft getretene Regelung, nach der die Gewerbesteuer selbst keine bei der Gewinnermittlung abziehbare Betriebsausgabe mehr ist, hält das Gericht hingegen trotz verfassungsrechtlicher Zweifel für anwendbar.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Hamburg vom 12.03.2012</p>
<p>(FG Hamburg, 29.02.2012 &#8211; 1 K 138/10)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 20.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/willkur-und-schikaneverbot-bei-erlass-einer-prufungsanordnung/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Mar 2012 06:01:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Anordnung einer Außenprüfung kann wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein (BFH, &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/willkur-und-schikaneverbot-bei-erlass-einer-prufungsanordnung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Anordnung einer Außenprüfung kann wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein (BFH, Urteil vom 28.09.2011 &#8211; VIII R 8/09).</strong></p>
<p>Der Kläger, ein selbstständig tätiger Rechtsanwalt, hatte gegenüber dem Finanzamt detailliert und nachvollziehbar dargelegt, seine steuerlichen Verhältnisse seien seit Jahren unverändert und bekannt. Dennoch erhielt er eine Prüfungsanordnung im Hinblick auf eine seitens des Finanzamts bei ihm durchzuführende Außenprüfung. Der Kläger vertritt die Ansicht, das Finanzamt habe die Prüfung bei ihm nur angeordnet, weil er einen Beamten der Finanzverwaltung vertrete, der behaupte, vom Vorsteher seines Amts gemobbt worden zu sein. Zwei weitere Mandanten von ihm hätten sich mit entsprechenden Vorwürfen an den Petitionsausschuss gewandt und Erfolg gehabt. Zeitgleich habe die Finanzverwaltung u.a. Außenprüfungen bei den beiden mit den Petitionen befassten Abgeordneten und dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses veranlasst. Trotz dieses Vorbringens hatten weder der vom Kläger beim Finanzamt eingelegte Einspruch noch die Klage vor dem Finanzgericht (FG) Erfolg.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hingegen hat die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das FG zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.</p>
<p>Zwar darf nach Ansicht der Richter eine <strong>Außenprüfung grundsätzlich voraussetzungslos angeordnet</strong> werden. Sie müsse aber <strong>dem Zweck dienen, die steuerlichen Verhältnisse des Geprüften aufzuklären</strong> . Lässt sich das Finanzamt von anderen, <strong>sachfremden Erwägungen</strong> leiten, könne dies gegen das Willkür- und Schikaneverbot verstoßen mit der Folge, dass die Anordnung <strong>rechtswidrig</strong> ist.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 14.03.2012</p>
<p>(BFH, 28.09.2011 &#8211; VIII R 8/09)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 19.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<item>
		<title>27.03.12: Filmpremiere in Handewitt</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/27-03-12-filmpremiere-in-handewitt/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Mar 2012 07:05:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 27.03.2011 findet in der DanRevision in Flensburg-Handewitt die Filmpremiere unseres Unternehmensvideos statt.  Nachdem  unsere &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/27-03-12-filmpremiere-in-handewitt/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 27.03.2011 findet in der DanRevision in Flensburg-Handewitt die Filmpremiere unseres Unternehmensvideos statt.  Nachdem  unsere Mitarbeiter den Film im ganz privaten Rahmen auf der Leinwand bestaunen können, geht er  online und jeder der Lust hat, kann sich anschauen, wie der Arbeitsalltag in unserer Steuerberatungskanzlei ausschaut. Wir freuen uns auf eine tolle Auftaktveranstaltung und danach auf viele interessierte Zuschauer. Es wird spannend &#8230;..</p>
<div id="attachment_106680" class="wp-caption alignnone" style="width: 569px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/03/Filmpremiere_DanRevision.gif"><img class="size-large wp-image-106680" title="Filmpremiere_DanRevision" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/03/Filmpremiere_DanRevision-724x1024.gif" alt="DanRevision Filmpremiere" width="559" height="791" /></a><p class="wp-caption-text">DanRevision Premiere Unternehmensfilm</p></div>
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		<title>EU-weite Finanztransaktionssteuer vorerst vom Tisch</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/eu-weite-finanztransaktionssteuer-vorerst-vom-tisch/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Mar 2012 06:26:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Wegen des Widerstands einiger Euroländer wird es vorerst keine EU-weite Börsensteuer geben. Beim Treffen der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/eu-weite-finanztransaktionssteuer-vorerst-vom-tisch/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wegen des Widerstands einiger Euroländer wird es vorerst keine EU-weite Börsensteuer geben.</strong></p>
<p>Beim Treffen der EU-Finanzminister am 13.03.2012 in Brüssel erteilten neben Großbritannien auch mehrere Euroländer wie Luxemburg und Irland der Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der EU eine Absage.</p>
<p>Die Finanztransaktionssteuer ist vor allem ein Prestigeobjekt von Deutschland und Frankreich. Nach den Plänen der EU-Kommission soll die Steuer von 2014 an EU-weit eingeführt werden und jährlich zu Steuereinnahmen von rund 57 Milliarden EUR führen. Beim Kauf von Anleihen und Aktien würde dann ein Steuersatz von 0,1 % und bei Derivaten ein Steuersatz von 0,01 % angesetzt. Ziel dieser Steuer ist zum einen die Beteiligung der Banken an der Wirtschaftskrise und zum anderen die Vermeidung von Auswüchsen bei Spekulationen.</p>
<p>Bundesfinanzminister Schäuble sieht die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zwar weiterhin als seine klare Priorität an. Er stellte aber klar, dass alle 17 Länder der Währungsunion zustimmen müssten, andernfalls halte er diese Steuer nicht für umsetzbar. Da dies seit dem Finanzministertreffen ausgeschlossen scheint, ist das Projekt wohl gescheitert.</p>
<p>In den Alternativvorschlägen von FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle sieht Schäuble einen Ausweg aus der verfahrenen Situation. Diese Pläne sehen zum einen eine Stempelsteuer auf Aktienverkäufe, die auf Derivate erweitert werden könnte, vor. Des Weiteren würden Gewinne mit einer Finanzaktivitätssteuer belegt. Als drittes Element käme die Regulierung des sog. Hochfrequenzhandels hinzu. Die Ziele der Finanztransaktionssteuer würden nach Ansicht des Ministers bei Umsetzung dieser Vorschläge ebenfalls erreicht.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 15.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurüc</em>k.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Häusliches Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/hausliches-arbeitszimmer-wahrend-der-arbeitslosigkeit/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Mar 2012 06:33:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=105203</guid>
		<description><![CDATA[Nutzt ein Steuerpflichtiger ein häusliches Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/hausliches-arbeitszimmer-wahrend-der-arbeitslosigkeit/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nutzt ein Steuerpflichtiger ein häusliches Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, so richtet sich die Abziehbarkeit der Kosten hierfür als (vorweggenommene) Werbungskosten danach, wie diese Kosten im Rahmen der späteren Berufstätigkeit steuerlich zu behandeln sind (BFH, Beschluss vom 13.12.2011 &#8211; VIII B 39/11).</strong></p>
<p>Nach diesem Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH) ergibt sich Folgendes:</p>
<ul>
<li>Wird das Arbeitszimmer bei Ausübung der angestrebten Tätigkeit den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden, so können die während der Arbeitslosigkeit entstehenden Kosten hierfür in vollem Umfang als (vorweggenommene) Werbungskosten geltend gemacht werden.</li>
<li>Sollte zwar der o.g. Fall nicht gegeben sein, für die spätere Tätigkeit aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, so können die Arbeitszimmerkosten während der Arbeitslosigkeit begrenzt bis zur Höhe von 1.250 EUR als (vorweggenommene) Werbungskosten geltend gemacht werden.</li>
<li>Komplett nicht abziehbar sind die Kosten für das Arbeitszimmer während der Arbeitslosigkeit dann, wenn für die angestrebte berufliche Betätigung ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehen wird. Denn in diesem Fall ist auch während der späteren Berufstätigkeit kein Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer vorzunehmen.</li>
</ul>
<p>In dem Beschluss verweist das Gericht auch auf das Urteil des BFH vom 02.12.2005 &#8211; VI R 63/03.</p>
<p>(BFH, 13.12.2011 &#8211; VIII B 39/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 14.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes?</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 10:36:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Finanzgericht Hamburg hält die Vorschriften über die Hinzurechnung von Zinsen und Mieten für verfassungswidrig Das &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/verfassungswidrigkeit-des-gewerbesteuergesetzes/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Finanzgericht Hamburg hält die Vorschriften über die Hinzurechnung von Zinsen und Mieten für verfassungswidrig</h2>
<p>Das Finanzgericht Hamburg hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die ab dem Jahr 2008 wesentlich geänderte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist (Beschluss vom 29.02.2012, 1 K 138/10).</p>
<p>In dem zugrunde liegenden Verfahren pachtete die Klägerin die für ihren Tankstellenbetrieb wesentlichen Wirtschaftsgüter. Die Pachtzinsen wurden im Rahmen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer als Betriebsausgaben berücksichtigt und minderten den zu versteuernden Gewinn. Anders jedoch bei der Gewerbesteuer, wo Beträge dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden, um die Gewerbesteuer zu berechnen.</p>
<p>Der 1. Senat hält die Vorschriften über die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten (§ 8 Nr. 1 Buchst. a, d und e GewStG) wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Art. 3 Abs. 1GG) für verfassungswidrig. Im Bereich des Steuerrechts fordere der allgemeine Gleichheitssatz eine gleichmäßige Belastung aller Steuerpflichtigen nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, die nach Ansicht des 1. Senats unter Berücksichtigung des Eigentumsgrundrechts (Art. 14 GG) zu bestimmen sei. Erwirtschafte der Gewerbetreibende mit seinem Betrieb einen Ertrag und werde dieser besteuert, ohne Aufwendungen &#8211; wie etwa im Streitfall die Pachtzinsen &#8211; zu berücksichtigen, sei das sogenannte Ist-Leistungsfähigkeitsprinzip verletzt. Der 1. Senat führt in seinem Beschluss aus, dass seine Verletzung zwar gerechtfertigt sein könne oder auch eine Besteuerung der bloßen Soll-Leistungsfähigkeit bzw. des Eigentumsbestandes möglich sei. Voraussetzung seien jedoch Rechtfertigungsgründe, die dem verfassungsrechtlichen Leistungsfähigkeitsprinzip mindestens gleichrangig seien. Der 1. Senat hält die bisher angenommenen Rechtfertigungsgründe (z. B. Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer, Äquivalenzprinzip, Gleichstellung des Fremdkapitaleinsatzes mit dem Eigenkapitaleinsatz) für unzureichend. Gleiches gelte für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen.</p>
<p>Die 2008 in Kraft getretene Regelung, nach der die Gewerbesteuer selbst keine bei der Gewinnermittlung abziehbare Betriebsausgabe mehr ist, hält der 1. Senat hingegen trotz verfassungsrechtlicher Zweifel für anwendbar.</p>
<p>Quelle: FG Hamburg</p>
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		<title>Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine Erstausbildung</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Mar 2012 06:05:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung zum Berufspiloten sind aufgrund der Neuregelungen durch das Gesetz &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/einschrankung-des-werbungskostenabzugs-fur-eine-erstausbildung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung zum Berufspiloten sind aufgrund der Neuregelungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) nicht als Werbungskosten abziehbar (FG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2011 &#8211; 14 K 4407/10 F).</strong></p>
<p>Das Finanzgericht (FG) hält die gesetzlichen Neuregelungen in § 9 Abs. 6 und § 12 Nr. 5 EStG zur steuerlichen Nichtabziehbarkeit der Kosten einer beruflichen Erstausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses als Werbungskosten für verfassungsmäßig. Die Neuregelungen würden trotz der Anwendung ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht gegen das Rückwirkungsverbot (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) verstoßen. Es liege zwar eine echte Rückwirkung vor. Der Gesetzgeber habe mit der Zuordnung der Aufwendungen zu den Sonderausgaben aber lediglich die Rechtslage rückwirkend festgeschrieben, die bis zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung der einhelligen Rechtsanwendungspraxis entsprochen habe. Daher habe der Kläger kein schutzwürdiges Vertrauen in die Abzugsfähigkeit seiner Aufwendungen als (vorweggenommene) Werbungskosten bilden können. Die Neuregelung verstößt nach Auffassung des Richter auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Der Gesetzgeber habe mit der Zuweisung dieser Aufwendungen zum Bereich der Sonderausgaben eine in seinem Gestaltungsspielraum liegende Typisierung vorgenommen. Regelmäßig stünden Berufsausbildungskosten noch nicht im direkten Zusammenhang mit einer konkreten Einnahmenerzielung im Rahmen eines späteren Dienstverhältnisses. Vielmehr dienten sie losgelöst von einem späteren Anstellungsverhältnis zunächst primär der individuellen Bereicherung des Steuerpflichtigen durch die Erlangung von Kenntnissen und Fertigkeiten.</p>
<p>Gegen die Entscheidung ist unter dem Aktenzeichen VI R 2/12 Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Düsseldorf im Newsletter Februar 2012</p>
<p>DanRevision Gruppe, 13.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>How was your tax last night? &#8211; DanRevision Hamburg sucht Steuerfachwirt/in</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Mar 2012 14:42:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Hamburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir benötigen dringend Verstärkung durch eine/n Steuerfachwirt/in oder eine/n Steuerfachangestellte/n mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung. &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/how-was-your-tax-last-night-danrevision-hamburg-sucht-steuerfachwirtin/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir benötigen dringend Verstärkung durch eine/n Steuerfachwirt/in oder eine/n Steuerfachangestellte/n mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/07/Steuerfachwirt_HH_03-20122.pdf" target="_blank">Die ganze Stellenanzeige findest du hier &#8230;.</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Die Gelangensbestätigung: Ab 1.7.2012 noch mehr Bürokratie bei der Umsatzsteuer in Deutschland</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Mar 2012 11:00:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 1.7.2012 verlangen die deutschen Behörden eine neue Bestätigung für Innergemeinschaftliche Lieferungen Das Vorliegen dieser &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/die-gelangensbestatigung-ab-1-7-2012-noch-mehr-burokratie-bei-der-umsatzsteuer-in-deutschland/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab 1.7.2012 verlangen die deutschen Behörden eine neue Bestätigung für Innergemeinschaftliche Lieferungen</strong></p>
<p>Das Vorliegen dieser sogenannten Gelangensbestätigung ist ab dem 01.07.2012 Voraussetzung dafür, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung vom Finanzamt als steuerfrei anerkannt wird. Dieses bedeutet eine massive Ausweitung der Papierarbeit für deutsche und internationale Spediteure.</p>
<p>Die deutschen Unternehmer müssen damit zusätzliche Papierarbeit bei EU-Exporten ausführen. Dänische Käufer können damit rechnen, dass einige deutsche Unternehmer auf die Bestätigung bestehen werden und möglicherweise Kaution verlangen, bis die Bestätigung unterzeichnet beim Verkäufer in Deutschland vorliegt.</p>
<p>”Um das Risiko zu vermeiden, dass die Umsatzsteuerfreiheit beim Autoexport nicht anerkannt wird, hat beispielsweise die Automobilbranche verlauten lassen, dass sie eine Kaution verlangen wird, die erst zurückgezahlt wird, wenn die Gelangensbestätigung vorliegt,” berichtet Dr. Lars Eriksen von der DanRevision Gruppe in Flensburg-Handewitt. ”Die Gelangensbestätigung gibt es aktuell nur in Deutsch, Englisch und Französisch, aber die DanRevision Gruppe hat auf ihrer Homepage eine dänische Übersetzung zum Download bereitgestellt.”</p>
<p>Künftig muss für jede EU-Lieferung eine vom Empfänger unterzeichnete Gelangensbestätigung die vorliegenden Informationen enthalten:</p>
<p>•          Name und Adresse des Empfängers</p>
<p>•          Art und Menge der Ware</p>
<p>•          Ort, wo die Ware erworben wurde</p>
<p>•          Ausstellungsdatum</p>
<p>•          Unterschrift des Warenempfängers</p>
<p>Das Finanzamt verlangt, dass die Gelangensbestätigung in der Buchhaltung des Verkäufers zusammen mit einer Kopie der ordnungsgemäßen Rechnung aufbewahrt wird. Die Bestätigung kann auch elektronisch ausgestellt werden.</p>
<p>Zum jetzigen Zeitpunkt wird bereits eine Vielzahl von Nachweispflichten für den innereuropäischen Grenzverkehr gefordert. Deutschland treibt aber hier die Bürokratie auf die Spitze. Aufgrund zahlreicher Proteste der Berufsverbände wurde die neue Nachweispflicht für Lieferungen innerhalb der EU vom 1.4.2012 auf den 1.7.2012 verschoben. Das Ministerium in Berlin macht darauf aufmerksam, dass die bisherige Nachweispraxis bis zum Inkrafttreten der neuen Gelangensbestätigung nicht beanstandet wird.</p>
<p>DanRevision hilft gerne bei Zweifelsfragen.</p>
<p>DanRevision Gruppe,12.03.2012</p>
<p>Dr. Lars Eriksen</p>
<div id="attachment_807" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/lars-eriksen-tel0049-04608-9029-75-lars-eriksenatdanrevision-com.jpg"><img class="size-medium wp-image-807" title="Lars Eriksen, Tel:0049 (0)4608 / 9029 - 75, lars.eriksen(at)danrevision.com" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/lars-eriksen-tel0049-04608-9029-75-lars-eriksenatdanrevision-com-300x199.jpg" alt="Lars Eriksen, Tel:0049 (0)4608 / 9029 - 75, lars.eriksen(at)danrevision.com" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Lars Eriksen</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kontakt:</p>
<p>Dr. Lars Eriksen</p>
<p>DanRevision Flensburg-Handewitt Steuerberatungsgesellschaft OHG</p>
<p>Alter Kirchenweg 85, 24983 Flensburg-Handewitt</p>
<p>Tel: +49 (0)4608 90 29-0</p>
<p>Mail: <a href="mailto:lars.eriksen@danrevision.com">lars.eriksen@danrevision.com</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Änderung der Verwaltungsauffassung bezüglich der verspäteten Abgabe von Umsatzsteuer- und Lohnsteueranmeldungen.</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/anderung-der-verwaltungsauffassung-bezuglich-der-verspateten-abgabe-von-umsatzsteuer-und-lohnsteueranmeldungen/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Mar 2012 09:05:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Neumünster]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Künftig ist von Seiten der Finanzverwaltung eine verschärfte Reaktion bei verspäteten Steueranmeldungen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen und &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/anderung-der-verwaltungsauffassung-bezuglich-der-verspateten-abgabe-von-umsatzsteuer-und-lohnsteueranmeldungen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Künftig ist von Seiten der Finanzverwaltung eine verschärfte Reaktion bei verspäteten Steueranmeldungen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen) zu erwarten.</strong></p>
<p>Bei verspäteten Steueranmeldungen konnte nach der bisherigen Fassung der Nr. 132 Abs. 1 AStBV (Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren in Steuersachen) von einer Unterrichtung der BuStra (Bußgeld- und Strafsachenstelle) abgesehen werden. Dieser Satz wurde in der aktuellen Fassung der AStBV gestrichen.</p>
<p>Damit ist zu erwarten, dass künftig die verspätete Einreichung der Anmeldung direkt an die jeweilige Bußgeld- und Strafsachenstelle gemeldet wird, die dann die strafrechtliche Relevanz zu überprüfen hat. Dieses kann neben einer Festsetzung von Verspätungszuschlägen zukünftig auch zu einer Festsetzung von Hinterziehungszinsen sowie der Einleitung eines Strafverfahrens führen.</p>
<p>Damit wir für Sie die rechtzeitige Erstellung der Steuererklärung gewährleisten können, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie uns die lohn- und umsatzsteuerlich relevanten Unterlagen zusenden bis spätestens:</p>
<ul>
<li>Lohnunterlagen (Lohnsteuervoranmeldung):        bis zum 3ten des Folgemonats</li>
</ul>
<ul style="list-style-type: disc;">
<li> Buchführung (Umsatzsteuer-Voranmeldung):      bei Fristverlängerung (1/11) bis Ende des Folgemonats, sonst bis zum 3ten des Folgemonats.</li>
</ul>
<p>Danach können wir für die Folgen einer verspäteten Abgabe keine Haftung übernehmen. Wir bitten Sie also, die Termine <span style="text-decoration: underline;">unbedingt</span> einzuhalten.</p>
<p>Sollte der Termin dennoch nicht eingehalten werden können, bitten wir Sie, uns die von Ihnen geschätzten Angaben zur Voranmeldung schriftlich (E-Mail oder Fax) mitzuteilen, damit wir zu Ihrem Schutz geschätzte Anmeldungen beim Finanzamt einreichen. Um auch hier keine strafrechtlichen Probleme aufkommen zu lassen, sollten die Schätzungen immer etwas erhöht ausfallen.</p>
<p>Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 12.03.2012</p>
<p>Andreas Paasch, Axel Ihle</p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="attachment_1793" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/09/Danrev-4-2011-7523-Andreas-Paasch-sw.jpg"><img class="size-medium wp-image-1793" title="Andreas Paasch" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/09/Danrev-4-2011-7523-Andreas-Paasch-sw-300x200.jpg" alt="Andreas Paasch" width="300" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">Andreas Paasch, Steuerberater</p></div>
<div id="attachment_5329" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/ihle-axel-sw1.jpg"><img class="size-medium wp-image-5329" title="Axel Ihle, Tax Consultant" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/ihle-axel-sw1-300x199.jpg" alt="Axel Ihle, Tax Consultant" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Axel Ihle, Steuerberater</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kontakt:</p>
<p>Dipl-Kaufmann Andreas Paasch, Steuerberater</p>
<p>Axel Ihle, Steuerberater</p>
<p>Färberstraße 51, 24534 Neumünster</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Tel: 04321 40 400</p>
<p>Mail:<a href="mailto:lmittelholstein@danrevision.com">lmittelholstein@danrevision.com</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine ermäßigte Umsatzsteuer für das Herunterladen von Büchern</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/keine-ermasigte-umsatzsteuer-fur-das-herunterladen-von-buchern/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Mar 2012 06:10:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesregierung will keinen ermäßigten Steuersatz für das Herunterladen von elektronischen Büchern einführen. Die Regierung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/keine-ermasigte-umsatzsteuer-fur-das-herunterladen-von-buchern/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bundesregierung will keinen ermäßigten Steuersatz für das Herunterladen von elektronischen Büchern einführen.</strong></p>
<p>Die Regierung sieht die Umsatzsteuer &#8220;vorrangig als Instrument zur Erzielung von Einnahmen&#8221;. Als ein solches Instrument soll sie auch weiter ausgestaltet werden. Es sei daher wünschenswert, die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer zu verbreitern, indem bestehende Ausnahmen und Sonderregelungen reduziert werden. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Äußerung ihres Vertreters im Finanzausschuss. Dieser habe auf die Frage nach der Schaffung einer EU-weiten rechtlichen Grundlage für die Einführung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für das Herunterladen von elektronischen Büchern deutlich gemacht, dass die Regierung ein derartiges Anliegen nicht unterstützen werde.</p>
<p>Quelle: hib &#8211; heute im bundestag Nr. 111</p>
<p>DanRevision Gruppe, 12.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Entscheidungen zum Vorsteuerabzug</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/neue-entscheidungen-zum-vorsteuerabzug/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Mar 2012 05:52:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in mehreren Entscheidungen mit den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs bei Holdinggesellschaften &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/neue-entscheidungen-zum-vorsteuerabzug/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in mehreren Entscheidungen mit den Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs bei Holdinggesellschaften (Urteil vom 09.02.2012 &#8211; V R 40/10), beim Erwerb zahlungsgestörter Forderungen (Urteil vom 26.01.2012 &#8211; V R 18/08 und mit dem Vorsteuerabzug aus Strafverteidigungskosten (Beschluss vom 22.12.2011 &#8211; V R 29/10) befasst.</strong></p>
<h3>1. Hälftiger Vorsteuerabzug für Holdinggesellschaften</h3>
<p>Durch Urteil vom 09.02.2012 &#8211; V R 40/10 &#8211; hat der BFH entschieden, dass eine Holdinggesellschaft, deren Hauptzweck das Halten von Beteiligungen ist und die entgeltliche Leistungen nur als Nebenzweck erbringt, höchstens zum hälftigen Vorsteuerabzug aus den Gemeinkosten berechtigt sein kann. Er hat damit im Ergebnis das angefochtene Urteil des Finanzgerichts bestätigt. Der Streitfall betraf eine Holdinggesellschaft, die über einen umfangreichen Beteiligungsbesitz verfügte und daneben auch entgeltliche Dienstleistungen erbrachte. Das Finanzamt hatte der Holding einen Vorsteuerabzug von 75% aus den Gemeinkosten zugebilligt. Die Klage, mit der die Holding den vollen Vorsteuerabzug begehrte, hatte keinen Erfolg.</p>
<p>Der Anspruch auf Vorsteuerabzug bei Holdinggesellschaften war seit Jahren im Streit. Das Halten von Beteiligungen ist keine wirtschaftliche Tätigkeit und unterliegt deshalb nicht der Umsatzsteuer. Folglich stellte sich die Frage, in welchem Umfang die Vorsteuer aus den Gemeinkosten auf diese nicht wirtschaftliche Tätigkeit entfällt und deshalb (teilweise) nicht abzugsfähig ist. Holdinggesellschaften, die neben dem Halten von Beteiligungen auch entgeltliche Dienstleistungen erbringen, gingen davon aus, trotz der teilweisen nicht wirtschaftlichen Betätigung zum uneingeschränkten Vorsteuerabzug berechtigt zu sein.</p>
<h3>2. Kein Vorsteuerabzug bei Erwerb und Einziehung zahlungsgestörter Forderungen</h3>
<p>Das Urteil vom 26.01.2012 &#8211; V R 18/08 &#8211; verneint den Vorsteuerabzug bei Erwerb und Einziehung zahlungsgestörter Forderungen (&#8220;non-performing loans&#8221;). Auf Vorlage durch den BFH hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in diesem Fall entschieden, dass der Forderungserwerber beim Kauf der Forderungen gegenüber dem Forderungsverkäufer keine entgeltliche Leistung erbringt, wenn der Kaufpreis dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der Forderung entspricht. Diese Voraussetzungen hat der BFH im Streitfall als gegeben erachtet, sodass im Zusammenhang mit dem Erwerb der Forderungen kein Abzug der Vorsteuer möglich sei. Daraus hat der BFH weiter abgeleitet, dass der Forderungserwerber auch aus den Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Einziehung der erworbenen Forderungen entstehen, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sei.</p>
<h3>3. Vorlagebeschluss: Vorsteuer aus Strafverteidigerkosten</h3>
<p>Mit Beschluss vom 22.12.2011 &#8211; V R 29/10 &#8211; hat der BFH beim EuGH angefragt, ob ein Unternehmen, dessen Inhaber und Mitarbeiter sich zur Erlangung von Aufträgen möglicherweise wegen Bestechung oder Vorteilsgewährung strafbar gemacht haben, aus den zur Abwehr dieser Vorwürfe angefallenen Strafverteidigungskosten zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Der EuGH ist zuständig für die Auslegung des hier zu berücksichtigenden EU-Rechts. Für den Vorsteuerabzug spreche, dass die möglicherweise strafbaren Handlungen dazu dienten, die steuerpflichtige Umsatztätigkeit des Unternehmens zu fördern. Dagegen könne allerdings angeführt werden, dass die Leistungen der Strafverteidiger unmittelbar nur den persönlichen Interessen der Beschuldigten dienten. Das Interesse des Unternehmens an der Straffreiheit seines Inhabers und seiner Mitarbeiter könne bei Annahme der zweiten Ansicht als nur mittelbarer Zusammenhang für den Vorsteuerabzug angesehen werden und damit unbeachtlich sein. Geklärt werden soll auch, wer bei einer Beauftragung durch mehrere Auftraggeber (hier: Beschuldigter und Unternehmen) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 09.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 07.03.2012</p>
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		<title>Splittingtarif für eingetragene Lebenspartnerschaften?</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Mar 2012 06:12:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Drei Senate des Finanzgerichts Baden-Württemberg haben mehrere Entscheidungen mit unterschiedlichen Ergebnissen zu der Frage getroffen, &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/splittingtarif-fur-eingetragene-lebenspartnerschaften/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Drei Senate des Finanzgerichts Baden-Württemberg haben mehrere Entscheidungen mit unterschiedlichen Ergebnissen zu der Frage getroffen, ob der Steuervorteil des sog. Splittingtarifs (bzw. im Lohnsteuerabzugsverfahren der Steuerklassenkombination III/V) auch von gleichgeschlechtlichen Partnern, die gemeinsam in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, in Anspruch genommen werden kann.</strong></p>
<p>Ehegatten, die nicht dauerhaft getrennt leben, können sich gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen lassen, was wegen des progressiv ansteigenden Steuertarifs regelmäßig zu einer geringeren gemeinsamen Steuerschuld führt als die getrennte Veranlagung oder bei Ledigen die Einzelveranlagung.</p>
<p>Mit Urteil vom 05.12.2011 &#8211; 12 K 848/11 &#8211; hat der <strong>12. Senat</strong> des Finanzgerichts (FG) eine solche <strong>Ausdehnung des Splittingvorteils auf eingetragene Lebenspartnerschaften abgelehnt</strong> , weil dies dem eindeutigen Gesetzeswortlaut widerspreche. Außerdem stehe ihr der klar erkennbare gesetzgeberische Wille entgegen, eine derartige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe eben nicht vorzunehmen. Davon, dass diese Ungleichbehandlung verfassungswidrig sein könnte, zeigte sich der 12. Senat nicht überzeugt.</p>
<p>Im Ergebnis ebenfalls <strong>abschlägig beschieden</strong> hat der <strong>4. Senat</strong> mit Beschluss vom 07.12.2011 &#8211; 4 V 1910/11 &#8211; das Anliegen zweier Lebenspartner, im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auf ihren Lohnsteuerkarten die günstigere Steuerklassenkombination III/V zugewiesen zu bekommen. Es bestünden zwar ernstliche Zweifel daran, ob die Beschränkung dieser Lohnsteuerklassenwahl auf Ehegatten mit der Verfassung vereinbar ist. Dennoch müsse das <strong>Aussetzungsinteresse der Lebenspartner</strong> bei der gebotenen Abwägung hinter dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Haushaltsführung und dem Geltungsanspruch des (jedenfalls der Form nach ordnungsgemäß erlassenen) Einkommensteuergesetzes <strong>zurückstehen</strong> .</p>
<p>Die gleiche Abwägung hat auch der <strong>3. Senat</strong> in seinen Beschlüssen vom 12.09.2011 &#8211; 3 V 2820/11 &#8211; und vom 02.12.2011 &#8211; 3 V 3699/11 &#8211; vorgenommen; ist dabei jedoch zum gegenteiligen Ergebnis gelangt. Er hat deshalb im Wege der Aussetzung der Vollziehung <strong>den eingetragenen Lebenspartnern den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklassenkombination III/V gewährt</strong> . Gegen den Beschluss des 3. Senats vom 02.12.2011 hat die unterlegene Finanzverwaltung Beschwerde zum BFH eingelegt (Az. des BFH: III B 4/12).</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 01.03.2012</p>
<h3>Hinweis:</h3>
<p>Das FG Münster hat mit Beschluss vom 16.01.2012 &#8211; 6 V 4218/11 E &#8211; Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Wege der Aussetzung der Vollziehung die Möglichkeit eingeräumt, die Lohnsteuerklassen-Kombination III/V zu wählen. Lesen Sie hierzu unsere News vom 21.02.2012.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 07.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>23.03.2012: Sprachen als Schlüssel zur Zukunft Europas</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/23-03-2012-sprachen-als-schlussel-zur-zukunft-europas/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Mar 2012 06:24:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Dänische Botschaft und die Region Sønderjylland-Schleswig laden zur wirtschaftsorientierten Sprachkonferenz am 23. März 2012 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/23-03-2012-sprachen-als-schlussel-zur-zukunft-europas/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Dänische Botschaft und die Region Sønderjylland-Schleswig laden zur wirtschaftsorientierten Sprachkonferenz am 23. März 2012 von 10 bis 16 Uhr in die Nordischen Botschaften in Berlin ein. Gunnar Tessin von der DanRevision Gruppe ist als Referent dabei.<br />
</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vor dem Hintergrund einer Wirtschafts- und Wachstumsperspektive beschäftigt sich die Konferenz mit den Möglichkeiten der Mehrsprachigkeit und diskutiert, wie Fremdsprachenkenntnisse am besten geför-dert werden können. Inspirierende Vorträge und Diskussionen informieren über die Chancen, die ver-besserte Fremdsprachenkompetenzen der Wirtschaft in einem modernen Europa eröffnen. Außerdem präsentieren mehrere Organisationen ihre Initiativen zur Förderung von Nachbarsprachkompetenzen. Die Konferenz, die simultan übersetzt wird, endet mit einer Podiumsdiskussion.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Referenten sind:</p>
<ul>
<li>Lykke Friis (MF)</li>
<li>Simon Faber (Oberbürgermeister der Stadt Flensburg)</li>
<li>Hans Philip Tietje (2. Vorsitzender der Region Sønderjylland-Schleswig)</li>
<li>Gunnar Tessin (DanRevision Gruppe)</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mehrere Organisationen, u.a. von der Region Sønderjylland-Schleswig, präsentieren ihre Initiativen zur Förderung von Sprachkompetenzen. Die Konferenz schließt mit einer Podiumsdiskussion und einem Sprachenbazar ab.</p>
<p>Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung bitte über Birgit Stöber, Presse- &amp; Kommunikationsattaché, e-mail: birsto@um.dk</p>
<p>Erfahren Sie mehr: <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Sprogkonference-program_Sprachenkonferenz-Programm.pdf"> Sprogkonference program_Sprachenkonferenz Programm</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Blockseminar Compliance &amp; Risk Management with focus on insurance industries</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/blockseminar-compliance-risk-management-with-focus-on-insurance-industries/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 10:27:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Kiel]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen seines Lehrauftrages an Karlsruher Institut für Technologie gibt Dr. Harald Maser von der DanRevision &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/blockseminar-compliance-risk-management-with-focus-on-insurance-industries/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_5660" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-5660" title="Dr. Harald Maser, Wirtschaftsprüfer Steuerberater" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/10/dr-harald-maser-wirtschaftspruefer-steuerberater-300x200.jpg" alt="Dr. Harald Maser, Wirtschaftsprüfer Steuerberater" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">Dr. Harald Maser, Wirtschaftsprüfer Steuerberater</p></div>
<p>Im Rahmen seines Lehrauftrages an <a href="http://www.kit.edu/index.php">Karlsruher Institut für Technologie</a> gibt Dr. Harald Maser von der DanRevision Gruppe in Kiel vom 2. &#8211; 5. Mai 2012 ein dreitägiges Blockseminar zum Thema <a href="http://www.danrevision.com/themen/compliance-risk-management/">Insurance Risk Management</a>.</p>
<p>Dr. Maser hat seit dem Jahr 2000 einen Lehrauftrag am KIT und gibt in regelmäßigen Abständen seine Expertise an Studierende weiter. Einen weiterer Lehrauftrag besteht an der Fachhochschule Emden.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>DanRevision Kiel coacht künftige Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/danrevision-kiel-coacht-kunftige-jungunternehmerinnen-und-jungunternehmer/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 10:16:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Standorte]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Kiel]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen des EXIST PriMe Cup Kiel coacht Dr. Harald Maser künftige Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer. Es treten &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/danrevision-kiel-coacht-kunftige-jungunternehmerinnen-und-jungunternehmer/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen des <a href="http://www.exist.de/planspiele/index.php">EXIST PriMe Cup Kiel</a> coacht <a title="Dr. Harald Maser" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/harald-maser/">Dr. Harald Maser</a> künftige Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer. Es treten bundesweit mehrere Team mit ihren Gründungsprojekten gegeneinander an und müssen insgesamt vier Levels bestehen um sich im Finale gegen die Konkurrenz zu behaupten.</p>
<p>Die DanRevision Gruppe in Kiel stellt ihrem Team Räumlichkeiten, Infrastruktur und Catering zur Verfügung. Viel Erfolg.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>05.06.2012: ORSA</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/05-06-2012-orsa/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 10:09:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Kiel]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die DanRevision Gruppe in Kiel veranstaltet ein Seminar zum Thema ORSA (own risk and supervisory &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/05-06-2012-orsa/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_5660" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-5660" title="Dr. Harald Maser, Wirtschaftsprüfer Steuerberater" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/10/dr-harald-maser-wirtschaftspruefer-steuerberater-300x200.jpg" alt="Dr. Harald Maser, Wirtschaftsprüfer Steuerberater" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">Dr. Harald Maser, Wirtschaftsprüfer Steuerberater</p></div>
<p>Die DanRevision Gruppe in Kiel veranstaltet ein Seminar zum Thema ORSA (own risk and supervisory assessment): <a title="Dr. Harald Maser" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/harald-maser/">Dr. Harald Maser </a> referiert über die Einführung dieses Informationsformats für kleine und mittelgroße Versicherungsvereine.</p>
<p>Informationen zu dieser Veranstaltung erhalten Sie unter <a href="mailto:hamas@danrevision.com">hamas@danrevision.com</a>. Anmeldungen bitte per Mail an <a href="mailto:kiel@danrevision.com">kiel@danrevision.com</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gerhard Kröhnert: 20-jähriges Steuerberaterjubiläum</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/gerhard-krohnert-20-jahriges-steuerberaterjubilaum-2/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 08:09:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[ARchiv]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=96657</guid>
		<description><![CDATA[Die DanRevision Gruppe gratuliert heute am 06. März 2012 Gerhard Kröhnert zu seinem 20-jährigen Jubiläum &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/gerhard-krohnert-20-jahriges-steuerberaterjubilaum-2/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die DanRevision Gruppe gratuliert heute am 06. März 2012 Gerhard Kröhnert zu seinem 20-jährigen Jubiläum als Steuerberater.</p>
<p>&nbsp;</p>
<div>
<dl id="attachment_817">
<dt><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/gerhard-kroehnert-tel-0049-04608-9029-45-gerhard-kroehnertatdanrevision-com.jpg"><img title="Gerhard Kröhnert, Tel: 0049 (0)4608 / 9029 - 45, gerhard.kroehnert(at)danrevision.com" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/gerhard-kroehnert-tel-0049-04608-9029-45-gerhard-kroehnertatdanrevision-com-300x199.jpg" alt="Gerhard Kröhnert, Tel: 0049 (0)4608 / 9029 - 45, gerhard.kroehnert(at)danrevision.com" width="300" height="199" /></a></dt>
<dd>Gerhard Kröhnert</dd>
</dl>
</div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dipl.-Kaufmann Gerhard Kröhnert ist seit März 2010 als angestellter Steuerberater in der DanRevision Flensburg-Handewitt Steuerberatungsgesellschaft OHG tätig. Davor war er neun Jahre lang als selbständiger Steuerberater in Harrislee und Flensburg tätig.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gerhard Kröhnert ist durch seine kaufmännische Ausbildung und das Studium der Betriebswirtschaftslehre geprägt. Sein Fokus beruht in erster Linie auf einer umfassenden betriebswirtschaftlichen Beratung. Weitere Schwerpunkte sind die Jahresabschlusserstellung, betriebliche sowie private Steuererklärungen und die steuerliche Beratung zu Problembereichen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die DanRevision Gruppe freut sich darauf, das 20-jährige Jubiläum und noch viele weitere gemeinsam mit Gerhard Kröhnert zu begehen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 06.03.2012</p>
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		</item>
		<item>
		<title>02-2012, AnlegerPlus: Löcher im Steuerkäse</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/03-2012-anlegerplus-locher-im-steuerkase/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 07:54:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[DanRevision in der Presse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=96766</guid>
		<description><![CDATA[Steuerberaterin Tanja Wanhoff aus Frankfurt wird in AnlegerPlus 2/2012 in dem Artikel &#8220;Löcher im Steuerkäse&#8221; &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/03-2012-anlegerplus-locher-im-steuerkase/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Steuerberaterin Tanja Wanhoff aus Frankfurt wird in AnlegerPlus 2/2012 in dem Artikel &#8220;Löcher im Steuerkäse&#8221; zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zitiert.</p>
<p><a href="http://www.anlegerplus.de/magazin/" target="_blank">AnlegerPlus</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="attachment_22530" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/tanja-wanhoff-tel-0049-069-174-892-080-mail-tanja-wanhoffatdanrevision-com.jpg"><img class="size-medium wp-image-22530" title="Tanja Wanhoff, Tel: 0049 (0)69 174 892 080, Mail: tanja.wanhoff(at)danrevision.com" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/tanja-wanhoff-tel-0049-069-174-892-080-mail-tanja-wanhoffatdanrevision-com-300x199.jpg" alt="Tanja Wanhoff" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Tanja Wanhoff, Steuerberaterin</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 05.03.2012</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zwangsabschaltungen von WEA &#8211; Schadenersatz fordern oder Alternativen suchen?</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/zwangsabschaltungen-von-wea-schadenersatz-fordern-oder-alternativen-suchen/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/03/zwangsabschaltungen-von-wea-schadenersatz-fordern-oder-alternativen-suchen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 07:44:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=96767</guid>
		<description><![CDATA[Es ist alarmierend, wenn mitten in die Diskussion zur Energiewende Zahlen über Abschaltungen von Windenergieanlagen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/zwangsabschaltungen-von-wea-schadenersatz-fordern-oder-alternativen-suchen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_96775" class="wp-caption alignnone" style="width: 199px"><img class="size-full wp-image-96775" title="Das Enertrag Hybridkraftwerk - Foto:Enertrag" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/03/hybrid1.png" alt="Das Enertrag Hybridkraftwerk - Foto:Enertrag" width="189" height="126" /><p class="wp-caption-text">Das Enertrag Hybridkraftwerk - Foto:Enertrag</p></div>
<p>Es ist alarmierend, wenn mitten in die Diskussion zur Energiewende Zahlen über Abschaltungen von Windenergieanlagen wegen Netzengpässen platzen. Alleine in 2010 ist die Zahl der Abschaltungen um rund 69 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen. Der dabei verloren gegangene Strom, etwa 150 Gigawattstunden, würde ausreichen um ca. 37.500 Haushalte ein Jahr lang zu versorgen. Dabei ist es auffällig, das rund 80 % der Abschaltungen im Netz der E.ON Netz GmbH stattfinden.</p>
<p>Die Anlagenbetreiber können sich auf das EEG berufen und bei den Netzbetreibern Ausfallentschädigungen fordern. Dabei kann es aber zu Problemen kommen und die Auszahlung der Entschädigungen kann sich durchaus verzögern.</p>
<p><strong>Aber was für Alternativen haben Anlagenbetreiber noch? </strong></p>
<p>Die Antwort darauf steht in .Prenzlau. Das weltweit erste Wasserstoff-Hybridkraftwerk von der ENERTRAG Aktiengesellschaft, Total, Vattenfall Europe und der Deutschen Bahn.</p>
<p>Das Kraftwerk besteht aus 3 2MW Windenergieanlagen und einer Biogasanlage. Echtes Herzstück der Anlage ist aber ein 500 KW Druck-Elektrolyseur. Übersteigt der produzierte Strom der Windkraftanalagen den Bedarf, fließt die Energie zum Elektrolyseur, der dann mittels Elektrolyse aus Wasser speicherbaren Wasserstoff und Sauerstoff erzeugt. Dieser Wasserstoff kann nun je nach Bedarf eingesetzt werden, entweder als Kraftstoff für Autos oder in Beimischung mit dem Biogas aus der eigenen Anlage zur Strom- und Wärmeerzeugung in den beiden Blockheizkraftwerken. Die temporäre Überkapazität der Windkraftanlagen wird also speicherbar und somit in Zeiten höheren Bedarfs wieder abrufbar.</p>
<p>Dieses Konzept bietet eine Antwort auf die Frage, wie wir Strom speichern und die Grundlastsicherheit gewährleisten können. Die Stromversorgung wird in Zukunft wieder vermehrt regional bis lokal erfolgen, durch gemeinsame Projekte von Gemeinden oder Gemeindewerken und natürlich durch privates Engagement im Bereich Solarstrom. Da ist es ein gutes Zeichen das das Konsortium dieses Kraftwerk gebaut hat und die Wirkungsweisen nutzbar gemacht hat.</p>
<p>Rund 21 Mio. EUR haben die Gesellschafter investiert. Ein Investition mit Weitblick</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Solarförderung wird drastisch gekürzt</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/solarforderung-wird-drastisch-gekurzt/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 07:34:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Nun ist es amtlich! Das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben drastische Kürzungen bei der Vergütung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/solarforderung-wird-drastisch-gekurzt/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nun ist es amtlich! Das Bundesumweltministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben drastische Kürzungen bei der Vergütung für die Photovoltaik beschlossen. Dazu soll die für den 1. Juli im EEG vorgesehene Kürzung von 15 Prozent auf den 1. April vorgezogen und zusätzlich erhöht werden. Grundsätzlich wird dabei künftig zwischen verschiedenen Anlagenarten unterschieden.</p>
<p>Folgende Kürzungen sind zu erwarten:</p>
<ul>
<li> Kleinere Anlagen, wie sie etwa auf Hausdächern installiert werden  -20%</li>
<li>Bei Freiflächenanlagen -30%</li>
<li>sehr großen Solaranlagen mit mehr als 10 MW auf freien Flächen -100%</li>
</ul>
<p>Durch den kompletten Wegfall der Förderung bei flächenintensiven Großanlagen soll der übermäßige Flächenverbrauch verhindert werden.</p>
<p>Generell werden Solaranlagen künftig in die drei Gruppen bis zehn KW, zehn bis 1.000 KW und über 1.000 KW eingeteilt und die entsprechende Förderung ab April um rund 20, etwa 25 und gut 30 Prozent gekürzt. Zusätzlich zur Kürzung der Förderung werden bei Kleinanlagen nur noch 85 Prozent des Stroms zu staatlich garantierten Preisen abgenommen, bei anderen Anlagen 90 Prozent, was faktisch einer zusätzlichen Kürzung gleich kommt.</p>
<p>Auch der bisherige Bonus für den Eigenverbrauch von Solarstrom entfällt. Und als ob das nicht genug wäre, kommt zudem ab Mai eine monatliche Kürzung der Abnahmepreise für neue Anlagen im festen Cent-Bereich hinzu, die gut einem Prozent entspricht. Das bedeutet je nach Anlagenkategorie eine zusätzliche Kappung zwischen 10 und 15 Prozent.</p>
<p><strong>Die Pionierphase ist vorbei</strong></p>
<p>Die Solarbranche reagiert entsetzt und laut. Von der Abkehr von der Energiewende ist die Rede und vom Kahlschlag bei der Solarförderung. Natürlich trifft die Kürzung die Branche hart, man darf aber auch die Preisentwicklung bei den Solaranlagen der letzten Jahre nicht außer Acht lassen. Immerhin haben sich auch die Anlagenpreise in der den vergangenen Jahren fast halbiert und weiterer Preisverfall ist aufgrund großer Überkapazitäten absehbar. Aus der Sicht ist es nur konsequent die Förderung zu kappen. Auch vor dem Hintergrund, dass die Solarbranche ohnehin knapp 50% der Fördermittel für Erneuerbare Energien erhält, aber nur rund 3 % des Erneuerbaren Stroms produziert.</p>
<p>Ein weiterer Effekt ist auch die gestiegene Kompetenz der Ingenieure und damit einhergehend eine Kostensenkung bei der Planung von Anlagen.</p>
<p>Die Branche muss sich nun also dem Wettbewerb stellen und tragfähige Lösungen präsentieren, die nicht allein auf staatlicher Förderung beruhen. Das wird sie schaffen und damit ihren Teil zur Energiewende beitragen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>5 Fragen an…</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 07:33:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[5 Fragen an… Bernd Bartels, Geschäftsführer der BeBa Energie GmbH &#38; Co. KG zu den &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/5-fragen-an%e2%80%a6-2/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_96759" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-96759" title="Bernd Bartels" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/03/Bild-Bernd-Bartels-300x184.jpg" alt="Bernd Bartels - Geschäftsführer der BeBa Energie GmbH ´&amp; Co. KG" width="300" height="184" /><p class="wp-caption-text">Bernd Bartels - Geschäftsführer der BeBa Energie GmbH ´&amp; Co. KG</p></div>
<p>5 Fragen an… Bernd Bartels, Geschäftsführer der BeBa Energie GmbH &amp; Co. KG zu den Möglichkeiten der e-Mobility.</p>
<p>Kleine Nischenanbieter wie Tesla oder Fisker zeigen bereits was heute im Bereich der Elektromobilität schon machbar ist und sind den etablierten Herstellern in diesem Segment enteilt. Bisher hatten BMW, Mercedes &amp; Co. scheinbar keinen Ansporn, eigene Modelle auf den Markt zu bringen. Im Zuge des Energiewandels und der stetig steigenden Ölpreise ziehen diese nun aber nach und immer mehr Elektromodelle buhlen um den Käufer.</p>
<p>Wir sprachen mit Bernd Bartels von der BeBa Energie GmbH &amp; Co. KG über die Nutzung von Elektrofahrzeugen und die Schwierigkeit, gerade bei den Deutschen ein Umdenken beim Autofahren herbeizuführen.</p>
<p align="left"><em>Herr Bartels, die Politik gibt zwar das Ziel 1 Mio. Elektroautos bis 2020 aus, hält sich im Schaffen von politischen Rahmenbedingungen aber bemerkenswert zurück. Wie schätzen Sie die kurz- bis mittelfristige Entwicklung der e-Mobility ein?</em></p>
<p align="left">Die e-Mobility ist die Zukunft von Morgen. Wir müssen JETZT etwas unternehmen um die Natur zu schützen und für die nächsten Jahre aufrechtzuerhalten. Zukünftig wird es so sein, dass jeder Haushalt ein Brennstoffzellenauto besitzen wird. Als Zweitauto ein Elektroauto.</p>
<p align="left"><em>Die größte Herausforderung ist nach wie vor die Reichweite der Elektroautos. Die Akkus sind noch groß und schwer und bieten kaum Reichweiten von über 200 km. Ist die beschränkte Reichweite in der Praxis aber wirklich ein Problem?</em></p>
<p align="left">Ich habe selbst ein Elektrofahrzeug: Ein eRUF auf der Basis eines Porsche 997 Carrera. Natürlich muss ich die Reichweite berücksichtigen, dennoch fahre ich umweltschonend und komme auch zu meinen Zielen. Ich denke, da in Zukunft jedes Zweitauto ein Elektroauto sein wird, wird eine große Reichweite nicht nötig sein.</p>
<p align="left"><em>E-Mobility macht nur Sinn, wenn der Strom aus Erneuerbaren Energien gewonnen wird. Welche zukunftsfähigen Alternativen sehen Sie im Hinblick auf die gängigen Speicher für den automobilen Einsatz?</em></p>
<p align="left">Meiner Meinung nach haben Brennstoffzellenautos, wie zum Beispiel die Mercedes BKlasse „F-Cell“, Zukunft. Sie werden ab 2014 in Serie gehen. Unser Ziel ist es, Lösungenim Bereich der erneuerbaren Energien, vor allem Ideen zur Nutzung von erneuerbaren Energien im Bereich der Elektromobilität zu präsentieren.</p>
<p align="left"><em>Ihr Unternehmen arbeitet selbst seit mehreren Jahren an Möglichkeiten zur Speicherung von Strom. Was ist hier Ihr Ansatz und kann das auf die e-Mobility übertragen werden?</em></p>
<p align="left">Wir befassen uns seit 5 Jahren mit der Speicherung von Wasserstoff bei uns in der Region. In Zukunft werden es viele dezentrale, kleine Speicher geben. Wir arbeiten daran, „unsere“ erneuerbaren Energien für die Elektromobilität so optimal zu gestalten, dass wir in Zukunft diese langjährig und umweltschonend nutzen können.</p>
<p align="left"><em>Sie nutzen selbst Elektrofahrzeuge in Ihrem Fuhrpark. Welches ist hierbei Ihr Lieblingsfahrzeug und was bietet es Ihnen persönlich, was Ihnen ein Verbrennungsfahrzeug nicht bietet?</em></p>
<p align="left">Ich fahre selbst ein Brennstoffzellenauto (Audi) und als Zweitwagen, wie bereits erwähnt, einen eRUF auf der Basis eines Porsche 997 Carrera. Mich interessiert auch die Mercedes B-Klasse „F-Cell“. Es ist ein gutes Gefühl, zu wissen, dass ich selbst der Umwelt die Autoabgase erspare und Strom aus erneuerbaren Energien verbrauche.</p>
<p><em>Herr Bartels, vielen Dank für das Gespräch.</em></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Sporthallenvermietung für die Stadt durch einen Verein</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/sporthallenvermietung-fur-die-stadt-durch-einen-verein/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 07:23:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Vereine & Stiftungen]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[ Es gibt Sportvereine, die von der Stadt beauftragt werden, die öffentliche Sporthalle zu vermieten. Gleichzeit &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/sporthallenvermietung-fur-die-stadt-durch-einen-verein/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> Es gibt Sportvereine, die von der Stadt beauftragt werden, die öffentliche Sporthalle zu vermieten. Gleichzeit werden die Aufgaben wie z.B. die Vermittlung von Mietern und das Mahnwesen auf den Verein übertragen. Die Stadt zahlt dem Sportvereine eine Aufwandsentschädigung. Übernimmt ein Sportverein eine solche Aufgabe, stellt sich hier die Frage, ob ein Zweckbetrieb oder ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt und ob eine Umsatzsteuerbefreiung oder Umsatzsteuerermäßigung greift.</p>
<p>Diese Fragestellungen wurden jetzt höchstrichterlich entschieden. Zunächst liegt hier grundsätzlich ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen erzielt werden und die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgehen. Der Verein bekommt für die Vermietungstätigkeit eine Aufwandsentschädigung und vermietet die Sporthalle auch nachhaltig.</p>
<p>Dieser wirtschaftliche Geschäftsbetrieb könnte allerdings auch als Zweckbetrieb geführt werden. Ein Zweckbetrieb liegt dann vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb dazu dient, die satzungsmäßigen Zwecke zu verwirklichen. Üblicherweise hat ein Sportverein als Satzungszweck die Förderung und Ausbreitung des Sports. Dieser Satzungszweck kann auch dann erfüllt werden, wenn die Stadt die Hallenvermietung in eigener Regie betreibt oder diese auf einen Dritten überträgt. Somit kann Übertragung der Aufgabe der Hallenvermietung nur als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb angesehen werden.</p>
<p>Die Einnahmen im Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes sind zunächst umsatzsteuerbar und grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber hat sportliche Veranstaltungen von der Umsatzsteuer befreit, wenn diese dem gemeinnützigen Zweck dienen und wenn das Entgelt in einer Teilnahmegebühr besteht. Bei der Vermietung einer Sporthalle handelt es sich allerdings nicht um eine sportliche Veranstaltung. Die Vermietung von Sportstätten schafft lediglich die Voraussetzung für eine sportliche Veranstaltung. Somit ist die Vermietung von Sporthallen nach dem deutschen Gesetzgeber nicht von der Umsatzsteuer befreit.</p>
<p>Die Vermietung von Sporthallen könnte aber nach internationalem Recht umsatzsteuerfrei sein. Hier ist eine Dienstleistung dann umsatzsteuerfrei, wenn sie im engen Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung steht. Die Einrichtung, die diese Dienstleistung anbietet, muss diese ohne Gewinnstreben und nur an solche Personen, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben, erbringen. Die Hallenvermietung ist nicht zwingende Voraussetzung für die Ausübung von Sport oder von Körperertüchtigung. Weiterhin erfolgt die Hallenvermietung auch nicht an Personen, die Sport oder Körperertüchtigung ausüben. Somit liegt auch nach internationalem Recht keine Umsatzsteuerbefreiung vor.</p>
<p>Der Verein kann aber auch die eigene Sporthalle vermieten. Hier kommt es darauf, ob der Verein die Sporthalle an Mitglieder oder Nichtmitglieder vermietet. Bei der Vermietung an Mitglieder des Vereines liegt ein Zweckbetrieb vor. Wird an Nichtmitgliedern vermietet, liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Beim Zweckbetrieb gibt es die Option zur Umsatzsteuerpflicht. Der Vorteil besteht darin, dass nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz an das Finanzamt abzuführen ist, aber die volle Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Auch beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gibt es die Option zur Umsatzsteuerpflicht. Hier gibt es allerdings keinen ermäßigten Umsatzsteuersatz. Das heißt, es muss der volle Umsatzsteuersatz an das Finanzamt abgeführt werden.</p>
<p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass, wenn ein Verein die Vermietung der Sporthalle für die Stadt übernimmt, hier ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt und die Einnahmen hieraus dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen. Vermietet ein Verein seine eigene Sporthalle, kann auch ein Zweckbetrieb vorliegen.</p>
<p>DanRevision Gruppe &#8211; Petra Fuchs</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Mittelverwendung durch Rücklagenbildung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/mittelverwendung-durch-rucklagenbildung/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 07:21:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Vereine & Stiftungen]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; &#160; Vereine und Stiftungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Das heißt., dass die &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/mittelverwendung-durch-rucklagenbildung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p dir="ltr" align="justify">Vereine und Stiftungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Das heißt., dass die eingenommenen Mittel zeitnah für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen. Die zeitnahe Mittelverwendung muss in der Mittelverwendungsrechnung dargelegt werden. Das Finanzamt kann für die Mittelverwendung ein Frist setzen. Sollte innerhalb dieser Frist die Mittelverwendung nicht stattgefunden haben, kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkennen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p dir="ltr" align="justify">Die Mittel eines Vereins oder einer Stiftung können auch durch die Bildung von Rücklagen verbraucht werden. Der Gesetzgeber hat verschiedene Möglichkeiten der Rücklagenbildung im Gesetz verankert. Darüberhinaus ist eine weitere Form der Rücklagenbildung durch das Gewohnheitsrecht anerkannt. Bei allen Rücklagen ist zwischen der Herkunft der Mittel und die spätere Verwendung zu unterscheiden. Voraussetzung für die Rücklagenbildung ist, dass ohne die Rücklagenbildung die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig nicht erfüllt werden können. Zu beachten ist, dass die Rücklagenbildung einen Beschluss des zuständigen Organs bedarf.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p dir="ltr" align="justify">Zunächst gibt es die Möglichkeit der „gebundenen Rücklage&#8221;. Die gebundene Rücklage wird auch Förder- oder Maßnahmenrücklage genannt. Hier werden Gelder für konkrete Zielvorstellungen, z.B. die Umgestaltung und Erweiterungen von Räumlichkeiten angesammelt. Werden hingegen Gelder dafür angesammelt, dass vielleicht mal die Räumlichkeiten erweitert werden, liegt keine gebundene Rücklage vor. Somit ist es erforderlich, dass es eine entsprechende Aussicht für die Verwirklichung des Ziels vorhanden ist. Ist für ein bestimmtes Vorhaben ein genauer Zeitpunkt der Realisierung nicht bestimmbar, dann muss wenigstens die Durchführung in einen angemessenen Zeitraum glaubhaft und bei den gegebenen finanziellen Verhältnissen des Vereins oder Stiftung möglich sein. Hier ist zu beachten, dass die Rücklage wieder aufzulösen ist, wenn das Vorhaben aufgegeben wird. Die durch die Auflösung frei werdenden Mittel müssen wiederum zeitnah für die gemeinnützigen Zwecke eingesetzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p dir="ltr" align="justify">Weiterhin können „freie Rücklage&#8221; gebildet werden. Die freien Rücklagen müssen nicht für eine bestimmte Maßnahme gebildet werden. Die Mittel müssen allein irgendwann einmal dem steuerbegünstigten Zweck zugeführt werden. Jedes Kalenderjahr dürfen neue freie Rücklagen von bis zu einem Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung und bis zu zehn Prozent der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel gebildet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p dir="ltr" align="justify">Zum Schluss gibt es noch die Möglichkeit der „sonstigen Rücklagen&#8221;, die gewohnheitsrechtlich anerkannt sind. Als sonstige Rücklagen kommen Rücklagen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung in Betracht. Zu den sonstigen Rücklagen gehören auch die Betriebsmittelrücklagen für periodisch wiederkehrende Zahlungen (z.B. Gehälter, Mieten), die Instandhaltungsrücklage (z.B. für die Renovierung der Räumlichkeiten), Rücklagen in der Vermögensverwaltung (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken bzw. Kapitalvermögen) und Rücklagen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p dir="ltr" align="justify">Bei Stiftungen gibt es eine kleine Besonderheit der Rücklagenbildung. Stiftungen dürfen im Jahr der Errichtung und in den zwei folgenden Kalenderjahren Überschüsse und Gewinne aus der Vermögensverwaltung, aus dem Zweckbetrieb und aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in Rücklagen einstellen. Die Überschüsse und Gewinne können ganz oder teilweise in die Rücklage überführt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p dir="ltr" align="justify">DanRevision Gruppe<span style="font-size: small;"><span style="font-size: small;"> - Petra Fuchs</span></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Leistungen im Bereich des altenbetreuten Wohnens</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/leistungen-im-bereich-des-altenbetreuten-wohnens/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 07:20:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Vereine & Stiftungen]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[ In Deutschland gibt es immer mehr ältere und somit auch hilfsbedürftige Menschen. Diese Tatsache macht &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/leistungen-im-bereich-des-altenbetreuten-wohnens/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> In Deutschland gibt es immer mehr ältere und somit auch hilfsbedürftige Menschen. Diese Tatsache macht es erforderlich, dass es immer mehr altenbetreute Wohnungen und Wohnanlagen entstehen. Möchte ein Verein altenbetreutes Wohnen anbieten, ist darauf zu achten, wie die einzelnen Verträge zu gestalten sind, um die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit auszuschöpfen.</p>
<p>Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten für die Gestaltung im Bereich des altenbetreuten Wohnens. Die erste Möglichkeit ist, dass der Verein sämtliche Leistungen in diesem Bereich selbst ausführt und auch der Vertragspartner ist. Die zweite Möglichkeit ist, dass der Verein zwar die Leistungen selbst erbringt, aber die Mietverträge mit einer dritten Person geschlossen werden. Diese Mietverträge enthalten dann auch Leistungen, die vom Verein erbracht werden. In beiden Fällen handelt es sich um einen Verein der freien Wohlfahrtspflege.</p>
<p>Wenn der Verein für alle Leistungen, also auch für die Vermietung der Wohnungen, der Vertragspartner ist, ist zwischen den Basis- und Zusatzleistungen einerseits und der Vermietung andererseits zu unterscheiden. Bei den Basis- und Zusatzleistungen handelt es sich um Leistungen des Zweckbetriebes. Hier hat der Verein die Basis- und Zusatzleistungen direkt an die Senioren erbracht, so dass tatsächlich ein Verein der freien Wohlfahrtspflege vorliegt und diese Leistungen somit in den Bereich des Zweckbetriebes fallen. Die Leistungen der Vermietung sind im Bereich der Vermögensverwaltung einzuordnen, wenn das Gebäude Eigentum des Vereins ist. Sowohl die Basis- und Zusatzleistung als auch die Vermietungsleistung sind steuerfreie Umsätze.</p>
<p>Ist der Verein nur der Vertragspartner für die Zusatzleistungen und ein Dritter der Vertragspartner für die Vermietung und die Basisleistungen, dann kommt die höchstrichterliche Rechtsprechung zu einen anderen Ergebnis. Werden die Basisleistung zwar von dem Verein erbracht, aber der Vertragspartner ist ein Dritter, dann liegt kein Verein der freien Wohlfahrtspflege vor. Auch ein Zweckbetrieb ist in diesem Fall nicht gegeben. Ein Zweckbetrieb liegt nur dann vor, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamteinrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten Zwecke zu verwirklichen. Zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke ist es nicht erforderlich eine dritte Person zwischenzuschalten. Der Verein hätte die Leistungen auch direkt an die hilfsbedürftige Person erbringen können. Im Bereich der Zusatzleistung ist allerdings ein Zweckbetrieb gegeben.</p>
<p>Aus diesem Grund sind die Zusatzleistungen umsatzsteuerfrei. Auch die Basisleistungen stellen umsatzsteuerfreie Leistungen dar. Die Umsatzsteuer stellt nur auf die Art der Leistung ab und verlangt nicht zwingend eine schuldrechtliche Beziehung.</p>
<p>Abschließend ist zu sagen, dass die Leistungen im Bereich des altenbetreuten Wohnens von der Umsatzsteuer befreit sind. Es ist für die umsatzsteuerliche Behandlung irrelevant, ob der Verein sämtliche Leistungen erbringt und auch Vertragspartner ist oder ob eine dritte Person zwischengeschaltet wird. Die Tatsache, ob eine dritte Person zwischengeschaltet wird, ist nur für die Beurteilung relevant, ob ein Zweckbetrieb oder ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt.</p>
<p>DanRevision Gruppe &#8211; Petra Fuchs</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EU-Kommission will Steuerschlupflöcher für Unternehmen stopfen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/eu-kommission-will-steuerschlupflocher-fur-unternehmen-stopfen/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 06:39:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Europäische Kommission geht auf die Suche nach ungewollten Steuerschlupflöchern für Unternehmen. Steuerkommissar Algirdas Semeta &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/eu-kommission-will-steuerschlupflocher-fur-unternehmen-stopfen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Europäische Kommission geht auf die Suche nach ungewollten Steuerschlupflöchern für Unternehmen.</strong></p>
<p>Steuerkommissar Algirdas Semeta startete dazu am Mittwoch eine öffentliche Anhörung, die bis Ende des Jahres zu konkreten Vorschlägen führen soll.</p>
<p>Dabei geht es um die Nichtbesteuerung bestimmter Einnahmen von Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten aktiv sind. Weil die Steuersysteme der 27 EU-Staaten unterschiedlich funktionieren, lassen sich durch das geschickte Verlagern von Einnahmen Steuerschlupflöcher durch eine sog. doppelte Nichtbesteuerung finden. Unternehmen, die nur in einem Land aktiv sind, müssen auf ähnliche Einnahmen dagegen oft Steuern zahlen.</p>
<p>&#8220;Gerechtigkeit ist das oberste Gebot unserer Steuerpolitik&#8221;, sagte Semeta. &#8220;Eine doppelte Nichtbesteuerung untergräbt die faire Lastenteilung und gibt Unternehmen, die sie ausnutzen, einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.&#8221;</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 29.02.2012</p>
<p>DanRevision Gruppe, 06.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerfreie Überlassung von Smartphones und Software durch Arbeitgeber</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/steuerfreie-uberlassung-von-smartphones-und-software-durch-arbeitgeber/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 08:23:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=95760</guid>
		<description><![CDATA[Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers soll für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt werden. Dies &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/steuerfreie-uberlassung-von-smartphones-und-software-durch-arbeitgeber/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers soll für die Arbeitnehmer steuerfrei gestellt werden. Dies soll auch gelten, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt.</strong></p>
<p>Eine entsprechende Gesetzesänderung wurde vom Finanzausschuss in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz aufgenommen. Die CDU/CSU-Fraktion begründete die Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten mit der notwendigen Steuervereinfachung. Auch die SPD-Fraktion sah kein Problem darin, die Software steuerfrei zu überlassen. Bündnis 90/Die Grünen äußerten dagegen die Sorge, dass sich aus dieser Möglichkeit ein Steuersparmodell entwickeln könne. Es müsse genau beobachtet werden, ob es Versuche geben wird, systematisch Lohn über solche Instrumente auszuzahlen. Auch die Linksfraktion warnte davor, dass bei der steuerfreien Überlassung Missbrauchsmöglichkeiten Tür und Tor geöffnet werden könne. Selbst hochwertige Fernsehgeräte mit Datenverarbeitungsmöglichkeit könnten so steuerfrei überlassen werden. Die CDU/CSU bezeichnete dies als &#8220;absurd&#8221;. Neben der Steuervereinfachung gehe es hier auch darum, die Schaffung von <strong>Heimarbeitsplätzen</strong> zu erleichtern.</p>
<p>Ein weiterer in das Gesetz aufgenommener Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass <strong>Schachteldividenden aus dem Ausland</strong> , die nach den Regelungen einiger Doppelbesteuerungsabkommen in bestimmten Fällen steuerfrei sind, nun doch versteuert werden müssen. Die Regelung betrifft besonders Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA).</p>
<p>Der eigentliche Gesetzentwurf sieht eine <strong>Anhebung der Höchstbeträge zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer</strong> vor. Dies sei notwendig, um die Ziele der Gemeindefinanzreform, wie z.B. eine Verteilung der Steuer auf Grundlage des örtlichen Aufkommens, zu erreichen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Danach sollen die Höchstbeträge auf 35.000 EUR für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten steigen. Bisher betragen diese Werte 30.000 bzw. 60.000 EUR.</p>
<p>Durch einen weiteren in den Gesetzentwurf aufgenommenen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll der <strong>ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % auf Pferde aufgehoben</strong> werden. Auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe von Pferden soll künftig der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % erhoben werden. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Gesetzesänderung notwendig, da die EU-Kommission wegen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Pferde vor dem Europäischen Gerichthof Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben und Recht bekommen hatte.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung in hib &#8211; heute im bundestag Nr. 098</p>
<p>DanRevision Gruppe, 05.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Nachweis von Krankheitskosten für die steuerliche Anerkennung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/03/nachweis-von-krankheitskosten-fur-die-steuerliche-anerkennung/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Mar 2012 06:47:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Entsprechend der durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geschaffenen Neuregelungen im Einkommensteuergesetz gelten erneut erhöhte Anforderungen an &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/03/nachweis-von-krankheitskosten-fur-die-steuerliche-anerkennung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Entsprechend der durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 geschaffenen Neuregelungen im Einkommensteuergesetz gelten erneut erhöhte Anforderungen an den Nachweis von Krankheitskosten für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastungen (FG Münster, Urteil vom 18.01.2012 &#8211; 11 K 317/09 E).</strong></p>
<p>Die Kläger hatten ihren Sohn in einem Internat untergebracht, das in besonderer Weise auf die Betreuung von an Legasthenie leidenden Kindern eingerichtet ist. Die Unterbringung war auf Empfehlung eines Facharztes sowie des Schulpsychologischen Dienstes erfolgt. Ein amtsärztliches Attest hatten die Kläger jedoch nicht eingeholt. Die Stadt gewährte den Klägern eine finanzielle Unterstützung für die Unterbringung ihres Sohnes, die die Gesamtkosten allerdings nicht vollständig abdeckte. Die Kläger machten die von ihnen im Streitjahr 2007 zu tragenden Kosten für das Internat sowie für Heimfahrten des Sohnes in ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 Einkommensteuergesetz &#8211; EStG) geltend. Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung ab, da nicht durch ein vor der Unterbringung ausgestelltes amtsärztliches Attest nachgewiesen sei, dass die Aufwendungen krankheitsbedingt angefallen sind. Hiergegen wandten sich die Kläger, die sich auch auf die während des laufenden finanzgerichtlichen Verfahrens geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes beriefen.</p>
<p>Vor dem Finanzgericht (FG) scheiterten die Kläger.</p>
<p>Die Richter führen hierzu aus, dass der Bundesfinanzhof zwar jüngst seine <strong>Rechtsprechung</strong> geändert hat und nunmehr zum Nachweis der medizinischen Notwendigkeit der Unterbringung <strong>kein vor der Behandlung ausgestelltes amtsärztliches Attest mehr verlangt</strong> ((Urteil vom 11.11.2010 &#8211; VI R 17/09). Im Streitfall gelte allerdings der durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 eingefügte § 33 Abs. 4 EStG und die hierzu ergangene Verwaltungsregelung (§ 64 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung &#8211; EStDV). Darin sei nunmehr unter anderem ausdrücklich festgelegt, dass im Fall einer medizinisch angezeigten auswärtigen Unterbringung eines an Legasthenie leidenden Kindes der <strong>Nachweis der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen durch ein vor Beginn der Heilmaßnahme vorgelegtes amtsärztliches Attest oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung</strong> zu erfolgen hat. Derlei Nachweise lägen jedoch im vorliegenden Fall nicht vor, sodass die Klage keinen Erfolg haben könne.</p>
<p>Die gesetzliche Neuregelung sei auch im Streitfall zu beachten, denn sie gelte in allen Fällen, in denen die Steuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist (Art. 2 Nr. 9 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011). Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip sei hierin nicht zu erkennen. Ein solcher ergebe sich auch nicht aus der vorgesehenen <strong>Rückwirkung der gesetzlichen Neuregelung</strong> , denn diese sei ausnahmsweise <strong>zulässig</strong> . Der Gesetzgeber habe mit der Neuregelung nämlich lediglich die Rechtslage rückwirkend festgeschrieben, die bis zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung der einhelligen Rechtsanwendungspraxis entsprochen habe. Dies sei zulässig und <strong>verletze auch kein schutzwürdiges Vertrauen der Kläger</strong> . Der Bundesfinanzhof habe erst Ende 2010 seine langjährige Rechtsprechung aufgegeben und auf den formalisierten Nachweis durch ein vorab erstelltes amtsärztliches Attest verzichtet. In Anbetracht dieser Situation hätten die Kläger im Streitjahr 2007 keinen Anlass gehabt anzunehmen, dass sie die streitigen Aufwendungen anders als durch Vorlage eines amtsärztlichen Attestes nachweisen könnten.</p>
<p>Das Gericht hat die Revision gegen sein Urteil zum Bundesfinanzhof zugelassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Münster vom 15.02.2012</p>
<p>(FG Münster, 18.01.2012 &#8211; 11 K 317/09 E)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 02.03.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Ihle &amp; DanRevision im Holsteinischer Courier</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/ihle-danrevision-im-holsteinischer-courier/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Feb 2012 15:19:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Neumünster]]></category>
		<category><![CDATA[ARchiv]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 24. Feberuar 2012 hat der  Holsteinische Courier auf der Seite Recht &#38; Steuern einen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/ihle-danrevision-im-holsteinischer-courier/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 24. Feberuar 2012 hat der  Holsteinische Courier auf der Seite Recht &amp; Steuern einen Artikel der Ihle &amp; DanRevision Mittelholstein Steuerberatungsgesellschaft  mit dem Thema &#8220;Auch Umwege sind steuerlich absetzbar&#8221;  veröffentlicht.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/DanRevision_Mittelholstein_Anzeige_Courier_02-2012.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-91645" title="DanRevision_Mittelholstein_Anzeige_Courier_02-2012" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/DanRevision_Mittelholstein_Anzeige_Courier_02-2012-300x169.jpg" alt="DanRevision_Mittelholstein_Anzeige_Courier_02-2012" width="300" height="169" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 29.02.2012</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Karneval bei der DanRevision in Frankfurt</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/karneval-bei-der-danrevision-in-frankfurt/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Feb 2012 14:53:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Frankfurt]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch bei der DanRevision Frankfurt Steuerberatungsgesellschaft war Karnevalsstimmung, wie man unserer Partnerin Tanja Wanhoff ansieht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Auch bei der DanRevision Frankfurt Steuerberatungsgesellschaft war Karnevalsstimmung, wie man unserer Partnerin Tanja Wanhoff ansieht.</strong></p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Foto_Karneval.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-91626" title="Foto_Karneval" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Foto_Karneval-e1330527155432-224x300.jpg" alt="Foto_Karneval" width="224" height="300" /></a></p>
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		</item>
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		<title>Neues Buch von Benjamin Feindt: Businesspläne für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe</title>
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		<pubDate>Wed, 29 Feb 2012 14:44:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Im April 2012 erscheint das Buch Businesspläne für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe von Benjamin Feindt. &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/neues-buch-von-benjamin-feindt-businessplane-fur-arzte-zahnarzte-und-heilberufe/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im April 2012 erscheint das Buch Businesspläne für Ärzte, Zahnärzte und Heilberufe von Benjamin Feindt. Es beinhaltet praktische Hilfen für Ärzte und Zahnärzte in Gründungs- und Umbruchphasen und bietet Unterstützung bei Verhandlungen mit Praxiskäufern und Banken</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Buch erscheint  im HDS Verlag mit der ISBN-Nr. 978-3-941480-52-0 und  kostet 39,90 EUR.</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Buchcover.jpg"><img title="Buchcover" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Buchcover-213x300.jpg" alt="Buchcover" width="213" height="300" /></a><br />
Inhalt:</p>
<p>Dieses Buch klärt die Fragen der Praxisgründung für Ärzte und deren Berater und unterstützt bei den Verhandlungen mit Praxisverkäufern und Banken. Steuerberater können ihren Mandanten so strukturiert im Gründungsprozess zur Seite stehen. Der Schritt in die Selbständigkeit bringt viele Fragen mit sich. Dieses Buch hilft Ärzten und deren Beratern auf dem Weg zur eigenen Praxis, in dem es die Möglichkeiten der Selbständigkeit strukturiert und leicht verständlich beschreibt. Die relevanten Vorgründungsentscheidungen werden anschaulich beschrieben. Jeder Gründer stellt sich im Rahmen seiner Überlegungen die Frage nach dem ärztlichen Einkommen. Letztlich determinieren Umsätze, Kosten, Investitionen, Finanzierungen und Steuern den Betrag, der dem Arzt am Monatsende für private Ausgaben zu Verfügung steht. Das Buch beschreibt Möglichkeiten zur Planung dieser Größen, wobei der Schwerpunkt auf dem konkreten Praxisnutzen, und weniger auf der wissenschaftlichen Tiefe, liegt – eben eine Hilfe aus der Praxis für die Praxis.“<br />
<strong>Zielgruppe:</strong> Arzt- und Zahnarztpraxen und deren Berater wie Banken, Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Fachanwälte für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfer.<br />
<strong>Der Autor:<br />
Benjamin Feindt</strong>, Dipl.-Kaufmann, Steuerberater, ist Partner in der DanRevision Gruppe und hier verantwortlich für das DanMed Beratungspaket für selbständige Ärzte. Er ist Autor diverser Fachbeiträge in Zeitschriften wie der Ärzte Zeitung, Financial Times, Capital und Impulse und häufiger Referent auf Ärzteveranstaltungen. Er betreut als Steuerberater deutschlandweit selbständige Ärzte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="attachment_62422" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/feindt-benjamin-sw.jpg"><img class="size-medium wp-image-62422" title="Benjamin Feindt, Tel: 0049 (0)4608 90 290, Mail: benjamin.feindt(at)danrevision.com" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/feindt-benjamin-sw-300x199.jpg" alt="Benjamin Feindt, Tel: 0049 (0)4608 90 290, Mail: benjamin.feindt(at)danrevision.com" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Benjamin Feindt, Steuerberater</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 29.02.2012</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kosten des Erststudiums als Sonderausgaben</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/kosten-des-erststudiums-als-sonderausgaben/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Feb 2012 07:17:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium sind nicht als Werbungskosten, sondern nur als &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/kosten-des-erststudiums-als-sonderausgaben/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aufwendungen für ein nach dem Abitur aufgenommenes Erststudium sind nicht als Werbungskosten, sondern nur als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (FG Münster, Urteil vom 20.12.2011 &#8211; 5 K 3975/09 F).</strong></p>
<p>Der Kläger war im Streitjahr 2007 Student und erzielte lediglich geringe Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (ca. 1.600 EUR). Für einen Studienaufenthalt im Ausland waren ihm verschiedene Kosten entstanden, die er in seiner Steuererklärung als (vorweggenommene) Werbungskosten in Höhe von ca. 18.600 EUR geltend machte. Das Finanzamt berücksichtigte die Studienkosten aber lediglich als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 Einkommensteuergesetz &#8211; EStG) in Höhe von 4.000 EUR (heute: 6.000 EUR). Außerdem wurde die Feststellung eines Verlustvortrages in Höhe der darüber hinausgehenden Aufwendungen des Klägers für das Folgejahr abgelehnt. So konnte der Kläger, der nach Abschluss des Studiums im Jahr 2008 als Assistent eines Vertriebsvorstandes arbeitete, die Aufwendungen für das Studium auch nicht 2008 steuerlich nutzen.</p>
<p>Die Auffassung des Finanzamtes wurde vom Finanzgericht (FG) bestätigt.</p>
<p>Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem am 14.12.2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften ( <strong>BeitrRLUmsG</strong> ). Hiernach ergebe sich ausdrücklich mit <strong>Wirkung zum 01.01.2004</strong> , dass Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium keine Werbungskosten darstellen, wenn die Berufsausbildung bzw. das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (§ 12 Nr. 5 i.V.m. § 9 Abs. 6 EStG in der Fassung des BeitrRLUmsG).</p>
<p>Einen Verfassungsverstoß sahen die Richter in der gesetzlichen Neuregelung trotz der darin vorgesehenen Rückwirkung zum 01.01.2004 nicht. Diese sog. <strong>echte Rückwirkung</strong> sei <strong>ausnahmsweise zulässig</strong> . Der Gesetzgeber habe mit der Zuordnung der Aufwendungen zu den Sonderausgaben lediglich die Rechtslage rückwirkend festgeschrieben, die bis zur späteren Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung der einhelligen Rechtsanwendungspraxis entsprochen habe. Auch habe der Kläger <strong>kein schutzwürdiges Vertrauen</strong> in die Abzugsfähigkeit seiner Aufwendungen als (vorweggenommene) Werbungskosten bilden können. Schutzwürdiges Vertrauen in eine Rechtslage aufgrund einer höchstrichterlichen Rechtsprechung entstehe allenfalls dann, wenn es sich um eine gefestigte, langjährige Rechtsprechung handelt. Als eine solche gefestigte, langjährige Rechtsprechung sei die &#8220;ursprüngliche&#8221; Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes anzusehen, in der er die Kosten des Erststudiums als Sonderausgaben angesehen hat, nicht hingegen die spätere Fortentwicklung bzw. Änderung dieser Rechtsprechung zugunsten der Einordnung als Werbungskosten.</p>
<p>Die Neuregelung <strong>verstößt</strong> nach Auffassung des Gerichts auch <strong>nicht gegen das objektive oder subjektive Nettoprinzip</strong> . Die Kosten für die Erstausbildung seien gemischt und nicht zwangsläufig allein beruflich veranlasst. Es gebe regelmäßig keinen unmittelbaren Anknüpfungspunkt des Erststudiums an eine spätere berufliche Tätigkeit. Mit der Einordnung dieser Aufwendungen als Sonderausgaben habe der Gesetzgeber daher eine Wertung vorgenommen, die in seinem Gestaltungsspielraum liege.</p>
<p>Das Gericht hat die Revision gegen sein Urteil zum Bundesfinanzhof zugelassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Münster vom 01.02.2012</p>
<p>(FG Münster, 20.12.2011 &#8211; 5 K 3975/09 F)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 29.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Entfernungspauschale bei zwei Fahrten zur Arbeitsstätte pro Tag</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/entfernungspauschale-bei-zwei-fahrten-zur-arbeitsstatte-pro-tag/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Feb 2012 06:06:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag von der Wohnung zu ihrer Arbeitsstelle fahren, &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/entfernungspauschale-bei-zwei-fahrten-zur-arbeitsstatte-pro-tag/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen zweimal am Tag von der Wohnung zu ihrer Arbeitsstelle fahren, können in ihrer Steuererklärung nur einmal täglich die bereits für die erste Fahrt geltende Entfernungspauschale ansetzen. Ein weiterer Werbungskostenabzug ist für die zweite Fahrt nicht möglich (Hessisches FG, Urteil vom 06.02.2012 &#8211; 4 K 3301/09).</strong></p>
<p>Der Kläger, ein Musiker, war in den Streitjahren sehr häufig zweimal täglich von zu Hause zum Theater gefahren, da er nach dem Arbeitsvertrag sowohl an den Proben als auch an den Aufführungen teilnehmen musste. Die Pause zwischen Proben und Aufführungen betrug an diesen Tagen mindestens vier Stunden. Für solche Tage setzte der Musiker die Entfernungspauschale im Zusammenhang mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zweimal an.</p>
<p>Vor dem Hessischen Finanzgericht (FG) scheiterte der Kläger mit seinem Begehren.</p>
<p>Nach Ansicht der Richter hatte das Finanzamt zu Recht die <strong>Entfernungspauschale nur einmal pro Tag</strong> berücksichtigt. Zwar liege eine Ungleichbehandlung des Klägers zu anderen Arbeitnehmern vor, die trotz geringerer tatsächlicher Aufwendungen für Fahrten zur Arbeitsstätte ebenfalls die volle Entfernungspauschale erhalten. Außerdem komme es zu einer zweiten Ungleichbehandlung, weil der Kläger tatsächlich zweimal am Tag anfallende Aufwendungen nicht doppelt ansetzen kann. Diese Durchbrechung des objektiven Nettoprinzips durch die lediglich einmalige Berücksichtigung einer Entfernungspauschale pro Tag verstößt jedoch nach Meinung des Gerichts nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Denn der Gesetzgeber bewege sich &#8211; im Interesse eines vereinfachten Steuerverfahrens &#8211; mit der einschlägigen gesetzlichen Regelung in § 9 Einkommensteuergesetz, nach der die Entfernungspauschale nur einmal pro Arbeitstag berücksichtigt wird, innerhalb des ihm zur Verfügung stehenden Typisierungsspielraums. Der hier vorliegende Sachverhalt stelle im Vergleich zu der Situation anderer Arbeitnehmer einen atypischen Fall dar.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Finanzgerichts vom 21.02.2012</p>
<p>(Hessisches FG, 06.02.2012 &#8211; 4 K 3301/09).</p>
<p>DanRevision Gruppe, 28.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/umsatzbesteuerung-der-offentlichen-hand/</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Feb 2012 06:09:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand unterliegen der Umsatzsteuer, wenn die Leistungen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/umsatzbesteuerung-der-offentlichen-hand/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand unterliegen der Umsatzsteuer, wenn die Leistungen auf zivilrechtlicher Grundlage oder &#8211; im Wettbewerb zu Privaten &#8211; auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden (BFH, Urteil vom 10.11.2011 &#8211; V R 41/10).</strong></p>
<p>Dabei reicht es nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) aus, wenn die Nichtbesteuerung der öffentlichen Hand zu einer <strong>nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung</strong> führen würde.</p>
<p>Im vorliegenden Fall begehrte eine Gemeinde den Vorsteuerabzug für die Errichtung einer <strong>Sport- und Freizeithalle</strong> . Die Gemeinde nutzte die Halle für den Schulsport ihrer Schulen, überließ die Halle aber auch gegen Entgelt an private Nutzer sowie an eine Nachbargemeinde für deren Schulunterricht. Der BFH hat die Umsatzsteuerpflicht der Tätigkeiten mit Ausnahme der Nutzung für den eigenen Schulsport bejaht. Die Gemeinde ist deshalb zum anteiligen Abzug der Vorsteuer entsprechend der Verwendungsabsicht bei Errichtung der Halle berechtigt.</p>
<p>Diese, auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus 2008 beruhende, geänderte Sichtweise führt zu einer erheblichen Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für die öffentliche Hand im Vergleich zur gegenwärtigen Besteuerungspraxis der Finanzverwaltung. Sie kann sich bei Investitionsmaßnahmen aber wegen des Vorsteuerabzugs auch zugunsten der öffentlichen Hand auswirken.</p>
<p>Von allgemeinem Interesse ist die Klarstellung, dass auch sog. <strong>Beistandsleistungen</strong> , die <strong>zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts</strong> wie z.B. Gemeinden erbracht werden, steuerpflichtig sind, sofern es sich um Leistungen handelt, die auch von Privatanbietern erbracht werden können. Entgegen der derzeitigen Besteuerungspraxis können danach z.B. auch die Leistungen <strong>kommunaler Rechenzentren</strong> umsatzsteuerpflichtig sein.</p>
<p>Mit dem Urteil setzt der BFH seine jüngere Rechtsprechung fort, nach der auch die privatrechtlich erteilte <strong>Erlaubnis zum Aufstellen von Automaten in Universitäten</strong> (BFH, 15.04.2010 &#8211; V R 10/09) oder die <strong>Überlassung von Pkw-Stellplätzen in Tiefgaragen</strong> durch eine Gemeinde auf hoheitlicher Grundlage (BFH, 01.12.2011 &#8211; V R 1/11) als entgeltliche Umsätze der Umsatzsteuer unterliegen .</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 15.02.2012</p>
<p>(BFH, 10.11.2011 &#8211; V R 41/10)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 27.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/krankheitskosten-als-ausergewohnliche-belastungen-bei-der-einkommensteuer/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/02/krankheitskosten-als-ausergewohnliche-belastungen-bei-der-einkommensteuer/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 24 Feb 2012 06:37:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=86858</guid>
		<description><![CDATA[Krankheitskosten können bei der Einkommensteuer-Veranlagung nicht steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die betreffenden Aufwendungen bei der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/krankheitskosten-als-ausergewohnliche-belastungen-bei-der-einkommensteuer/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Krankheitskosten können bei der Einkommensteuer-Veranlagung nicht steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die betreffenden Aufwendungen bei der zuständigen Krankenversicherung wegen eines Anspruchs auf Beitragsrückerstattung nicht geltend gemacht wurden (FG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.01.2012 &#8211; 2 V 1883/11).</strong></p>
<p>Die Antragsteller hatten in ihrer Einkommensteuer-Erklärung 2009 Krankheitskosten in Höhe von fast 5.000 EUR bei den außergewöhnlichen Belastungen (agB) geltend gemacht. Die Frage nach zu erwartenden Versicherungsleistungen beantworteten sie mit &#8220;0&#8243;. Nachdem das Finanzamt (FA) mit dem Einkommensteuerbescheid 2009 die begehrte steuerliche Berücksichtigung versagt hatte, legten die Antragsteller Einspruch ein und trugen u.a. Folgendes vor: Eine Gegenüberstellung der Erstattungsleistungen im Falle der Einreichung der Kosten mit denen im Falle der Nichteinreichung ergebe, dass es sowohl für den Fiskus als auch für sie vorteilhafter wäre, die Arztrechnungen bei der Krankenversicherung nicht einzureichen. Nachdem das FA auch nicht bereit war, die Vollziehung des Einkommensteuer-Bescheides 2009 auszusetzen, beantragten die Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz.</p>
<p>Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung war jedoch erfolglos.</p>
<p>Das Gericht hatte weder ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuer-Bescheides 2009 noch konnte es eine unbillige Härte erkennen. Es führte u.a. aus, Aufwendungen könnten nur dann agB darstellen, wenn und soweit der Steuerpflichtige hierdurch tatsächlich <strong>endgültig wirtschaftlich belastet</strong> ist. Eine solche endgültige Belastung trete jedoch dann nicht ein, wenn dem Steuerpflichtigen in diesem Zusammenhang Erstattungszahlungen zufließen. Wären erstattete Aufwendungen auch in diesem Fall noch als agB abzugsfähig, träte eine nicht gerechtfertigte doppelte Entlastung ein. Fließen dem Steuerpflichtigen zwar keine Erstattungsleistungen zu, hätte er aber einen Anspruch hierauf gehabt und verzichtet er auf eine Erstattung um &#8211; wie hier &#8211; eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, nehme dies den Aufwendungen grundsätzlich den Charakter der &#8211; für eine agB notwendigen &#8211; <strong>Zwangsläufigkeit</strong> . Besteht für Steuerpflichtige durch Rückgriff auf ihre Versicherung die Möglichkeit, volle oder teilweise Kostenerstattungen zu erhalten, sei eine Abwälzung der Aufwendungen auf die Allgemeinheit nicht gerechtfertigt.</p>
<p>Der Sonderfall, dass der Verzicht auf den Erstattungsanspruch selbst zwangsläufig oder die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs dem Steuerpflichtigen nicht zumutbar ist, liegt nach Ansicht des Gerichts hier nicht vor. Wolle man aus jedem finanziellen Vorteil, der sich aus einem Verzicht der Geltendmachung eines Ersatzanspruches ergebe, die Unzumutbarkeit der Geltendmachung selbst ableiten, so sei dies vom Wortlaut der Ausnahmevorschrift der agB nicht gedeckt. Außerdem führe eine solche Handhabung zu einer unzulässigen Ausdehnung des Regelungszwecks der Vorschrift.</p>
<p>Den vorgenannten Ausführungen stehe nicht entgegen, dass nach herrschender Meinung Krankheitskosten dann als agB anerkannt würden, wenn gar kein Versicherungsschutz bestanden hat. Ein solcher Fall liege hier nicht vor.</p>
<p>Der Beschluss des FG ist nicht anfechtbar.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 06.02.2012</p>
<p>(FG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 &#8211; 2 V 1883/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 24.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>01.03.2012: 4. Belttrade-Seminar &#8220;Aufbau deutsch-dänischer Unternehmenskooperation&#8221;</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 09:34:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Dr. Lars Eriksen von der DanRevision Gruppe Referent bei 4. BeltTrade Seminar &#160; Dr. Lars &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/01-03-2012-4-belttrade-seminar-aufbau-deutsch-danischer-unternehmenskooperation/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Dr. Lars Eriksen von der DanRevision Gruppe Referent bei 4. BeltTrade Seminar</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dr. Lars Eriksen von der DanRevision Gruppe nimmt als Referent am 4. BeltTrade Seminar in Rødby / Dänemark teil mit einem Vortrag über „Deutsch-dänische Zusammenarbeit – Rechtliche Bestimmungen“  und ist Gast bei der nachfolgenden Podiumsdiskussion.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Seminar liefert Informationen über rechtliche Fragen in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die sozialen und kulturellen Barrieren, die normalerweise entstehen, wenn dänische und deutsche Unternehmen zusammenarbeiten und wie es gelingt, eine erfolgreiche grenzüberschreitende Zusammenarbeit deutscher und dänischer Unternehmen zu realisieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das vollständige Programm und eine Anmeldemöglichkeit finden sie  bei <a href="http://www.belttrade.de/de/eventsreader/events/id-4-belttrade-seminar-auschreibungsprozess.html" target="_blank">BeltTrade</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 22.02.2012</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Übersicht über die Zahlen zur Lohnsteuer 2012</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/ubersicht-uber-die-zahlen-zur-lohnsteuer-2012/</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Feb 2012 06:22:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einer tabellarischen Übersicht die wichtigsten ab 01.01.2012 geltenden Zahlen der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/ubersicht-uber-die-zahlen-zur-lohnsteuer-2012/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einer tabellarischen Übersicht die wichtigsten ab 01.01.2012 geltenden Zahlen der Lohnsteuer zusammengestellt.</strong></p>
<p>In dieser Übersicht sind u.a. die relevanten Freibeträge und Freigrenzen, Höchstbeträge sowie Pauschalen für die Lohnsteuerberechnung aufgeführt.</p>
<p>Die Übersicht finden Sie auf der Homepage des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_304/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Lohnsteuer/004__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a>.</p>
<p><a href="http://www.steuerlex.de/danrevision/aktuell.html?i=&amp;no_body=0&amp;s=">Zur Übersicht</a></p>
<p>DanRevision Gruppe, 22.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Wahl der Lohnsteuerklassen für eingetragene Lebenspartner vorläufig zulässig</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 06:29:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Finanzgericht (FG) Münster hat Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zumindest vorläufig die Möglichkeit eingeräumt, ebenso &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/wahl-der-lohnsteuerklassen-fur-eingetragene-lebenspartner-vorlaufig-zulassig/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Finanzgericht (FG) Münster hat Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zumindest vorläufig die Möglichkeit eingeräumt, ebenso wie Eheleute die Lohnsteuerklassen-Kombination III und V zu wählen (Beschluss vom 16.01.2012 &#8211; 6 V 4218/11 E).</strong></p>
<p>Die Antragsteller, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, beantragten beim Finanzamt einen Wechsel von ihrer bisherigen Lohnsteuerklasse I in die für sie günstigere Steuerklassenkombination III/V. Das Finanzamt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass diese Kombination nach § 38b Einkommensteuergesetz (EStG) ausschließlich für Verheiratete zulässig sei. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen den Ablehnungsbescheid beantragten die Antragsteller die Aussetzung der Vollziehung dieses Bescheides bei Gericht. Sie machten die Verfassungswidrigkeit der vom Finanzamt angeführten Norm geltend.</p>
<p>Das Gericht gab dem Antrag statt und gewährte die Aussetzung der Vollziehung.</p>
<p>Nach Ansicht der Richter besteht zumindest die Möglichkeit, dass § 38b EStG wegen der Ungleichbehandlung von verheirateten und verpartnerten Steuerpflichtigen gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) verstößt. Nach der zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2010 (1 BvR 611/07) sei bei einer mit der sexuellen Orientierung zusammenhängenden Differenzierung eine strenge Gleichheitsprüfung vorzunehmen. Auch der besondere Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) rechtfertige eine Differenzierung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Hinblick auf steuerrechtliche Vorschriften nicht. Der Versorgungscharakter beider Lebensformen erfordere vielmehr eine Gleichbehandlung.</p>
<p>Das Gericht hat die Beschwerde gegen seine Entscheidung zum Bundesfinanzhof zugelassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Münster im Newsletter 2/2012</p>
<p>(FG Münster, 16.01.2012 &#8211; 6 V 4218/11 E)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 21.02.2012</p>
<p>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</p>
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		</item>
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		<title>Doppelbelastung aus Grunderwerb- und Umsatzsteuer bei Bauerrichtungsleistungen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/doppelbelastung-aus-grunderwerb-und-umsatzsteuer-bei-bauerrichtungsleistungen/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 06:11:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=82788</guid>
		<description><![CDATA[Die doppelte Belastung der Empfänger von Bauerrichtungsleistungen mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer ist unzulässig (Niedersächsisches FG, &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/doppelbelastung-aus-grunderwerb-und-umsatzsteuer-bei-bauerrichtungsleistungen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die doppelte Belastung der Empfänger von Bauerrichtungsleistungen mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer ist unzulässig (Niedersächsisches FG, Urteil vom 26.08.2011 &#8211; 7 K 192/09, 7 K 193/09).</strong></p>
<p>Die Kläger hatten im Jahr 2005 ein unbebautes Grundstück erworben. Zwei Wochen nach dem notariellen Grundstücksübertragungsvertrag schlossen sie mit einem Bauunternehmen einen Bauvertrag über eine Doppelhaushälfte, in dem der Bauträger Umsatzsteuer auswies. Die Umsatzsteuer konnten die Kläger als private Endverbraucher nicht als Vorsteuer abziehen. Das Finanzamt legte als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht nur den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück, sondern auch die Bausumme für das herzustellende Gebäude zugrunde (&#8220;einheitlicher Leistungsgegenstand&#8221;). Hiergegen wandten sich die Kläger.</p>
<p>Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) gab dem Klagebegehren statt. Die Aufwendungen aus einem Bauerrichtungsvertrag (zivilrechtlich: Werkvertrag), der im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks abgeschlossen wird und der für den Bauherrn eine Umsatzsteuerbelastung auslöst, unterliegt nach Ansicht des Gerichts nicht der Grunderwerbsteuer. Die Voraussetzungen für die Festsetzung einer Grunderwerbsteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz seien nicht erfüllt. Die Vorschrift verlange nämlich ein Rechtsgeschäft, das den &#8220;Anspruch auf Übereignung&#8221; begründet. Diese Maßgabe erfülle ein Bauerrichtungsvertrag nicht. Entsprechend sei <strong>Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer</strong> lediglich der <strong>Kaufpreis für das unbebaute Grundstück</strong> .</p>
<p>Das Niedersächsische FG folgt damit der Rechtsprechung der für Umsatzsteuer zuständigen Senate des Bundesfinanzhofs (BFH), nach der die Verschaffung eines Grundstücks in einem Zustand, den dieses erst künftig durch Bebauung erhalten soll, nicht &#8211; wie der Erwerb eines bebauten Grundstücks &#8211; durch einen einheitlichen Erwerbsvertrag erfüllt werden kann (BFH-Urteil vom 10.09.1992 &#8211; V R 99/88, BStBl. II 1993, S. 316). Im Gegensatz dazu fasst der für Grunderwerbsteuer zuständige Senat des BFH regelmäßig die noch auszuführenden Bauleistungen mit Lieferungen von unbebauten Grundstücken zu &#8220;einheitlichen Leistungsgegenständen&#8221; zusammen (z.B. BFH-Urteil vom 27.10.1999 &#8211; II R 17/99, BStBl. II 2000, S. 34). Auf diese zweitgenannte Rechtsprechung hatte sich das Finanzamt gestützt.</p>
<p>Das Niedersächsische FG hat die Revision gegen sein Urteil zum BFH zugelassen Diese Zulassung hat das Gericht mit der Anregung verbunden, wegen der divergierenden Rechtsprechung innerhalb des BFH den Großen Senat des BFH anzurufen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 07.02.2012</p>
<p>(Niedersächsisches FG, 26.08.2011 &#8211; 7 K 192/09, 7 K 193/09).</p>
<p>DanRevision Gruppe, 20.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<item>
		<title>Die Menschenfischer zwischen den Meeren</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/die-menschenfischer-zwischen-den-meeren/</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 15:05:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[DanRevision in der Presse]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=80792</guid>
		<description><![CDATA[Von Claas Beckmann Die Zentrale von Danrevision in Handewitt bei Flensburg. Anders als der Name &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/die-menschenfischer-zwischen-den-meeren/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_80804" class="wp-caption alignnone" style="width: 265px"><img class="size-full wp-image-80804" title="Diplom-Betriebswirt Ralph Böttcher, Steuerberater" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/ralph_nwb.jpg" alt="Diplom-Betriebswirt Ralph Böttcher, Steuerberater" width="255" height="244" /><p class="wp-caption-text">Diplom-Betriebswirt Ralph Böttcher, Steuerberater</p></div>
<p>Von Claas Beckmann</p>
<p>Die Zentrale von Danrevision in Handewitt bei Flensburg. Anders als der Name vermuten lässt, betreut die DanRevision nicht nur skandinavische Mandate grenzüberschreitend, sondern zum Beispiel auch chinesische. Aber auch in Deutschland will die Kanzlei aus Schleswig-Holstein hoch hinaus.</p>
<p>Etwas über die DanRevision zu erfahren ist nicht schwer. Die Homepage informiert ausführlich. Das Leitbild der Kanzlei lässt sich auf der Facebook-Seite der DanRevision- Gruppe nachlesen. Veranstaltungen und Neuigkeiten der Gruppe und der einzelnen Kanzleien werden auf Twitter angekündigt. Die Auszeichnung der Azubis – im Stile einer Oscar-Verleihung samt goldener Statuen und humorvoller Dankesreden – lässt sich als Film auf Youtube nacherleben.</p>
<p>Schwer zu finden ist die DanRevision auch nicht: Die A 7 hoch und kurz vor Dänemark links abbiegen. Die Zentrale der DanRevision liegt in Handewitt vor den Toren Flensburgs. Ein weißer Bungalow mit roten Akzenten. Auf der Südseite des Dachs glänzen Solar-Panele in der Sonne. Eine Reihe Oberlichter im Dach lassen das Atrium erahnen. Vor dem Haus flattert eine DanRevision- Fahne im Wind, weiße Schrift auf rotem Grund. Im Empfang setzt sich das Farbspiel fort: weiße Wände, rote Ledersofas.</p>
<p>Die DanRevision lässt sich auch schnell mit den gewöhnlichen Parametern beschreiben: Eine Kanzlei-Gruppe mit den Standbeinen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung und Wirtschaftsberatung. Viel grenzüberschreitende Beratung, anfangs mit dem Schwerpunkt auf Skandinavien. Umsatz 7,5 Mio. Euro. 12 Partner und fünf angestellte Steuerberater. Rund 100 Mitarbeiter. Sieben Standorte in Schleswig-Holstein, einer in Hamburg, einer in Frankfurt.</p>
<p>Ungewöhnlich wird es, wenn man Dipl.-Bw. StB Ralph Böttcher über die Gruppe, ihre Arbeitsweise und Ziele reden hört. Einerseits: Klare Zukunftsvorstellungen, in Zahlen gegossen und im Leitbild der Kanzlei verankert. Und andererseits ein Schwerpunkt auf einem fairen und humorvollen Umgang untereinander, gepaart mit viel Entscheidungssspielraum für die Mitarbeiter: „Unsere Mitarbeiter sollen alles tun oder lassen, damit die Kunden zufrieden sind. Die Grenzen dieses Spielraums setzen Gesetz und Moral”, sagt Böttcher vorab in einem Telefonat. Der Name DanRevision soll nicht nur auf die traditionelle Ausrichtung nach Dänemark hinweisen, sondern auch für dänisch inspirierte Unternehmenskultur stehen: flache Hierarchien, ein respektvolles „Du” im kanzleiinternen Umgang, wie es auch im skandinavischen Raum üblich ist, und schnelle Entscheidungen.</p>
<p>Böttcher hat mit StB Thorsten Manewald das Werk der Kanzleigründer weiterentwickelt und eine Schar von Partnern mit ins Boot geholt. „Wir wollen bis 2025 in jedem Bundesland vertreten sein und zu dem Fünftel der am besten geführten Kanzleien in Deutschland gehören”, sagt Böttcher. Ungewöhnlich auch, wie sich die Gruppe erweitert. Wenn Mitarbeiter Ambitionen zeigen, ihren Bereich in unternehmerischer Verantwortung fortzuführen, dann bekommen sie die Chance auf eine eigene Firma mit Anbindung an die Gruppe. So kam die ehemalige Angestellte Marion Appelt zu ihrem Kontier Service Schleswig-Holstein, der von den Gesellschaften der Gruppe genutzt wird. „Das ist unser Modell ‚Indien in Deutschland‘”, scherzt Böttcher über diese Form des Outsourcing.</p>
<p>Nicht alltäglich sind auch die Konditionen für angehende Partner: Ihre halbjährige Bewährungszeit wird sehr dürftig honoriert. „Wenn das jemand annimmt, weiß ich, es geht ihm nicht um das Geld, sondern um die Chance”, sagt Böttcher vorab. „Heute führt unser Partner Nils Johannsen, der das zu Beginn mitmachte, mit der DanRevision in Kiel die aus Bankensicht beste Kanzlei der Gruppe.”</p>
<p>StB Christian Kuth, ein weiterer Partner, hat im ersten vollen Jahr seiner Partnerschaft vier Sommermonate gefehlt. „Thorsten Manewald und ich haben ihn gefragt: Jetzt träumen Sie doch mal. Wo wollen Sie mal hin? Und Christian Kluth hat immer von einer Weltumseglung geträumt. Also hat er die ersten vier Sommermonate seiner Arbeitszeit auf dem Schiff verbracht und hat dann zwar nicht die Welt, aber Skandinavien umsegelt. Die anderen Partner haben so lange für ihn mitgearbeitet. Übrigens alles im Gesellschaftervertrag notiert.”</p>
<p>Neben der Kanzlei steht das frisch gebaute Nordic Network Center (NNC), das von der dafür gegründeten NNC GmbH geführt wird. Im Gebäude sitzen mehrere Gesellschaften, die zur Gruppe gehören: Die Skanlaw Rechtsanwaltgesellschaft, die auf schwedische Mandate spezialisierte Skanrevision und weitere Firmen. Allen gemeinsam ist, dass sie ausländischen Unternehmen helfen, in Deutschland Fuß zu fassen. Das Service-Versprechen des NNC: Alles, was zum Start einer Gesellschaft in Deutschland nötig ist bei einem Termin, zum Beispiel: Gesellschafts- und Anstellungsverträge, Maklerverträge (Versicherungen/ Immobilien) und Kontoeröffnung.</p>
<h3>Pressearbeit &#8211; auch im Ausland</h3>
<p>Die Arbeit im NNC setzt Böttchers Ansatz aus der Kanzlei fort: Beratung ausländischer Mandanten in ihrer Muttersprache. „Wir könnten auch deutsche Windparks betreuen, aber das kann auch jeder andere deutsche Steuerberater”, sagt Böttcher. „Seitdem viele Kanzleien ihre Pressearbeit verstärken, verstärken wir unsere Pressearbeit im Ausland. Viele Kollegen twittern, wir twittern auf dem chinesischen Equivalent zu Twitter – auf Chinesisch.” Etwa 20 Fremdsprachen, neben Dänisch auch Chinesisch, Französisch oder Japanisch, bietet die Kanzlei an.</p>
<p>Wirtschaftlich ist das NNC nach Böttchers Angaben ein Erfolg: voll vermietet, zu Preisen wie in Frankfurt am Main. Wegen der anhaltenden Nachfrage bietet die NNC GmbH eine Ergänzung des baulichen Netzwerks in Form eines kostenpflichtigen, virtuellen Netzwerks, bei dem sich bereits mehr als 40 Investoren angemeldet hätten.</p>
<p>Der Flur in der Kanzlei nebenan führt ringförmig um das Atrium herum, das für Veranstaltungen genauso wie zur gemeinsamen Frühstückspause genutzt wird. Und auch die Kaffeetassen in den Konferenzräumen sind rot-weiß. Ralph Böttchers Büro findet sich in einem Anbau. Die DanRevision expandiert. Seit dem ersten Telefonkontakt sind einige Monate vergangen. Die Partnerzahl ist in dieser Zeit von acht auf zwölf gestiegen.</p>
<p>In Böttchers Büro stehen Familienfotos neben dem Monitor, Zeichnungen seiner beiden Töchter hängen an den Wänden. Auf einem großen TV-Schirm zeigt er die Unternehmens-Präsentation. Und als eine Folie die Partner zeigt, ist es fast so, als würde Böttcher die erweiterte Familie vorstellen: Jeder wird mit seinen fachlichen Stärken vorgestellt, wie er zur Gruppe kam, mit welchen Projekten dessen Gesellschaft glänzt, wie seine charakterlichen Züge die Stärken des Teams erweitern oder ausbalancieren.</p>
<p><strong>Böttcher:</strong> <em>Ich entscheide immer sehr schnell, das ist manchmal nicht gut. Die anderen Partner müssen mich dann wieder einfangen. Jens Siegel ist mit mir Geschäftsführer in unserer DanRevision Holding und passt auf, dass ich nicht überdrehe. Lars Christiansen ist mein Gegenpart im Marketing und bremst mich dort, wenn ich zu viel will.</em></p>
<p><strong>Wie gehen Sie denn mit solchen Gegensätzen um? </strong></p>
<p><em>Das nervt schon manchmal, da reagieren alle Beteiligten menschlich und müssen sich vielleicht mal einen Tag beruhigen. Wir wissen aber, dass unsere gemeinsame Stärke sich aus den individuellen Stärken zusammensetzt. Jeder Partner ist ein Unikat und ist eben genau deshalb im Partnerkreis. Wenn sich aber ein spontanes Problem stellt und wir entscheiden müssen, wer sich dessen annimmt, dann zeigen alle sofort und ohne Absprache auf denselben, am besten geeigneten Kandidaten. Und langfristig haben diese Auseinandersetzungen noch einen erzieherischen Effekt. </em></p>
<p><strong>Welchen Effekt meinen Sie?</strong></p>
<p><em>Dadurch, dass ich auch mal daneben liege oder zurückstecken muss oder dadurch, dass Thorsten Manewald oder ich jemand anderen für ein bestimmtes Problem als kompetenter als uns selbst ansehen, wächst das Vertrauen unter den Partnern. Denn einige Partner kommen von großen Beratungsgesellschaften, wo solch ein Verhalten als Schwäche ausgelegt und gegen einen verwendet werden könnte. Hier bei uns wollen wir uns aber nicht verstellen müssen. </em></p>
<p><strong>Sie betonen in Ihrem Leitbild, dass der Mensch im Mittelpunkt steht. Woher kommt diese menschenzentrierte Ausrichtung?</strong></p>
<p><em>Gerd Andreas Ketelsen hat diese Kanzlei vor gut 45 Jahren gegründet und er hat dieses Prinzip vorgelebt. Das ist bei ihm kein angelerntes Management-Wissen, sondern er ist einfach so vom Typ her. Er hat mich geprägt und viele gute Steuerberater hervorgebracht. Als mein Vater starb, hat Gerd Andreas Ketelsen sofort alles stehen und liegen lassen und war für mich da. Nachdem Thorsten Manewald und ich die Kanzlei dann weiterführten, haben wir Ketelsens Prinzipien einfach mal auf Papier ausformuliert. Das war die Geburtsstunde unseres Kanzlei-Leitbildes. Die Herausforderung war es, das Leitbild später auch in den Köpfen unserer neuen Partner zu verankern. </em></p>
<p><strong>Und wie sind Sie das angegangen?</strong></p>
<p><em>Wir haben Senior Partner Thorsten Manewald und Junior Partner Christian Kuth beauftragt, ein Update des Leitbilds zu formulieren. Es wurde dann nach Vorbereitung der Dinge am Ende hart und lautstark mit unseren acht Holdingpartnern gemeinsam gerungen, ob an einer Stelle nun ein ,und‘ oder ein ,oder‘ hingehört. Da wusste ich, wenn es schon um solche Details geht, haben sie die dahinterstehende Philosophie längst verinnerlicht. Das Leitbild formuliert unsere Einigkeit darüber, wie wir unsere Arbeit tun und wohin wir wollen. Das überarbeitete Leitbild wurde dann von den Partnern gemeinsam verabschiedet. Ein Foto dieses Aktes zeigt die Partnerriege um einen Tisch. Alle Hände sind durch ein Band verbunden, das den Zusammenhalt symbolisieren soll, und auf allen Nasenspitzen prangen rote Clownsnasen. Es macht Böttcher Spaß, dieses Foto vorzuzeigen.</em></p>
<p><strong>Clownsnasen, Herr Böttcher?</strong></p>
<p><em>Wir sind so. Wir haben Spaß, lachen viel – auch wenn wir mal die Nacht durcharbeiten müssen. Zeitdruck gibt es auch in unserer Kanzlei, gerade durch die internationalen Steuertermine. Aber wir wollen es gut miteinander haben. Und es gibt Wichtigeres als Umsatz. Auch daran soll die rote Nase erinnern.</em><br />
Als sich Böttcher mit der roten Schaumgummi-Nase fotografieren lässt, fällt es ihm schwer, ernst zu schauen. Ein kleines Grüppchen Mitarbeiter steht in der Tür und singt: „Du hast die Nase schön, du hast die Nase schön!” Böttcher feixt zurück. Die rote Nase liegt übrigens griffbereit in seiner Schreibtischschublade, kommt auch mal in Mandantengesprächen zum Einsatz und hat dem Wachstum der Gruppe nicht geschadet.</p>
<p><strong>Wachstum</strong></p>
<p>Von 2004 bis 2011 hat sich der Gruppen-Umsatz nach Böttchers Angaben mehr als verzweieinhalbfacht, auf jetzt 7,5 Mio. Euro. Wer so schnell wächst, zieht Aufmerksamkeit auf sich – und nicht immer wünschenswerte Aufmerksamkeit. Um nicht immer wieder aufs Neue auf jede von Kollegen initiierte Kammeranfrage reagieren zu müssen, hat Böttcher den Spieß umgedreht: Jede Marketingmaßnahme, jeden Text auf den Internetseiten lässt er sich schriftlich von der Steuerberaterkammer absegnen. Die weiterhin einströmenden Anfragen von um das Berufsrecht besorgten Kollegen kann die Kammer jetzt meist ohne Nachforschung bearbeiten.</p>
<p>Sie haben jüngst eine Filiale in Frankfurt am Main eröffnet. Wie gehen Sie bei der Expansion vor?</p>
<p><strong>Böttcher:</strong> <em>Wir sind ständig auf der Suche und die nächsten beiden Niederlassungen stehen kurz vor der Eröffnung. Meist haben wir entweder einen potenziellen Partner in petto oder eine geeignete Kanzlei, es muss dann nur räumlich und zeitlich passen. Ich antworte auf alle Praxis-Inserate und stehe laufend mit einem guten Dutzend Kanzleien in Verhandlungen. Ein Praxiserwerb dauert circa zwei Jahre. Wir gehen solche Bindungen nicht leichtfertig ein. Beim ersten Telefonat spürt man schon, ob die Chemie stimmt. Was das weitere Kennenlernen angeht, so lege ich Wert auf vollkommene Transparenz. Ich gebe den Verkäufern Bankreferenzen und Kontakte zu anderen Beratern, deren Praxis wir übernommen haben oder die jetzt bei uns an Bord sind. Wenn ich die Kanzlei das erste Mal besuche, weiß ich, wie sie geführt wird. In manchen Kanzleien geht es steril zu und man sieht keine Familienfotos auf den Schreibtischen der Mitarbeiter. In anderen Kanzleien fühlt man sich gleich heimisch.</em></p>
<p><strong>Beauftragen Sie für die Suche auch Kanzleivermittler? </strong></p>
<p><em>Nein, Kanzleivermittler suchen Kanzleien nach wirtschaftlichen Kriterien aus. Ich suche die Praxis nach den Menschen aus. Wenn ich die Wahl hätte zwischen einem guten Mandanten und einem guten Mitarbeiter, ich würde den Mitarbeiter wählen. Denn wenn man die richtigen Menschen hat, klappt der Rest von allein. Die Gretchenfrage beim Kanzleiverkauf ist immer: Meint der andere es gut mit mir? Das Bauchgefühl muss stimmen. </em></p>
<p>Die DanRevision Gruppe beteiligt sich immer zu mindestens 25 Prozent an den neuen StB-Gesellschaften, die wiederum ein Prozent des Umsatzes als Lizenzgebühr an die Gruppe zahlen und 2,5 Prozent in das Marketing stecken müssen.</p>
<p>Böttcher lacht oft. Gern über sich. Wenn er Projekte erläutert, dann endet das oft in einer doppelten Frage, die er gleich selbst beantwortet: „Klappt das immer perfekt? Nein. Klappt es meistens sehr gut? Ja.” Und wenn er Herangehensweisen beschreibt, dann endet die Beschreibung oft mit dem Satz: „Aber ich bin ja auch verrückt”. Er kokettiert damit, dass seine Kanzlei-Kollegen das Steuerrecht vielleicht ein bisschen besser drauf haben. Und gleichzeitig klingt Stolz und Bewunderung durch für Jahrgangsbeste, die er für die DanRevision gewinnen konnte, über Promotionen oder Buchprojekte seiner Partner. Aber auf eines lässt er nichts kommen: seine unternehmerische Ader.</p>
<p>Böttcher hat BWL studiert. Er hat dafür weniger Zeit benötigt, als die Regelstudienzeit vorsieht. Eine Leistung, die das Bafög-Amt durch einen teilweisen Erlass der BAföG-Rückzahlung honoriert. Ein Wirtschaftsstudium wirtschaftlich absolviert. Lektion gelernt.</p>
<p>Es geht locker zu bei der DanRevision, aber die Gruppe wird nicht lax geführt. Ausbildungsplatz-Angebote der DanRevision sind auf Social-Media-Plattformen zu finden, so erreichen sie schneller die Jugendlichen und können leichter weitergereicht werden. Außerdem kosten diese Gesuche im Gegensatz zu Zeitungsanzeigen kein Geld. Und wenn Böttcher beschreibt, dass auf den kanzleieigenen Servern neben Simba- neuerdings auch Datev-Software vorgehalten wird, dann zeigt er einen etwas schmerzverzerrten Gesichtsausdruck. Diese Preise! Aber gut, manche Berater schwören darauf, es erleichtert die Anbindung neuer Kanzleien – und außerdem tragen die angeschlossenen Steuerberatungsgesellschaften ihre Software-Kosten direkt.</p>
<p><strong>Böttcher:</strong> <em>Ich bin Unternehmer durch und durch. Ich denke nicht jede Sekunde ans Geld, aber ich weiß, wie ich es verdienen kann. Ich probiere wahnsinnig gern Sachen aus und sage dann oft: Das klappt bestimmt nicht, lasst es uns probieren. Und der Tag, an dem ich daran keinen Spaß mehr habe, wird der Tag sein, an dem ich aufhöre. </em></p>
<p><strong>Haben Sie denn einen persönlichen Plan für Ihre Alterszeit? </strong></p>
<p>Ausstiegspläne habe ich überhaupt nicht. Aber die Regelung „mit 65 müssen alle raus” ergibt durchaus einen Sinn. Da sollte ich keine wichtigen Entscheidungen mehr blockieren können, aber natürlich noch Rat erteilen dürfen. In unserer DanRevision Holding allerdings darf ich hier laut Vertrag bis ans Lebensende bleiben, und das möchte ich auch. Dipl.-Bw. StB Ralph Böttcher. Das Band auf dem Partnerbild soll den Zusammenhalt demonstrieren, die Clownsnasen zeigen, dass es auch um Spaß an der gemeinsamen Arbeit geht.</p>
<div id="attachment_80806" class="wp-caption alignnone" style="width: 265px"><img class="size-full wp-image-80806" title="Das Band auf dem Partnerbild soll den Zusammenhalt demonstrieren, die Clownsnasen zeigen, dass es auch um Spaß an der gemeinsamen Arbeit geht." src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/clownsnasen.jpg" alt="Das Band auf dem Partnerbild soll den Zusammenhalt demonstrieren, die Clownsnasen zeigen, dass es auch um Spaß an der gemeinsamen Arbeit geht." width="255" height="216" /><p class="wp-caption-text">Das Band auf dem Partnerbild soll den Zusammenhalt demonstrieren, die Clownsnasen zeigen, dass es auch um Spaß an der gemeinsamen Arbeit geht.</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Quelle: StBMag Nr. 1 vom 30.01.2012 (StBMag 1-2/2012 S. 44 ff.)</p>
<p>Link: <a href="http://www.nwb-datenbank.de/start/showdoi/?doi=WAAAE-00773&amp;doicheck=324e1c908ee7a82fb75de043430cc9b2&amp;datum=20120815&amp;starter=autoren">http://www.nwb-datenbank.de/start/showdoi/?doi=WAAAE-00773&amp;doicheck=324e1c908ee7a82fb75de043430cc9b2&amp;datum=20120815&amp;starter=autoren</a></p>
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		<title>Zu berücksichtigende Straßenverbindung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/zu-berucksichtigende-strasenverbindung-bei-fahrten-zwischen-wohnung-und-arbeitsstatte/</link>
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		<pubDate>Fri, 17 Feb 2012 05:43:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[In zwei Urteilen vom 16.11.2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) Feststellungen dazu getroffen, unter welchen Voraussetzungen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/zu-berucksichtigende-strasenverbindung-bei-fahrten-zwischen-wohnung-und-arbeitsstatte/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In zwei Urteilen vom 16.11.2011 hat der Bundesfinanzhof (BFH) Feststellungen dazu getroffen, unter welchen Voraussetzungen die Entfernungspauschale für einen längeren als den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch genommen werden kann (BFH, Urteile vom 16.11.2011 &#8211; VI R 19/11 und VI R 46/10).</strong></p>
<p>In der Sache VI R 19/11 hatte das Finanzgericht (FG) die Klage abgewiesen, weil stets eine zu erwartende Fahrtzeitverkürzung von mindestens 20 Minuten erforderlich sei, um einen längeren Fahrtweg steuerlich zu begründen. In der Sache VI R 46/10 hatte das erstinstanzliche Gericht der Klage teilweise stattgegeben und bei der Berechnung der Entfernungspauschale eine vom Kläger tatsächlich nicht benutzte Verbindung berücksichtigt, die dem FG offensichtlich verkehrsgünstiger erschien.</p>
<p>Grundsätzlich kann die Entfernungspauschale nur für die <strong>kürzeste Entfernung</strong> beansprucht werden. Etwas anderes gilt aber, wenn eine andere Verbindung <strong>&#8220;offensichtlich verkehrsgünstiger&#8221;</strong> ist und <strong>vom Arbeitnehmer regelmäßig benutzt wird</strong> (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 Einkommensteuergesetz).</p>
<p>Der BFH hat nun entschieden, dass eine Mindestzeitersparnis von 20 Minuten nicht stets erforderlich ist. Vielmehr seien alle Umstände des Einzelfalls, wie z.B. die Streckenführung, die Schaltung von Ampeln o.ä. in die Beurteilung einzubeziehen. Eine Straßenverbindung könne auch dann &#8220;offensichtlich verkehrsgünstiger&#8221; sein, wenn bei ihrer Benutzung nur eine geringe Zeitersparnis zu erwarten ist (VI R 19/11). In der Entscheidung VI R 46/10 hat der BFH zudem klargestellt, dass &#8211; sofern nicht die kürzeste Entfernung anzusetzen ist &#8211; nur die tatsächlich benutzte Straßenverbindung in Betracht kommt. Eine bloß mögliche, aber vom Steuerpflichtigen nicht benutzte Straßenverbindung könne der Berechnung der Entfernungspauschale nicht zugrunde gelegt werden.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 08.02.2012</p>
<p>(BFH, 16.11.2011 &#8211; VI R 19/11 und VI R 46/10)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 17.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
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		<title>28.02.12: Wachstum in Deutschland &#8211; sei dabei!</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/28-02-12-wachstum-in-deutschland-sei-dabei/</link>
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		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 14:56:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die DanRevision Gruppe veranstaltet mit Dr. Lars Eriksen am 29.2 2012 in Kopenhagen ein Seminar &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/28-02-12-wachstum-in-deutschland-sei-dabei/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die DanRevision Gruppe veranstaltet mit Dr. Lars Eriksen am 29.2 2012 in Kopenhagen ein Seminar über Deutschland durch für IT-Gründer und Wachstumsunternehmen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um  12.00 Uhr hält Dr. Eriksen einen Vortrag und danach besteht die Möglichkeit für Einzelberatungen. Termine sollten gebucht werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Veranstaltungsort:</p>
<p>IT-Væksthuset 5te</p>
<p>Rued Langgaards Vej 7, 5. sal</p>
<p>2300 København S</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Anmeldung erwünscht an: <a href="mailto:service@5te.dk">service@remove-this.5te.dk</a></p>
<p>Das Seminar findet statt bei Symbion, IT-Væksthuset 5teunit, Kopenhagen, dem Existenzgründerzentrum der Stadt Kopenhagen statt.</p>
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		<item>
		<title>Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung verfassungsgemäß</title>
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		<pubDate>Wed, 15 Feb 2012 06:15:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung sind &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/zuteilung-der-identifikationsnummer-und-die-dazu-erfolgte-datenspeicherung-verfassungsgemas/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgte Datenspeicherung sind mit dem Grundgesetz vereinbar (BFH, Urteil vom 18.01.2012 &#8211; II R 49/10).</strong></p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht die durch diese Maßnahmen verursachten Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als durch überwiegende Interessen des Gemeinwohls gerechtfertigt an. Da die Identifikationsnummern den steuerpflichtigen natürlichen Personen anders als die bisherigen Steuernummern auf Dauer und bundeseinheitlich zugeteilt werden, würden sie die eindeutige Identifizierung dieser Personen im Besteuerungsverfahren ermöglichen. Dies diene zum einen dem auch verfassungsrechtlich gebotenen <strong>gleichmäßigen Vollzug der Steuergesetze</strong> und ermögliche zum anderen einen <strong>gewichtigen Abbau von Bürokratie</strong> sowohl im Bereich der Steuerverwaltung als auch bei Unternehmen und anderen Stellen.</p>
<p>Insbesondere bildeten die Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung eine wesentliche Voraussetzung für die Ersetzung der bisherigen Lohnsteuerkarten durch die nunmehr ab dem Jahr 2013 vorgesehenen elektronischen Lohnsteuermerkmale sowie für die Automatisierung von Verfahrensabläufen. Aufgrund der Identifikationsnummer könne zudem die zutreffende und vollständige Erfassung der Alterseinkünfte bei der Einkommensteuer leichter und effektiver geprüft werden. Außerdem könne Missbräuchen bei der Beantragung von Kindergeld sowie beim Abzug von Kapitalertragsteuer entgegengewirkt werden.</p>
<p>Die Richter haben einen <strong>Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit ebenfalls verneint</strong> . Dies gelte auch hinsichtlich des neuen Verfahrens zum Abzug von Kirchensteuer auf Kapitalerträge, das für nach dem 31.12.2013 zufließende Kapitalerträge vorgesehen ist. Der Steuerpflichtige könne nämlich jederzeit, auch bereits vor diesem Termin, beim BZSt beantragen, dass die Daten über seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft den zum Abzug von Kapitalertragsteuer verpflichteten Stellen nicht mitgeteilt werden (Sperrvermerk).</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 01.02.2012</p>
<p>(BFH, 18.01.2012 &#8211; II R 49/10)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 15.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zwei Urteile in Deutschland haben Bedeutung für Dänen mit Windmühlen in Deutschland.</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/zwei-urteile-in-deutschland-haben-bedeutung-fur-danen-mit-windmuhlen-in-deutschland/</link>
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		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 08:04:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[DanRevision in der Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Artikel in ”Ugeskrift for Skat”, Karnov Group, København. Zwei Urteile des Bundesfinanzhofes ändert die Abschreibung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/zwei-urteile-in-deutschland-haben-bedeutung-fur-danen-mit-windmuhlen-in-deutschland/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Artikel in ”Ugeskrift for Skat”, Karnov Group, København.</strong></p>
<p>Zwei Urteile des Bundesfinanzhofes ändert die Abschreibung von Windkraftanlagen. In der dänischen digitalen Zeitschrift ”Ugeskrift for Skat” [Wochenzeitschrift für Steuern] bei der Verlagsgruppe Karnov Group in Kopenhagen kommentiert Dr. Lars Eriksen von der DanRevision Gruppe in Flensburg-Handewitt die Urteile und erläutert die steuerlichen Konsequenzen für dänische Steurpflichtige. Die Zeitschrift enthält steuerrechtliche Informationen und Nachrichten über Steuern, Umsatzsteuer, Abgaben und Zölle in Dänemark. Darüber hinaus werden die EU-relevante Gesetzgebung und Urteile besprochen. ”Karnov” ist seit Generationen unter Juristen bekannt als Gesetzessammlung für Dänemark, Norwegen und Schweden mit hohem Status als zuverlässige Informationsquelle zum Recht der skandinavischen Länder.</p>
<p><a href="http://www.karnovgroup.dk" target="_blank">www. karnovgroup.dk</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kurze Inhaltsangabe:</p>
<p>Normalerweise haben die deutschen Bestimmungen über die Abschreibung keine Bedeutung für den dänischen Jahresabschluss, wenn die Eigner der Windkraftanlage in Dänemark steuerpflichtig sind. Aber zwei Entscheidungen des obersten deutschen Finanzgerichts haben direkte Relevanz für dänische Verhältnisse, wenn die Windkraftanlage vorzeitig verkauft, neufinanziert oder ein Kreditinstitut den Wert des Projektes auf der Grundlage des deutschen Buchwertes festsetzt. Außerdem hat die neue Entscheidung Bedeutung für Repowering. In diesen Fällen wird die Abschreibungsreihe unterbrochen und der deutsche niedergeschrieben Wert bekommt Bedeutung z.B. für den Wert bei Beleihung und Verkauf. Außerdem bedeutet die technische Entwicklung, dass Windparks und deren einzelne Bestandteile als eine Mehrheit von Vermögensgegenständen anzusehen sind.</p>
<p>Das Urteil des Finanzgerichtshofs, des obersten deutschen Gerichtes in Steuersachen, entscheidet, dass Windmühlen und deren Zubehör in 16 Jahren abzuschreiben sind. Das Urteil bedeutet das Ende eines langen Streites mit den Steuerbehörden in Deutschland, die von sehr langen und unterschiedlichen Abschreibungszeiträumen für Windkraftanlagen und deren Zubehör ausgingen. Des Weiteren müssen künftige Due Diligence-Analysen – sowohl juristische als betriebswirtschaftliche- dieses neue Urteil berücksichtigen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, Februar 2012</p>
<p>Dr. Lars Eriksen</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wichtig für Grenzgänger: Ab 2012 werden Einzahlungen in eine dänische „Ratepension“ auf 50.000 DKK begrenzt.</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/wichtig-fur-grenzganger-ab-2012-werden-einzahlungen-in-eine-danische-%e2%80%9eratepension%e2%80%9c-auf-50-000-dkk-begrenzt/</link>
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		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 06:54:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab dem 1.1.2012 führt die neue dänische Regierung eine Obergrenze von 50.000 DKK. (etwa 6.700 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/wichtig-fur-grenzganger-ab-2012-werden-einzahlungen-in-eine-danische-%e2%80%9eratepension%e2%80%9c-auf-50-000-dkk-begrenzt/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab dem 1.1.2012 führt die neue dänische Regierung eine Obergrenze von 50.000 DKK. (etwa 6.700 €) für die Einzahlungen in eine sog. Ratepension ein. Damit wird die Abzugsmöglichkeit, die bisher bei 100.000 DKK im Jahr (etwa 13.400 €) lag, gesenkt.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Eine „Ratepension“ ist weiterhin sinnvoll</strong></p>
<p>So ergibt sich die Möglichkeit, eine eigene zusätzliche dänische Altersvorsorge aufzubauen. Das bedeutet für Grenzgänger mit dänischen Einkünften, dass sie ab 2012 in Dänemark steuerlich begünstigt maximal bis zu dieser Summe einzahlen können.</p>
<p>Wer also noch 2011 maximal 100.000 DKK in eine sog. „Ratepension“ oder eine zeitlich begrenzte Leibrente (Dänisch: „ophørende livrente“) einzahlte, kann damit jetzt sein steuerpflichtiges Einkommen senken. Da viele damit den Eintritt in die sog. „Topskat“ mit bis zu 54 % vermeiden konnten, war das bis heute eine beliebte Möglichkeit, Steuern zu sparen. Völlig legal und sinnvoll, denn wer für sein Alter vorsorgt, liegt ja nachher dem Staat nicht auf der Pelle.</p>
<p>Wer aufgrund eines Tarifvertrages einzahlt, kann die bis heute geltenden Maximalbeträge von 100.000 DKK etwas länger ausnutzen, denn die neuen Grenzen gelten erst ab der Vereinbarung eines neuen Tarifs. Diese Ausnahme gilt jedoch längstens bis zum Jahr 2015.</p>
<p>Die Unterscheidung zwischen sog. arbeitnehmerverwalteten und arbeitgeberverwalteten Renten besteht weiterhin. Grundsätzlich ist es also weiterhin steuerlich begünstigt, in eine sog. „arbejdsgiveradministreret løsning“ einzuzahlen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Leibrente unbegrenzt möglich</strong></p>
<p>Die steuerfreie Einzahlung in eine sog. Leibrente in Dänemark ist unbegrenzt möglich. Die Einzahlung erfolgt jetzt steuerfrei und die Auszahlung ist planmäßig lebenslang. Das offizielle Motiv der dänischen Regierung sind nicht 2,5 Mia. DKK Mehreinnahmen für 2012 (etwa 330. Mio. €), sondern „einen größeren Teil der Pensionsansparungen auf lebenslange Auszahlungen umzulegen, und damit weiter zur Reduzierung der staatlichen Folkepension und anderen öffentlichen Leistungen beizutragen.“</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Das Geld ist bei der späteren Auszahlung im Rentenalter nicht steuerfrei, sondern wird mit dem dann geltenden Steuersatz in Dänemark besteuert. Es handelt sich um eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung von Arbeitslohn. Und die wird von Dänemark durchgeführt, egal wo der Steuerbürger dann wohnt. Dieses erlaubt das dänisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen. Dadurch hat der Steuerbürger einen Vorteil, denn normalerweise sind die Einkünfte im Alter nicht so hoch und es könnte mit einem niedrigen Steuersatz gerechnet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 13.02.2012</p>
<p>Dr. Lars Eriksen</p>
<p>&nbsp;</p>
<div>
<dl id="attachment_4970">
<dt><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/dr-lars-eriksen.jpg"><img title="Dr. Lars Eriksen" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/dr-lars-eriksen-300x199.jpg" alt="Dr. Lars Eriksen" width="300" height="199" /></a></dt>
<dd>Dr. Lars Eriksen</dd>
</dl>
</div>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kontakt:</p>
<p>Dr. Lars Eriksen</p>
<p>DanRevision Flensburg-Handewitt Steuerberatungsgesellschaft OHG</p>
<p>Alter Kirchenweg 85, 24983 Flensburg-Handewitt</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Tel: +49 (0)4608 90 29-0</p>
<p>Mail: <a href="mailto:lars.eriksen@danrevision.com">lars.eriksen@danrevision.com</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zu viele Änderungen im Steuerrecht</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/zu-viele-anderungen-im-steuerrecht/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/02/zu-viele-anderungen-im-steuerrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 06:38:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=77987</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/zu-viele-anderungen-im-steuerrecht/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass der gesetzmäßige Vollzug der Steuergesetze bei der Veranlagung von Arbeitnehmern weiterhin nicht gegeben ist.</strong></p>
<p>Ein &#8220;kompliziertes und sich rasch wandelndes Steuerrecht&#8221; habe die Arbeit der Veranlagungsstellen und den Vollzug der Steuergesetze erheblich erschwert, heißt es in einem Bericht des Bundesrechnungshofes.</p>
<p>So stellt der Bundesrechnungshof fest, dass vom Bundesbeauftragten für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung in einer früheren Untersuchung 7,5 Änderungen des Einkommensteuerrechts pro Jahr festgestellt worden seien. Diese durchschnittliche jährliche <strong>Änderungshäufigkeit</strong> habe sich inzwischen auf fast zehn Änderungen pro Jahr erhöht. Die Beschäftigten der Finanzämter müssten neben den vielen <strong>Gesetzesänderungen</strong> zahlreiche neue <strong>Anwendungsschreiben</strong> des Bundesfinanzministeriums aufnehmen und anwenden. In dem Bericht wird weiter ausgeführt, dass die Beschäftigten geschult werden und sich immer wieder auf neue Verfahren und Vordrucke einstellen müssten. Vereinfachungen im Steuerrecht habe es dagegen nur punktuell gegeben.</p>
<p>Kritik übt der Rechnungshof auch am <strong>maschinellen Risikomanagement</strong> der Finanzämter bei der Arbeitnehmerveranlagung. Das Risikomanagement besteht aus einem programmgesteuerten Filter, der im Wesentlichen anhand von Wertgrenzen bestimmt, ob die Steuer maschinell festgesetzt wird ( <strong>risikoarmer Fall</strong> ) oder ob der Fall durch Beschäftigte der Finanzämter persönlich zu prüfen ist ( <strong>risikobehafteter Fall</strong> ). Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass die als risikoarm eingestuften Fälle häufig <strong>unschlüssige Angaben</strong> enthalten hätten. Der Anteil der unschlüssigen Fälle habe bei den unterschiedlichen <strong>Werbungskosten</strong> zwischen 34 % und 100 % gelegen. Das zeige, dass die Finanzbehörden mit dem derzeitigen Risikomanagement ein Verfahren gewählt hätten, das bestimmte Sachverhalte systematisch ohne jede Prüfung durchwinke, wenn nur allein die festgelegten Wertgrenzen nicht überschritten sind. Bei der Steuerermäßigung für <strong>haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen</strong> habe dies dazu geführt, dass sie in 80 % bis 90 % der Fälle gewährt worden sei, ohne dass die Finanzämter die Anspruchsvoraussetzungen im Einzelfall geprüft hätten.</p>
<p>Quelle: hib &#8211; heute im bundestag Nr. 061</p>
<p>DanRevision Gruppe, 14.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>DanRevision Nordfriesland: Weißwurst-Frühstück</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/danrevision-nordfriesland-weiswurst-fruhstuck/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/02/danrevision-nordfriesland-weiswurst-fruhstuck/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 09:34:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Mildstedt]]></category>

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		<description><![CDATA[Anlässlich seines Geburtstages hat Tobias von den Hoff sich etwas Besonderes für die Kollegen der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/danrevision-nordfriesland-weiswurst-fruhstuck/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich seines Geburtstages hat Tobias von den Hoff sich etwas Besonderes für die Kollegen der DanRevision Nordfriesland  ausgedacht. Es gab ein zünftiges Frühstück mit Weißwurst, süßem Senf und Brezeln. Das Weißbier hat er vorsichtshalber weggelassen. Dafür hat er als „Exil-Bayer“ uns in die Kunst des Weißwurst-Verzehrs eingeführt…auf das „zuzeln“ haben wir allerdings dankend verzichtet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Foto_Geburtstagsfr%C3%BChst%C3%BCck1.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-77190" title="Foto_Geburtstagsfrühstück" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Foto_Geburtstagsfr%C3%BChst%C3%BCck1-300x224.jpg" alt="Foto_Geburtstagsfrühstück" width="300" height="224" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 13.02.2011</p>
<p>Birte Weber</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Brennpunkte aus der Steuerpraxis: Verlustvernichtung bei Personengesellschaften</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/brennpunkte-aus-der-steuerpraxis-verlustvernichtung-bei-personengesellschaften/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Feb 2012 06:42:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Investments von Ausländern in Deutschland über gewerbliche Personengesellschaften (z.B. in Windkraftanlagen oder ggf. auch &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/brennpunkte-aus-der-steuerpraxis-verlustvernichtung-bei-personengesellschaften/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bei Investments von Ausländern in Deutschland über gewerbliche Personengesellschaften (z.B. in Windkraftanlagen oder ggf. auch Immobilien) ist den meisten Investoren klar, dass bei Gewinnen deutsche Einkommensteuer zu zahlen ist. Dagegen wird die Gewerbesteuer in der Praxis oft vernachlässigt – insbesondere werden Gewerbesteuer-Fallen häufig übersehen. Besonders wenn sich Verluste angesammelt haben, ist es jedoch ganz wichtig, auch die gewerbesteuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen.</strong></p>
<p>Das Gewerbesteuerrecht sieht vor, dass Verluste aus vorangegangenen Jahren mit eventuellen Gewinnen der Zukunft verrechnet werden können, d.h. die Ergebnisse aus Verlustjahren werden „angesammelt“. Dieser sog. Verlustvortrag ist zeitlich unbegrenzt möglich. Die Möglichkeit eines Verlustrücktrages (d.h. die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus vorangegangenen Jahren) besteht, im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht, jedoch nicht.</p>
<p>Bei Personengesellschaften ist Voraussetzung für den gewerbesteuerlichen Verlustabzug neben der Unternehmensidentität auch die Unternehmeridentität. Solange sich der Gesellschafterbestand nicht ändert, bleibt das Gesamtergebnis im Verlustentstehungsjahr und im Abzugsjahr maßgebend, eine gesellschafterbezogene Berechnung kann unterbleiben. Aufgrund der Personenbezogenheit des Verlustabzugs können sich jedoch Auswirkungen in den Fällen des Wechsels im Gesellschafterbestand und bei Änderung der Beteiligungsquote ergeben. Insbesondere geht beim Ausscheiden eines Beteiligten der auf ihn bezogene Verlustvortrag unwiederbringlich verloren. Weder die verbleibenden Gesellschafter noch ein neu eingetretener Gesellschafter können die Verlustanteile des ausgeschiedenen Gesellschafters nutzen.</p>
<p>Bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft entfällt der auf den Gesellschafter entfallende Verlustabzug. Desgleichen gilt, wenn ein Investor seinen Anteil an einen Dritten veräußert. Die Gesellschaft kann den entfallenden Verlustvortrag nicht mehr nutzen.</p>
<p>Daher ist es unverzichtbar für ausländische Investoren, bei sogenannten transparenten Investments über Personengesellschaften neben der Einkommensteuer der einzelnen Investoren auch die Gewerbesteuer in die Steuerplanung einzubeziehen. Investoren sollten daher vor Veräußerung von Anteilen immer ihren Steuerberater konsultieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 13.02.2012</p>
<p>Christian Kuth, Olga Kress</p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="attachment_819" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/christian-kuth-tel-0049-04608-9029-0-christian-kuthatdanrevision-com.jpg"><img class="size-medium wp-image-819" title="Christian Kuth, Tel: 0049 (0)4608 / 9029 - 0, christian.kuth(at)danrevision.com" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/christian-kuth-tel-0049-04608-9029-0-christian-kuthatdanrevision-com-300x199.jpg" alt="Christian Kuth, Tel: 0049 (0)4608 / 9029 - 0, christian.kuth(at)danrevision.com" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Christian Kuth</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<div id="attachment_816" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/olga-kress-tel-0049-04608-9029-78-olga-kressatdanrevision-com.jpg"><img class="size-medium wp-image-816" title="Olga Kress, Tel: 0049 (0)4608 / 9029 - 78, olga.kress(at)danrevision.com" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/olga-kress-tel-0049-04608-9029-78-olga-kressatdanrevision-com-300x199.jpg" alt="Olga Kress, Tel: 0049 (0)4608 / 9029 - 78, olga.kress(at)danrevision.com" width="300" height="199" /></a><p class="wp-caption-text">Olga Kress</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kontakt:</p>
<p>Christian Kuth</p>
<p>DanRevision Flensburg-Handewitt Steuerberatungsgesellschaft OHG</p>
<p>Alter Kirchenweg 85, 24983 Flensburg-Handewitt</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Tel: +49 (0)4608 90 29-0</p>
<p>Mail: <a href="mailto:christian.kuth@danrevision.com">christian.kuth@danrevision.com</a></p>
<p>Mail: <a href="olga.kress@danrevision.com">olga.kress@danrevision.com</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mit dem FunTeam ins Menke Planetarium</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/mit-dem-funteam-ins-menke-planetarium/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Feb 2012 06:44:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Backstage]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 08.02.2012 gegen 18 Uhr besuchte der Standort Handewitt das Menke Planetarium in Glücksburg. &#160; &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/mit-dem-funteam-ins-menke-planetarium/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 08.02.2012 gegen 18 Uhr besuchte der Standort Handewitt das Menke Planetarium in Glücksburg.</strong></p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/FunTeam_Planetarium1.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-74568" title="FunTeam_Planetarium" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/FunTeam_Planetarium1-300x224.jpg" alt="FunTeam_Planetarium" width="300" height="224" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unser Referent erklärte uns ca. 1 ½ Stunden den Unterschied zwischen Stern und Planet, dessen Größenunterschiede, deren Umlaufbahnen, besondere Sternkonstellationen, über die Tierkreiszeichen, warum der Mond mitunter orange erscheint, unseren Sternenhimmel sowie den im Norden und Süden (soweit es ging).</p>
<p>Außerdem machten wir eine kleine Zeitreise, da verflogen mal eben zwei Stunden in zwei Minuten.</p>
<p>Leider konnten wir den Sternenhimmel nicht in Bewegung bewundern, da das Fullldome-System nicht funktionierte.</p>
<p>Wie wäre es das nächste Mal mit einer Nachtwanderung im unbekannten Gebiet ohne Hilfsmittel. Nur die Sterne dürfen benutzt werden zur Navigation… mal gucken wie gut ihr zugehört habt! <img src='http://www.danrevision.com/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Hier noch einmal besondere Konstellationen die bald am Himmel zu bewundern sind:</span></p>
<p><strong>25.-27. Feb.:</strong> Der Mond zieht an Venus und Jupiter vorbei, Abendhimmel im Westen</p>
<p><strong>27. Feb. – 7. März: </strong>Merkur steht tief am Westhorizont in der Abenddämmerung</p>
<p><strong>10.-15. März:</strong> Venus zieht an Jupiter vorüber, die beiden hellsten Planeten begegnen sich. Abendhimmel im Westen</p>
<p><strong>6. Juni von Sonnenaufgang bis ~6:30 Uhr:</strong></p>
<p>Das <span style="text-decoration: underline;">Himmelsereignis des Jahres</span>: Venus zieht als schwarzer Punkt vor der Sonne vorüber. Dies geschieht die nächsten 100 Jahre nicht wieder.</p>
<p>Mehr über das Menke Planetarium in Glücksburg erfahren Sie <a href="http://www.planetarium-gluecksburg.de/">hier</a>.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 09.02.2012</p>
<p>FunTeam</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bei schwerer Steuerhinterziehung keine Bewährungsstrafe</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/bei-schwerer-steuerhinterziehung-keine-bewahrungsstrafe/</link>
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		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 06:18:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Million EUR ist in der Regel nur eine &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/bei-schwerer-steuerhinterziehung-keine-bewahrungsstrafe/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bei einer Steuerhinterziehung von mehr als einer Million EUR ist in der Regel nur eine Haftstrafe ohne Bewährung möglich (BGH, Urteil vom 07.02.2012 &#8211; 1 StR 525/11).</strong></p>
<p>Im vorliegenden Fall hatte der 60-jährige Angeklagte eine Steuerhinterziehung in Höhe von 1,1 Millionen EUR begangen. Als Mitgesellschafter in zwei Unternehmen erhielt er 2002 umgerechnet knapp 15 Millionen EUR und Aktienanteile als Verkaufserlöse und Vermittlungsprovision. Diese Zahlungen hingen mit dem Verkauf der Unternehmen an eine Aktiengesellschaft in 2001 zusammen. Der Angeklagte war zudem weiterhin als Geschäftsführer in einem der verkauften Unternehmen tätig und erhielt 2006 auch Tantiemen von 570.000 EUR. In den Jahren 2002 und 2006 erreichte er durch teilweise falsche Angaben sowie die Behandlung der Tantieme als Schenkung eine sehr viel günstigere Besteuerung als bei wahrheitsgemäßer Erklärung der Vorgänge. Das Finanzamt deckte die Steuerhinterziehung im Rahmen einer Betriebsprüfung auf und stellte letztendlich einen Steuerschaden von 1,1 Millionen EUR fest.</p>
<p>Das Landgericht (LG) Augsburg hatte zunächst nur eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung verhängt. Nachdem die Staatsanwaltschaft Revision gegen dieses Urteil einlegte, ging das Verfahren vor den Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hob die Bewährungsstrafe auf, sodass das LG Augsburg das Strafmaß nun neu zu verhandeln hat. Nach Ansicht des BGH kommt eine Bewährungsstrafe nur bei besonders gewichtigen Strafmilderungsgründen in Betracht. In allen anderen Fällen sollen Steuerhinterzieher bei einer Hinterziehungssumme von mehr als einer Million EUR zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden.</p>
<p>(BGH, 07.02.2012 &#8211; 1 StR 525/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 09.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>DanRevision Gruppe unterstützt Julemærkefonden in Dänemark</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/danrevision-gruppe-unterstutzt-julemaerkefonden-in-danemark/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 09:10:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Mildstedt]]></category>

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		<description><![CDATA[Julemærkefonden hilft Kindern in Dänemark, die Probleme haben und das möchte die DanRevision Gruppe auch &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/danrevision-gruppe-unterstutzt-julemaerkefonden-in-danemark/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Julemærkefonden hilft Kindern in Dänemark, die Probleme haben und das möchte die DanRevision Gruppe auch 2012 weiter unterstützen.</p>
<p>Das tun wir, indem wir das elektronische Logo von Julemærkefonden in unseren E-Mails benutzen. Die Einnahmen hiervon haben eine große Bedeutung für Julemærkefonden. Jedes Jahr kann so 7.000 Kindern im Alter von 6 &#8211; 14 Jahren geholfen werden. Wenn auch Sie Lust haben zu helfen, können Sie sich direkt bei  <a href="http://www.e-julemaerket.dk/">Julemærkefonden</a> informieren.</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/julemaerkesagen.jpg"><img title="julemaerkesagen" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/julemaerkesagen.jpg" alt="julemaerkesagen" width="115" height="151" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 08.02.2012</p>
<p>Susanne Schlüter</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben im Jahr 2012 veröffentlicht</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/pauschbetrage-fur-unentgeltliche-wertabgaben-im-jahr-2012-veroffentlicht/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 08:14:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=72646</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 24.01.2012 &#8211; IV A 4 &#8211; S 1547/0 :001 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/pauschbetrage-fur-unentgeltliche-wertabgaben-im-jahr-2012-veroffentlicht/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 24.01.2012 &#8211; IV A 4 &#8211; S 1547/0 :001 &#8211; die für 2012 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) mitgeteilt. Werden von Steuerpflichtigen Lebensmittel angeboten oder verarbeitet, können private Entnahmen mit diesen Werten pauschal verbucht werden.</strong></p>
<p>Die Pauschbeträge beruhen auf Erfahrungswerten. Sie sollen den Steuerpflichtigen damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen entlasten. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr werden nicht erfasst. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend durch Zuschätzung zu erhöhen.</p>
<p>Die Regelung über Pauschbeträge dient der Vereinfachung. Besonderheiten des Einzelfalles wie individuelle Ess- und Trinkgewohnheiten können nicht berücksichtigt werden. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen nicht den Ansatz in einer geringeren Höhe.</p>
<p>Das Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Betriebspruefung/Richtsatzsammlung/016__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a> veröffentlicht.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 08.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.danrevision.com/2012/02/pauschbetrage-fur-unentgeltliche-wertabgaben-im-jahr-2012-veroffentlicht/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>NWB, Steuerberatermagazin 01/02/2012: Unternehmen: Steuerberatung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/nwb-steuerberatermagazin-01022012-unternehmen-steuerberatung/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/02/nwb-steuerberatermagazin-01022012-unternehmen-steuerberatung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 08:27:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[DanRevision in der Presse]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=71757</guid>
		<description><![CDATA[Die Menschenfischer zwischen den Meeren: &#160; Etwas über die DanRevision zu erfahren ist nicht schwer. &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/nwb-steuerberatermagazin-01022012-unternehmen-steuerberatung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Menschenfischer zwischen den Meeren:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Etwas über die DanRevision zu erfahren ist nicht schwer. Die Homepage informiert &#8230;&#8230;. So beginnt der Artikel von Claas Beckmann in der neuesten Ausgabe des Steuerberater Magazines 01/02 2012, erschienen im nwb-Verlag. Den ganzen Artikel können Sie <a href="http://www.nwb-datenbank.de/start/showdoi/?doi=WAAAE-00773&amp;doicheck=324e1c908ee7a82fb75de043430cc9b2&amp;datum=20120815&amp;starter=autorenent%2fdms%2fAufsaetze%2fdata%2f000%2f427%2f000427278_0001_index.xml&amp;aktion=DokumentAnzeigen&amp;kaufschritt=Default&amp;bisgefragt=0209">hier</a> lesen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Artikel beschreibt die DanRevision Gruppe, ihre Arbeitsweise und Ziele und beinhaltet ein Interview mit Ralph Böttcher, Partner der DanRevision Gruppe.</p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="attachment_836" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/ralph-boettcher-0049-04621-9661-0-ralph-boettcherdanrevision-com.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-836" title="Ralph Böttcher, 0049 (0)4621 / 9661 - 0, ralph.boettcher@danrevision.com" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/ralph-boettcher-0049-04621-9661-0-ralph-boettcherdanrevision-com-150x150.jpg" alt="Ralph Böttcher, 0049 (0)4621 / 9661 - 0, ralph.boettcher@danrevision.com" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Ralph Böttcher</p></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 07.02.2012</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Hollywood in Handewitt</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 07:31:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 06. Februar 2012 fiel die letzte Klappe für den Kurzfilm der DanRevision Flensburg-Handewitt &#8211; &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/hollywood-in-handewitt/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 06. Februar 2012 fiel die letzte Klappe für den Kurzfilm der DanRevision Flensburg-Handewitt &#8211; ein absolutes Muss für alle DanRevision Fans und alle, die es noch werden wollen. Der Film kommt Ende Februar / Anfang März nach der Premiere in den Räumlichkeiten der DanRevision Gruppe in Flensburg-Handewitt auf die Homepage.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hier ein kleiner Vorgeschmack:</p>
<p>&nbsp;</p>
<table class="grau,Danrevision rot" style="width: 435px; height: 339px;" border="0" align="center">
<tbody>
<tr>
<td><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Film-4.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-71679" title="Film 4" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Film-4-300x224.jpg" alt="Film 4" width="200" height="150" /></a></td>
<td></td>
<td> <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Film-21.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-71683" title="Film 2" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Film-21-300x224.jpg" alt="Film 2" width="200" height="150" /></a></td>
</tr>
<tr>
<td></td>
<td></td>
<td></td>
</tr>
<tr>
<td> <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Film-31.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-71698" title="Film 3" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Film-31-300x224.jpg" alt="Film 3" width="200" height="150" /></a></td>
<td></td>
<td> <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Film-1.jpg"><img class="alignleft size-medium wp-image-71691" title="Film 1" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/Film-1-300x224.jpg" alt="Film 1" width="200" height="150" /></a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 07.02.2012</p>
<p>Susanne Schlüter</p>
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		<item>
		<title>Zwangsvollstreckung bei Kindern wegen Steuerschulden der Eltern</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Feb 2012 06:16:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Kinder, die von ihren Eltern Grundvermögen übernommen haben, müssen wegen Steuerschulden der Eltern unter bestimmten &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/zwangsvollstreckung-bei-kindern-wegen-steuerschulden-der-eltern/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kinder, die von ihren Eltern Grundvermögen übernommen haben, müssen wegen Steuerschulden der Eltern unter bestimmten Umständen die Zwangsvollstreckung in diesen Grundbesitz dulden (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 09.11.2011 &#8211; 3 K 1122/07).</strong></p>
<p>Die Klägerin hatte im Jahre 2003 durch notariellen Vertrag von ihren Eltern ein Zweifamilienhaus mit Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen bekommen. Die Eltern waren jeweils zu ½ Miteigentümer gewesen und behielten sich im Zuge der Übertragung ein Wohnungsrecht vor. Der Vater hatte zum Zeitpunkt der Grundstücksübergabe mehrere tausend Euro Steuerschulden. Nachdem das Finanzamt erfolglos gegen den Vater wegen dessen Steuerschulden die Zwangsvollstreckung betrieben hatte, erließ es im Jahre 2006 gegenüber der Tochter einen sog. Duldungsbescheid, mit dem es die Anfechtung der Grundstücksübertragung wegen Gläubigerbenachteiligung erklärte. Die Klägerin habe damit die Vollstreckung in das Grundstück so zu dulden, als gehöre es noch zur Hälfte zum Vermögen ihres Vaters.</p>
<p>Die Klägerin wandte hiergegen ein, dass sie mit dem Grundstück Verbindlichkeiten in erheblicher Höhe und neben dem Wohnungsrecht zugunsten ihrer Eltern ein weiteres Wohnungsrecht zugunsten ihres Onkels übernommen habe. Das Grundstück sei damit wertausschöpfend belastet gewesen. Es fehle folglich an einer Gläubigerbenachteiligung. Das Finanzamt habe ermessensfehlerhaft gehandelt.</p>
<p>Vor dem Hessischen Finanzgericht unterlag die Klägerin.</p>
<p>Zunächst führen die Richter in ihrem Urteil aus, dass der Übergabevertrag aus dem Jahre 2003 eine unentgeltliche Leistung beinhalte und zur Gläubigerbenachteiligung im Sinne des Anfechtungsgesetzes geführt habe.</p>
<p>Das Grundstück sei auch nicht wertausschöpfend belastet gewesen. Denn der Gutachterausschuss beim Amt für Bodenmanagement habe für das Grundstück einen Verkehrswert ermittelt, der deutlich über dem Wert der bestehenden Belastungen (Wohnungsrecht zugunsten des Onkels und durch das Grundstück gesicherte Darlehensvaluta) liege. Das zugunsten der Eltern begründete Wohnungsrecht sei wegen der hiermit verbundenen Gläubigerbenachteiligung bei der Wertberechnung außer Acht zu lassen.</p>
<p>Schließlich habe das Finanzamt ermessensfehlerfrei gehandelt, weil es den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend ermittelt und seine Ermessenserwägungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichtet habe. Eine gleich geeignete und weniger belastende Alternative habe das Finanzamt zur Realisierung der Steueransprüche im Vergleich zum angefochtenen Duldungsbescheid nicht gehabt.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Finanzgerichtes vom 19.01.2012</p>
<p>(Hessisches Finanzgericht, 09.11.2011 &#8211; 3 K 1122/07)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 07.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rock your Life Flensburg &#8211; Newsletter 01-2012</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/rock-your-life-flensburg-newsletter-01-2012/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 07:28:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Ralph Böttcher, Partner in der DanRevision Gruppe engagiert sich bei Rock your Life Flensburg. Lesen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/rock-your-life-flensburg-newsletter-01-2012/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ralph Böttcher, Partner in der DanRevision Gruppe engagiert sich bei Rock your Life Flensburg. Lesen Sie den neuesten Newsletter  <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/RYL-Newsletter_1-20121.pdf">hier.</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Kosten für Pilotenausbildung einer Flugbegleiterin als Werbungskosten</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/kosten-fur-pilotenausbildung-einer-flugbegleiterin-als-werbungskosten/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/02/kosten-fur-pilotenausbildung-einer-flugbegleiterin-als-werbungskosten/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 06:27:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/kosten-fur-pilotenausbildung-einer-flugbegleiterin-als-werbungskosten/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie außer der betriebsinternen Schulung bei einer Fluggesellschaft keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernt hat (FG Köln, Urteil vom 12.12.2011 &#8211; 7 K 3147/08).</strong></p>
<p>Die Klägerin absolvierte im Anschluss an ihre Tätigkeit als Flugbegleiterin eine Pilotenausbildung. Die hierfür entstandenen Kosten in fünfstelliger Höhe machte sie als vorweggenommene Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend. Das Finanzamt berücksichtigte nur einen Betrag in Höhe von 4.000 EUR (ab 2012: 6.000 EUR) als Sonderausgaben, weil es sich bei der Ausbildung zur Flugbegleiterin weder um eine Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz noch um einen ansonsten anerkannten Lehr- oder Anlernberuf handele. Die Pilotenausbildung stelle daher eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 12 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) dar, sodass deren Kosten nur eingeschränkt als Sonderausgaben berücksichtigt werden könnten.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) teilte diese Auffassung nicht und gab der Klage statt.</p>
<p>Die Richter sind der Ansicht, dass eine erstmalige Berufsausbildung i.S.d. § 12 Nr. 5 EStG keine Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgangs erfordere. Ausreichend sei vielmehr, dass eine Ausbildung berufsbezogen ist und eine Grundvoraussetzung für die geplante Berufsausübung darstellt . Diese Voraussetzungen seien bei der Schulung zur Flugbegleiterin gegeben. Somit handele es sich bei der Pilotenausbildung um eine zweite Ausbildung der Klägerin, für die keine Abzugsbeschränkung gelte.</p>
<p>Das FG hat die Revision gegen sein Urteil zum Bundesfinanzhof zugelassen. Dieser hat eine vergleichbare Entscheidung getroffen. In dem Verfahren hatte ein Rettungssanitäter ebenfalls die Kosten für eine Pilotenausbildung steuerlich geltend gemacht (BFH, Urteil vom 27.10.2011 &#8211; VI R 52/10).</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Köln vom 16.01.2012</p>
<p>(FG Köln, 12.12.2011 &#8211; 7 K 3147/08)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 06.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kein Elterngeld für inhaftierte Mutter</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/kein-elterngeld-fur-inhaftierte-mutter/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/02/kein-elterngeld-fur-inhaftierte-mutter/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 07:03:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=68351</guid>
		<description><![CDATA[Kein Elterngeld für inhaftierte Mutter Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe haben Mütter keinen Anspruch auf &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/kein-elterngeld-fur-inhaftierte-mutter/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kein Elterngeld für inhaftierte Mutter</p>
<p>Während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe haben Mütter keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies hat der 11. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg im Fall einer 27-jährigen Mutter, deren Sohn während der Haftzeit geboren wurde, entschieden. Die Gewährung von Elterngeld sei selbst dann ausgeschlossen, wenn Mutter und Kind in der Justizvollzugsanstalt (JVA) zusammen untergebracht sind.</p>
<p>Nach der Geburt ihres Kindes, dessen Vater ebenfalls eine Haftstrafe verbüßt, lebte die Klägerin zusammen mit ihrem Sohn in einer speziellen Mutter-Kind-Abteilung einer JVA in Schwäbisch Gmünd. In dieser Abteilung teilen sich mehrere Frauen zusammen mit ihren Kindern einen gemeinsamen Wohnbereich. Jede Mutter bewohnt zusammen mit ihrem Kind ein Zimmer; Küche, Bad, WC und Aufenthaltsraum werden gemeinsam genutzt. Ab dem dritten Lebensmonat des Kindes ging die Klägerin tagsüber einer Beschäftigung in einem Arbeitsbetrieb der JVA nach. Während dieser Zeit war ihr Sohn in einem Hort außerhalb des Gefängnisses untergebracht. Abends und während der Nachtzeit kümmerte sich die Klägerin wieder selbst um ihr Kind.</p>
<p>Da ihr Gehalt in der JVA nur sehr niedrig sei, habe sie Anspruch auf Elterngeld, meinte die Klägerin und beantragte diese Leistung bei der zuständigen Landeskreditbank Baden-Württemberg. Diese lehnte den Antrag jedoch ab; die Anspruchsvoraussetzungen lägen nicht vor. Anspruch auf Elterngeld hätten nur solche Eltern, die mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Ein solcher Haushalt könne innerhalb einer JVA nicht be-gründet werden.</p>
<p>Diese Rechtsansicht bestätigte das Landessozialgericht in einer Grundsatzentscheidung und wies die Berufung der Klägerin gegen das erstinstanzliche Urteil des Sozialgerichts Ulm zurück. Innerhalb einer JVA sei die Lebensführung der Inhaftierten weitgehend durch die Vorgaben der Anstaltsleitung bestimmt. Die selbständige Führung und Organisation eines eigenen Haushalts sei in diesem Rahmen nicht möglich. Auch in einer Mutter-Kind-Einrichtung hätten die Mütter letztlich keinen Einfluss auf die Regelung des zeitlichen und räumlichen Zusammenlebens mit ihrem Kind. Außerdem komme nicht die Klägerin, sondern das Jugendamt für die Versorgung des Kindes auf.</p>
<p>Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.</p>
<p id="seitenquelle">Quelle: LSG Baden-Württemberg</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/rechnungshof-empfiehlt-andere-besteuerung-kleiner-landwirte/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/02/rechnungshof-empfiehlt-andere-besteuerung-kleiner-landwirte/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 06:49:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Land- und Forstwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte Der Bundesrechnungshof sieht erhebliche Defizite in der Besteuerung landwirtschaftlicher &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/rechnungshof-empfiehlt-andere-besteuerung-kleiner-landwirte/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechnungshof empfiehlt andere Besteuerung kleiner Landwirte</p>
<p>Der Bundesrechnungshof sieht erhebliche Defizite in der Besteuerung landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Wie es in einer von der Bundesregierung vorgelegten Unterrichtung (17/8428) des Bundesrechnungshofes heißt, ist die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen als eine vereinfachte, pauschalierende Methode gedacht, die kleine landwirtschaftliche Betriebe von Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten befreit. Von bundesweit 581.042 Fällen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nutzen 138.204 (23,8 Prozent) diese Möglichkeit. Voraussetzungen sind unter anderem eine selbstbewirtschaftete Fläche bis höchstens 20 Hektar und Tierbestände bis höchstens 50 Vieheinheiten.</p>
<p>Der Bundesrechnungshof erkennt zwar die besonderen Gegebenheiten kleiner Betriebe an, ist jedoch andererseits überzeugt, dass der nach Durchschnittssätzen ermittelte Gewinn die tatsächlichen Einkünfte nicht realitätsnah wiedergibt. Daher wird eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Basis der tatsächlichen Betriebseinnahmen empfohlen. Die Ausgaben müssten nicht gesondert aufgezeichnet, sondern könnten nach einem pauschalen Anteil von den Einnahmen abgezogen werden.</p>
<p>Quelle: Deutscher Bundestag</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/doppelte-haushaltsfuhrung-bei-nichtehelicher-lebensgemeinschaft-2/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 06:05:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=68277</guid>
		<description><![CDATA[Das Finanzgericht Münster hat zur Frage der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/doppelte-haushaltsfuhrung-bei-nichtehelicher-lebensgemeinschaft-2/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Finanzgericht Münster hat zur Frage der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Stellung genommen (Urteil vom 20.12.2011 &#8211; 1 K 4150/08 E).</strong></p>
<p>Die Kläger heirateten im Dezember des Streitjahres. Die Klägerin hatte an ihrem Beschäftigungsort während des gesamten Streitjahres eine Wohnung und hielt sich an den Wochenenden und im Urlaub in der Wohnung des Klägers an einem etwa 90 km entfernt liegenden Ort auf. Das Finanzamt erkannte die geltend gemachten Aufwendungen für die Wohnung am Beschäftigungsort und für Familienheimfahrten für den Zeitraum vor der Eheschließung nicht an, da die Klägerin sich nicht finanziell an den Aufwendungen für die Wohnung des Klägers beteiligt habe. Hiergegen zogen die Kläger vor das Finanzgericht (FG) Münster.</p>
<p>Das FG gab den Klägern Recht.</p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts lag der Lebensmittelpunkt der Klägerin am Ort der Wohnung des Klägers, da sie dort einen eigenen Hausstand unterhalten habe. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts und eine Meldung als Erstwohnsitz seien dafür nicht zwingend erforderlich . Die Gesamtumstände &#8211; insbesondere die spätere Eheschließung &#8211; sprächen für eine Verlagerung des Lebensmittelpunkts an den Wohnort des Klägers.</p>
<p>Das FG ließ die Revision gegen sein Urteil zum Bundesfinanzhof zu.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Münster im Newsletter 1/2012</p>
<p>(FG Münster, 20.12.2011 &#8211; 1 K 4150/08 E)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 03.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sonderinfo Januar 2012</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/sonderinfo-januar-2012/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/02/sonderinfo-januar-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 11:34:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Mildstedt]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=67560</guid>
		<description><![CDATA[Angaben zum Bewirtungsbeleg: Der Betriebsausgabenabzug setzt den Nachweis der konkreten betrieblichen Veranlassung einer geschäftlichen Bewirtung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/sonderinfo-januar-2012/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Angaben zum Bewirtungsbeleg:</strong></p>
<p>Der Betriebsausgabenabzug setzt den Nachweis der konkreten betrieblichen Veranlassung einer geschäftlichen Bewirtung voraus. Hierfür reicht es nicht, lediglich die Namen und die Funktion der bewirteten Person aufzuführen. Der vollständige Abzug der Bewirtungskosten ist nur dann möglich, wenn eigene Arbeitnehmer aus betrieblichem Anlass bewirtet werden.</p>
<p>Die teilweise Berücksichtigung der Bewirtungskosten als Betriebsausgabe gelingt nur dann, wenn Personen aus geschäftlichem Anlass bewirtet werden und diese Bewirtung betrieblich veranlasst ist.</p>
<p>Nicht ausreichend sind hier allgemein gehaltene Angaben wie Arbeitsgespräch, Infogespräch, Hintergrundgespräch, Geschäftsessen oder Kontaktpflege als Grund für die betriebliche Bewirtung.</p>
<p>Bei Rechnungen über 150,00 EUR brutto muss der Name des Steuerpflichtigen auf der Rechnung angegeben sein, um die im Rechnungsbetrag enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen zu können.</p>
<p><strong>Lohnsteuerkarte 2012</strong></p>
<p>Eine erneute Verschiebung des elektronischen Lohnsteuer Verfahrens (ELStaM) auf das Jahr 2013 hat zur Folge, dass auch im Jahr 2012, die in Papierform ausgestellte Lohnsteuerkarte 2010 Gültigkeit hat.</p>
<p>Beantragt der Arbeitnehmer im Laufe des Jahres 2012 eine Änderung seiner Steuerabzugsmerkmale (Eintragung von Freibeträgen, Steuerklassenwechsel o.ä.) muss dies wie bisher vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen werden.</p>
<p>Für Berufseinsteiger, die 2012 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigen oder beim Verlust der Lohnsteuerkarte 2010 stellen die Finanzämter nach Ausfüllen eines Antrags eine Ersatzbescheinigung zur Verfügung.</p>
<p>Bei Wechsel der Arbeitsstelle ist die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. die Ersatzbescheinigung 2011 beim neuen Arbeitgeber vorzulegen.</p>
<p>Für die Neueinstellung von ledigen Arbeitnehmern die eine Ausbildung antreten, können Arbeitgeber eine Vereinfachungsregelung nutzen, die es erlaubt dem Auszubildenden die Steuerklasse 1 zu unterstellen. Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildung des Arbeitnehmers sein erstes Dienstverhältnis darstellt und dem Arbeitgeber die folgenden Informationen mitgeteilt werden müssen:</p>
<p>•    Identifikationsnummer<br />
•    Tag der Geburt<br />
•    Religion<br />
•    Schriftliche Erklärung, dass es das erste Dienstverhältnis ist<br />
Der Arbeitgeber muss diese Erklärung für das Lohnkonto aufbewahren. Der Arbeitnehmer kann sich bei anderen steuerlichen Verhältnissen jederzeit eine Ersatzbescheinigung beim Finanzamt ausstellen lassen.</p>
<p><strong>Elektronische Rechnung</strong></p>
<p>Für Übermittlung einer elektronischen Rechnung ist nunmehr kein Verfahren vorgeschrieben, der Rechnungsaussteller ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er zukünftig Rechnungen übermittelt, sofern der Empfänger zugestimmt hat. Mögliche Formen der elektronischen Rechnung wären daher: Als E-Mail (ggf. mit PDF- oder Textdateianhang), im EDI-Verfahren, über Computer-Fax oder per Web-Download. Zukünftig können auch DE-Mail oder E-Post zur Übermittlung verwendet werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass nach dem Gesetzentwurf eine elektronische Signatur nicht mehr vorgeschrieben ist.</p>
<p>Die elektronische Rechnung muss auf einem Bildträger (z.B. Mikrofilm) oder auf anderen Datenträgern (z.B. CD-Rom) aufbewahrt werden, die keine nachträgliche Änderung mehr zulassen. Für elektronische Rechnungen ist dies verpflichtend. Die Aufbewahrungsfrist von elektronischen Rechnungen auf diesen Speichermedien beträgt 10 Jahre.</p>
<p>Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.</p>
<p>DanRevision Gruppe, Januar 2012<br />
Roswitha Kayser, Steuerberaterin</p>
<div id="attachment_844" class="wp-caption alignleft" style="width: 256px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/roswitha-kayser-0049-04841-974-0-roswitha-kayseratdanrevision-com.jpg"><img class="size-medium wp-image-844" title="Roswitha Kayser, 0049 (0)4841 / 974 - 0, roswitha.kayser(at)danrevision.com" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/roswitha-kayser-0049-04841-974-0-roswitha-kayseratdanrevision-com-300x199.jpg" alt="Roswitha Kayser, 0049 (0)4841 / 974 - 0, roswitha.anthony(at)danrevision.com" width="246" height="164" /></a><p class="wp-caption-text">Roswitha Kayser</p></div>
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		<title>DanRevision Flensburg-Handewitt unterstützt Rock your Life!</title>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 08:08:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Unser Partner Ralph Böttcher engagiert sich als Mentor im Projekt Rock your Life! und unterstützt &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/danrevision-flensburg-handewitt-unterstutzt-rock-your-life/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img title="ROCK YOUR LIFE Logo" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/ROCK-YOUR-LIFE-Logo-300x156.png" alt="ROCK YOUR LIFE Logo" width="300" height="156" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unser Partner <a href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/ralph-bottcher/">Ralph Böttcher</a> engagiert sich als Mentor im Projekt Rock your Life! und unterstützt junge Menschen bei der Umsetzung ihrer Ideen.<br />
Das bundesweite Projekt baut Brücken zwischen Schülern, Studierenden und Unternehmen.</p>
<p>Lesen Sie mehr <a title="Rock your life!" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/ralph-bottcher/?page_id=1311&page_id=65672">hier.</a></p>
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		<item>
		<title>Ralph Böttcher als Mentor bei Flensburg &#8211; Deine Chance</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/ralph-bottcher-als-mentor-bei-flensburg-deine-chance/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 07:30:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab April 2012 steht Ralph Böttcher als Mentor bei Flensburg &#8211; Deine Chance, einem Mentoring-Programm &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/ralph-bottcher-als-mentor-bei-flensburg-deine-chance/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab April 2012 steht Ralph Böttcher als Mentor bei Flensburg &#8211; Deine Chance, einem Mentoring-Programm zwischen den Flensburger Hochschulen und der Wirtschaftsinitiative Unternehmen Flensburg zur Verfügung.</p>
<p>Lesen Sie mehr auf der offiziellen Seite von Flensburg &#8211; Deine Chance:  <a href="http://www.flensburg-deinechance.de/mentoren-4/als-mentor-ab-april-2012-dabei-ralph-b-ttcher-partner-der-danrevision-gruppe">Als Mentor ab April 2012 dabei: Ralph Böttcher &#8211; Partner der DanRevision Gruppe</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<div id="attachment_62404" class="wp-caption alignleft" style="width: 213px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/boettcher-ralph-sw.jpg"><img class="size-medium wp-image-62404" title="Ralph Böttcher, Tel: 0049 (0)4608 90 290, Mail: ralph.boettcher(at)danrevision.com" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/boettcher-ralph-sw-300x199.jpg" alt="Ralph Böttcher, Tel: 0049 (0)4608 90 290, Mail: ralph.boettcher(at)danrevision.com" width="203" height="134" /></a><p class="wp-caption-text">Ralph Böttcher, Steuerberater</p></div>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Keine unmittelbare und ausschließliche Verwendung von Policendarlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Verwendung für eine Zinscap-Gebühr</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/keine-unmittelbare-und-ausschliesliche-verwendung-von-policendarlehen-zur-finanzierung-von-anschaffungs-und-herstellungskosten-bei-verwendung-fur-eine-zinscap-gebuhr/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 07:19:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Finanzdienstleistungsunternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=67352</guid>
		<description><![CDATA[Keine unmittelbare und ausschließliche Verwendung von Policendarlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Verwendung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/keine-unmittelbare-und-ausschliesliche-verwendung-von-policendarlehen-zur-finanzierung-von-anschaffungs-und-herstellungskosten-bei-verwendung-fur-eine-zinscap-gebuhr/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Keine unmittelbare und ausschließliche Verwendung von Policendarlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten bei Verwendung für eine Zinscap-Gebühr</p>
<p>Bezahlt der Steuerpflichtige mit Mitteln aus einem durch eine Lebensversicherung gesicherten Policendarlehen eine Zinsbegrenzungsprämie (Zinscap-Gebühr), dient das Darlehen nicht unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung der Anschaffungskosten eines dauernd zur Erzielung von Einkünften bestimmten Wirtschaftsgutes i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG (Anschluss an BFH-Urteil vom 12. Oktober 2005 VIII R 19/04, BFH/NV 2006, 288).</p>
<p>Quelle: BFH</p>
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		</item>
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		<title>DanRevision Frankfurt unterstützt Rock your Life!</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 10:14:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Frankfurt]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Unsere Partnerin Tanja Wanhoff engagiert sich als Mentorin im Projekt Rock your Life! und &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/danrevision-frankfurt-unterstutzt-rock-your-life/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-medium wp-image-65678" title="ROCK YOUR LIFE Logo" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/ROCK-YOUR-LIFE-Logo-300x156.png" alt="ROCK YOUR LIFE Logo" width="300" height="156" /></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Unsere Partnerin <a title="Tanja Wanhoff" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/tanja-wanhoff/">Tanja Wanhoff </a>engagiert sich als Mentorin im Projekt Rock your Life! und unterstützt junge Menschen bei der Umsetzung ihrer Ideen.<br />
Das bundesweite Projekt baut Brücken zwischen Schülern, Studierenden und Unternehmen.</p>
<p>Lesen Sie mehr <a title="Rock your life!" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/tanja-wanhoff/?page_id=65672">hier.</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Neuer Auszubildender bei der DanRevision Nordfriesland</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/neuer-auszubildender-bei-der-danrevision-nordfriesland/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/02/neuer-auszubildender-bei-der-danrevision-nordfriesland/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 08:21:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Mildstedt]]></category>

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		<description><![CDATA[Die DanRevision Nordfriesland begrüßt am 01.08.2011 Sören Brinkmeier ganz herzlich im Team! Er beginnt bei &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/neuer-auszubildender-bei-der-danrevision-nordfriesland/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die DanRevision Nordfriesland begrüßt am 01.08.2011 Sören Brinkmeier ganz herzlich im Team! Er beginnt bei uns seine Ausbildung zum Steuerfachangestellten.</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/brinkmeier_s%C3%B6ren_1.-Tag_vorne.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-66542" title="brinkmeier_sören_1. Tag_vorne" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/02/brinkmeier_s%C3%B6ren_1.-Tag_vorne.jpg" alt="brinkmeier_sören_1. Tag_vorne" width="336" height="448" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
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<p>DanRevision Gruppe, 01.08.2011</p>
<p>Birte Weber</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Weihnachtsfeier</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/weihnachtsfeier/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 08:10:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Mildstedt]]></category>

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		<description><![CDATA[Roswitha Kayser hat die Mitarbeiter der DanRevision Nordfriesland am 24.11. zum Weihnachtsessen in den Kirchspielskrug &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/weihnachtsfeier/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Roswitha Kayser hat die Mitarbeiter der DanRevision Nordfriesland am 24.11. zum Weihnachtsessen in den Kirchspielskrug Mildstedt eingeladen.</strong><br />
Im freundlichen Ambiente des Kirchspielskruges ließen wir das Jahr bei guter Stimmung, tollen Gesprächen und wunderbar angerichteten Speisen gemütlich ausklingen…bevor wir am nächsten Tag alle wieder frisch und munter unserer Arbeit nachgingen.“</p>
<p>DanRevision Gruppe, 24.11.2012</p>
<p>Birte Weber</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>3. Platz bei den Landermeisterschaften</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/3-platz-bei-den-landermeisterschaften/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 08:02:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Mildstedt]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Wochenende hat die E-Jugend der Kreisauswahl Nordfriesland (Jahrgänge 2000/2001) bei den Landesmeisterschaften in Pönitz &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/3-platz-bei-den-landermeisterschaften/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Wochenende hat die E-Jugend der Kreisauswahl Nordfriesland (Jahrgänge 2000/2001) bei den Landesmeisterschaften in Pönitz den 3. Platz geholt. 16 Mannschaften waren dort aufgelaufen, um sich den Titel des Landesmeisters zu sichern.</p>
<p>Wir denken, das ist ein guter Schnitt, den „unsere Jungs“, deren Trikots das DanRevision-Logo ziert,  dort gemacht haben und gratulieren zum 3. Platz!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Nordfriesland im Dezember 2011</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Berufung auf Steuerfreiheit nach EU-Recht</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/02/vorsteuerberichtigung-bei-nachtraglicher-berufung-auf-steuerfreiheit-nach-eu-recht/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 07:13:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=66479</guid>
		<description><![CDATA[Die Vorsteuer ist zu berichtigen, wenn sich der Unternehmer nachträglich auf eine im nationalen Recht &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/02/vorsteuerberichtigung-bei-nachtraglicher-berufung-auf-steuerfreiheit-nach-eu-recht/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Vorsteuer ist zu berichtigen, wenn sich der Unternehmer nachträglich auf eine im nationalen Recht nicht vorgesehene Steuerbefreiung des EU-Rechts beruft (BFH, Urteil vom 15.09.2011 &#8211; V R 8/11).</strong></p>
<p>Ein Spielhallenbetreiber hatte für den Erwerb von Geldspielautomaten die Vorsteuer abgezogen, da für Umsätze mit Geldspielautomaten nach deutschem Recht eine Umsatzsteuerpflicht bestand. Nachdem der Europäische Gerichtshof im Gegensatz dazu entschieden hatte, dass derartige Umsätze nach dem EU-Recht steuerfrei sind, machte der Unternehmer dies für sich geltend. Das Finanzamt akzeptierte die Steuerfreiheit der Automatenumsätze. Gleichzeitig ging es aber zu Lasten des Unternehmers davon aus, dass kein Anspruch auf den zuvor für den Erwerb der Geldspielautomaten erlangten Vorsteuerabzug bestehe und der Unternehmer diesen nach § 15a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) zu berichtigen habe.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) gab dem Finanzamt Recht.</p>
<p>Die von § 15a UStG vorausgesetzte Änderung der Verhältnisse liegt nach Ansicht des Gerichts darin, dass der Unternehmer beim Erwerb der Geldspielgeräte das Erbringen steuerpflichtiger Automatenumsätze beabsichtigt hat, wohingegen die Umsätze letztendlich aufgrund der späteren Berufung auf das EU-Recht steuerfrei waren.</p>
<p>Die Entscheidung des BFH ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus für alle Fälle von Bedeutung, in denen sich Unternehmer nachträglich auf Steuerbefreiungen nach EU-Recht berufen, die im deutschen Recht nicht zutreffend umgesetzt sind.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 25.01.2012</p>
<p>(BFH, 15.09.2011 &#8211; V R 8/11).</p>
<p>DanRevision Gruppe, 01.02.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/aufwendungen-fur-hausliches-arbeitszimmer-als-werbungskosten/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Jan 2012 06:23:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=65472</guid>
		<description><![CDATA[In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/aufwendungen-fur-hausliches-arbeitszimmer-als-werbungskosten/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern Stellung genommen (BFH, Urteile vom 27.10.2011 &#8211; VI R 71/10 und vom 08.12.2011 &#8211; VI R 13/11).</strong></p>
<p>Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (VI R 71/10) und Richter (VI R 13/11) bildet nach Ansicht des Gerichts das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können.</p>
<p>Nachdem das Bundesverfassungsgericht das frühere Gesetz gekippt hatte, hat der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 2010 eine Neuregelung geschaffen, die rückwirkend auch in den vorliegenden Sachverhalten anwendbar war. Danach können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn entweder ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht (diese Erweiterung hatte das Bundesverfassungsgericht eingefordert) oder wenn (wie bisher schon) das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Betätigung bildet. Der Bundesfinanzhof (BFH) geht davon aus, dass es sich hierbei um zwei getrennt voneinander zu beurteilende Tatbestände handelt.</p>
<p>Ein Abzug nach der ersten Variante (wegen fehlenden Arbeitsplatzes) kam in beiden Streitfällen nicht in Betracht, weil beide Kläger einen vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsplatz nutzen konnten. Aber auch nach der zweiten Variante (Mittelpunkt) gestand das Gericht den Klägern keinen Werbungskostenabzug zu.</p>
<p>Nach Ansicht der Richter ist der Mittelpunkt der gesamten Betätigung &#8211; wie bisher &#8211; qualitativ und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung zu bestimmen. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Steuerpflichtige &#8211; wie in den Streitfällen &#8211; lediglich eine einzige berufliche Tätigkeit ausübt. Danach sei für den Beruf des Hochschullehrers die Vorlesung in der Universität und für den Richter die Ausübung der rechtsprechenden Tätigkeit im Gericht prägend; beide Tätigkeiten könnten nicht im häuslichen Arbeitszimmer verrichtet werden. Unerheblich sei dagegen, wie viele Stunden der Steuerpflichtige in seinem häuslichen Arbeitszimmer zubringt.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 25.01.2012</p>
<p>(BFH, 27.10.2011 &#8211; VI R 71/10 und 08.12.2011 &#8211; VI R 13/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 31.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>APAK zu Vorschlägen der EU-Kommission zur Regulierung der Abschlussprüfung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/apak-zu-vorschlagen-der-eu-kommission-zur-regulierung-der-abschlussprufung/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/01/apak-zu-vorschlagen-der-eu-kommission-zur-regulierung-der-abschlussprufung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 08:12:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=62427</guid>
		<description><![CDATA[APAK zu Vorschlägen der EU-Kommission zur Regulierung der Abschlussprüfung Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) begrüßt die Regulierungsvorschläge &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/apak-zu-vorschlagen-der-eu-kommission-zur-regulierung-der-abschlussprufung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>APAK zu Vorschlägen der EU-Kommission zur Regulierung der Abschlussprüfung</p>
<p id="ueberschrift3">Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) begrüßt die Regulierungsvorschläge der EU-Kommission vom 30. November 2011, soweit sie der Verbesserung der Qualität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung dienen. Sie beurteilt aber in ihrer Stellungnahme diverse Vorschläge auch kritisch.</p>
<p>So besteht aus Sicht der APAK kein Bedarf zu einer grundlegenden Änderung der Regelungen zur öffentlichen Aufsicht gegenüber der geltenden Abschlussprüferrichtlinie. Ausreichen würden ergänzende Bestimmungen zur operativen Verantwortung und Ausgestaltung der öffentlichen Aufsicht über Abschlussprüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen.</p>
<p>Ein Verbot der Erbringung bestimmter „prüfungsfremder Leistungen&#8221; durch den Abschlussprüfer für das geprüfte Unternehmen wird dagegen begrüßt. Unverhältnismäßig ist aus Sicht der APAK aber der Vorschlag, ab einer bestimmten Umsatzgröße „reine Prüfungsgesellschaften&#8221; vorzuschreiben.</p>
<p>Die Einführung einer externen Rotation wird ebenfalls begrüßt. Die maximale Laufzeit eines Prüfungsmandates sollte jedoch im Regelfall auf zehn Jahre verlängert werden.</p>
<p>Abschlussprüfer der Unternehmen von öffentlichem Interesse sollten ausschließlich einem vom Berufsstand unabhängig organisierten Inspektionsverfahren unterliegen. Von zusätzlichen Qualitätskontrollverfahren könnten sie ausgenommen werden.</p>
<p>Die <a href="http://www.apak-aoc.de/pdf/APAK-AOC--Stellungnahme_Regulierungsvorschlaege_EU-Kommission_Abschlusspruefung.pdf" target="_blank">vollständige Stellungnahme</a> der Abschlussprüferaufsichtskommission, die seit dem Jahr 2005 weisungsfrei und unabhängig vom Berufsstand die öffentliche Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer und insoweit über alle Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer ausübt, finden Sie auf der Homepage der APAK.</p>
<p>Quelle: APAK</p>
]]></content:encoded>
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		<title>EuGH-Urteil zwingt zu höherer Mehrwertsteuer für Pferde &#8211; Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/eugh-urteil-zwingt-zu-hoherer-mehrwertsteuer-fur-pferde-gesetz-zur-anderung-des-gemeindefinanzreformgesetzes/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 08:04:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Land- und Forstwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[EuGH-Urteil zwingt zu höherer Mehrwertsteuer für Pferde &#8211; Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Der ermäßigte &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/eugh-urteil-zwingt-zu-hoherer-mehrwertsteuer-fur-pferde-gesetz-zur-anderung-des-gemeindefinanzreformgesetzes/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>EuGH-Urteil zwingt zu höherer Mehrwertsteuer für Pferde &#8211; Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes</p>
<p>Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Pferde soll aufgehoben werden. Ab 1. Juli dieses Jahres soll auf sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben werden. Im Finanzausschuss legten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP am 26.01.2012 einen Antrag zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor. Die Paragrafen sollen an das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/082/1708235.pdf" target="_blank">17/8235</a>) angehängt werden.</p>
<p>Nach Angaben der Bundesregierung ist die Gesetzesänderung notwendig, da die EU-Kommission wegen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Pferde vor dem Europäischen Gerichthof Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben und Recht bekommen hatte. Das Gericht hielt die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nur dann für zulässig, &#8220;soweit das einzelne Tier zur Herstellung von Nahrungs- oder Futtermitteln oder zum Einsatz in der landwirtschaftlichen Erzeugung bestimmt ist&#8221;. Dazu hieß es von der Bundesregierung, Pferdefleisch habe an der gesamten Fleischerzeugung nur einen Anteil von 0,037 Prozent. Auch der Einsatz von Pferden in der Landwirtschaft sei nicht sehr intensiv. Die Regierung erwartet Mehreinnahmen in Höhe von 10 Millionen Euro pro Jahr.</p>
<p>Die Oppositionsfraktionen übten Kritik am Verfahren. So fragte die SPD-Fraktion, was Pferde mit den Gemeindefinanzen zu tun hätten. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen konnte nicht nachvollziehen, warum die Koalition die Mehrwertsteuer für Pferde in das Gemeindefinanzierungsgesetz packe. Die Fraktion Die Linke fand das Verfahren &#8220;etwas eigentümlich&#8221;. Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass das Urteil bereits im Mai 2011 ergangen sei und umgesetzt werden müsse.</p>
<h3 id="ueberschrift5">Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes</h3>
<p>Der eigentliche Gesetzentwurf, der am 29. Februar im Finanzausschuss weiter beraten werden soll, sieht eine Anhebung der Höchstbeträge zur Berechnung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer vor. Dies sei notwendig, um die Ziele der Gemeindefinanzreform wie zum Beispiel eine Verteilung der Steuer auf Grundlage des örtlichen Aufkommens zu erreichen, heißt es in dem Entwurf zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes. Danach sollen die Höchstbeträge auf 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und 70.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten steigen. Bisher betragen diese Werte 30.000 beziehungsweise 60.000 Euro.</p>
<p>In der Begründung des Gesetzentwurfs schreibt die Regierung, eine bundeseinheitliche Regelung sei ausdrücklich vom Grundgesetz vorgesehen: &#8220;Andernfalls wäre nicht auszuschließen, dass Gemeinden, die nach Größe, Funktion und Struktur vergleichbar sind, je nach Zugehörigkeit zu einem Land unterschiedliche Einnahmen aus der Einkommensteuer zu verzeichnen hätten.&#8221;</p>
<p>Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens aus der Lohn- und der veranlagten Einkommensteuer sowie zwölf Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer. Im Jahre 2012 werde das Aufkommen dieses Gemeindeanteils an der Einkommensteuer bei 27,6 Milliarden Euro liegen, erwartet die Bundesregierung. Mit der jetzt vorgesehenen Anhebung der zuletzt 2006 geänderten Höchstbeträge könne den Zielen der Gemeindefinanzreform weitgehend entsprochen werden.</p>
<p>Die Koalitionsfraktionen legten dazu außerdem einen Änderungsantrag vor, mit dem Steuerausfälle durch Freistellung von Dividenden aus Schachtelbeteiligungen in bestimmten Fällen ausgeschlossen werden sollen. Außerdem würden künftige steuerliche Gestaltungen, die zu geschätzten Steuerausfällen im unteren dreistelligen Millionenbereich führen könnten, verhindert.</p>
<p>Quelle: Deutscher Bundestag</p>
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		<title>Bündnis 90/Die Grünen wollen Dienstwagenbesteuerung umbauen</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 08:02:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Bündnis 90/Die Grünen wollen Dienstwagenbesteuerung umbauen Bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen in Unternehmen und &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/bundnis-90die-grunen-wollen-dienstwagenbesteuerung-umbauen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bündnis 90/Die Grünen wollen Dienstwagenbesteuerung umbauen</p>
<p>Bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen in Unternehmen und bei privater Nutzung soll in Zukunft die Klimabilanz des Fahrzeugs eine Rolle spielen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (<a href="http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/084/1708462.pdf" target="_blank">17/8462</a>), der Anteil der steuerlichen geltend zu machenden Abschreibungen solle mit steigendem Ausstoß von Kohlendioxid verringert werden. Beim Überschreiten des Doppelten des Zielwertes sollen die Abschreibungsmöglichkeiten sogar ganz entfallen. Auch die steuerliche Behandlung bei privater Nutzung von Dienstwagen soll so geändert werden, dass sich die Besteuerung mit steigendem Kohlendioxid-Ausstoß erhöht. Der Antrag steht am 27.01.2012 auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.</p>
<p>Kosten für Fahrzeuge und ihre private Nutzung bis zu einem Zielwert für den Kohlendioxid-Ausstoß (anfangs 120 g/km) sollen nach den Vorstellungen der Fraktion steuerlich so behandelt werden wie heute. Je höher der Kohlendioxid-Ausstoß ist, desto geringer soll die steuerliche Abschreibung für Unternehmen ausfallen und entsprechend höher der geldwerte Vorteil bei privater Nutzung. Wird der Zielwert um das Doppelte überschritten, sollen die Fahrzeuge von den Unternehmen steuerlich nicht mehr abgesetzt werden können. Andererseits sollen Nutzer von Fahrzeugen mit einem Ausstoß unter 60 g/km bis Ende 2015 keinen geldwerten Vorteil mehr versteuern müssen. Die Umstellung der Besteuerung werde zu Steuermehreinnahmen von 3,5 Milliarden Euro führen.</p>
<p>Nach Angaben der Fraktion haben Dienstwagen einen großen Anteil an den Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. So habe der Anteil von Geschäftswagen an den Neuzulassungen selbst in dem von Wirtschaftskrise und Abwrackprämie geprägten Jahr 2009 bei 50 Prozent gelegen. Dienstwagen würden oft nach kurzer Zeit weiterverkauft und hätten damit entscheidenden Einfluss auf den Gebrauchtwagenmarkt. &#8220;Sie können daher Vorreiter sein bei der Verbreitung verbrauchsärmerer Fahrzeuge in Deutschland&#8221;, schreibt die Fraktion. Dies gelte besonders für den Bereich der gehobenen Mittel- und der Oberklasse, in dem der Anteil der Geschäftswagen 85 Prozent erreiche. Mit der Steueränderung würden Anreize für mehr Nachfrage nach spritsparenden Autos gesetzt. Mit der Orientierung an der Energieeffizienz werde auch das &#8220;Dienstwagenprivileg&#8221; abgebaut, und die Allgemeinheit müsse weniger für teure und spritschluckende Autos, die überdies oft Statussymbole seien, aufkommen.</p>
<p>Quelle: Deutscher Bundestag</p>
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		<title>Betrieb von Photovoltaikanlagen hindert günstige gewerbesteuerliche Besteuerung von Wohnungsbauunternehmen</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 08:00:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
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		<description><![CDATA[Betrieb von Photovoltaikanlagen hindert günstige gewerbesteuerliche Besteuerung von Wohnungsbauunternehmen Kapitalgesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/betrieb-von-photovoltaikanlagen-hindert-gunstige-gewerbesteuerliche-besteuerung-von-wohnungsbauunternehmen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Betrieb von Photovoltaikanlagen hindert günstige gewerbesteuerliche Besteuerung von Wohnungsbauunternehmen</p>
<p id="ueberschrift3">Kapitalgesellschaften, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwalten und nutzen, werden gewerbesteuerrechtlich besser gestellt als Kapitalgesellschaften, die daneben einer originär gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Durch die entsprechende Regelung sollen Wohnungsbauunternehmen und ähnliche Unternehmen, die allein wegen ihrer Rechtsform als Kapitalgesellschaft, nicht aber aufgrund ihrer Tätigkeit der Gewerbesteuer unterliegen, anderen Steuerpflichtigen gleichgestellt werden, die ebenfalls nur Grundstücksverwaltung betreiben.</p>
<p>Die Begünstigung wird dann nicht gewährt, wenn die Kapitalgesellschaft neben der Nutzung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes, der Verwaltung eigenen Kapitalvermögens und der Errichtung und Veräußerung bestimmter Wohngebäude noch anderen Tätigkeiten nachgeht, die nicht zwingend mit der Nutzung und Verwaltung des Grundbesitzes zusammenhängen.</p>
<p>Eine solche schädliche Tätigkeit ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Dezember 2011 (Az. 6 K 6181/08) auch dann gegeben, wenn das Unternehmen auf den Dächern seiner Gebäude Photovoltaikanlagen installiert und den auf diese Weise produzierten Strom gegen eine Vergütung in das allgemeine Stromnetz einspeist. Dabei handelte es sich nach Auffassung der Finanzrichter um eine von der Grundstücksnutzung und -verwaltung unabhängige gewerbliche Tätigkeit. Nicht maßgeblich sei, dass das Unternehmen nur einen Abnehmer für den Strom hatte und dass die Einnahmen nur zu 5 % aus der Stromeinspeisung stammten. Offen gelassen hat das Gericht allerdings, wie zu entscheiden gewesen wäre, wenn das klagende Unternehmen den durch die Photovoltaikanlagen produzierten Strom ausschließlich für den eigenen Grundbesitz genutzt hätte.</p>
<p>Quelle: FG Berlin-Brandenburg</p>
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		<title>Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11 % auf 20 % verfassungsgemäß</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 07:56:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11 % auf 20 % verfassungsgemäß Die Erhöhung der Vergnügungsteuer von &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/erhohung-der-vergnugungsteuer-von-11-auf-20-verfassungsgemas/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11 % auf 20 % verfassungsgemäß</p>
<p>Die Erhöhung der Vergnügungsteuer von 11 % auf 20 % ist verfassungsgemäß. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren eines Spielhallenbetreibers mit Beschluss vom 01. Dezember 2011 (Az. 6 V 6176/11).</p>
<p>Der Spielhallenbetreiber war der Ansicht, dass die erhöhte Vergnügungsteuer sein Recht auf freie Berufsausübung einschränke, weil er danach voraussichtlich Verluste erwirtschaften werde. Insbesondere könne er die Steuer nicht auf die Spieler überwälzen.</p>
<p>Die Richter des Finanzgerichts hatten jedoch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Vergnügungsteuer. Sie bezweifelten zum einen, dass die Erhöhung nicht auf die Spieler &#8211; die die Steuer in erster Linie treffen soll &#8211; übergewälzt werden könne, denn der Spielhallenbetreiber könne die Spieleinsätze erhöhen oder die Mindestquote der auszuschüttenden Gewinne mindern.</p>
<p>Zum anderen verneinte das Gericht einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit. Eine erdrosselnde Wirkung der erhöhten Steuer, auf die der Spielhallenbetreiber sich berufen hatte, konnten sie anhand der vorgelegten Zahlen nicht feststellen.</p>
<p>Zudem hatte der Spielhallenbetreiber nach Bekanntwerden der geplanten Vergnügungsteuererhöhung noch weitere Spielhallen eröffnet. Das wertete das Finanzgericht als ein sicheres Anzeichen dafür, dass der Betreiber selbst davon ausgegangen sei, auch nach der Erhöhung der Steuer noch Gewinne erwirtschaften zu können.</p>
<p>Schließlich hielten die Richter es auch für legitim, dass der Gesetzgeber mit der Erhöhung der Vergnügungsteuer bezweckt haben dürfte, den Zuwachs an Spielhallen zu beschränken und die Spielsucht einzudämmen. Grundsätzlich dürfe der Gesetzgeber nämlich auch durch steuerliche Belastungen mittelbar Einfluss auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben nehmen.</p>
<p>Quelle: FG Berlin-Brandenburg</p>
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		<title>Keine Korrektur zu viel angerechneter Lohnsteuer nach Zahlungsverjährung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/keine-korrektur-zu-viel-angerechneter-lohnsteuer-nach-zahlungsverjahrung/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 06:31:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Finanzamt kann versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/keine-korrektur-zu-viel-angerechneter-lohnsteuer-nach-zahlungsverjahrung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Finanzamt kann versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Auf den Zeitpunkt der Änderung der Anrechnungsverfügung kommt es nicht an (BFH, Urteil vom 25.10.2011 &#8211; VII R 55/10).</strong></p>
<p>Im zugrunde liegenden Fall hatte das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid aufgrund eines eigenen Fehlers den zehnfachen Betrag der für den Steuerpflichtigen (Kläger) abgeführten Lohnsteuern (auf die festgesetzte Einkommensteuer) angerechnet und eine entsprechend hohe Steuererstattung ausgezahlt. Diese Steuererstattung vereinnahmte der Kläger stillschweigend. Erst mehr als fünf Jahre nach der letzten Änderung des Einkommensteuerbescheids erkannte das Finanzamt seinen Fehler. Daraufhin korrigierte es die Anrechnungsverfügung und verlangte den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zurück. Hiergegen wandte sich der Kläger.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) gab dem Kläger Recht.</p>
<p>Die Richter haben das Urteil des Finanzgerichts, das diese Rückforderung für rechtens gehalten hatte, sowie den Rückforderungsbescheid aufgehoben. Der BFH ist der Ansicht, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist Rechtssicherheit darüber einkehren soll, was der Steuerpflichtige aufgrund der Steuerfestsetzung unter Berücksichtigung anzurechnender Vorauszahlungen zu zahlen hat oder was ihm zu erstatten ist. Das Finanzamt dürfe deshalb nach Ablauf der Frist keine Zahlungsansprüche mehr geltend machen, ebenso wenig wie der Steuerpflichtige noch verlangen könne, dass auf die festgesetzte Steuer nachträglich etwas angerechnet und erstattet wird.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 18.01.2012</p>
<p>(BFH, 25.10.2011 &#8211; VII R 55/10)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 27.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
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		<title>Neujahrsempfang 2012 für die Wirtschaft in Sønderborg</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/neujahrsempfang-2012-fur-die-wirtschaft-in-sonderborg/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 10:02:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 5. Januar 2012 nahm die DanRevision Gruppe mit Dr. Lars Eriksen am  traditionellen Neujahrsempfang &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/neujahrsempfang-2012-fur-die-wirtschaft-in-sonderborg/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 5. Januar 2012 nahm die DanRevision Gruppe mit Dr. Lars Eriksen am  traditionellen Neujahrsempfang im Alsion in Sønderborg teil.</strong></p>
<p>Der Neujahrsempfang der Stadt Sønderborg wird vom Stadtrat Sonderburg und SET, dem Wirtschaftsreferat der Stadt, initiiert. Die Bürgermeisterin der größten Gemeinde an der dänisch-deutschen Grenze, Frau Aase Nygaard, hieß die etwa 400 Gäste aus Politik und Wirtschaft willkommen und erläuterte die Initiativen der Gemeinde insbesondere für die Wirtschaft im kommenden Jahr. Namentlich steht das Projekt „Sonderburg als Europäische Kulturhauptstadt 2017“ auf dem Programm. Alle Kräfte der Stadt und der Wirtschaft ziehen an einem Strang, um das Gelingen des Projektes zu fördern, das etwa 400 Arbeitsplätze für die Region ergeben könnte. Ein weiteres Ziel der Gemeinde besteht darin, mehr akademisch ausgebildete Arbeitskraft in die Gemeinde zu holen. Denn jeder akademisch gebildete Mitarbeiter ziehe vier weitere Arbeitsplätze vor Ort mit sich, so haben Statistiken gezeigt. Für grenzüberschreitende Initiativen sei man offen, denn heutige Politik erkennt seine Stärken nur dann, wenn man die Grenze nicht als Trennung, sondern als Verbindung erkennt. Die gemeinsamen Besprechungen u.a. über ein gemeinsames grenzüberschreitendes Wirtschaftsgebiet seien bereits vielversprechend.</p>
<p>Der Kommunaldirektør Søren Bonde Hansen erörterte die Ziele für seine neu angetretene Stelle. Er ist zum Jahreswechsel aus der Kommune Odense nach Sønderborg gewechselt.<br />
Direktør Michael Willemar von Sønderborg Erhvervs- og Turistcenter SET, erörterte die hoch gesteckten Ziele für die Wirtschaftsförderung. Im kommenden Jahr würden alle Segel gesetzt, um die Ziele der Gemeinde zu erfüllen, insbesondere im Bereich der Existenzgründung und der Förderung der bereits existierenden Unternehmen. Darüberhinaus erwarte man einen deutlichen Zuwachs in der Wirtschaft, wenn die Autobahn direkt an den Türen Sonderburgs endet.</p>
<p>Dr. Lars Eriksen von der Danrevision Gruppe nahm als ein Vertreter der grenzüberschreitenden deutsch-dänischen Wirtschaft teil. Es ergaben sich wirtschaftlich und steuerlich interessante Gespräche mit der deutsch-dänischen Wirtschaft. Insofern zeigt sich, dass die DanRevision Gruppe ein fester Bestandteil der grenzüberschreitenden Initiativen darstellt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 26.01.2012</p>
<p>Dr. Lars Eriksen</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/dr-lars-eriksen.jpg"><img title="Dr. Lars Eriksen" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/dr-lars-eriksen-150x150.jpg" alt="Dr. Lars Eriksen" width="150" height="150" /></a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BFH zur Instandhaltungsrückstellung in der Steuerbilanz</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/bfh-zur-instandhaltungsruckstellung-in-der-steuerbilanz/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 08:20:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[BFH zur Instandhaltungsrückstellung in der Steuerbilanz Leitsatz Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/bfh-zur-instandhaltungsruckstellung-in-der-steuerbilanz/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BFH zur Instandhaltungsrückstellung in der Steuerbilanz</p>
<p id="ueberschrift4">Leitsatz</p>
<p>Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren.</p>
<p>Quelle: BFH</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkt Steuerpflichtigen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/ausschluss-des-sonderausgabenabzugs-bei-beschrankt-steuerpflichtigen-2/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2012/01/ausschluss-des-sonderausgabenabzugs-bei-beschrankt-steuerpflichtigen-2/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 06:23:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=61283</guid>
		<description><![CDATA[Die Regelung, wonach der Sonderausgabenabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen ausgeschlossen ist, verstößt gegen Europarecht, sofern dauernde &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/ausschluss-des-sonderausgabenabzugs-bei-beschrankt-steuerpflichtigen-2/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Regelung, wonach der Sonderausgabenabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen ausgeschlossen ist, verstößt gegen Europarecht, sofern dauernde Lasten für eine Übertragung inländischen Vermögens geleistet werden (FG Münster, Urteil vom 17.11.2011 &#8211; 2 K 507/07 E).</strong></p>
<p>Der Kläger, der im EU-Ausland ansässig ist, bekam von seinem Vater im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einen Gesellschaftsanteil übertragen, mit dem er inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte. Im Gegenzug gewährte der Kläger seinem Vater wiederkehrende Leistungen, die dauernde Lasten (Sonderausgaben) im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz &#8211; EStG (a.F.) darstellten. Das Finanzamt versagte den beantragten Sonderausgabenabzug unter Hinweis auf die Regelung in § 50 Abs. 1 Satz 4 (jetzt Satz 3) EStG.</p>
<p>Vor dem Finanzgericht (FG) bekam der Kläger Recht.</p>
<p>Die Richter gewährten ihm den Sonderausgabenabzug. Es verstoße gegen die europarechtlich garantierte Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV), wenn dauernde Lasten, die ein Inländer für die Übertragung einer inländischen Einkunftsquelle leistet, steuerlich abzugsfähig sind, während ein entsprechender Abzug bei einem gebietsfremden Steuerpflichtigen ausgeschlossen ist. Das Gericht berief sich auf das zu einem ähnlichen Fall ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 31.03.2011 &#8211; C-450/09 (Rechtssache &#8220;Schröder&#8221;).</p>
<p>Wegen der klaren Rechtsausführungen in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ließ das FG die Revision gegen sein Urteil zum Bundesfinanzhof (BFH) nicht zu. Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung ist unter dem Az. I B 190/11 beim BFH anhängig.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichts Münster im Newsletter 1/2012</p>
<p>DanRevision Gruppe, 26.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Mehr Geld für 60.000 Ärzte an kommunalen Krankenhäusern</title>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 09:43:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Gesundheitswesen]]></category>

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		<description><![CDATA[Einmalzahlung 440 € und die im Wesentlichen um 2,9% verbesserte Gehaltstabelle. Die ab Januar 2012 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/mehr-geld-fur-60-000-arzte-an-kommunalen-krankenhausern/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einmalzahlung 440 € und die im Wesentlichen um 2,9% verbesserte Gehaltstabelle.</p>
<p>Die ab Januar 2012 geltende Tabelle finden Sie unter folgendem Link: <a href="http://www.marburger-bund.de/tarifpolitik/vka/Tarifrunde_2011/Entgelttabelle-VKA-ab-1--Januar-2012.pdf">http://www.marburger-bund.de/tarifpolitik/vka/Tarifrunde_2011/Entgelttabelle-VKA-ab-1&#8211;Januar-2012.pdf</a></p>
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		<title>Wirksame Zahlungsanweisung durch Angabe einer Kontonummer in der Steuererklärung</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Jan 2012 07:32:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Finanzamt darf eine Steuererstattung nicht vom Kontoinhaber zurückfordern, wenn der nicht mit dem Kontoinhaber &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/wirksame-zahlungsanweisung-durch-angabe-einer-kontonummer-in-der-steuererklarung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Finanzamt darf eine Steuererstattung nicht vom Kontoinhaber zurückfordern, wenn der nicht mit dem Kontoinhaber identische Steuerpflichtige diese Kontonummer in seiner Einkommensteuererklärung angegeben hatte (FG Münster, Urteil vom 15.11.2011 &#8211; 11 K 2203/10 AO).</strong></p>
<p>Der geschiedene Ehemann der Klägerin hatte auf dem Mantelbogen seiner Einkommensteuererklärung die Kontonummer der Klägerin angegeben und angekreuzt, dass er der Kontoinhaber sei. Das Finanzamt erließ den Einkommensteuerbescheid und überwies die sich daraus ergebende Steuererstattung auf das angegebene Konto. Einen Tag später teilte der Ehemann dem Finanzamt seine Kontonummer mit. Daraufhin forderte das Finanzamt den erstatteten Betrag von der Klägerin gemäß § 37 Abs. 2 Abgabenordnung zurück. Hiergegen wendete sich die Klägerin mit der Begründung, dass eine wirksame Anweisung zur Zahlung auf ihr Konto vorgelegen habe.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) gab der Klägerin Recht.</p>
<p>Nach Ansicht der Richter stellt die Angabe der Kontonummer in der Steuererklärung eine wirksame Zahlungsanweisung und damit einen Rechtsgrund für die Überweisung dar. Zum notwendigen Inhalt einer Zahlungsanweisung gehöre nicht die Angabe des Namens des Kontoinhabers. Die erst nach der Überweisung erfolgte Angabe der anderen Bankverbindung wirke nur für die Zukunft. Eine Anfechtungserklärung könne hierin nicht gesehen werden, da nicht erkennbar sei, dass die bisherige Zahlungsanweisung von Anfang an habe beseitigt werden sollen. Zudem sei kein Anfechtungsgrund in Form eines Irrtums gegeben. Denn ein Irrtum liege nicht vor, wenn der Erklärende eine Urkunde unterschreibt, ohne sich Vorstellungen über deren Inhalt zu machen. Im vorliegenden Fall sei davon auszugehen, dass der Ehemann die von einem Steuerberater vorbereitete Steuererklärung ohne Überprüfung der Kontonummer unterschrieben hat.</p>
<p>(FG Münster, 15.11.2011 &#8211; 11 K 2203/10)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 24.01.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Steuerberater Magazin, Oktober 2011: Hände weg vom Steuer</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 10:55:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[DanRevision in der Presse]]></category>
		<category><![CDATA[Presse]]></category>

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		<description><![CDATA[Jede selbst im Auto gefahrene Stunde geht der Arbeitszeit verloren &#8211; wie sich Reisezeiten produktiv &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/oktober-2011-steuerberater-magazin-hande-weg-vom-steuer/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jede selbst im Auto gefahrene Stunde geht der Arbeitszeit verloren &#8211; wie sich Reisezeiten produktiv nutzen lassen.</p>
<p>Artikel von Claas Beckmann.</p>
<p>Es werden zitiert:  Benjamin Feindt und Alexander Busch.</p>
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		<title>Bundesrechnungshof sieht Besteuerungslücken bei Land- und Forstwirten</title>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 07:34:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Land- und Forstwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Bundesrechnungshof sieht Besteuerungslücken bei Land- und Forstwirten Der Bundesrechnungshof hat am 17.01.2012 das Parlament und &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/bundesrechnungshof-sieht-besteuerungslucken-bei-land-und-forstwirten/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bundesrechnungshof sieht Besteuerungslücken bei Land- und Forstwirten</p>
<p>Der Bundesrechnungshof hat am 17.01.2012 das Parlament und die Bundesregierung über erhebliche Defizite bei der pauschalen Besteuerung in der Land- und Forstwirtschaft unterrichtet.</p>
<p>Schon im Jahr 1995 hatte der Bundesrechnungshof eine zutreffende und gerechte Besteuerung kleinerer Land- und Forstwirte angemahnt. Der Gesetzgeber änderte daraufhin die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen mit dem Ziel, die festgestellten Mängel zu beseitigen. In seinem aktuellen Bericht stellt der Bundesrechnungshof fest, dass die damals vom Gesetzgeber erhoffte Vereinfachung weder für die Steuerbürger noch für die Steuerverwaltung eingetreten ist. Hauptursache für die festgestellten Mängel ist die nach Auffassung des Bundesrechnungshofes nicht mehr zeitgemäße Anbindung der Gewinnfeststellung an die sog. Einheitsbewertung. Der steuerliche Gewinn wird anhand von gesetzlich geregelten Durchschnittswerten ermittelt, so dass Einnahmen und Ausgaben lediglich pauschal berücksichtigt werden. Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach anderen Methoden ermitteln, haben ihre Einnahmen und Ausgaben hingegen in voller Höhe anzusetzen. Zudem fallen die steuerlichen Gewinne, die sich aus einer Ermittlung nach Durchschnittswerten ergeben, im Vergleich mit allgemein anerkannten Schätzungsmethoden durchgehend zu niedrig aus.</p>
<p>Der Bundesrechnungshof empfiehlt daher, die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen abzuschaffen. Er erkennt jedoch die Absicht des Gesetzgebers an, kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen. Um eine zielgenauere Förderung dieser Betriebe bei gleichzeitiger Beseitigung der steuerlichen Ungleichbehandlung zu erreichen, empfiehlt der Bundesrechnungshof eine vereinfachte Gewinnermittlung auf Grundlage der tatsächlich erzielten Betriebseinnahmen. Von diesen wären Betriebsausgaben pauschal in Höhe festgelegter Prozentsätze der Betriebseinnahmen abzuziehen. Hierdurch wären kleinere Land- und Forstwirte wie bisher von der Pflicht befreit, ihre Ausgaben aufzuzeichnen.</p>
<p id="ueberschrift3">Quelle: Bundesrechnungshof, Pressemitteilung vom 17.01.2012</p>
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		</item>
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		<title>Adoptionskosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/adoptionskosten-sind-keine-ausergewohnlichen-belastungen/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 07:31:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Kosten für die Adoption eines Kindes stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar (FG Baden-Württemberg, Urteil vom &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/adoptionskosten-sind-keine-ausergewohnlichen-belastungen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kosten für die Adoption eines Kindes stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.10.2011 &#8211; 6 K 1880/10).</strong></p>
<p>Die Kläger, ein Ehepaar, können aus Gründen der primären Sterilität keine leiblichen Kinder zeugen und lehnen aus ethischen und gesundheitlichen Gründen künstliche Befruchtungsmethoden ab. Sie adoptierten ein Kind und machten die Kosten für die Adoption in Höhe von 8.560 EUR als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Steuererklärung geltend. Da nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die Kosten für eine heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind, müsse das auch für Adoptionskosten gelten, so die Kläger.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab.</p>
<p>Die Richter argumentieren, dass Adoptionskosten nicht zwangsläufig erfolgen würden. Im Unterschied zur künstlichen Befruchtung liege in Fällen der Adoption auch keine auf das Krankheitsbild der Betroffenen abgestimmte Heilbehandlung vor.</p>
<p>Das Gericht hat die Revision gegen sein Urteil zum Bundesfinanzhof zugelassen. Diese ist von den Klägern inzwischen auch unter dem Aktenzeichen VI R 60/11 eingelegt worden.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Baden-Württemberg vom 11.01.2012</p>
<p>(FG Baden-Württemberg, 10.10.2011 &#8211; 6 K 1880/10)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 23.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
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		<title>Praktikum in Marketing/Kommunikation</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/praktikum-in-marketingkommunikation/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 10:41:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Backstage]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Vom 02. bis 06. Januar 2012 hat Michelle Böttcher in ihren Weihnachtsferien ein Praktikum &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/praktikum-in-marketingkommunikation/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/boettcher-michelle1.jpg"><img class="size-medium wp-image-55620 alignleft" title="boettcher-michelle" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/boettcher-michelle1-300x178.jpg" alt="boettcher-michelle" width="300" height="178" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vom 02. bis 06. Januar 2012 hat Michelle Böttcher in ihren Weihnachtsferien ein Praktikum in der Marketingabteilung der DanRevision Gruppe durchgeführt. In dieser Woche hat sie mit der Datenerfassung gearbeitet, Geburtstagsgrüße für unsere Mandanten geschrieben, neue Rückenschilder für die Jahresumstellung angefertigt,  sich an einen Serienbrief herangetraut, für die Marketingabteilung eine Internetrecherche durchgeführt und ganz kreativ zwei Poster mit Bildern der DanRevision Gruppe  gestaltet. Darüberhinaus hat sie selbständig ein Foto bearbeitet, das aktuell als Gruß anlässlich des chinesischen Jahreswechsels an Mandanten und Geschäftspartner verschickt wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hier ist ihr eigener Bericht:</p>
<p>&#8220;Vom 02.01 bis zum 06.01 2012 hatte ich die Chance, bei dem Unternehmen &#8220;Die Steuerberater DanRevision&#8221; / NNC  in Handewitt ein Praktikum im Bereich Marketing/Kommunikation zu absolvieren. Als ich hier Montag früh ankam, wurde ich herzlichst begrüßt. Als erstes habe ich mir das Mitarbeiterhandbuch zur Hand genommen und ein wenig gelesen. Anfang der Woche habe ich einen Aufgabezettel bekommen, den ich im Laufe der Woche abzuarbeiten hatte. In diesem Praktikum habe ich sehr viele verschiedene Eindrücke gewinnen können. Dieses Praktikum hat mir wahnsinnig Spaß gemacht. Mein Tag fing immer um 7 Uhr an und endete zwischen 16 und 17 Uhr. Es ist natürlich auch eine sehr große Umstellung zur Schule. Ich persönlich finde, dass der Unterschied wirklich ziemlich groß ist. Ich habe durch dieses Praktikum sehr viel Erfahrung sammeln dürfen. Durch die verschiedenen Einblicke habe ich auch mitbekommen, dass die Homepage selbst  designet wird und fast täglich aktualisiert wird. Ich finde die verschiedenen Aufgaben sehr interessant. Ich habe folgende Sachen gemacht: eine Excel Tabelle, ein Poster, Rückenschilder und Geburtstagkarten. Dazu habe ich noch einen Text vom Deutschen ins Dänische übersetzt. Ich finde es richtig gut, dass in dieser Firma mehrere Sprachen benutzt werden!&#8221; (Michelle Böttcher)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir freuen uns, dass es Michelle gefallen hat und bedanken uns für ihr Interesse.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 19.01.2012</p>
<p>Susanne Schlüter</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kinderbetreuungskosten bei zukünftiger Aufnahme einer Tätigkeit</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/kinderbetreuungskosten-bei-zukunftiger-aufnahme-einer-tatigkeit/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Jan 2012 06:11:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Kinderbetreuungskosten können auch dann berücksichtigt werden, wenn aktuell keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, die Aufwendungen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/kinderbetreuungskosten-bei-zukunftiger-aufnahme-einer-tatigkeit/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kinderbetreuungskosten können auch dann berücksichtigt werden, wenn aktuell keine berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, die Aufwendungen aber im Hinblick auf die zukünftige Aufnahme einer Tätigkeit gemacht werden (FG Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2011 &#8211; 7 K 2296/11 E).</strong></p>
<p>Im vorliegenden Fall übte der Ehemann ganzjährig einen Beruf aus. Die Ehefrau war von Januar bis September arbeitslos, hatte sich aber durchgängig um die Aufnahme einer Tätigkeit bemüht. Ab Oktober war die Ehefrau dann berufstätig. Das Betreuungsverhältnis für die Kinder konnte jeweils nur zum Schuljahresende gekündigt werden. Vom Finanzamt wurde die Berücksichtigung der Aufwendungen für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit der Ehefrau zunächst abgelehnt. Im Einspruchsverfahren erkannte es dann die Bertreuungskosten für die Monate Januar bis April an, weil nach dem BMF-Schreiben vom 19.01.2007 (Az.: IV C 4 &#8211; S 2221 &#8211; 2/07) eine Unterbrechung der Berufstätigkeit für einen Zeitraum von bis zu vier Monaten unschädlich sei.</p>
<p>Das Ehepaar begehrte allerdings die Anerkennung der Betreuungskosten für den gesamten Zeitraum der Arbeitslosigkeit der Ehefrau und bekam vor dem Finanzgericht (FG) Recht.</p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts waren die Aufwendungen für die Kinderbetreuung für den ganzen Zeitraum der Arbeitslosigkeit als durch die Erwerbstätigkeit der Eltern veranlasst einzustufen. Ein objektiver tatsächlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang liege auch dann vor, wenn ein Steuerpflichtiger aktuell keine berufliche Tätigkeit ausübt, die Aufwendungen aber im Hinblick auf eine angestrebte Tätigkeit anfallen. Denn wenn die Eltern den Betreuungsvertrag gekündigt hätten, hätte im Fall der Aufnahme der Berufstätigkeit eine Betreuung nicht sichergestellt werden können.</p>
<p>Die Entscheidung hat insbesondere für die Steuerpflichtigen Bedeutung, die sich im Hinblick auf die geplante Aufnahme einer Tätigkeit bereits im Vorfeld um eine Betreuung bemühen und die dann, z.B. aufgrund des Auseinanderfallens von Kindergartenjahr und Arbeitsaufnahme, schon vor Beginn der Berufstätigkeit Aufwendungen für die Kinderbetreuung tätigen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Newsletter FG Düsseldorf Dezember 2011</p>
<p>(FG Düsseldorf, 12.10.2011 &#8211; 7 K 2296/11 E)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 19.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schlechte Lagerung &#8211; Geschäftsführer haften für verlorene &#8220;Winzergelder&#8221;</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/schlechte-lagerung-geschaftsfuhrer-haften-fur-verlorene-winzergelder/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 07:10:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Land- und Forstwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=54628</guid>
		<description><![CDATA[Schlechte Lagerung &#8211; Geschäftsführer haften für verlorene &#8220;Winzergelder&#8221; Der Kläger, Mitglied einer Winzergemeinschaft, verkaufte an &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/schlechte-lagerung-geschaftsfuhrer-haften-fur-verlorene-winzergelder/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schlechte Lagerung &#8211; Geschäftsführer haften für verlorene &#8220;Winzergelder&#8221;</p>
<p>Der Kläger, Mitglied einer Winzergemeinschaft, verkaufte an eine Gesellschaft (Weinkellerei), deren Geschäftsführer die Beklagten waren, seit vielen Jahren Weintrauben. Im Jahr 1989 hatte die Weinkellerei den Mitgliedern der Winzergemeinschaft angeboten, sich den Verkaufserlös für die Weintrauben ganz oder teilweise nicht auszahlen zu lassen, sondern bei ihr &#8220;stehen zu lassen&#8221;, damit sie mit dem Kapital (&#8220;Winzergelder&#8221;) wirtschaften könne. Sie verpflichtete sich, die Winzergelder für ihn günstig zu verzinsen und jederzeit auf Verlangen an ihn auszuzahlen. Bis zum Jahr 2007 ließen mindestens 50 Winzer, unter ihnen auch der Kläger, ihre Verkaufserlöse deshalb bei der Weinkellerei stehen, die auf diese Weise ein Kapital von rund 2,5 Mio. Euro ansammelte.</p>
<p>Im Jahr 2009 geriet die Weinkellerei in Insolvenz und konnte die Winzergelder nicht mehr zurückzahlen. Ihre Vermögenswerte wurden von einer anderen Gesellschaft übernommen, die dem Kläger von seiner Einlage in Höhe von zuletzt rund 80.000 Euro ca. 30.000 Euro erstattete. Den Restbetrag in Höhe von 50.000 Euro hat der Kläger von den beiden beklagten Geschäftsführern der Weinkellerei als Schadenersatzanspruch gerichtlich geltend gemacht.</p>
<p>Seine Klage hatte sowohl vor dem Landgericht Landau in der Pfalz als auch vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 12. Januar 2012, 4 U 75/11) Erfolg. Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, dass das Geschäftsmodell des &#8220;Stehenlassens der Verkaufserlöse&#8221; ein Bankgeschäft gewesen sei, für welches der Weinkellerei jedoch die nach § 32 Abs. 1 Kreditwesengesetz erforderliche Erlaubnis gefehlt habe. Deshalb habe es sich um ein unerlaubtes Bankgeschäft gehandelt. Für die aus diesem unerlaubten Geschäft entstandenen Schäden der Winzer hätten die Geschäftsführer der Weinkellerei persönlich einzustehen.</p>
<p>Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache, auch weil es ähnliche Geschäftspraktiken bei anderen Warengenossenschaften im Landhandel gibt, und zur Fortbildung des Rechts die Revision gegen das Urteil zum Bundesgerichtshof zugelassen.</p>
<p>Quelle: OLG Zweibrücken</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Europa plant zentrale MwSt-Anlaufstelle</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/europa-plant-zentrale-mwst-anlaufstelle/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 07:08:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=54624</guid>
		<description><![CDATA[Europa plant zentrale MwSt-Anlaufstelle In seiner Stellungnahme zum Grünbuch &#8220;Zukunft der Mehrwertsteuer&#8221; der Europäischen Kommission &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/europa-plant-zentrale-mwst-anlaufstelle/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Europa plant zentrale MwSt-Anlaufstelle</p>
<p>In seiner Stellungnahme zum Grünbuch &#8220;Zukunft der Mehrwertsteuer&#8221; der Europäischen Kommission hatte der DStV unter anderem gefordert, eine zentrale Anlaufstelle für den grenzüberschreitend tätigen Unternehmer zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Forderung war es, einheitliche Formulare für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und vereinheitlichte Verfahren bei der Steueranmeldung und -vergütung einzuführen.</p>
<p>Eine zentrale Anlaufstelle mit einem elektronischen Verfahren könnte ein geeignetes Mittel sein, die Besteuerung in den Mitgliedstaaten zuverlässig sicherzustellen und den Unternehmer von umfangreichen Missbrauchsbekämpfungvorschriften zu befreien. Da hiermit die Registrierung des Unternehmers in verschiedenen Mitgliedstaaten entfiele, wäre eine erhebliche Vereinfachung erreicht.</p>
<p>Die Europäische Kommission hat diese Forderung aufgegriffen und am 13.01.2012 den Entwurf einer Verordnung veröffentlicht, nach welchem zunächst für die Bereiche E-Commerce, Rundfunk- und Telekomdienste ab dem 01.01.2015 eine zentrale Anlaufstelle den Unternehmen die Erfüllung ihrer MwSt-Pflichten erleichtert. Für die Zukunft ist geplant, die zentrale Anlaufstelle schrittweise auf andere Waren und Dienstleistungen auszudehnen.</p>
<p>Seit 2003 besteht bereits ein System mit einer zentralen Anlaufstelle zur Vereinfachung der MwSt-Pflichten von Anbietern elektronischer Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern.</p>
<p>Quelle: DStV</p>
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		<title>Zusammenlebende Geschwister werden erbschaftsteuerlich nicht wie Ehegatten behandelt</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 06:14:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Zusammenlebenden Geschwistern stehen nicht dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu (FG Köln, &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/zusammenlebende-geschwister-werden-erbschaftsteuerlich-nicht-wie-ehegatten-behandelt/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Zusammenlebenden Geschwistern stehen nicht dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zu (FG Köln, Urteil vom 16.11.2011 &#8211; 9 K 3197/10).</strong></p>
<p>Kläger im vorliegenden Verfahren waren die Geschwister des Erblassers, die mit dem Verstorbenen das gesamte bisherige Leben zusammen gewohnt und gewirtschaftet hatten. Sie begehrten die Zuerkennung der Erbschaftsteuerklasse I, die für Ehegatten und Lebenspartner zur Anwendung kommt. Die Kläger sahen ihr Lebensmodell als mit der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft vergleichbar an und beriefen sich wegen der Eingruppierung in eine für sie ungünstigere Steuerklasse auf die Verletzung von Verfassungsrecht.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) sah dies anders und wies die Klage ab.</p>
<p>Nach Ansicht der Richter stellt die erbschaftsteuerliche Ungleichbehandlung der Geschwistergemeinschaft mit Ehe und eingetragenen Lebenspartnern keine Verletzung von Grundrechten dar. Insbesondere sei der Gleichbehandlungsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz &#8211; GG) nicht verletzt, da es sich bei Geschwistern, die eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, um einen Ausnahmefall handele. Auch sei eine Differenzierung zu Ehe und eingetragenen Lebenspartnern sachlich gerechtfertigt, da bei Geschwistern keine gegenseitige Unterhaltspflicht bestehe. Schließlich liege keine Verletzung des Schutzes der Familie (Artikel 6 Absatz 1 GG) vor, da die Geschwistergemeinschaft nicht zur verfassungsrechtlich geschützten Kleinfamilie zähle.</p>
<p>Das Gericht hat die Revision gegen sein Urteil zum Bundesfinanzhof zugelassen, da bisher noch nicht höchstrichterlich entschieden sei, ob eine entsprechende Anwendung der ab dem 01.01.2010 für Geschwister wesentlich reduzierten Steuersätze bereits im Streitjahr 2009 in Betracht kommt. Die Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts vorgezogen auf das Jahr 2009 haben die Richter in ihrem Urteil ebenfalls abgelehnt, da hierfür keine gesetzliche Grundlage bestehe.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Köln vom 02.01.2012</p>
<p>(FG Köln, 16.11.2011 &#8211; 9 K 3197/10)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 18.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Xin Huang zum ermächtigten Übersetzer für die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein ernannt</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 10:03:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Kiel]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Bescheid vom 22.12.2011 ist unser Kollege Xin Huang ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/xin-huang-zum-ermachtigten-ubersetzer-fur-die-gerichte-und-staatsanwaltschaften-in-schleswig-holstein-ernannt/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Bescheid vom 22.12.2011 ist unser Kollege Xin Huang ermächtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von schriftlichen Übersetzungen aus der chinesischen Sprache in die deutsche Sprache und umgekehrt für die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Schleswig-Holstein zu bescheinigen.</p>
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		<title>07.02.2012: Gunnar Tessin nimmt am Runden Tisch Wirtschaft in Kopenhagen teil</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 09:15:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Gunnar Tessin nimmt am 07. Februar 2012 am Runden Tisch Wirtschaft der Botschaft der Bundesrepublik &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/07-02-2012-gunnar-tessin-nimmt-am-runden-tisch-wirtschaft-in-kopenhagen-teil/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gunnar Tessin nimmt am 07. Februar 2012 am Runden Tisch Wirtschaft der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kopenhagen teil.</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/tessin-gunnar-ap.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-6264" title="tessin-gunnar-ap" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/tessin-gunnar-ap.jpg" alt="tessin-gunnar-ap" width="78" height="57" /></a></p>
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		<title>Berücksichtigung von Kosten einer Strafverteidigung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/berucksichtigung-von-kosten-einer-strafverteidigung/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 08:35:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Änderung der Rechtsprechung für die steuerliche Anerkennung von Zivilprozesskosten bleibt ohne Auswirkung auf Kosten &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/berucksichtigung-von-kosten-einer-strafverteidigung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Änderung der Rechtsprechung für die steuerliche Anerkennung von Zivilprozesskosten bleibt ohne Auswirkung auf Kosten im Zusammenhang mit Strafprozessen (FG Hamburg, Urteil vom 14.12.2011 &#8211; 2 K 6/11).</strong></p>
<p>Der Kläger war wegen Vermögensstraftaten zu einer erheblichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die aus den Straftaten erlangten Geldbeträge hatte er in verschiedene seiner unternehmerisch tätigen Gesellschaften investiert. Da das Finanzamt seine Rechtsanwaltskosten aus dem Strafprozess von mehr als 100.000 EUR bei der Einkommensteuerveranlagung nicht als Werbungskosten berücksichtigte, wandte sich der Kläger an das Finanzgericht (FG) Hamburg.</p>
<p>Das FG wies die Klage ab.</p>
<p>Die Richter vertreten in dem Urteil die Ansicht, dass Strafverteidigungskosten als Folge kriminellen Verhaltens grundsätzlich der privat zu verantwortenden Unrechtssphäre zuzuordnen sind und nur ausnahmsweise ein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug möglich ist. Eine Abzugsfähigkeit dieser Kosten sei nur dann gegeben, wenn die Tat gerade in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen wurde. Diese Voraussetzung sei im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Vielmehr habe der Kläger mit den Taten sein privates Vermögen vermehren wollen.</p>
<p>Die Kosten der Strafverteidigung seien auch nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, weil sie nicht wie vom Gesetz verlangt zwangsläufig seien. Zwar entstünden die Kosten in einem solchen Fall als unvermeidbare Folge des gesetzlich vorgesehenen Strafverfahrens. Bei vorsätzlich begangenen Taten seien sie jedoch unmittelbare Konsequenz des vermeidbaren, sozial inadäquaten Verhaltens, das zu der Verurteilung geführt hat. Weil das Strafverfahren unausweichliche Folge der geahndeten Tat sei, seien auch seine Kosten so eng mit dieser Tat verbunden, dass sie nicht als unvermeidbare Belastung angesehen werden könnten.</p>
<p>Mit dieser Entscheidung hat das Gericht jenen Überlegungen eine Absage erteilt, die wegen der Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofs zu Zivilprozesskosten im Urteil vom 12.05.2011 (Az. VI R 42/10) nun auch Strafverteidigungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt sehen wollen.</p>
<p>Das FG hat die Revision gegen sein Urteil zum Bundesfinanzhof zugelassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Hamburg vom 09.01.2012</p>
<p>(FG Hamburg, 14.12.2011 &#8211; 2 K 6/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 17.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Patientenrechte werden greifbar</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/patientenrechte-werden-greifbar/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 08:09:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Patientenrechte werden greifbar Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr haben am 16.01.2012 in Berlin &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/patientenrechte-werden-greifbar/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Patientenrechte werden greifbar</p>
<p>Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr haben am 16.01.2012 in Berlin ihren gemeinsamen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz vorgelegt.</p>
<p>&#8220;Die Patientenrechte werden greifbar&#8221;, erläutert Leutheusser-Schnarrenberger den Gesetzentwurf. &#8220;Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig. Das neue Gesetz gleicht das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient aus. Auch für die Behandlungsseite bringt das Gesetz Klarheit und Verlässlichkeit. Bald können die wichtigsten Rechte und Pflichten im Gesetz selbst nachgelesen werden. Patienten müssen über die Behandlung umfassend informiert werden. Alle wesentlichen Fakten von Diagnose bis Therapie müssen verständlich erklärt werden. Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument. Wir regeln, was alles in die Patientenakte gehört, und stellen sicher, dass Patienten dort Einsicht nehmen können. Die sinnvollen Beweiserleichterungen, die für Patienten von der Rechtsprechung entwickelt wurden, sichern wir gesetzlich ab und machen sie für jeden nachvollziehbar. Zum Beispiel muss bei groben Behandlungsfehlern der Arzt beweisen, dass die Behandlung auch ohne den Fehler schief gelaufen wäre.&#8221;</p>
<p>Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt dazu: &#8220;Die Rechte von Patientinnen und Patienten in Deutschland werden erstmalig in einem einheitlichen Gesetz gebündelt und gestärkt. Nach den Eckpunkten vom März 2011 wird nun mit dem Gesetzentwurf in der seit vielen Jahren laufenden Diskussion eine konkrete Lösung vorgelegt. Sie sorgt nicht nur im Arzt-Patienten-Verhältnis für einen angemessenen Ausgleich. Die Rechte der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung werden verbessert.&#8221;</p>
<p>Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller sagte: &#8220;Der vorgelegte Referentenentwurf stärkt die Patienten. Das gegenseitige Vertrauen der Patienten, Krankenkassen und Ärzte erhält damit ein neues und zeitgemäßes Fundament.</p>
<p>Die Rechte der Patienten werden maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend geregelt und für jedermann unkompliziert nachlesbar. Der Referentenentwurf ist unter Einbindung aller beteiligten Gruppen entstanden. Er stellt keine Gruppen gegenüber und lässt niemanden außen vor.&#8221;</p>
<p>Quelle: BMJ</p>
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		<title>Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkt Steuerpflichtigen kann europarechtswidrig sein</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/ausschluss-des-sonderausgabenabzugs-bei-beschrankt-steuerpflichtigen-kann-europarechtswidrig-sein/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 08:07:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkt Steuerpflichtigen kann europarechtswidrig sein Der 2. Senat des Finanzgerichts Münster &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/ausschluss-des-sonderausgabenabzugs-bei-beschrankt-steuerpflichtigen-kann-europarechtswidrig-sein/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkt Steuerpflichtigen kann europarechtswidrig sein</p>
<p>Der 2. Senat des Finanzgerichts Münster hat mit Urteil vom 17. November 2011 (Az. 2 K 507/07 E) entschieden, dass § 50 Abs. 1 Satz 4 (jetzt Satz 3) EStG, wonach der Sonderausgabenabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen ausgeschlossen ist, gegen Europarecht verstößt, wenn dauernde Lasten für eine Übertragung inländischen Vermögens geleistet werden.</p>
<p>Der Kläger, der im EU-Ausland ansässig ist, bekam von seinem Vater im Wege der vorweggenommenen Erbfolge einen Gesellschaftsanteil übertragen, mit dem er inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte. Im Gegenzug gewährte der Kläger seinem Vater wiederkehrende Leistungen, die dauernde Lasten im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG (a. F.) darstellten. Das Finanzamt versagte den beantragten Sonderausgabenabzug unter Hinweis auf § 50 Abs. 1 EStG.</p>
<p>Das Gericht gewährte dagegen den Sonderausgabenabzug. Es verstoße gegen die europarechtlich garantierte Kapitalverkehrsfreiheit (Art. 63 AEUV), wenn dauernde Lasten, die ein Inländer für die Übertragung einer inländischen Einkunftsquelle leistet, steuerlich abzugsfähig seien, während ein entsprechender Abzug bei einem gebietsfremden Steuerpflichtigen ausgeschlossen sei. Der Senat berief sich auf das zu einem ähnlichen Fall ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 31. März 2011 (Az. C-450/09, Rechtssache &#8220;Schröder&#8221;). Wegen der klaren Rechtsausführungen in diesem Urteil ließ der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof nicht zu. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist unter dem Az. I B 190/11 anhängig.</p>
<p>Quelle: FG Münster</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/doppelte-haushaltsfuhrung-bei-nichtehelicher-lebensgemeinschaft/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 08:06:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft Mit Urteil vom 20. Dezember 2011 (Az. 1 K 4150/08 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/doppelte-haushaltsfuhrung-bei-nichtehelicher-lebensgemeinschaft/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Doppelte Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft</p>
<p>Mit Urteil vom 20. Dezember 2011 (Az. 1 K 4150/08 E) hat der 1. Senat des Finanzgerichts Münster zur Frage der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Stellung genommen.</p>
<p>Die Kläger heirateten im Dezember des Streitjahres. Die Klägerin hatte an ihrem Beschäftigungsort während des gesamten Streitjahres eine Wohnung und hielt sich an den Wochenenden und im Urlaub in der Wohnung des Klägers an einem etwa 90 km entfernt liegenden Ort auf. Das Finanzamt erkannte die geltend gemachten Aufwendungen für die Wohnung am Beschäftigungsort und für Familienheimfahrten für den Zeitraum vor der Eheschließung nicht an, da die Klägerin sich nicht finanziell an den Aufwendungen für die Wohnung des Klägers beteiligt habe.</p>
<p>Das Gericht gab der Klage statt und ließ die Revision zum Bundesfinanzhof zu. Der Lebensmittelpunkt der Klägerin habe am Ort der Wohnung des Klägers gelegen, da sie dort einen eigenen Hausstand unterhalten habe. Eine finanzielle Beteiligung an den Kosten des Haushalts und eine Meldung als Erstwohnsitz seien dafür nicht zwingend erforderlich. Die Gesamtumstände &#8211; insbesondere die spätere Eheschließung &#8211; sprächen für eine Verlagerung des Lebensmittelpunkts.</p>
<p>Quelle: FG Münster</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 08:04:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=53694</guid>
		<description><![CDATA[Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/flugbegleiterin-kann-kosten-fur-eine-nachfolgende-berufsausbildung-in-voller-hohe-als-werbungskosten-von-der-steuer-absetzen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten von der Steuer absetzen</p>
<p>Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie außer der betriebsinternen Schulung bei einer Fluggesellschaft keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernt hat. Dies entschied der 7. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 12.12.2012 (Az. 7 K 3147/08).</p>
<p>Die Klägerin absolvierte im Anschluss an ihre Tätigkeit als Flugbegleiterin eine Pilotenausbildung. Die hierfür entstandenen Kosten in fünfstelliger Höhe machte sie als vorweggenommene Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend. Das Finanzamt berücksichtigte nur einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro als Sonderausgaben, weil es sich bei der Ausbildung zur Flugbegleiterin weder um eine Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz noch um einen ansonsten anerkannten Lehr- oder Anlernberuf handele. Die Pilotenausbildung stelle daher eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne des § 12 Nr. 5 Einkommensteuergesetz dar, so dass deren Kosten nur eingeschränkt als Sonderausgaben berücksichtigt werden könnten. Der 7. Senat teilte diese Auffassung nicht und gab der Klage statt. Er ist der Ansicht, dass eine erstmalige Berufsausbildung im Sinne dieser Vorschrift keine Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlich geordneten Ausbildungsgangs erfordere. Ausreichend sei vielmehr, dass eine Ausbildung berufsbezogen sei und eine Grundvoraussetzung für die geplante Berufsausübung darstelle. Diese Voraussetzungen seien bei der Schulung zur Flugbegleiterin gegeben. Somit handele es sich bei der Pilotenausbildung um eine zweite Ausbildung, für die keine Abzugsbeschränkung gelte.</p>
<p>Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen. Dieser hat in einem am 21.12.2011 veröffentlichten Urteil eine vergleichbare Entscheidung getroffen. Dort hatte ein Rettungssanitäter ebenfalls die Kosten für eine Pilotenausbildung steuerlich geltend gemacht (Az. VI R 52/10).</p>
<p>Quelle: FG Köln</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kranken- und Pflegeversicherung auch für Kinder als Sonderausgabe absetzbar</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/kranken-und-pflegeversicherung-auch-fur-kinder-als-sonderausgabe-absetzbar/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 Jan 2012 08:03:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Kranken- und Pflegeversicherung auch für Kinder als Sonderausgabe absetzbar Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes, das &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/kranken-und-pflegeversicherung-auch-fur-kinder-als-sonderausgabe-absetzbar/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kranken- und Pflegeversicherung auch für Kinder als Sonderausgabe absetzbar</p>
<p>Mit der Einführung des Bürgerentlastungsgesetzes, das sich bereits seit 2010 auswirkt, können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die einer Grund- bzw. Basisabsicherung dienen, steuerlich besser berücksichtigt werden. Was manche jedoch übersehen: Auch die Basisbeiträge der Kinder können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt in allen Fällen, in denen die Eltern einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben und unterhaltspflichtig sind.</p>
<p>Vor allem Eltern, deren Kinder sich in der Ausbildung befinden und meist selbst Versicherungsnehmer sind, profitieren hiervon. Wenn die Eltern die Kinder finanziell unterstützen, werden die Versicherungsbeiträge wie Kosten der Eltern behandelt.</p>
<p>Für den Sonderausgabenabzug bei den Eltern genügt es, wenn diese ihrer Unterhaltsverpflichtung nachkommen; dabei kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes tatsächlich von den Eltern gezahlt oder erstattet werden. Die Gewährung von Sachunterhalt (wie Unterhalt und Verpflegung) ist ausreichend.</p>
<p>Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung dürfen aber nur einmal berücksichtigt werden, entweder bei den Eltern, den Kindern oder auf beide &#8211; nach nachvollziehbaren Kriterien &#8211; verteilt.</p>
<p>Quelle: OFD Koblenz</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>BGH entscheidet über Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/bgh-entscheidet-uber-rabattmodell-fur-den-arzneimittelbezug-aus-dem-ausland/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:47:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[BGH entscheidet über Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland Der unter anderem für das &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/bgh-entscheidet-uber-rabattmodell-fur-den-arzneimittelbezug-aus-dem-ausland/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BGH entscheidet über Rabattmodell für den Arzneimittelbezug aus dem Ausland</p>
<p>Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hat ein von einer Freilassinger Apothekerin betriebenes Rabattmodell für Arzneimittel teilweise für unbedenklich angesehen und die Abweisung der gegen diese Apothekerin gerichteten Klage in diesem Punkt bestätigt.</p>
<p>Die Beklagte betreibt eine Apotheke in Freilassing. Sie bietet ihren Kunden an, Medikamente bei einer Apotheke in Budapest zu bestellen und zusammen mit einer Rechnung dieser Apotheke bei ihr in Freilassing abzuholen. Den Kunden verspricht sie dabei einen Rabatt in Höhe von 22% bei nichtverschreibungspflichtigen und von 10% bei verschreibungspflichtigen Medikamenten. Im Falle einer Bestellung lässt die Beklagte die Medikamente zunächst durch einen Großhändler aus Deutschland an die Apotheke in Budapest liefern, von wo aus sie wieder zurückgeliefert werden. Auf Wunsch werden die Kunden, die Medikamente auf diesem Wege beziehen, in der Apotheke der Beklagten pharmazeutisch beraten. Die Klägerinnen, die ebenfalls in Freilassing Apotheken betreiben, sehen in dem Verhalten der Beklagten &#8211; soweit verschreibungspflichtige Arzneimittel abgegeben werden &#8211; einen Verstoß gegen die arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften. Soweit die Beklagte sonstige Arzneimittel auf diese Weise abgibt, beanstanden die Klägerinnen in erster Linie den Verstoß gegen andere arzneimittelrechtliche Bestimmungen. Mit ihrer beim Landgericht Traunstein erhobenen Klage haben sie die Beklagte auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen.</p>
<p>Das Landgericht Traunstein hat der Klage stattgegeben. Das Oberlandesgericht München hat dieses Urteil nur insoweit bestätigt, als die Beklagte Rabatte auf preisgebundene verschreibungspflichtige Arzneimittel angeboten hat. Im Übrigen hat das Oberlandesgericht die Klage abgewiesen.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung nunmehr bestätigt. Insbesondere hat er in Übereinstimmung mit dem OLG einen Verstoß der Beklagten gegen das arzneimittelrechtliche Verbringungsverbot des § 73 Arzneimittelgesetz* verneint. Danach dürfen zulassungspflichtige Arzneimittel nur unter bestimmten Voraussetzungen nach Deutschland eingeführt werden. Insbesondere ist der Versand von Arzneimitteln auch aus dem EU-Ausland an deutsche Endverbraucher nur unter engen Voraussetzungen gestattet, die die hier eingeschaltete Budapester Apotheke nicht erfüllt. Der Bundesgerichtshof hat jedoch einen Versand unmittelbar an Endverbraucher im Streitfall verneint. Auch wenn das von der Beklagten praktizierte Modell so ausgestaltet ist, dass sie den Verkauf der bestellten Arzneimittel durch die Budapester Apotheke lediglich vermittelt und der Kaufvertrag deswegen zwischen dem deutschen Kunden und der Budapester Apotheke zustande kommt, ist die Beklagte arzneimittelrechtlich als Empfängerin anzusehen, die ihrerseits die Medikamente sodann an die Kunden abgibt. Für die arzneimittelrechtliche Beurteilung ist dabei maßgebend, dass in die Abgabe an den Endverbraucher eine inländische Apotheke eingeschaltet ist, die verpflichtet ist, die Qualität, Eignung und Unbedenklichkeit der auf diese Weise abzugebenden Arzneimittel zu prüfen und die Verbraucher bei Bedarf zu beraten. Deswegen ist arzneimittelrechtlich die inländische Apotheke der Beklagten Empfängerin der von der Budapester Apotheke versandten Arzneimittel. Daher hat der Bundesgerichtshof einen Verstoß gegen das Verbringungsverbot des § 73 AMG verneint.</p>
<p>Im Übrigen ist der Beklagten die Gewährung eines Rabatts im Falle verschreibungspflichtiger Arzneimittel von den Vorinstanzen gerade deswegen verboten worden, weil sie die Arzneimittel als inländische Apothekerin abgibt. Denn die insoweit anwendbaren arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften, die einen solchen Rabatt untersagen, gelten nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts nur im Falle der Abgabe durch inländische Apotheken.</p>
<p id="seitenquelle">Quelle: BGH</p>
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		<title>DBA mit Taiwan unterzeichnet</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/dba-mit-taiwan-unterzeichnet/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:46:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[DBA mit Taiwan unterzeichnet Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/dba-mit-taiwan-unterzeichnet/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>DBA mit Taiwan unterzeichnet</p>
<p id="ueberschrift3">Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen im Verhältnis zu Taiwan</p>
<p>In Berlin wurde am 19. Dezember 2011 und in Taipeh am 28. Dezember 2011 das Abkommen zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet.</p>
<p>Da die Bundesrepublik Deutschland nie einen souveränen Staat auf Taiwan anerkannt hat, ist dieses Abkommen kein völkerrechtlicher Vertrag. Es wurde vielmehr, entsprechend der Praxis, die andere westliche Staaten im Verhältnis zu Taiwan gefunden haben, ein Abkommen von dem Leiter des Deutschen Instituts in Taipeh und dem Leiter der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen. Die Unterzeichnung des Abkommens markiert den formellen Abschluss der in 2002 aufgenommenen Verhandlungen. Durch das neue Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sollen zur Förderung und Vertiefung der deutsch-taiwanischen Wirtschaftsbeziehungen steuerliche Hindernisse abgebaut werden.</p>
<p>Strukturell und inhaltlich orientiert sich das neue Abkommen am OECD-Musterabkommen. Dies betrifft auch den Informationsaustausch, der die Zusammenarbeit der Finanzbehörden beider Staaten hinsichtlich Steuern jeder Art begründet. Das unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem In-Kraft-Treten noch der innerstaatlichen Umsetzung durch die gesetzgebenden Körperschaften und der anschließenden gegenseitigen Mitteilung durch die Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland und das Deutsche Institut in Taipeh, dass das Abkommen im jeweiligen Gebiet angenommen wurde. Hiernach tritt das Abkommen an dem Tag in Kraft, an dem die letzte Mitteilung erfolgt.</p>
<p>Das Abkommen steht in einer deutschen und englischen Fassung zur Verfügung. Eine chinesische Fassung wird demnächst hinzugefügt.</p>
<p>Das Abkommen als PDF zum Downoad finden Sie <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/DBA-Deutschland-Taiwan.pdf" target="_blank">hier</a>.</p>
<p>Quelle: BMF</p>
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		<title>Kernbrennstoffsteuer verfassungsgemäß und europarechtskonform</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/kernbrennstoffsteuer-verfassungsgemas-und-europarechtskonform/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:18:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Kernbrennstoffsteuer verfassungsgemäß und europarechtskonform Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 11. Januar 2012 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/kernbrennstoffsteuer-verfassungsgemas-und-europarechtskonform/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Kernbrennstoffsteuer verfassungsgemäß und europarechtskonform</h3>
<p>Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 11. Januar 2012 (11 V 2661/11 und 11 V 4024/11) in Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) bestehen.</p>
<p>Zu den gerichtlichen Eilverfahren war es gekommen, nachdem die Betreiberin eines Kernkraftwerks durch Befüllung eines Kernreaktors mit Brennelementen sich selbsttragende Kettenreaktionen ausgelöst und dadurch jeweils den Tatbestand des § 5 Abs. 1 des zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen KernbrStG verwirklicht hat. Die Betreiberin hat daran anschließend zwar &#8211; wie es das Gesetz vorsieht &#8211; die Steuer berechnet, angemeldet und auch bezahlt, gegen die als Steuerfestsetzungen wirkenden Anmeldungen jedoch Einsprüche eingelegt. Das für die Festsetzung und Erhebung der Kernbrennstoffsteuer zuständige Hauptzollamt hat daneben gestellte Anträge auf Aufhebung der Vollziehung abgelehnt. Der 11. Senat des Gerichts hat diesen behördlichen Entscheidungen nunmehr beigepflichtet.</p>
<p>Zur Begründung haben die bei den Außensenaten in Freiburg tätigen Richter des Gerichts abweichend von ihren Kollegen bei den Finanzgerichten in Hamburg und München unter Berufung auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Auffassung vertreten, dass es für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Einführung einer Kernbrennstoffsteuer in Form einer Verbrauchsteuer nicht darauf ankommt, ob die Steuer auf die Stromkunden abwälzbar ist oder nicht. Auch vermochte das Gericht keinen Verstoß des Gesetzes gegen grundrechtliche Gewährleistungen zu erkennen. Der Gesetzgeber sei weder aufgrund des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) daran gehindert gewesen, den durch Spaltung näher definierter Kernbrennstoffe in Gang gesetzten Verbrauch dieser Stoffe zum Gegenstand einer Steuer zu machen, noch liege eine Verletzung des in Art. 14 GG gewährleisteten Eigentumsrechts der Betreiber von Kernkraftwerken vor, sofern es diesen weiterhin möglich sei, ihre kerntechnischen Anlagen rentierlich zu betreiben.</p>
<p>Bei der im Verfahren auf Aufhebung der Vollziehung einer Steuerfestsetzung ausreichenden, aber auch gebotenen summarischen Prüfung verstoße die Anwendung des KernbrStG &#8211; so der Senat weiter &#8211; auch nicht gegen primäres oder sekundäres Europarecht. Insbesondere sei der in diesem Zusammenhang erhobene Einwand, das Gesetz verstoße gegen das Verbot der Erhebung nicht harmonisierter Verbrauchsteuern auf elektrischen Strom, nicht stichhaltig. Auch habe der Gesetzgeber mit dem KernbrStG keine der Verpflichtungen verletzt, die die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) eingegangen ist.</p>
<p>Es ist damit zu rechnen, dass das mit seinem Antrag gescheiterte Unternehmen mit der vom Gericht zugelassenen Beschwerde den Bundesfinanzhof anrufen wird, wo bereits Beschwerden gegen die anderslautenden Entscheidungen der Finanzgerichte Hamburg und München anhängig sind. Eine endgültige Klärung der Rechtslage wird allerdings im Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz nicht zu erreichen sein. Diese wird erst aufgrund bereits anhängiger &#8211; soweit bekannt aber noch nicht entschiedener &#8211; Klageverfahren herbeigeführt werden können. Erst in solchen Verfahren können die aufgeworfenen Fragen &#8211; möglicherweise unter Anrufung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union &#8211; abschließend beurteilt werden.</p>
<p id="seitenquelle">Quelle: FG Baden-Württemberg</p>
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		<title>Geldwäschegesetz in Kraft getreten</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/geldwaschegesetz-in-kraft-getreten/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 08:15:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>
		<category><![CDATA[Themen]]></category>

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		<description><![CDATA[Geldwäschegesetz in Kraft getreten Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention ist am 29.12.2011 in Kraft &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/geldwaschegesetz-in-kraft-getreten/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Geldwäschegesetz in Kraft getreten</h3>
<p>Das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention ist am 29.12.2011 in Kraft getreten (BGBl. I S. 2959). Mit dem vorliegenden Gesetz werden insbesondere die freien Berufe zur Einhaltung spezifizierter Sorgfaltspflichten und die Kammern bzw. zuständigen Behörden zur verstärkten Aufsichtstätigkeit verpflichtet. So muss z. B. bei einer neuen Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festgestellt und überprüft sowie während der Geschäftsbeziehung kontinuierlich überwacht werden. Der Begriff &#8220;Verdachtsanzeige&#8221; wird ersetzt durch &#8220;Verdachtsmeldung&#8221;, um die Assoziation zu dem Begriff &#8220;Strafanzeige&#8221; zu unterbinden, die in der Vergangenheit dazu führte, das Verdachtsfälle nicht gemeldet wurden. Nunmehr sollen alle Transaktionen und Geschäftsbeziehungen, die aus Sicht der Steuerberater mit Geldwäsche zusammenhängen könnten, gemeldet werden, ohne eine vorherige rechtliche Prüfung durchzuführen.</p>
<p>Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Geldwäschebekämpfung werden maßgeblich durch internationale Standards bestimmt. Neben den europäischen Richtlinien sind dies die Empfehlungen der FinanciaI Action Task Force on Money Laundering (FATF). Der FATF-Bericht vom 19. Februar 2010 stellte in Deutschland zahlreiche Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fest. Zudem wurde im Januar 2011 Deutschland von der Europäischen Kommission aufgefordert, die Richtlinie 2005/60/EG (Dritte EG-Geldwäscherichtlinie) in vollem Umfang umzusetzen. Somit entstand ein Katalog verschiedener Maßnahmen, der von der Bundesregierung umgesetzt werden musste. Zunächst folgte das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie (BGBl. I S. 288), dann das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (BGBl. I S. 676). Das vorliegende Gesetz ergänzt die Anforderungen.</p>
<p>Quelle: DStV, Pressemitteilung vom 12.01.2012</p>
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		</item>
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		<title>Schoel &amp; Kelpe Steuerberatungsgesellschaft sucht Steuerfachangestellte/n</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/schoel-kelpe-steuerberatungsgesellschaft-sucht-steuerfachangestellten/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 10:21:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARchiv]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir suchen eine/n Steuerfachangestellte/n für unser Büro in Schwarzenbek. Schoel &#38; Kelpe Steuerberatungsgesellschaft ist Teil &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/schoel-kelpe-steuerberatungsgesellschaft-sucht-steuerfachangestellten/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir suchen eine/n Steuerfachangestellte/n für unser Büro in Schwarzenbek. Schoel &amp; Kelpe Steuerberatungsgesellschaft ist Teil der international tätigen DanRevision Gruppe mit Büros in Hamburg,  Flensburg, Husum, Schleswig, Kiel, Frankfurt und Neumünster &#8230;&#8230;&#8230;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/Anzeige_DanRev-Schwarzenbek_Steuerfach_01-121.pdf">Bitte hier klicken für die vollständige Stellenanzeige</a></p>
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		<title>Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/steuererklarungsfristen-fur-das-kalenderjahr-2011/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Jan 2012 06:33:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit gleich lautendem Ländererlass vom 02.01.2012 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/steuererklarungsfristen-fur-das-kalenderjahr-2011/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mit gleich lautendem Ländererlass vom 02.01.2012 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011 bekannt gegeben.</strong></p>
<p>Die Steuererklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sowie zu gesonderten und einheitlichen Feststellungen für das Kalenderjahr 2011 sind grundsätzlich bis zum 31.05.2012 bei den Finanzämtern abzugeben. Bei Land- und Forstwirten verlängert sich die Abgabefrist bis zum Ablauf des fünften Monats nach Ende des Wirtschaftsjahres 2011/2012. Damit endet für Landwirte mit einem Wirtschaftsjahr vom 01.07.2011 &#8211; 30.06.2012 die Erklärungsfrist für das Kalenderjahr 2011 am 30.11.2012 .</p>
<p>Bei Anfertigung der Steuererklärungen durch Angehörige der steuerberatenden Berufe verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.12.2012 . Bei Land- und Forstwirten gilt in diesem Fall eine Frist bis zum 31.05.2013 .</p>
<p>Bei begründeten Einzelanträgen können die Abgabefristen bis zum 28.02.2013 bzw. bei Land- und Forstwirten bis zum 31.07.2013 verlängert werden.</p>
<p>Hinweis:<br />
Bei der Einkommensteuer muss eine Steuererklärung innerhalb der genannten Fristen nur dann abgegeben werden, wenn eine Pflichtveranlagung nach § 46 Einkommensteuergesetz vorliegt. Sind bei Arbeitnehmern mit Lohnsteuerabzug die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht erfüllt, so wird eine Veranlagung nur auf Antrag des Steuerpflichtigen durchgeführt. In diesen Fällen gelten die o.g. Abgabefristen nicht, vielmehr bestimmt sich der Zeitraum für die Abgabe der Steuererklärung hier nach der normalen Festsetzungsverjährung von grundsätzlich vier Jahren.</p>
<p>Den gleich lautenden Erlass können Sie für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums abrufen.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 13.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe &#8211; Neuregelung für die Wirtschaftsjahre 2012 ff.</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/abgrenzung-der-land-und-forstwirtschaft-vom-gewerbe-neuregelung-fur-die-wirtschaftsjahre-2012-ff/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 08:23:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Land- und Forstwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe &#8211; Neuregelung für die Wirtschaftsjahre 2012 ff. Nach &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/abgrenzung-der-land-und-forstwirtschaft-vom-gewerbe-neuregelung-fur-die-wirtschaftsjahre-2012-ff/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe &#8211; Neuregelung für die Wirtschaftsjahre 2012 ff.</p>
<p>Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, mit Blick auf die zu regelnden Umsatzgrenzen und die dazu erforderlichen Aufzeichnungen sowie im Vorgriff auf eine Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien das Folgende:</p>
<p><strong>1. Abgrenzungsfragen</strong></p>
<p>Die Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbe erfolgt nach Tz. II. der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15. Dezember 2011 &#8211; (BStBl I S. 1213, 1217).</p>
<p><strong>2. Strukturwandel</strong></p>
<p><strong>2.1 allmählicher Strukturwandel</strong><br />
Für den allmählichen Strukturwandel von der Land- und Forstwirtschaft hin zum Gewerbe beginnt der Beobachtungszeitraum von drei Jahren mit dem Wirtschaftsjahr 2012. Gleiches gilt für den allmählichen Strukturwandel vom Gewerbe hin zur Land- und Forstwirtschaft.</p>
<p><strong>2.2 sofortiger Strukturwandel</strong><br />
Bei einem sofortigen Strukturwandel von der Land- und Forstwirtschaft hin zum Gewerbe beginnt der Gewerbebetrieb in dem Zeitpunkt, in dem die Tätigkeit dauerhaft umstrukturiert wird. Gleiches gilt für den sofortigen Strukturwandel vom Gewerbe hin zur Land- und Forstwirtschaft.</p>
<p><strong>3. Übergangsregelung</strong></p>
<p>Soweit sich aus diesem Schreiben für einen Steuerpflichtigen Verschlechterungen gegenüber der Richtlinienregelung in R 15.5 EStR 2008 ergeben, kann die Richtlinienregelung für diejenigen Wirtschaftsjahre weiter angewandt werden, die vor der Veröffentlichung einer geänderten Richtlinienfassung beginnen.</p>
<p><strong>4. Schlussbestimmungen</strong></p>
<p>Die BMF-Schreiben vom 18. Januar 2010 (BStBl I Seite 46) und vom 27. Mai 2011 (BStBl I Seite 561) werden mit Wirkung vom 31. Dezember 2011 aufgehoben.</p>
<p>Quelle: BMF</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>09.02.2012: Gunnar Tessin hält Vortrag bei Friedrich-Naumann-Stiftung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/gunnar-tessin-halt-vortrag-bei-friedrich-naumann-stiftung/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 08:22:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 9. Februar 2012 findet in Hannover eine Abendveranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung / Rudolf-von-Bennigsen-Stiftung  mit dem  Thema &#8221;Liberale &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/gunnar-tessin-halt-vortrag-bei-friedrich-naumann-stiftung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 9. Februar 2012 findet in Hannover eine Abendveranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung / Rudolf-von-Bennigsen-Stiftung  mit dem  Thema &#8221;Liberale Perspektiven zur Arbeitsvergütung im 21. Jahrhundert&#8221;  statt. Gunnar Tessin von der DanRevision Gruppe wurde als Referent eingeladen, um über &#8220;Alternativen zum Mindestlohn in Dänemark&#8221; zu sprechen. </p>
<p>Gunnar Tessin ist Statsautoriseret Revisor, sein Spezialgebiet ist die grenzüberschreitende Beratung zwischen Deutschland und Dänemark, und er berät deutsche Unternehmen über die dänische Steuergesetzgebung. Darüberhinaus unterrichtet er in Dänemark angehende Steuerberater in Prüfungsthemen, hierunger prüferische Durchsicht, Prüfung in Krisenzeiten und aktuelle Prüfungsthemen.</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/tessin-gunnar-ap1.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-6270" title="tessin-gunnar-ap" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/tessin-gunnar-ap1.jpg" alt="tessin-gunnar-ap" width="78" height="57" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Veranstaltungshinweis: Diese Veranstaltung steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen.  Weitere Informationen finden Sie in der <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/Einladung_Friedrich-von-Naumann-Stiftung.pdf">Einladung</a>.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 11.01.2012</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Steuerabzug bei ausländischen Künstlern europarechtskonform</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/steuerabzug-bei-auslandischen-kunstlern-europarechtskonform/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 08:20:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Steuerabzug bei ausländischen Künstlern europarechtskonform Nach einer Entscheidung des 11. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/steuerabzug-bei-auslandischen-kunstlern-europarechtskonform/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Steuerabzug bei ausländischen Künstlern europarechtskonform</p>
<p>Nach einer Entscheidung des 11. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf (Az. 11 K 1171/09 H) verstößt der Steuerabzug bei ausländischen Künstlern, die in einer Diskothek in Deutschland auftreten, nicht gegen EU-Recht. Die deutsche Finanzverwaltung muss sich nicht darauf verweisen lassen, ihre Steuerforderung im Wege der zwischenstaatlichen Amtshilfe nach der EG-Beitreibungsrichtlinie zu realisieren. Sie könne den Betreiber der Diskothek, der den Steuerabzug nicht vorgenommen hat, in Haftung nehmen.</p>
<p>Quelle: FG Düsseldorf</p>
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		<title>Teilwertabschreibung auf Aktien und Investmentanteile</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Jan 2012 07:07:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Finanzdienstleistungsunternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei börsennotierten Aktien &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/teilwertabschreibung-auf-aktien-und-investmentanteile/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen über die Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen bei börsennotierten Aktien entschieden (Urteile vom 21.09.2011 &#8211; I R 89/10 und I R 7/11).</strong></p>
<p>Bilanzierte Wirtschaftsgüter können nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auf ihren niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Hierdurch mindert sich der Gewinn. Von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung ist bei an der Börse gehandelten Aktien typischerweise bereits dann auszugehen, wenn der Kurs am Bilanzstichtag unter den Kurs im Zeitpunkt des Aktienerwerbs gesunken ist. Außerdem muss die Kursdifferenz eine Bagatellgrenze von 5 % überschreiten. Der BFH vertritt die Ansicht, dass es auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag grundsätzlich nicht ankommt (I R 89/10). Gleichermaßen hat das Gericht in der Sache I R 7/11 für die Teilwertabschreibung auf Investmentanteile entschieden, wenn das Vermögen des Investmentfonds überwiegend aus Aktien besteht, die an Börsen gehandelt werden (sog. Aktienfonds).</p>
<p>Die Richter gehen davon aus, dass eine einzelfallbezogene Prüfung der voraussichtlichen Dauer von Kursdifferenzen sowohl die Finanzbehörden als auch die Steuerpflichtigen überfordern würde. Im Interesse eines möglichst einfachen und gleichheitsgerechten Gesetzesvollzugs sei deshalb von dem grundsätzlich maßgeblichen Börsenkurs zum Bilanzstichtag nur ausnahmsweise abzurücken. Dieses sei z.B. gegeben, wenn bei einem sog. Insiderhandel oder aufgrund äußerst geringer Handelsumsätze konkrete und objektiv nachprüfbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Börsenkurs zu dem Stichtag nicht den tatsächlichen Anteilswert widerspiegelt.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundefinanzhofes vom 28.12.2011</p>
<p>(BFH, 21.09.2011 &#8211; I R 89/10 und I R 7/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 11.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Neuer Umwandlungssteuer-Erlass veröffentlicht</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/neuer-umwandlungssteuer-erlass-veroffentlicht/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 06:17:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 02.01.2012 mit Schreiben vom 11.11.2011 &#8211; IV C 2 &#8211; &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/neuer-umwandlungssteuer-erlass-veroffentlicht/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 02.01.2012 mit Schreiben vom 11.11.2011 &#8211; IV C 2 &#8211; S 1978-b/08/10001 &#8211; (2011/0903665) &#8211; den neuen Umwandlungssteuer-Erlass veröffentlicht.</strong></p>
<p>Mit dem Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SE) und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (kurz: SEStEG, vom 07.12.2006) wurde das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) umfangreich geändert. Es hat eine &#8220;Europäisierung&#8221; des deutschen Umwandlungssteuerrechts stattgefunden, indem Verschmelzungen über die Grenzen hinaus ermöglicht wurden. Auch der Teilbereich der Einbringungen wurde grundlegend neu geregelt.</p>
<p>Anzuwenden sind die Änderungen durch das SEStEG erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das öffentliche Register nach dem 12.12.2006 (Tag der Verkündung des SEStEG) erfolgt ist bzw. das wirtschaftliche Eigentum nach dem 12.12.2006 überging. Die gesetzlichen Änderungen lassen teilweise verschiedene Interpretationen zu, weshalb das BMF von Beginn an ein Anwendungsschreiben dazu angekündigt hatte. Dieses Anwendungsschreiben ist nunmehr vom BMF veröffentlicht worden, nachdem mehrere Jahre daran gearbeitet wurde. Bundesministerien, Wirtschaftsverbände, kommunalen Spitzenverbände und Fachkreise haben im Laufe dieser Zeit schriftliche Stellungnahmen dazu abgegeben.</p>
<p>Den neuen Umwandlungssteuer-Erlass können Sie für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/koerperschaftsteuer__umwandlungsteuerrecht/016__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a> abrufen.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 10.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Steuerbescheide erst ab Mitte März möglich</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/steuerbescheide-erst-ab-mitte-marz-moglich/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 06:12:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz weist daraufhin, dass die Finanzämter die ersten Steuerbescheide in diesem Jahr &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/steuerbescheide-erst-ab-mitte-marz-moglich/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz weist daraufhin, dass die Finanzämter die ersten Steuerbescheide in diesem Jahr erst frühestens im März versenden können.</strong></p>
<p>Grund hierfür seien gesetzliche Änderungen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, an die Finanzverwaltung zu liefern. Daher können nach Informationen der OFD die Finanzämter in den meisten Fällen erst ab März die Einkommensteuererklärungen endgültig bearbeiten, sodass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März beim Steuerpflichtigen vorliegen werde.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung der OFD Koblenz vom 04.01.2012</p>
<p>DanRevision Gruppe, 09.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>DanRevision Gruppe setzt auf Naturstrom</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/danrevision-gruppe-setzt-auf-naturstrom-2/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 10:44:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Nicht reden, machen! Nach diesem Motto hat die DanRevision Gruppe auf dem Dach der DanRevision &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/danrevision-gruppe-setzt-auf-naturstrom-2/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht reden, machen! Nach diesem Motto hat die DanRevision Gruppe auf dem Dach der DanRevision Flensburg –Handewitt eine Photovoltaikanlage installiert und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Energiewende.</p>
<p>„Wir betreuen viele Mandanten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien“ berichtet Christian Kuth, Partner der DanRevision Gruppe, „da ist es nur konsequent im Rahmen unserer Möglichkeiten selber aktiv zu werden und unseren eigenen Strom zu produzieren.“</p>
<p>Die Anlage auf dem Dach der DanRevision Gruppe produziert sauberen Strom aus Sonnenenergie. Die sehr guten Wetterbedingungen im Norden Deutschlands lassen die Anlage überaus effektiv arbeiten und so können mit ca. 23.000 kWh / Jahr ungefähr 50 % des Strombedarfs des Standortes Flensburg-Handewitt aus selbstproduziertem Strom gedeckt werden. Das ergibt eine Einsparung bei CO2 von ca. 13,5 to / Jahr. Um das zu kompensieren, müsste man 1.230 Fichten pflanzen.</p>
<p>Wieder einmal zeigt die DanRevision Gruppe konsequentes Handeln. „Wir reden nicht nur über die Nutzung von Naturstrom, wir produzieren auch welchen und wissen so auch, wovon wir reden.“, kommentiert Ralph Böttcher, einer der Partner der DanRevision Gruppe stolz.</p>
<p>Finden Sie die Pressemitteilung  <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2012/01/PM-DR-120105-Naturstrom2.pdf">hier</a> als PDF zum Download.</p>
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		<title>DanRevision Gruppe setzt auf Naturstrom</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 10:39:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[DanRevision Gruppe setzt auf Naturstrom Nicht reden, machen! Nach diesem Motto hat die DanRevision Gruppe &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/danrevision-gruppe-setzt-auf-naturstrom/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>DanRevision Gruppe setzt auf Naturstrom</p>
<p>Nicht reden, machen! Nach diesem Motto hat die DanRevision Gruppe auf dem Dach der Unternehmenszentrale in Flensburg –Handewitt eine Photovoltaikanlage installiert und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Energiewende.</p>
<p>„Wir betreuen viele Mandanten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien“ berichtet Christian Kuth, Partner der DanRevision Gruppe, „da ist es nur konsequent im Rahmen unserer Möglichkeiten selber aktiv zu werden und unseren eigenen Strom zu produzieren.“</p>
<p>Die Anlage auf dem Dach der DanRevision Gruppe produziert sauberen Strom aus Sonnenenergie. Die sehr guten Wetterbedingungen im Norden Deutschlands lassen die Anlage überaus effektiv arbeiten und so können mit ca. 23.000 kWh / Jahr ungefähr 50 % des Strombedarfs des Standortes Flensburg-Handewitt aus selbstproduziertem Strom gedeckt werden. Das ergibt eine Einsparung bei CO2 von ca. 13,5 to / Jahr. Um das zu kompensieren, müsste man 1.230 Fichten pflanzen.</p>
<p>Wieder einmal zeigt die DanRevision Gruppe konsequentes Handeln. „Wir reden nicht nur über die Nutzung von Naturstrom, wir produzieren auch welchen und wissen so auch, wovon wir reden.“, kommentiert Ralph Böttcher, einer der Partner der DanRevision Gruppe stolz.</p>
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		<title>Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/berucksichtigung-von-zivilprozesskosten-als-ausergewohnliche-belastungen-2/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 06:13:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 20.12.2011 (Az.: IV C 4 &#8211; S 2284/07/0031 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/berucksichtigung-von-zivilprozesskosten-als-ausergewohnliche-belastungen-2/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 20.12.2011 (Az.: IV C 4 &#8211; S 2284/07/0031 :002) zur Berücksichtigung von Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen Stellung genommen.</strong></p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte mit Urteil vom 12.05.2011 &#8211; VI R 42/10 &#8211; entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind, wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.</p>
<p>Das BMF legt hierzu mit seinem Schreiben fest, dass die Finanzverwaltung dieses Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anwenden wird. In diesem Zusammenhang verweist das Ministerium auf eine mögliche gesetzliche Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Zivilprozesskosten, die auch rückwirkend für die derzeitige Rechtslage gelten solle. Daher könnten <strong>Prozesskosten</strong> grundsätzlich auch für eine Übergangszeit <strong>nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt</strong> werden. Außergewöhnliche Belastungen liegen nach Ansicht der Finanzverwaltung ausnahmsweise nur dann vor, wenn der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.</p>
<p>Zu der Nichtanwendung der neuen BFH-Rechtsprechung führt das BMF auch aus, dass der Finanzverwaltung keine Instrumente für eine eindeutige, zuverlässige und rechtssichere Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses bzw. der Motive der Verfahrensbeteiligten, die nach der neuen Rechtsprechung erforderlich sind, zur Verfügung stünden. Betroffen von dieser neuen Rechtsprechung sei eine erhebliche Anzahl von Fällen.</p>
<p>Das BMF-Schreiben können Sie für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/232__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a> abrufen.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 06.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bemessung des Veräußerungsgewinns aus der Einbringung einer freiberuflichen Einzelpraxis in eine Personengesellschaft nach deren Bilanzansätzen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/bemessung-des-verauserungsgewinns-aus-der-einbringung-einer-freiberuflichen-einzelpraxis-in-eine-personengesellschaft-nach-deren-bilanzansatzen/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 09:14:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Bemessung des Veräußerungsgewinns aus der Einbringung einer freiberuflichen Einzelpraxis in eine Personengesellschaft nach deren Bilanzansätzen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/bemessung-des-verauserungsgewinns-aus-der-einbringung-einer-freiberuflichen-einzelpraxis-in-eine-personengesellschaft-nach-deren-bilanzansatzen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bemessung des Veräußerungsgewinns aus der Einbringung einer freiberuflichen Einzelpraxis in eine Personengesellschaft nach deren Bilanzansätzen</p>
<p>Wird die Einzelpraxis eines Arztes in eine GbR eingebracht und werden deren Wirtschaftsgüter erst in einem späteren Veranlagungszeitraum als dem der Einbringung in der  Eröffnungsbilanz der GbR erfasst, stellt die Erstellung und Einreichung der Eröffnungsbilanz ein Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO für die Bemessung des Einbringungsgewinns dar.</p>
<p>Der Wert, mit dem das eingebrachte Betriebsvermögen in der Bilanz der GbR einschließlich der Ergänzungsbilanzen angesetzt wird, gilt gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwStG &#8211;zwingend&#8211; als Veräußerungspreis des Einbringenden. Das Wahlrecht i.S. des § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwStG wird ausschließlich durch die aufnehmende Personengesellschaft ausgeübt.</p>
<p>Ein Veto- oder Mitspracherecht des Einbringenden besteht nicht (Anschluss an BFH-Urteil vom 25. April 2006 VIII R 52/04, BFHE 214, 40, BStBl II 2006, 847, m.w.N.). Eventuelle Abweichungen von einer vorherigen einvernehmlichen Festlegung der Bilanzansätze zwischen dem Einbringenden und der aufnehmenden Gesellschaft sind damit steuerrechtlich ohne Bedeutung (Anschluss an BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 III R 39/91, BFHE 173, 338, BStBl II 1994, 458).</p>
<p>Quelle: BFH, Urteil vom 12. Oktober 2011 VIII R 12/08</p>
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		<title>Abgabepflicht für Anlage EÜR</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/abgabepflicht-fur-anlage-eur/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 08:00:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind verpflichtet, der Einkommensteuererklärung (seit 2005) eine Gewinnermittlung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/abgabepflicht-fur-anlage-eur/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Betriebsinhaber, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln, sind verpflichtet, der Einkommensteuererklärung (seit 2005) eine Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (&#8220;Anlage EÜR&#8221;) beizufügen (BFH, Urteil vom 16.11.2011 &#8211; X R 18/09).</strong></p>
<p>Der Kläger, ein Schmied, hatte seiner Steuererklärung die von einem großen deutschen Buchführungsunternehmen erstellte Gewinnermittlung beigefügt und argumentiert, zu mehr sei er nicht verpflichtet. Die Pflicht zur Abgabe der &#8220;Anlage EÜR&#8221; (Anlage zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung) sei nicht im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt, sondern nur in § 60 Abs. 4 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung &#8211; EStDV. Das Finanzgericht hatte der Klage stattgegeben. Es sei nicht ausreichend, dass nur der Verordnungsgeber, nicht aber der Parlamentsgesetzgeber tätig geworden war. Die Pflicht zur Abgabe der &#8220;Anlage EÜR&#8221; sei daher nicht wirksam begründet worden.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) allerdings war anderer Ansicht und gab der Finanzverwaltung Recht.</p>
<p>Der Vordruck &#8220;Anlage EÜR&#8221; sieht eine standardisierte Aufschlüsselung der Betriebseinnahmen und -ausgaben vor, die für die Finanzverwaltung zu besseren Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten führen soll. Nach Ansicht der Richter konnte die Pflicht zur Abgabe dieser Anlage wirksam durch eine Rechtsverordnung begründet werden. Insbesondere bestehe dafür in § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Nach dieser Vorschrift können Rechtsverordnungen über die Unterlagen, die den Einkommensteuererklärungen beizufügen sind, erlassen werden, soweit dies zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung oder zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens erforderlich ist. Beide Zwecke seien hier erfüllt. Die Standardisierung führe zu besseren Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten der Finanzverwaltung und trage damit zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei. Auch bewirke die Standardisierung zumindest im Bereich der Finanzverwaltung eine Vereinfachung des Verfahrens. Die Entscheidung zur Einführung der &#8220;Anlage EÜR&#8221; sei nicht so wesentlich, dass sie ausschließlich vom Parlamentsgesetzgeber hätte getroffen werden dürfen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 21.12.2011</p>
<p>(BFH, 16.11.2011 &#8211; X R 18/09)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 05.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/ruckstellungen-fur-verrechnungsverpflichtungen/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 06:29:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 28.11.2011 (IV C 6 &#8211; S 2137/09/10004) zur Bildung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/ruckstellungen-fur-verrechnungsverpflichtungen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 28.11.2011 (IV C 6 &#8211; S 2137/09/10004) zur Bildung von Rückstellungen für Verrechnungsverpflichtungen Stellung genommen.</strong></p>
<p>Bei Verrechnungsverpflichtungen handelt es sich um Verpflichtungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen (z. B. Miet- oder Nutzungsverträge), nach denen in der Vergangenheit zu viel vereinnahmte Entgelte nicht sofort zu erstatten sind, sondern mit den in Zukunft zu erhebenden Entgelten verrechnet werden.</p>
<p>Das BMF-Schreiben können Sie für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/059__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a> abrufen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision-Gruppe, 03.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 10:30:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR Leitsatz Die Übertragung eines Anteils an einer Grundstücks-GbR, der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/grunderwerbsteuerbarer-erwerb-eines-gesellschaftsanteils-an-grundstucks-gbr/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Grunderwerbsteuerbarer Erwerb eines Gesellschaftsanteils an Grundstücks-GbR</p>
<h3>Leitsatz</h3>
<p>Die Übertragung eines Anteils an einer Grundstücks-GbR, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der Gesellschaft gehörenden Wohnungseinheit verbunden sein soll, unterliegt der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO jedenfalls dann nicht, wenn die auf Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einer bestimmten Wohnungseinheit gerichteten Vereinbarungen mangels notarieller Beurkundung nichtig sind.</p>
<p>Quelle: BFH, Urteil II R 64/09 vom 23.11.2011</p>
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		<title>Bildung organschaftlicher Ausgleichsposten für nur verrechenbare Verluste der Organgesellschaft aus Beteiligung an einer KG</title>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 10:26:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Bildung organschaftlicher Ausgleichsposten für nur verrechenbare Verluste der Organgesellschaft aus Beteiligung an einer KG Der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/ldung-organschaftlicher-ausgleichsposten-fur-nur-verrechenbare-verluste-der-organgesellschaft-aus-beteiligung-an-einer-kg/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bildung organschaftlicher Ausgleichsposten für nur verrechenbare Verluste der Organgesellschaft aus Beteiligung an einer KG</p>
<p>Der 2. Senat hatte sich in einem Rechtsstreit mit der besonderen Materie der Bildung organschaftlicher Ausgleichsposten auseinander zu setzen und die bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Frage zu entscheiden, ob ein passiver organschaftlicher Ausgleichsposten zu bilden ist, wenn die Organgesellschaft nur verrechenbare Verluste aus einer Beteiligung an einer KG erzielt.</p>
<h3>Sachverhalt:</h3>
<p>Auf die klagende Kommanditgesellschaft als aufnehmende Gesellschaft wurde die X-GmbH als übertragende Gesellschaft rückwirkend zum 1. Januar 2004 verschmolzen. Ein zwischen der X-GmbH und ihrer Tochtergesellschaft, der A-GmbH, bestehendes körperschaftsteuerliches Organschaftsverhältnis wurde zum 31. Dezember 2003 aufgelöst und die Anteile an der A-GmbH im Jahr 2004 veräußert. Für die A-GmbH war mit Feststellungsbescheid zum 31. Dezember 2003 ein Körperschaftsteuerguthaben (§ 37 Abs. 2 S. 3 KStG) und mit einem weiteren Feststellungsbescheid für 2003 nicht ausgleichsfähige Verluste aus ihrer Beteiligung als Kommanditistin an der H-KG festgestellt worden. Im Hinblick auf diese Beteiligung kam das Finanzamt zu dem Ergebnis, bei der A-GmbH habe es eine so genannte Mehrabführung gegeben, denn handelsrechtlich sei ein höherer Gewinn als steuerrechtlich abgeführt worden. Nach der für das Steuerrecht maßgeblichen so genannten Spiegelbildtheorie sei in der Steuerbilanz der A-GmbH, abweichend von der handelsrechtlich zulässigen Bewertung, ihr &#8211; negatives &#8211; Kapitalkonto bei der H-KG zu erfassen. Die Mehrabführung sei über die Bildung eines organschaftlichen Ausgleichspostens bei der X-GmbH zu neutralisieren, der erst bei der Veräußerung der Beteiligung, nicht schon bei Beendigung des Ergebnisabführungsvertrages gewinnwirksam aufzulösen sei.</p>
<p>Die Klägerin meinte, es sei kein zu einer Minderung des Eigenkapitals der X-GmbH führender passiver Ausgleichsposten zu bilden, denn ihr steuerbilanzielles Eigenkapital sei durch die gemäß § 15a EStG nicht ausgleichsfähigen Verlustanteile der A-GmbH nicht reduziert worden.</p>
<p>Der 2. Senat gab ihr in seinem Gerichtsbescheid vom 1. September 2011 (2 K 188/09) Recht. Eine handelsrechtliche Mehrabführung der Organgesellschaft an die Organträgerin ist hinsichtlich der nur verrechenbaren Verluste nicht eingetreten, weil das steuerrechtlich der Organträgerin zuzurechnende Einkommen nicht von dem tatsächlich abgeführten Einkommen abgewichen ist. Soweit Verluste zu einem negativen Kapitalkonto führen, steuerrechtlich aber nur verrechenbar sind, müssen sie dem steuerrechtlichen Gewinn außerbilanziell wieder hinzugerechnet werden. Gewinnwirksamen Auswirkungen der Anwendung der Spiegelbildmethode sind auf diese Weise wieder zu neutralisieren. Da allein die Gewinnermittlung bei der Organgesellschaft betroffen ist, hat die Neutralisierung noch vor der Zurechnung des Ergebnisses zur Organträgerin zu erfolgen. Eine sich allein technisch in einem Zwischenschritt der Einkommensermittlung ergebende Abweichung von Handels- und Steuerbilanz stellt also keine Mehrabführung dar, die zu einem organschaftlichen Ausgleichsposten führen kann.</p>
<p>Der 2. Senat hat die Revision im Hinblick auf das Erfordernis der Rechtsfortbildung zugelassen (Az. des BFH: I R 65/11).</p>
<p>Quelle: FG Hamburg, Pressemitteilung vom 30.12.2011 zum Gerichtsbescheid 2 K 188/09 vom 01.09.2011</p>
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		<title>Anwendung der sog. 1%-Regelung bei privater KFZ-Nutzung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/anwendung-der-sog-1-regelung-bei-privater-kfz-nutzung/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 10:22:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Anwendung der sog. 1%-Regelung bei privater KFZ-Nutzung &#8211; Bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung eines ausschließlich privat genutzten &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/anwendung-der-sog-1-regelung-bei-privater-kfz-nutzung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anwendung der sog. 1%-Regelung bei privater KFZ-Nutzung &#8211; Bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung eines ausschließlich privat genutzten PKW kann ein Freiberufler die 1 %-Regelung nicht anwenden.</p>
<p>Ein Freiberufler, der aufgrund seiner geschäftlichen Verbindungen von einem Dritten einen PKW unentgeltlich zur Nutzung überlassen bekommt, muss Betriebseinnahmen in Höhe der Leasingraten ansetzen, wenn er den PKW ausschließlich privat nutzt.</p>
<p>Eine Bewertung der gewährten Nutzungsmöglichkeit nach der sog. 1 %-Regelung kommt insoweit nicht in Betracht. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden (Az. 10 K 939/08).</p>
<p>Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der auch nichtselbständig als Bankmitarbeiter tätig war und dem eine Firmengruppe über deren Steuerberater einen PKW unentgeltlich zur Nutzung überlassen hatte. Der Kläger hatte für die Firmengruppe Grundstücksobjekte vermittelt.</p>
<p>In der Übernahme der Leasingraten sah das Finanzamt eine Kostenerstattung, die es in Höhe der Leasingraten beim Kläger als Betriebseinnahme ansetzte. Der Kläger vertrat dagegen die Auffassung, dass die Betriebseinnahme lediglich auf der Grundlage der sog. 1 %-Regelung anzusetzen sei.</p>
<p>Das Hessische Finanzgericht folgte der Auffassung des Klägers nicht. Es stellte dabei heraus, dass auch Sachleistungen und Nutzungsvorteile, wie z. B. die Kraftfahrzeuggestellung, Betriebseinnahmen seien. Es könne letztlich dahinstehen, ob die PKW-Nutzungsüberlassung als Einnahme im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit des Klägers zu erfassen sei. Denn in jedem Falle stelle sie nach den konkreten Umständen eine Betriebseinnahme im Rahmen einer vermittelnden Tätigkeit des Klägers dar, die sich außerhalb der nichtselbständigen Tätigkeit als Bankmitarbeiter abgespielt habe. Da der Kläger den PKW ausschließlich zu privaten Zwecken und nicht im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit genutzt habe, komme die Anwendung der sog. 1 %-Regelung nicht in Betracht. Vielmehr seien die Leasingraten in voller Höhe als sog. geldwerter Vorteil Betriebseinnahmen.</p>
<p>Das Urteil vom 01.12.2011 ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Quelle: FG Hessen, Pressemitteilung vom 29.12.2011 zum Urteil 10 K 939/08 vom 01.12.2011</p>
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		<title>Gemischt genutzte Gebäude im Rahmen der Umsatzsteuer</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2012/01/gemischt-genutzte-gebaude-im-rahmen-der-umsatzsteuer/</link>
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		<pubDate>Mon, 02 Jan 2012 10:06:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARchiv]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Vorsteuer aus den Baukosten für ein gemischt genutztes Gebäude kann nur abgezogen werden, wenn &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2012/01/gemischt-genutzte-gebaude-im-rahmen-der-umsatzsteuer/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Vorsteuer aus den Baukosten für ein gemischt genutztes Gebäude kann nur abgezogen werden, wenn der Bauherr zeitnah entschieden und dokumentiert hat, in welchem Umfang das Gebäude unternehmerisch genutzt werden soll (BFH, Urteil vom 07.07.2011 &#8211; V R 21/10).</strong></p>
<p>Der unternehmerisch tätige Kläger errichtete von Sommer 2007 bis Januar 2008 ein Einfamilienhaus, das er zunächst alleine und danach mit seiner Familie bezog, außerdem nutzte er es teilweise für sein Unternehmen. In seinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das dritte und vierte Quartal 2007 und das erste Quartal 2008 machte er keine Vorsteuern aus den Baukosten geltend. Erst am 05.06.2008 reichte er bei dem Finanzamt (FA) berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldungen ein und machte darin den Vorsteuerabzug geltend. Das FA lehnte dies ab; Klage und die Revision hatten keinen Erfolg.</p>
<p>Der BFH hat zunächst die Grundsätze seines Urteils vom 12.10.2011 (V R 42/09) bestätigt, wonach die beim Leistungsbezug zu treffende Zuordnungsentscheidung spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung zu dokumentieren ist. Das gelte auch für den &#8211; in der Praxis bedeutsamen &#8211; Vorgang einer sich u.U. über mehrere Jahre erstreckenden Gebäudeherstellung. Dies bedeutet nach Ansicht des Gerichts: Auch wenn die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung im Rahmen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung zunächst unterblieben ist, könne der Unternehmer eine Korrektur im Rahmen der Jahressteuererklärung vornehmen. Insoweit habe der Unternehmer allerdings die für die Jahresfestsetzung maßgebende Dokumentationsfrist (31. Mai des Folgejahres) zu beachten. Da der Kläger im vorliegenden Fall die Zuordnung des Gebäudes zu seinem Unternehmensvermögen erst nach Ablauf der Dokumentationsfrist vorgenommen hatte, könne seinem Klagebegehren nicht entsprochen werden.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 07.12.2011</p>
<p>(BFH, 07.07.2011 &#8211; V R 21/10)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 02.01.2012</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Einbringung einer privaten Verbindlichkeit in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/einbringung-einer-privaten-verbindlichkeit-in-eine-vermogensverwaltende-personengesellschaft/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Dec 2011 07:22:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=32109</guid>
		<description><![CDATA[Schuldzinsen können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn eine vermögensverwaltende Personengesellschaft vom einbringenden Gesellschafter ein ursprünglich &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/einbringung-einer-privaten-verbindlichkeit-in-eine-vermogensverwaltende-personengesellschaft/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Schuldzinsen können als Werbungskosten abgezogen werden, wenn eine vermögensverwaltende Personengesellschaft vom einbringenden Gesellschafter ein ursprünglich privat veranlasstes Darlehen als Gegenleistung für das von ihm eingebrachte Grundstück übernimmt. Die Schuldübernahme führt bei der Gesellschaft zu Anschaffungskosten (BFH, Urteil vom 18.10.2011 &#8211; IX R 15/11).</strong></p>
<p>Im Streitfall gründeten Eheleute eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der der Ehemann zu 10% und die Ehefrau zu 90% beteiligt war. Der Ehemann brachte sein vermietetes Mehrfamilienhaus in die GbR ein. Im Gegenzug übernahm die GbR u.a. die Zins- und Tilgungsverpflichtungen aus Darlehen, die der Ehemann ursprünglich zur Finanzierung des selbstgenutzten Einfamilienhauses aufgenommen hatte.</p>
<p>Das Finanzgericht hatte einen Gestaltungsmissbrauch angenommen und den Abzug der Schuldzinsen nicht zugelassen, weil privat veranlasste Aufwendungen in den steuerlichen Bereich verlagert worden seien.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hingegen gab der klagenden Gesellschaft Recht.</p>
<p>Die Richter argumentieren, dass bei einer GbR die Wirtschaftsgüter, mithin auch Grundstück und Darlehen, den Beteiligten anteilig zugerechnet werden (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 Abgabenordnung). Das bedeute: Die Ehefrau habe das Vermietungsobjekt zu 90% angeschafft, und zwar gegen Übernahme einer fremden Schuld in gleicher Höhe. Da der Grund für die Schuldübernahme im steuerrechtlich bedeutsamen Bereich der Einkünfteerzielung (Vermietung) liege, sei diese Gestaltung nicht rechtsmissbräuchlich. Es gehe nicht um eine Verlagerung von privat veranlassten Aufwendungen, sondern um eine Überlagerung des zunächst aus privaten Gründen aufgenommenen und verwendeten Darlehens durch einen neuen, nunmehr steuerrechtlich beachtlichen Veranlassungszusammenhang.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 07.12.2011</p>
<p>(BFH, 18.10.2011 &#8211; IX R 15/11)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 22.12.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
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		<title>Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/berucksichtigung-von-zivilprozesskosten-als-ausergewohnliche-belastungen/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 16:29:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen Mit Urteil vom 12. Mai 2011 &#8211; VI R &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/berucksichtigung-von-zivilprozesskosten-als-ausergewohnliche-belastungen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berücksichtigung von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen</p>
<p>Mit Urteil vom 12. Mai 2011 &#8211; VI R 42/10 &#8211; hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen sind,<br />
wenn der Steuerpflichtige darlegen kann, dass die Rechtsverfolgung oder -verteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.<br />
Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bitte ich, Folgendes zu beachten: Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2011 ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.</p>
<p>Nach der langjährigen höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs galt bislang in Übereinstimmung mit der Verwaltungsauffassung, dass Kosten von Zivilprozessen regelmäßig nicht zwangsläufig erwachsen und daher keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen. Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen kam nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Steuerpflichtige ohne den Rechtsstreit Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können.</p>
<p>Mit seiner neuen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsauffassung geändert und lässt den Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen dann zu, wenn die Prozessführung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für eine eindeutige, zuverlässige und rechtssichere Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses bzw. der Motive der Verfahrensbeteiligten stehen der Finanzverwaltung keine Instrumente zur Verfügung. Betroffen von dieser neuen Rechtsprechung ist eine erhebliche Anzahl von Fällen.</p>
<p>Im Hinblick auf eine mögliche gesetzliche Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Zivilprozesskosten, die auch die rückwirkende Anknüpfung an die bisher geltende<br />
Rechtslage einschließt, können daher grundsätzlich Prozesskosten auch für eine Übergangszeit nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.</p>
<p>Quelle: Bundesministerium der Finanzen</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Konkurrentenklage gegen Apotheker-Versandhandelserlaubnis nur ausnahmsweise zulässig</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/konkurrentenklage-gegen-apotheker-versandhandelserlaubnis-nur-ausnahmsweise-zulassig/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 15:22:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Gesundheitswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Konkurrentenklage gegen Apotheker-Versandhandelserlaubnis nur ausnahmsweise zulässig Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 15.12.2011 entschieden, dass &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/konkurrentenklage-gegen-apotheker-versandhandelserlaubnis-nur-ausnahmsweise-zulassig/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Konkurrentenklage gegen Apotheker-Versandhandelserlaubnis nur ausnahmsweise zulässig</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 15.12.2011 entschieden, dass ein Apotheker die einem anderen Apotheker erteilte Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nur ausnahmsweise vor Gericht anfechten darf.</p>
<p>Der Kläger betreibt eine Apotheke in Magdeburg. Der Beigeladene ist selbstständiger Apotheker in Köthen. Auf seinen Antrag erteilte ihm das beklagte Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zusätzlich die Betriebserlaubnis für eine Filialapotheke in Halle (Saale) sowie die Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln in den Räumen der Filialapotheke. Die gegen die Versandhandelserlaubnis des Beigeladenen gerichtete Klage hat in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Erfolg gehabt. Das Gericht hat die Klage als zulässig angesehen und die Versandhandelserlaubnis wegen eines angenommenen Verstoßes gegen das Apothekengesetz aufgehoben.</p>
<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat der Revision des Beigeladenen stattgegeben und die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abgeändert. Es hat die Klage &#8211; wie bereits das Verwaltungsgericht &#8211; als unzulässig angesehen. Es kommt nur ausnahmsweise in Betracht, dass sich ein Apotheker gegen die einem konkurrierenden Apotheker erteilte Versandhandelserlaubnis zur Wehr setzen darf. Das setzt voraus, dass er durch den Versandhandel des Konkurrenten unzumutbare Wettbewerbsnachteile erleidet. Diese Voraussetzung war hier nicht erfüllt. Durch den Versandhandel des Beigeladenen bedingte tatsächliche Nachteile des Klägers, die über den allgemeinen Wettbewerb hinausgehen, ließen sich nicht ausmachen.</p>
<p>Quelle: BVerwG, Pressemitteilung vom 15.12.2011 zum Urteil 3 C 41.10 vom 15.12.2011</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Betrugsbekämpfungsprogramme zum Schutz der finanziellen EU-Interessen bis 2020</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/neue-betrugsbekampfungsprogramme-zum-schutz-der-finanziellen-eu-interessen-bis-2020/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 15:19:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=30298</guid>
		<description><![CDATA[Neue Betrugsbekämpfungsprogramme zum Schutz der finanziellen EU-Interessen bis 2020 Die EU-Betrugsbekämpfungspolitik leistet jedes Jahr einen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/neue-betrugsbekampfungsprogramme-zum-schutz-der-finanziellen-eu-interessen-bis-2020/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neue Betrugsbekämpfungsprogramme zum Schutz der finanziellen EU-Interessen bis 2020</p>
<p id="ueberschrift3">Die EU-Betrugsbekämpfungspolitik leistet jedes Jahr einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der finanziellen Interessen der EU und der Mitgliedstaaten. Sie stellt sicher, dass der EU-Haushalt und die nationalen Haushalte ausreichend geschützt sind, die Mittel für die beabsichtigten Zwecke verwendet und ordnungsgemäß verteilt werden.</p>
<p>Zur Fortsetzung ihrer einschlägigen Arbeiten verabschiedete die Europäische Kommission am 19.12.2011 zwei Vorschläge für die Programme Hercule III und Pericles 2020. Diese Programme sind mit einem Budget von 110 Mio. Euro bzw. 7,7 Mio. Euro ausgestattet und haben &#8211; ab Januar 2014 &#8211; eine Laufzeit von sieben Jahren.</p>
<p>Algirdas Semeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, sagte hierzu: &#8220;Betrug zum Nachteil des EU-Haushalts ist kein Verbrechen ohne Opfer. Er betrifft alle EU-Bürger, weil es das Geld aller ist. Da sich die EU mitten in einer globalen Finanzkrise befindet, ist es besonders wichtig, dass wir unsere Einkünfte schützen und sicherstellen, dass die EU-Mittel unseren Bürgern und Bürgerinnen so weit wie möglich zugutekommen.&#8221;</p>
<h3 id="ueberschrift5">Hercule-Programm III</h3>
<p>Das Hercule-Programm III dient der Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstiger gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteter rechtswidriger Handlungen. Es konzentriert sich insbesondere auf die Zusammenarbeit zwischen der Kommission, und zwar über das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie anderen europäischen Organen und Einrichtungen.</p>
<p>Das Programm stellt auf einen gleichwertigen Schutz in den Mitgliedstaaten und in allen Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der Europäischen Union ab. Zu den Maßnahmen im Rahmen des Hercule III-Programms gehören die Bereitstellung technischer und operativer Unterstützung für die mit der Umsetzung der Rechtsvorschriften betrauten Behörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung illegaler grenzüberschreitender Aktivitäten sowie Maßnahmen zur beruflichen Fortbildung.</p>
<p>Das vorhergehende Hercule-Programm war sehr erfolgreich und führte u. a. zu 70 Projekten für technische Unterstützung, mit denen die Anschaffung hochentwickelter technischer Ausrüstungen für die mit der Betrugsbekämpfung betrauten Strafverfolgungsbehörden sowie Schulungsmaßnahmen zur Betrugsbekämpfung für mehr als 5300 Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden finanziert wurden.</p>
<h3 id="ueberschrift7">Pericles 2020</h3>
<p>Das Pericles-Programm 2020 ist ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung sowohl in Europa als auch weltweit.</p>
<p>Zu den im Rahmen des Pericles-Programms finanzierten Projekten gehören u. a. ein Seminar über die &#8220;Gemeinschaftsstrategie zum Schutz des Euro im Mittelmeerraum&#8221;, eine Schulung im Zusammenhang mit Geldfälschung in Lateinamerika und verschiedene Austauschmaßnahmen für das Personal von Behörden in der EU und in Drittländern.</p>
<h3 id="ueberschrift9">Nächste Schritte</h3>
<p>Die im Entwurf vorliegenden Verordnungen werden im Europäischen Parlament und im Rat erörtert und sollen spätestens Ende 2012 verabschiedet werden, so dass das neue Programm am 1. Januar 2014 anlaufen kann.</p>
<p>Die Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen für den gesamten EU-Haushalt werden parallel weitergeführt (siehe <a href="http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/11/468&amp;format=HTML&amp;aged=1&amp;language=de&amp;guiLanguage=en" target="_blank">MEMO/11/468</a>)</p>
<p>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.12.2011</p>
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		<item>
		<title>EU-Kommission zur grenzübergreifenden Besteuerung von Erbschaften</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 15:15:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[EU-Kommission zur grenzübergreifenden Besteuerung von Erbschaften EU-Bürger, die ausländisches Vermögen erben, sehen sich häufig einer &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/eu-kommission-zur-grenzubergreifenden-besteuerung-von-erbschaften/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>EU-Kommission zur grenzübergreifenden Besteuerung von Erbschaften</p>
<p>EU-Bürger, die ausländisches Vermögen erben, sehen sich häufig einer Besteuerung durch mehr als einen Mitgliedstaat gegenüber. In Extremfällen kann es sogar vorkommen, dass der Gesamtwert eines grenzübergreifend geerbten Vermögens in Steuern gezahlt werden muss, wenn verschiedene Mitgliedstaaten das Recht auf Besteuerung dieser Erbschaft für sich beanspruchen oder ausländische Erbschaften höher besteuern als Erbschaften im Inland. Die Bürger können unter Umständen gezwungen sein, die geerbten Vermögenswerte zu verkaufen, um die Steuern zahlen zu können. Zudem können auch Schwierigkeiten für Kleinunternehmen beim Betriebsübergang im Fall des Todes des Eigentümers entstehen. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission heute ein umfassendes Paket zur Erbschaftsteuer angenommen. In einer Mitteilung, einer Empfehlung und einem Arbeitsdokument analysiert die Kommission die Probleme und schlägt Lösungen für grenzübergreifende Erbschaftsteuerangelegenheiten in der EU vor.</p>
<p>Hierzu erklärte Algirdas Semeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung:</p>
<p>&#8220;Benjamin Franklin sagte einst, dass nichts in dieser Welt sicher sei, außer dem Tod und den Steuern. Nimmt man diese beiden Dinge zusammen, entsteht aber leider ein großes Maß an Unsicherheit. Die Belastungen durch die grenzübergreifende Erbschaftsteuer können aufgrund von Diskriminierung und Doppelbesteuerung eine lähmende Wirkung auf die Bürger haben. Kleine Änderungen an den Regelungen der Mitgliedstaaten, durch die eine verbesserte Kohärenz erreicht wird, könnten Hunderttausenden in Europa von Nutzen sein. Und das ist unser Ziel.&#8221;</p>
<p>Aus der Mitteilung vom 15.12.2011 geht hervor, dass im Bereich der grenzübergreifenden Erbschaftsteuer in der EU die folgenden beiden Hauptprobleme bestehen:</p>
<p>Das erste Problem ist die Doppel- oder Mehrfachbesteuerung, bei der mehr als ein Mitgliedstaat das Besteuerungsrecht für dieselbe Erbschaft für sich beansprucht. Voneinander abweichende nationale Regelungen, ein Mangel an bilateralen Erbschaftsteuerabkommen und unangemessene nationale Maßnahmen zur Entlastung von der Doppelbesteuerung können dazu führen, dass Bürger auf dieselbe Erbschaft doppelt oder mehrfach Steuern zahlen. Es obliegt den Mitgliedstaaten, nationale Erbschaftsteuerregelungen anzuwenden, die sie für zweckmäßig erachten, sofern diese im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Nichtdiskriminierung und Freizügigkeit stehen. Die Kommission schlägt keine Harmonisierung der Erbschaftsteuerregelungen der Mitgliedstaaten vor. Stattdessen empfiehlt sie eine breitere und flexiblere Anwendung der nationalen Maßnahmen zur Entlastung von der Doppelbesteuerung, um eine pragmatische, zügige und kostenwirksame Lösung für die erheblichen Steuerbelastungen, denen viele Bürger ausgesetzt sind, herbeizuführen. Mit der im heute vorgelegten Paket enthaltenen Empfehlung wird vorgeschlagen, wie die Mitgliedstaaten bestehende nationale Maßnahmen verbessern können, um für eine angemessene Entlastung von der Doppelbesteuerung zu sorgen. Die Empfehlung bietet Lösungen für die Fälle an, in denen mehrere Mitgliedstaaten Besteuerungsrechte haben. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, die entsprechenden Lösungen in ihren nationalen Rechtsvorschriften oder ihren Verwaltungspraktiken aufzunehmen.</p>
<p>Das zweite Problem im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer, dem Bürger ausgesetzt sein können, ist die steuerliche Diskriminierung. Einige Mitgliedstaaten wenden einen höheren Steuersatz an, wenn sich die Vermögenswerte, der Erblasser und/oder der Erbe im Ausland befinden. In solchen Fällen ist das EU-Recht eindeutig: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die in den Verträgen verankerten Grundsätze der Nichtdiskriminierung und Freizügigkeit zu wahren. Das heute veröffentlichte Arbeitsdokument enthält Grundsätze für eine nichtdiskriminierende Erbschaft- und Schenkungsteuer, die durch Beispiele aus der Rechtsprechung gestützt werden. Dadurch werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, ihre Bestimmungen mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Zugleich werden die Bürger dafür sensibilisiert, welche Vorschriften die Mitgliedstaaten befolgen müssen.</p>
<p>Während die Probleme im Zusammenhang mit der grenzübergreifenden Erbschaftsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen eine schwere Belastung sein können, entfällt nur ein sehr geringer Teil (weniger als 0,5 %) der Gesamtsteuereinnahmen in den Mitgliedstaaten auf inländische und grenzübergreifende Erbschaftsteuern. Grenzübergreifende Sachverhalte allein machen einen noch geringeren Anteil aus.</p>
<h3>Nächste Schritte</h3>
<p>Die Kommission wird Gespräche mit den Mitgliedstaaten einleiten, um eine angemessene Umsetzung der Empfehlung sicherzustellen. Zudem ist sie bereit, die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen, ihre Erbschaftsteuerregelungen in Einklang mit dem EU-Recht zu bringen, zu unterstützen. In drei Jahren wird die Kommission einen Bewertungsbericht vorlegen, in dem untersucht wird, wie sich die Situation entwickelt hat. Auf der Grundlage dieses Berichts wird sie entscheiden, ob weitere Maßnahmen auf nationaler oder EU-Ebene erforderlich sind. Bis dahin wird die Kommission als &#8220;Hüterin der Verträge&#8221; weiterhin die erforderlichen Schritte unternehmen, um gegen diskriminierende Aspekte in den Steuerregelungen der Mitgliedstaaten vorzugehen.</p>
<p>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 15.12.2011</p>
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		<title>Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei grundstücksverwaltenden Unternehmen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/erweiterte-kurzung-des-gewerbeertrags-bei-grundstucksverwaltenden-unternehmen/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 15:14:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei grundstücksverwaltenden Unternehmen Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei grundstücksverwaltenden Unternehmen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/erweiterte-kurzung-des-gewerbeertrags-bei-grundstucksverwaltenden-unternehmen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei grundstücksverwaltenden Unternehmen</p>
<p>Die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei grundstücksverwaltenden Unternehmen gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist gemäß § 9 Nr. 1 Satz 5 GewStG nicht vorzunehmen, wenn die Beteiligung an dem Unternehmen zu einem Sondervermögen gehört, das ein Versicherungsunternehmen aufgrund einer geschäftsplanmäßigen Erklärung zur Bedeckung der Rückstellung für Beitragsrückerstattungen gebildet hat und das ähnlichen Verfügungsbeschränkungen unterliegt wie die Bestände des Deckungsstocks (heute: Sicherungsvermögen). Aufgrund der Zuordnung der Beteiligung zu dem Sondervermögen dient der Grundbesitz dem Gewerbebetrieb des beteiligten Versicherungsunternehmens.</p>
<p>Quelle: FG Hamburg, Urteil 1 K 243/09 vom 27.09.2011</p>
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		<title>bvmd-DanRevision-Projektpreis</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 08:32:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Gesundheitswesen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) schreibt gemeinsam mit der DanRevision Gruppe (DanMed &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/bvmd-danrevision-projektpreis/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) schreibt gemeinsam mit der DanRevision Gruppe (DanMed Beratungspaket für selbständige Ärzte) einen Preis für Projekte aus dem Bereich öffentliche Gesundheit aus.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Das Engagement der Studierenden ist wirklich beeindruckend und in allen Fakultäten wird eine Vielzahl von unglaublich innovativen, kreativen und bewegenden Projekten realisiert. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. möchte dieses Engagement in Zusammenarbeit mit DanMed auszeichnen.</p>
<p>Deshalb wird für Medizinstudierende erstmals ein Preis für Projekte aus dem Bereich öffentliche Gesundheit ausgeschrieben. Beleuchtet werden können Aspekte aus den Bereichen ärztlicher Versorgung, Verbesserungen auf sozialer Ebene oder wirtschaftliche Kompetenz. Insbesondere richtet sich der Aufruf an Projekte mit Modellcharakter, die dann auch national umgesetzt und erweitert werden können.</p>
<p>Die bvmd möchte mit ihrem Preis Projekte prämieren, die kreative, neue und bereichernde Initiativen sind, die Pilotcharakter haben und großes Potential besitzen, auf viele weitere Fakultäten ausgeweitet zu werden, die sich mit Themen beschäftigen, die über das Studium hinausgehen und im Bereich der öffentlichen Gesundheit liegen, die das Ziel haben, etwas zu verändern und zu verbessern, die erfolgreich durchgeführt wurden und auch an anderen Fakultäten durchgeführt werden können.</p>
<p>Es werden drei Projekte mit einem Preisgeld prämiert. Außerdem werden alle Preisträger eingeladen, ihre Projekte im bvmd Plenum vorzustellen. Der Preis wird im Rahmen der 1. Mitgliederversammlung der bvmd vom 27. – 29. April 2012 in Lübeck vergeben.</p>
<p>Für den bvmd Projektpreis können sich alle eingeschriebenen Medizinstudierenden in Deutschland als Einzelperson oder Gruppe bewerben. Die Bewerbung muss in schriftlicher Form bis zum 29. Februar 2012 per Mail an <a href="mailto:projektkoordination@bvmd.de">projektkoordination@bvmd.de</a> eingereicht werden. Zusätzliche Materialien können bis zum gleichen Datum an das Büro der bvmd in Berlin geschickt werden. Teilnahmebedingungen und Informationen zu den Bewerbungsunterlagen sind zu finden unter <a href="http://www.bvmd.de/projekte">www.bvmd.de/projekte</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die DanMed freut sich auf viele spannende Projekte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 19.12.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Benjamin Feindt, DanMed Beratungspaket für selbständige Ärzte</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/07/benjamin-feindt1.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-702" title="benjamin feindt" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/07/benjamin-feindt1-150x150.jpg" alt="Benjamin Feindt" width="150" height="150" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kontakt:</p>
<p>Benjamin Feindt</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Tel: +49 (0)4608 90 29-0</p>
<p>Mail: <a href="mailto:benjamin.feindt@dan-med.de">benjamin.feindt@dan-med.de</a></p>
<p><a href="../">www.dan-med.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Weihnachtsfeier in Schleswig</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/weihnachtsfeier-in-schleswig/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/12/weihnachtsfeier-in-schleswig/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 08:18:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Schleswig]]></category>
		<category><![CDATA[Backstage]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 14.12.2011 trafen sich die Mitarbeiter der DanRevision Schleswig zu einem vorweihnachtlichen gemütlichen  Beisammensein im &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/weihnachtsfeier-in-schleswig/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 14.12.2011 trafen sich die Mitarbeiter der DanRevision Schleswig zu einem vorweihnachtlichen gemütlichen  Beisammensein im Restaurant Luzifer in Schleswig.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Statt eines typisch schleswig-holsteinischen Weihnachtsmenüs mit Grünkohl, Ente oder Gans, ließen die Kollegen sich ein leckeres Pizza- und Pastabuffet inklusive  Live-Cooking schmecken.Von Antipasti über Suppe bis zu verschiedenen Lasagne- und frisch zubereiteten Pastagerichten oder Pizza in den verschiedensten Variationen war alles dabei einschließlich eines typisch italienischen Dessertbuffets.</p>
<p>Nach dem Essen wurde traditionell gewichtelt und jeder konnte ein nettes kleines Julklapp-Überraschungsgeschenk mit nach Hause nehmen.  Nur Ralph musste sein eigenes Päckchen wieder mitnehmen. Der Julklapp ist in Skandinavien eine alte Sitte des Schenkens. Päckchen wurden mit dem Ruf &#8220;Julklapp&#8221; in Zimmer oder Dielen geworfen und der Spender verschwand häufig ungesehen &#8211; allein die Überraschung blieb.</p>
<p>Die Schleswiger Kollegen verbrachten ein paar nette Stunden mit einander, es wurde gut gegessen, viel gelacht und erzählt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 20.12.2011</p>
<p>Susanne Schlüter</p>
<div id="attachment_29901" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/12/Weihnachtsfeier_2011.jpg"><img class="size-medium wp-image-29901" title="Weihnachtsfeier_2011" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/12/Weihnachtsfeier_2011-300x224.jpg" alt="Weihnachtsfeier 2011" width="300" height="224" /></a><p class="wp-caption-text">Weihnachtsfeier 2011</p></div>
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		</item>
		<item>
		<title>Lohnsteuerabzug 2012 und Einführung von ELStAM ab 2013</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/lohnsteuerabzug-2012-und-einfuhrung-von-elstam-ab-2013/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 06:15:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Lohnsteuerabzug 2012 und Einführung von ELStAM ab 2013 Mit Schreiben vom 06.12.2011 (IV C 5 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/lohnsteuerabzug-2012-und-einfuhrung-von-elstam-ab-2013/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lohnsteuerabzug 2012 und Einführung von ELStAM ab 2013</p>
<p>Mit Schreiben vom 06.12.2011 (IV C 5 &#8211; S 2363/07/0002-03) informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) u.a. darüber, dass sich der ursprünglich für das Kalenderjahr 2012 vorgesehene Starttermin des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (elektronisches Abrufverfahren = ELStAM) verzögert.</p>
<p>Ein Einsatz des elektronischen Abrufverfahrens ist danach erst zum <strong>01.01.2013</strong> geplant. Der vollständige Umstieg auf das elektronische Verfahren sollte ursprünglich bis zum 01.01.2012 vollzogen sein. Bereits zum 01.01.2011 war ein Wechsel von Zuständigkeiten von der Gemeinde auf das Finanzamt erfolgt, sodass die Finanzämter für die Eintragung sämtlicher Lohnsteuerabzugsmerkmale zuständig wurden. Eine Papierlohnsteuerkarte ist letztmalig für das Kalenderjahr 2010 augestellt worden.</p>
<p>Im Hinblick auf die Verzögerung des Starts für das ELStAM-Verfahren auf (geplant) 01.01.2013 teilt das BMF mit, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Lohnsteuerkarte 2010 sowie die vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 (Ersatzbescheinigung 2011) und die darauf eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor) weiterhin gültig bleiben sollen. Sie seien dem Lohnsteuerabzug in 2012 zugrunde zu legen. Ein erneuter Antrag des Arbeitnehmers sei hierfür nicht erforderlich.</p>
<p>Das BMF erläutert in seinem Schreiben, welche Regelungen für das Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem Kalenderjahr 2012 zu beachten sind und welche weiteren Nachweise neben der Lohnsteuerkarte und der Ersatzbescheinigung anerkannt werden.</p>
<p>Das BMF-Schreiben können Sie für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/022__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a> abrufen.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 20.12.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
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		<title>Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2012</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/merkblatt-zur-steuerklassenwahl-fur-das-jahr-2012/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/12/merkblatt-zur-steuerklassenwahl-fur-das-jahr-2012/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 07:24:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARchiv]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=25669</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2012 herausgegeben. &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/merkblatt-zur-steuerklassenwahl-fur-das-jahr-2012/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2012 herausgegeben.</strong></p>
<p>Mit dem zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten &#8220;Merkblatt zur Steuerklassenwahl bei Arbeitnehmer-Ehegatten für das Jahr 2012&#8243; soll es Arbeitnehmer-Ehegatten erleichtert werden, die für sie richtige Steuerklasse zu wählen.</p>
<p>Das Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2012 finden Sie auf der Homepage des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Lohnsteuer/003__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a>.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 16.12.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Umsatzsteuerliche Behandlung der Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe; Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/umsatzsteuerliche-behandlung-der-verpachtung-landwirtschaftlicher-betriebe-anwendung-der-kleinunternehmerregelung-nach-%c2%a7-19-abs-1-ustg/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/12/umsatzsteuerliche-behandlung-der-verpachtung-landwirtschaftlicher-betriebe-anwendung-der-kleinunternehmerregelung-nach-%c2%a7-19-abs-1-ustg/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 07:50:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Land- und Forstwirtschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=24498</guid>
		<description><![CDATA[Ein Unternehmer, der seinen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet und dessen unternehmerische Betätigung im Bereich der Landwirtschaft &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/umsatzsteuerliche-behandlung-der-verpachtung-landwirtschaftlicher-betriebe-anwendung-der-kleinunternehmerregelung-nach-%c2%a7-19-abs-1-ustg/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Unternehmer, der seinen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet und dessen unternehmerische Betätigung im Bereich der Landwirtschaft sich in dieser Verpachtung erschöpft, betreibt mit der Verpachtung keinen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 24 UStG; die Durchschnittssatzbesteuerung kann nicht angewendet werden (Abschnitt 24.3 Abs. 7 und 8 UStAE).</p>
<p>Soweit die Pacht auf überlassene Grundstücke einschließlich aufstehender Gebäude entfällt, sind die Pachteinnahmen grundsätzlich steuerfrei (§ 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG). Wird im Rahmen der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs lebendes und totes Inventar mitverpachtet, ist die Verpachtung des Inventars grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Übersteigt der nach § 19 Abs. 1 UStG maßgebende Umsatz (einschließlich der steuerpflichtigen Umsätze aus der Verpachtung) nicht den Betrag von jährlich 17 500 € bzw. wird im laufenden Kalenderjahr der Betrag von 50 000 € voraussichtlich nicht überschritten, kann  die Kleinunternehmerregelung angewendet werden.</p>
<p>Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei Beginn der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebs Folgendes:</p>
<p>Bei der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG kann zu Beginn der Verpachtung aus Vereinfachungsgründen auf den voraussichtlichen Gesamtumsatz des laufenden Kalenderjahres abgestellt werden. Beginnt die Verpachtung im Laufe eines Jahres, werden &#8211; zur Vereinfachung &#8211; die vor der Verpachtung erzielten Umsätze, die unter die Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG fallen, bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes des laufenden Jahres nicht berücksichtigt.</p>
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		<title>Gesetzesnovelle gibt wichtige Impulse für Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 07:43:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bundesregierung hat am 14.12.2011 den Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/gesetzesnovelle-gibt-wichtige-impulse-fur-ausbau-der-kraft-warme-kopplung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p id="ueberschrift3">Die Bundesregierung hat am 14.12.2011 den Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen. Hierdurch wird die Förderung hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen ausgeweitet, um den Ausbau dieser Technologie zu beschleunigen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2020 den Anteil der Stromerzeugung in KWK-Anlagen auf 25 % anzuheben. Derzeit beträgt dieser Anteil etwa 15%.</p>
<p>Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: &#8220;Kraft-Wärme-Kopplung leistet einen wichtigen Beitrag zur effizienten Nutzung von Ressourcen und damit zum Klimaschutz. Durch die Optimierung der Förderung wollen wir einen Impuls für einen beschleunigten Ausbau dieser Technologie setzen. Dabei ist mir wichtig, dass sich die Belastung der Verbraucher durch solche Fördermaßnahmen im Rahmen des gesetzlichen Deckels hält.&#8221;</p>
<p>Bei unveränderter Deckelung der KWK-Förderung auf maximal 750 Millionen Euro pro Jahr erweitert der Gesetzentwurf insbesondere die Förderung von Investitionen in Wärmenetze. Zudem können Wärmespeicher künftig mit Zuschlägen von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten unterstützt werden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur KWK-Nachrüstung von Kondensationskraftwerken förderfähig. Die Effizienz dieser Anlagen wird durch eine solche Nachrüstung erheblich gesteigert. Die Novelle erleichtert außerdem die Förderung kleiner Blockheizkraftwerke und der Modernisierung bestehender KWK-Anlagen deutlich. Für KWK-Anlagen, die ab 2013 der Emissionshandelspflicht unterliegen, werden die Zuschläge erhöht.</p>
<p>Quelle: BMWi</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Verzögerungsgeld &#8211; was ist das schon wieder? Notwendig oder nur eine neue Einnahmequelle der Finanzverwaltung?</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 06:27:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Situation kennen wir nur zu gut. Das Finanzamt ist zur Betriebsprüfung im Hause, der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/verzogerungsgeld-was-ist-das-schon-wieder-notwendig-oder-nur-eine-neue-einnahmequelle-der-finanzverwaltung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Situation kennen wir nur zu gut. Das Finanzamt ist zur Betriebsprüfung im Hause, der Prüfer fordert Unterlagen an, und wir können (oder wollen) diese Unterlagen nicht beschaffen. Da so ein Prüfer seinen Fall irgendwann abschließen möchte, steigt die Kompromissbereitschaft des Prüfers mit der Fortdauer erheblich. Am Ende wird die Prüfung dann auch ohne den fehlenden Vertrag oder Einkaufsbeleg abgeschlossen und alle sind froh.</strong></p>
<p>Das war gestern! Ab sofort heißt es:</p>
<p>Kommt der Steuerpflichtige seinen Verpflichtungen nicht unverzüglich nach, kann die Finanzverwaltung ein Verzögerungsgeld in einer Größenordnung von 2.500,&#8211; Euro bis 250.000,&#8211; Euro festsetzen;</p>
<p>. . . und wenn der Prüfer nett ist, droht er das vorher an, muss er aber nicht. Damit hat der Fiskus neben dem Verspätungszuschlag – wenn eine Steuererklärung zu spät eingereicht wird, und dem Säumniszuschlag -  wenn eine Steuer zu spät gezahlt wird, ein weiteres Druckmittel  in der Hand, um schneller an Informationen heranzukommen.</p>
<p>Dieses Verzögerungsgeld kann auch festgesetzt werde, wenn der Steuerpflichtige ohne Einwilligung der Finanzverwaltung seine Finanzbuchführung in das Ausland verlegt hat, oder diese nicht unverzüglich wieder nach Deutschland zurückholen kann und ganz besonders wichtig, weil immer noch so viele Unternehmen nicht in der Lage sind, der Finanzverwaltung die Daten in der angeforderten Form elektronisch bereitzustellen (GDPdU – Problematik).</p>
<p>Ganz besonders werden wir die Festsetzung des Verzögerungsgeldes, wie oben beschrieben in der Zukunft bei Betriebsprüfungen genießen. Das äußerst unangenehme bei dem Verzögerungsgeld wird jedoch sein, dass hierbei nicht nachgelegt werden kann. Z.B. werden zunächst 2.500,&#8211; Euro festgesetzt und dann, wenn die Unterlagen nach 4 Wochen noch immer nicht vorliegen, wird das Verzögerungsgeld auf 10.000,&#8211; Euro hochgesetzt. Das Verzögerungsgeld darf für die gleiche Sache nur einmal festgesetzt werden. Das bringt für die Finanzverwaltung das Luxusproblem mit sich, das Verzögerungsgeld gleich in der „richtigen“ Höhe und am besten noch angemessen festzusetzen. Weil, einmal festgesetzt, kann das Verzögerungsgeld nicht wieder erlassen oder aufgehoben werden.</p>
<p>Allerdings, was ist schon angemessen? Hier ist, wenn überhaupt, der einzige Hebel mit dem man dieser Strafe entgegentreten kann die Ermessensfrage. Ich denke, dass man bei einem kleinen Unternehmen nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen wird, und damit die Existenz des Unternehmens bedroht, allerdings, 2.500,&#8211; Euro werden dann schon fällig, und das tut richtig weh.</p>
<p>Ist es nun notwendig? Was konnte die Finanzverwaltung bisher tun, wenn die Unterlagen nicht beigebracht wurden oder die Informationen nicht ausreichend waren. Nichts, Abwarten und Tee trinken, wie man so schön sagt.</p>
<p>Aus fiskalischer Sicht war das äußerst unglücklich. Nun gibt es ein Druckmittel, was vielleicht gar nicht so schlecht ist. Erste Erfahrungen jedoch haben gezeigt, dass die Finanzämter mit der Keule um sich schlagen, und auch für (nur) vierwöchige Verzögerungen schon mal 10.000,&#8211; Euro festgesetzt haben.</p>
<p>Wir werden abwarten müssen, wie es in der Praxis läuft, und ob hier wirklich Ermessen mit Fingerspitzengefühl ausgeübt wird.</p>
<p>DanRevision Gruppe &#8211; Thorsten Manewald,  14.12.2011</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/07/thorsten-manewald1.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-709 alignleft" title="thorsten manewald" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/07/thorsten-manewald1-150x150.jpg" alt="thorsten manewald" width="150" height="150" /></a></p>
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<p>Thorsten Manewald &#8211; DanRevision Gruppe</p>
<p>Alter Kirchenweg 85<br />
24983 Flensburg-Handewitt<br />
Tel: +49 (0)4608 90 29-0</p>
<p>Mail: <a href="mailto:thorsten.manewald@danrevision.com">thorsten.manewald@danrevision.com</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>EU Harmonisierung und Vertrauen der Finanzbehörden &#8211; Buchführung im Ausland</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/eu-harmonisierung-und-vertrauen-der-finanzbehorden-buchfuhrung-im-ausland/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 06:19:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Bisher war es so:  Nach dem Handelsgesetzbuch war es nicht erforderlich, dass Bücher in Deutschland &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/eu-harmonisierung-und-vertrauen-der-finanzbehorden-buchfuhrung-im-ausland/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bisher war es so:  Nach dem Handelsgesetzbuch war es nicht erforderlich, dass Bücher in Deutschland geführt oder aufbewahrt werden. Das war nach dem Steuerrecht anders. Die Abgabenordnung – das A und O des Steuerrechtes sozusagen – hat ganz klar vorgeschrieben, dass Bücher in Deutschland zu führen und auch aufzubewahren sind.</strong></p>
<p>Aus der Erfahrung wissen wir, dass deutsche Tochtergesellschaften eines ausländischen Unternehmens, jedoch aus organisatorischen Gründen oft darauf angewiesen sind, die Buchführung an einer Stelle, zumeist bei der Konzernmutter im Ausland – zu führen. Also haben viele Unternehmen gegen die Bestimmungen im Steuerrecht verstoßen, und die Bücher trotzdem im Ausland geführt.</p>
<p>War das schlimm, nein, nicht unbedingt. Solange die Buchführung sachlich in Ordnung war, und der Prüfer vom Beleg zur Buchung, zum Konto und von da das Gegenkonto finden konnte. Die Buchführung also den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Buchführung entsprach, konnte der Prüfer die Buchführung nicht verwerfen. Das Führen der Bücher war in diesen Fällen lediglich ein formaler Fehler. Nun muss man dazu wissen, dass diese Rechtslage aus einer Zeit stammt, in der Globalisierung ein Fremdwort war und man den digitalen Datenzugriff noch nicht geplant hatte.</p>
<p>Seit 2009 greifen die Finanzämter im Rahmen einer Prüfung regelmäßig auf die digitalen Daten eines Unternehmens zu. Papierbuchführungen haben wohl zu 99 % ausgedient, und die globale Vernetzung der Unternehmen erfordert auch neue Strukturen hinsichtlich der Verwaltung. Allerdings bringt die Globalisierung auch neue „ Steuersparstrategien“ hervor.</p>
<p>Um hier grobem Unfug vorzubeugen, behält sich die Finanzverwaltung vor, die Unternehmen genau anzuschauen und dann zu entscheiden, ob sie der Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland zustimmen kann. Es handelt sich also wohl eher nicht um eine Verhinderung der weiteren Harmonisierung innerhalb der EU und der EWR–Staaten sondern eher darum, diesen Schritt nur vertrauenswürdigen Unternehmen zu gestatten.</p>
<p>Auch eine Verlagerung der elektronischen Buchführung ins nicht EU-Land ist denkbar, allerdings auch hier wird genau geprüft, wohin die Daten verlagert werden. Überhaupt ist heutzutage oft nicht mehr nachzuvollziehen, wo die Server stehen, auf denen die Buchführung gemacht wird. Das erschwert den Finanzbehörden möglicherweise im Steuerstrafverfahren und bei Fahndungen die Möglichkeit auf Daten zuzugreifen.</p>
<p>Alles dies erfordert, dass Steuerpflichtige immer bei Auslandsbeziehungen, wie Tochtergesellschaften, Betriebsstätten, Filialen, etc. nach der deutschen Steuergesetzgebung ihren erweiterten Mitwirkungspflichten nachzukommen haben.</p>
<p><strong></strong>Wer seine Buchführung ohne die Zustimmung der Finanzbehörden ins Ausland verlegt, oder aufgefordert wird, die Buchführung wieder ins „Ländle“ zurückzuholen und dieser Verpflichtung nicht nachkommt, kann mit einem Verzögerungsgeld in Höhe von 2.500,&#8211; Euro bis 250.000,&#8211; Euro bestraft werden. Also &#8211; einer Verlagerung der Buchführung zu der Konzernmutter im Ausland, wird man zuverlässigen Unternehmen auch in Zukunft gestatten. Unternehmen, die sich bisher nicht an die Spielregeln gehalten haben, oder, die meinten, sie können mit den deutschen Finanzbehörde umspringen wie mit einem Dienstleister, werden da wohl in Zukunft eines Besseren belehrt.</p>
<p>Allein das Nichterfüllen der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU), berechtigt die Finanzverwaltung zu verlangen, dass die Buchführung zukünftig in Deutschland zu erfolgen hat.</p>
<p>Die Erfahrung zeigt uns, dass dies für viele ausländische Mutterunternehmen durchaus ein Problem darstellt und wird dann wohl die entsprechenden Konsequenzen nach sich ziehen.</p>
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<p>DanRevision Gruppe, 15.12.2011</p>
<p>Thorsten Manewald</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/07/thorsten-manewald1.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-709" title="thorsten manewald" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/07/thorsten-manewald1-150x150.jpg" alt="thorsten manewald" width="150" height="150" /></a></p>
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<p>Kontakt:</p>
<p>Thorsten Manewald</p>
<p>DanRevision Gruppe</p>
<p>Alter Kirchenweg 85, 24983 Flensburg-Handewitt</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Tel: +49 (0)4608 90 29-0</p>
<p>Mail: <a href="mailto:thorsten.manewald@danrevision.com">thorsten.manewald@danrevision.com</a></p>
<p><a href="../">www.danrevision.com</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schwimmende Anlage bewertungsrechtlich kein Gebäude</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/schwimmende-anlage-bewertungsrechtlich-kein-gebaude/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 14:40:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Schwimmende Anlage bewertungsrechtlich kein Gebäude Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 26. Oktober 2011 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/schwimmende-anlage-bewertungsrechtlich-kein-gebaude/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schwimmende Anlage bewertungsrechtlich kein Gebäude</p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 26. Oktober 2011 II R 27/10 entschieden, dass eine auf dem Wasser schwimmende Anlage bewertungsrechtlich kein Gebäude ist.</p>
<p>Der Streitfall betraf ein Event- und Konferenzzentrum, das auf einem Kanal im Gebiet des Hamburger Hafens liegt und aus drei Schwimmkörpern und einem Pfahlbau besteht. Nach Auffassung des Finanzamts waren neben dem Pfahlbau auch die Schwimmkörper als Gebäude zu behandeln und hierfür ein Einheitswert festzustellen.</p>
<p>Der BFH hat &#8211; ebenso wie zuvor schon das Finanzgericht &#8211; die Gebäudeeigenschaft der Schwimmkörper verneint. Bewertungsrechtlich liegt ein Gebäude nur vor, wenn es mit dem Boden fest verbunden und standfest ist. Schwimmkörpern fehlen diese Eigenschaften. Als Folge dieser Rechtsprechung unterliegen schwimmende Anlagen nicht der Grundsteuer.</p>
<p>Quelle: BFH</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Umsatzsteuer: Zeitliche Grenze für die Dokumentation der beabsichtigten unternehmerischen Nutzung bei sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/umsatzsteuer-zeitliche-grenze-fur-die-dokumentation-der-beabsichtigten-unternehmerischen-nutzung-bei-sowohl-unternehmerisch-als-auch-privat-genutzten-gebauden/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 14:38:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=23775</guid>
		<description><![CDATA[Umsatzsteuer: Zeitliche Grenze für die Dokumentation der beabsichtigten unternehmerischen Nutzung bei sowohl unternehmerisch als auch &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/umsatzsteuer-zeitliche-grenze-fur-die-dokumentation-der-beabsichtigten-unternehmerischen-nutzung-bei-sowohl-unternehmerisch-als-auch-privat-genutzten-gebauden/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Umsatzsteuer: Zeitliche Grenze für die Dokumentation der beabsichtigten unternehmerischen Nutzung bei sowohl unternehmerisch als auch privat genutzten Gebäuden</p>
<p>Mit Urteil vom 7. Juli 2011 V R 21/10 hat der BFH entschieden, dass die Vorsteuer aus den Baukosten für ein gemischt genutztes Gebäude nur abgezogen werden kann, wenn der Bauherr zeitnah entschieden und dokumentiert hat, in welchem Umfang das Gebäude unternehmerisch genutzt werden soll. Maßgeblich ist die gesetzliche Abgabefrist für die Umsatzsteuer-Erklärung (31. Mai des Folgejahres). Eine danach getroffene oder dokumentierte Entscheidung kann nicht mehr berücksichtigt werden. Mit diesem Urteil, das nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt worden ist, hat der BFH seine Rechtsprechung zur Einschränkung des Vorsteuerabzugs aufgrund des sog. Seeling-Modells (vgl. PM Nr. 82 vom 12. Oktober 2011 zu V R 41/09 und V R 42/09) bestätigt und ergänzt.</p>
<p>Der unternehmerisch tätige Kläger errichtete von Sommer 2007 bis Januar 2008 ein Einfamilienhaus, das er danach mit seiner Familie bezog und teilweise für sein Unternehmen nutzte. In seinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen für das dritte und vierte Quartal 2007 und das erste Quartal 2008 machte er keine Vorsteuern aus den Baukosten geltend. Erst am 5. Juni 2008 reichte er bei dem Finanzamt (FA) berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldungen ein und machte darin den Vorsteuerabzug geltend. Das FA lehnte dies ab; Klage und die Revision hatten keinen Erfolg.</p>
<p>Der BFH hat zunächst die Grundsätze des Urteils V R 42/09 bestätigt, wonach die beim Leistungsbezug zu treffende Zuordnungsentscheidung spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung zu dokumentieren ist. Das gilt auch für den &#8211; in der Praxis bedeutsamen &#8211; Vorgang einer sich u.U. über mehrere Jahre erstreckenden Gebäudeherstellung. Das bedeutet: Auch wenn die Dokumentation der Zuordnungsentscheidung im Rahmen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung zunächst unterblieben ist, ermöglicht der BFH dem Unternehmer eine Korrektur im Rahmen der Jahressteuererklärung. Insoweit hat der Unternehmer allerdings die für die Jahresfestsetzung maßgebende Dokumentationsfrist (31. Mai des Folgejahres) zu beachten. Da der Kläger die Zuordnung des Gebäudes zu seinem Unternehmensvermögen erst nach Ablauf der Dokumentationsfrist vorgenommen hatte, konnte seinem Klagebegehren nicht entsprochen werden.</p>
<p>Quelle: Pressemeldung BFH</p>
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		<title>Anschaffungsnebenkosten auch bei unentgeltlichem Erwerb abzugsfähig</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/anschaffungsnebenkosten-auch-bei-unentgeltlichem-erwerb-abzugsfahig/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 06:44:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=23351</guid>
		<description><![CDATA[Anschaffungsnebenkosten sind auch im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs abzugsfähig (FG Münster, Urteil vom 25.10.2011 &#8211; &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/anschaffungsnebenkosten-auch-bei-unentgeltlichem-erwerb-abzugsfahig/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anschaffungsnebenkosten sind auch im Falle eines unentgeltlichen Erwerbs abzugsfähig (FG Münster, Urteil vom 25.10.2011 &#8211; 13 K 1907/10 E).</p>
<p>Die Klägerin war Mitglied einer Erbengemeinschaft. Im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft hatte sie verschiedene bebaute Grundstücke erhalten. Aus deren Vermietung erzielte sie &#8211; wie schon die Erbengemeinschaft zuvor &#8211; Einkünfte. Die ihr durch die Erbauseinandersetzung entstandenen Aufwendungen (z.B. für Grundbucheintragungen) machte die Klägerin im Zusammenhang mit den Vermietungseinkünften als Werbungskosten steuerlich geltend. Das Finanzamt lehnte den Abzug jedoch ab, da wegen des unentgeltlichen Erwerbs der Grundstücke die Berücksichtigung von Werbungskosten nicht möglich sei. Aufgrund der Unentgeltlichkeit habe sie keine Anschaffungskosten getragen und auch die entstandenen Anschaffungsnebenkosten seien folglich nicht zu berücksichtigen.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) Münster gab der Klägerin Recht.</p>
<p>Die Richter stellten klar, dass die <strong>Erwerbsnebenkosten</strong> bei einem unentgeltlichen Anschaffungsvorgang zwar nicht sofort in vollem Umfang, wohl aber verteilt über mehrere Jahre im Wege der <strong>Abschreibung</strong> steuerlich abzugsfähig seien. Bei den Aufwendungen im vorliegenden Fall handele es sich dem Grunde nach um <strong>Werbungskosten</strong> i.S.d. § 9 Einkommensteuergesetz (EStG), da sie zur Erzielung von Einkünften getätigt worden seien. Solche Aufwendungen vom steuerlichen Abzug auszuschließen, verstoße gegen das objektive Nettoprinzip. Auch könne es nicht sein, dass Anschaffungsnebenkosten bei einem unentgeltlichen Erwerb überhaupt nicht abzugsfähig seien, während sie bei einem teilentgeltlichen Erwerb unstreitig selbst dann in vollem Umfang im Rahmen der Abschreibung zu berücksichtigen seien, wenn nur ein ganz geringes Entgelt gezahlt wird.</p>
<p>Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Revision gegen seine Entscheidung zum Bundesfinanzhof zugelassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Münster vom 01.12.2011</p>
<p>(FG Münster, 25.10.2011 &#8211; 13 K 1907/10 E)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 14.12.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerpflicht von Zinsen auf Steuererstattungen zweifelhaft</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/steuerpflicht-von-zinsen-auf-steuererstattungen-zweifelhaft/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Dec 2011 06:11:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=22350</guid>
		<description><![CDATA[Es bestehen ernstliche Zweifel an der durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordneten Besteuerung von Zinsen, &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/steuerpflicht-von-zinsen-auf-steuererstattungen-zweifelhaft/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Es bestehen ernstliche Zweifel an der durch das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend angeordneten Besteuerung von Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen); FG Münster, Beschluss vom 27.10.2011 &#8211; 2 V 913/11 E.</strong></p>
<p>Die Antragstellerin hatte im Jahr 2008 Zinsen auf Steuererstattungen (§ 233a Abgabenordnung &#8211; AO) für die Jahre 2001 bis 2003 erhalten. Das Finanzamt besteuerte die Zinsen nach Maßgabe des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2010 als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die durch das Jahressteuergesetz geänderte Fassung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG sei wegen des § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG auf alle Fälle anwendbar, in denen die Steuer &#8211; wie im Streitfall &#8211; noch nicht rechtskräftig festgesetzt ist.</p>
<p>Die Antragstellerin sah dies anders und beantragte beim Finanzgericht, die Vollziehung der streitigen Steuer für die Erstattungszinsen auszusetzen, da die durch das Jahressteuergesetz angeordnete <strong>Rückwirkung der Neuregelung</strong> nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehe.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) Münster gab der Antragstellerin Recht.</p>
<p>Das Gericht stellte im Rahmen einer summarischen Prüfung nicht nur in Frage, ob die Regelung des § 52a Abs. 8 Satz 2 EStG gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz &#8211; GG) folgende Rückwirkungsverbot verstoße. Es monierte zudem, dass der Gesetzgeber auf eine umfassende gesetzgeberische Neuregelung zur steuerlichen Behandlung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen verzichtet habe. Zwar sei der Gesetzgeber befugt, grundlegende Systemwechsel herbeizuführen. Allerdings bedürfe es hierfür eines <strong>&#8220;wirklich neuen Regelwerkes&#8221;</strong> mit einem Mindestmaß von Ansätzen neuer Prinzipien- oder Systemorientierung. Durch das Jahressteuergesetz sei die &#8211; nach der bis dahin geltenden gesetzgeberischen Grundentscheidung möglicherweise gebotene &#8211; <strong>Gleichbehandlung von Erstattungs- und Nachzahlungszinsen aufgehoben</strong> worden, indem isoliert eine Steuerpflicht für Erstattungszinsen begründet wurde. Nicht eingeführt worden sei auf der anderen Seite eine Abzugsfähigkeit von Nachzahlungszinsen an das Finanzamt. Für dieses gesetzgeberische Handeln bedarf es nach Ansicht des Gerichts wohl einer systematischen Klarstellung, Ergänzung oder Änderung weiterer Vorschriften. Unklar sei insbesondere, welche Bedeutung der Regelung des § 12 Nr. 3 EStG, die (weiterhin) die Nichtabzugsfähigkeit von Nachzahlungszinsen festschreibt, im Hinblick auf das Leistungsfähigkeits-, das Netto- und das Veranlassungsprinzip zukommen soll.</p>
<p>Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Beschwerde gegen seine Entscheidung zum Bundesfinanzhof zugelassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Münster vom 18.11.2011</p>
<p>(FG Münster, 27.10.2011 &#8211; 2 V 913/11 E)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 12.12.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
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		<title>Kabinett hat Gesetz zum Abbau der kalten Progression beschlossen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/kabinett-hat-gesetz-zum-abbau-der-kalten-progression-beschlossen/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 06:20:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 07.12.2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen. &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/kabinett-hat-gesetz-zum-abbau-der-kalten-progression-beschlossen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 07.12.2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen.</strong></p>
<p>Ausgangspunkt hierfür war der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 06.11.2011, wonach die Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression entlastet werden sollen. Der geplante Ausgleich hat nach Informationen des Bundesfinanzministeriums ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden EUR pro Jahr. Er soll 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt werden und folgende Eckpunkte umfassen:</p>
<ul>
<li>Der <strong>Grundfreibetrag</strong> soll bis 2014 um insgesamt 350 EUR bzw. 4,4 Prozent auf 8.354 EUR <strong>angehoben</strong> werden. Dieser Betrag soll steuerfrei bleiben, sodass erst höhere Einkommen besteuert würden.</li>
<li>Der <strong>Tarifverlauf</strong> soll bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent <strong>angepasst</strong> werden. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.</li>
<li>Die Bundesregierung will künftig <strong>alle zwei Jahre überprüfen</strong> , <strong>wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss</strong> . Grundfreibetrag und Tarifverlauf könnten daraufhin entsprechend angepasst werden.</li>
</ul>
<p>Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des <a href="http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/20111207-KP.html?__nnn=true" target="_blank">Bundesfinanzministeriums</a>.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 12.12.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Neue EU-Kapitalbeschaffungsvorschriften: mehr Risikokapital und leichterer Kreditzugang für KMU</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 08:04:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Zugang zu Finanzierungsmitteln ist unverzichtbar, wenn es darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/neue-eu-kapitalbeschaffungsvorschriften-mehr-risikokapital-und-leichterer-kreditzugang-fur-kmu/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Zugang zu Finanzierungsmitteln ist unverzichtbar, wenn es darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstumspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen zu steigern. Aber im Umfeld der gegenwärtigen Krise, in der den Unternehmen der Realwirtschaft immer weniger Geld geliehen wird, haben es solche Unternehmen immer schwerer, Kredite zu bekommen. Aus diesem Grund legt die Europäische Kommission nun eine Strategie zur Förderung des Kapitalzugangs für KMU mit einem EU-Aktionsplan (siehe MEMO/11/879) vor, der auch eine größere finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt und von der Europäischen Investitionsbank vorsieht, und schlägt eine Verordnung zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Vermarktung von Risikokapitalfonds vor.</p>
<p>Die neue Verordnung wird Risikokapitalgebern europaweit die Kapitalbeschaffung zugunsten neu gegründeter Unternehmen erleichtern. Das Konzept ist einfach: Wenn die festgesetzten Anforderungen erfüllt sind, können sich alle qualifizierten Fondsverwalter ihr Kapital unter der Bezeichnung &#8220;Europäischer Risikokapitalfonds&#8221; in der gesamten EU beschaffen. Sie müssen dann nicht mehr die komplizierten und in den einzelnen Mitgliedstaaten auch noch unterschiedlichen Anforderungen erfüllen. Dank der Einführung einheitlicher Vorschriften können Risikokapitalfonds potenziell mehr Kapital einsammeln und größer werden.</p>
<p>Zusätzlich zu den in der letzten Woche vorgestellten Maßnahmen, die auch neue Finanzierungsbürgschaften in Höhe von 1,4 Milliarden Euro im Rahmen des Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME 2014-2020) umfassen (IP/11/1476), wird die Europäische Investitionsbank ihr KMU-Darlehensprogramm zügig fortführen, und zwar fast auf dem gleichen Niveau wie im Jahr 2011 (10 Mrd. Euro).</p>
<p>Antonio Tajani, der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission erklärte dazu: &#8220;Die Erleichterung der Zugangs der KMU zu Finanzierungsmitteln hat bei der Überwindung der Krise oberste Priorität. Unser Aktionsplan verdeutlicht, dass Europa alles tut, um den Kapitalzugang für die KMU zu verbessern. Wir wollen unsere EU-Finanzierungsinstrumente für KMU stärken und diesen den Zugang zu den Finanzmärkten erleichtern.&#8221;</p>
<p>EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte dazu: &#8220;Wir brauchen mehr Risikokapital in Europa. Wenn wir den Unternehmen helfen, innovativer und wettbewerbsfähiger zu werden, dann wird auch Risikokapital zum Aufbau der europäischen Unternehmen der Zukunft beitragen. Damit sie die vielversprechendsten Start-ups unterstützen können, müssen Risikokapitalfonds größer werden und ihre Investitionen diversifizieren. Die heutigen Vorschläge werden dabei helfen, diesen neuen Markt aufzubauen.&#8221;</p>
<h3>KMU-Aktionsplan</h3>
<p>Der wirtschaftliche Erfolg Europas hängt weitgehend ab vom Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), die ihr Potenzial ausschöpfen. Die KMU erwirtschaften mehr als die Hälfte der gesamten Wertschöpfung in der Nicht-Finanzwirtschaft und haben in den letzten 5 Jahren 80 % aller neuen Arbeitsplätze in Europa geschaffen. Die Europäische Kommission präsentiert nun in einem Aktionsplan ihre verschiedenen Maßnahmen, mit denen sie für die 23 Millionen KMU in Europa den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern und einen bedeutenden Beitrag zum Wachstum leisten will. Die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften und anderen Maßnahmen dienen der Aufrechterhaltung des Kreditflusses in die KMU und der Verbesserung ihres Zugangs zu den Kapitalmärkten, indem einerseits die Sichtbarkeit der KMU-Märkte und KMU-Anteile für Anleger erhöht wird und andererseits Regulierungs- und Verwaltungslasten verringert werden.</p>
<h3>Risikokapital für KMU</h3>
<p>Risikokapital zur frühen Finanzierung neu gegründeter Unternehmen ist eine wichtige Art der langfristigen Investition in junge und innovative KMU. Diese Investitionsform hat aber wegen der geringen Größe der Fonds und der kleinen Kapitalmenge, die sie bereitstellen können, bislang keine größere Rolle bei der Anfangsfinanzierung spielen können. Deshalb müssen sich KMU auch weiterhin vor allem durch kurzfristige Bankdarlehen finanzieren. Im Umfeld der gegenwärtigen Krise, in der den Unternehmen der Realwirtschaft immer weniger Geld geliehen wird, kann es für solche Unternehmen sehr schwer sein, derartige Darlehen zu bekommen.</p>
<p>Wie die der Kommission vorliegenden Unterlagen zeigen, sind Unternehmen mit langfristigen Risikokapitalgebern erfolgreicher als Unternehmen, die sich durch kurzfristige Bankkredite finanzieren müssen. Üblicherweise wird dies auf die strenge Prüfung zurückgeführt, die ein Risikokapitalgeber durchführt, bevor er in ein Unternehmen investiert. Der durchschnittliche europäische Risikokapitalfonds ist aber klein und liegt weit unter der optimalen Größe, die für eine diversifizierte Investitionsstrategie erforderlich wäre, um zu einzelnen Unternehmen einen zweckmäßigen Kapitalbeitrag leisten und damit eine reale Wirkung erzielen zu können. Während ein durchschnittlicher Risikokapitalfonds in der Europäischen Union ein Volumen von ungefähr 60 Millionen EUR hat, kommt ein US-amerikanischer Fonds im Durchschnitt auf ein Kapitalvolumen von 130 Millionen Euro. Wirtschaftsstudien belegen, dass Risikokapitalfonds erst ab einer Größe von ungefähr 280 Millionen Euro einen entscheidenden Einfluss auf die Branchen, in die sie investieren, ausüben können. Überdies investierten US-amerikanische Risikokapitalfonds im Durchschnitt etwa 4 Millionen Euro in jedes Unternehmen, wogegen europäische Fonds lediglich auf Investitionen von durchschnittlich 2 Million EUR pro Unternehmen kommen. In den USA beliefen sich frühzeitige Beteiligungsinvestitionen im Durchschnitt auf 2,2 Millionen Euro pro Unternehmen, während solche frühen Kapitalbeteiligungen in der EU bei nur durchschnittlich 400.000 Euro pro Unternehmen lagen.</p>
<p>Größere Risikokapitalfonds können wiederum mehr Kapital für einzelne Unternehmen bereitstellen und sich zudem auf bestimmte Sektoren spezialisieren, z. B. auf die Informationstechnologie, Biotechnologie oder Gesundheitsfürsorge. Dies dürfte dann den KMU helfen, ihre Wettbewerbsfähigkeit auf den globalen Märkten zu verbessern.</p>
<p>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 07.12.2011</p>
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		<title>Neue Maßnahmen zur Förderung der Finanzierung von Sozialunternehmen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/neue-masnahmen-zur-forderung-der-finanzierung-von-sozialunternehmen/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 08:02:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
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		<description><![CDATA[Sozialunternehmen sind Unternehmen, von denen eine positive soziale Wirkung ausgeht und die als Unternehmenszweck anstatt &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/neue-masnahmen-zur-forderung-der-finanzierung-von-sozialunternehmen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sozialunternehmen sind Unternehmen, von denen eine positive soziale Wirkung ausgeht und die als Unternehmenszweck anstatt bloßer Gewinnmaximierung vorwiegend soziale Ziele verfolgen. Hierbei handelt es sich um einen wachsenden Sektor, der 10 % aller europäischen Unternehmen ausmacht und mehr als 11 Millionen Menschen einen bezahlten Arbeitsplatz bietet. Obwohl solche Unternehmen oft auch öffentliche Mittel erhalten, bleiben private Investitionen über Fonds, die in soziales Unternehmertum investieren, für ihr Wachstum unverzichtbar. Solche Sozialinvestitionsfonds sind aber selten und meistens auch nicht groß genug. Grenzübergreifende Investitionen in solche Fonds sind unnötig kompliziert und teuer.</p>
<p>Mit dem Verordnungsvorschlag legt die Kommission den Grundstein für einen soliden europäischen Markt für Sozialinvestitionsfonds. Es wird ein neues Gütesiegel &#8220;Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum&#8221; eingeführt, damit Investoren derartige Fonds, die sich auf Investitionen in europäische Sozialunternehmen konzentrieren, leichter erkennen können. Das Konzept ist einfach: Wenn die in dem Vorschlag festgelegten Anforderungen erfüllt sind, dürfen die Verwalter solcher Sozialinvestitionsfonds ihre Fondsanteile überall in Europa vermarkten. Um das Siegel zu bekommen, muss ein Fonds allerdings nachweisen, dass ein hoher Anteil der Investitionsmittel (70 % des von Anlegern eingezahlten Kapitals) in die Unterstützung von Sozialunternehmen fließt. Einheitliche Offenlegungsvorschriften werden dafür sorgen, dass die Investoren eindeutige und zutreffende Informationen über diese Investitionen erhalten.</p>
<p>EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erklärte dazu: &#8220;Sozialunternehmen verkörpern genau die intelligente, integrative und nachhaltige Art von Wachstum und Innovation, die wir in der europäischen Wirtschaft heute so dringend brauchen. Unsere neuen Maßnahmen werden dazu beitragen, solche Unternehmen überall in Europa aufzubauen und dafür zu sorgen, dass sie auch die finanzielle Unterstützung bekommen, die sie &#8211; besonders in diesen Krisenzeiten &#8211; zum Wachsen brauchen.&#8221;</p>
<h3>Kernpunkte des Vorschlags</h3>
<ul>
<li>
<h3>Ein anerkanntes EU-Siegel für &#8220;Fonds für soziales Unternehmertum&#8221;:</h3>
<p>Gegenwärtig haben es Anleger mitunter schwer, Fonds auszumachen, die in Sozialunternehmen investieren. Dies schadet dem Vertrauen in den Markt der Sozialunternehmen. Gleichzeitig ist es für Sozialinvestitionsfonds schwer, sich selbst von anderen Fonds abzuheben, wodurch das Wachstum in diesem Sektor erschwert wird. Mit der heute vorgelegten Verordnung wird ein gemeinsames Siegel geschaffen: der &#8220;Europäische Fonds für soziales Unternehmertum&#8221;. Bei diesem Siegel können die Kapitalanleger sicher sein, dass der Hauptteil ihrer Investition in Sozialunternehmen fließt. Außerdem werden sie es dank der EU-weit einheitlichen Bezeichnung viel leichter haben, solche Fonds zu finden.</li>
<li>
<h3>Bessere Informationen für Anleger:</h3>
<p>Genauso wie es für Kapitalanleger bisweilen schwer ist, Fonds zu finden, die in Sozialunternehmen investieren, sind auch die Informationen, die über diese Fonds und ihre Anlagetätigkeit erhältlich sind, häufig schwer vergleichbar und nutzbar. Deshalb ist es sehr wichtig, für diese Informationen einen gemeinsamen EU-Rahmen zu schaffen. Alle Fonds, die das neue Siegel verwenden möchten, sollten daher künftig eindeutige Informationen darüber veröffentlichen, mit welchen Arten von Sozialunternehmen sie sich befassen, wie sie diese auswählen, wie der Fonds die Unternehmen unterstützen wird, wie die sozialen Auswirkungen überwacht werden und wie die Berichterstattung hierüber erfolgt.</li>
<li>
<h3>Bessere Leistungsbewertung:</h3>
<p>Die anvisierten Auswirkungen sind ein wichtiger Faktor, wenn sich Kapitalanleger zwischen verschiedenen Sozialinvestitionsfonds entscheiden. Die vorgeschlagenen Vorschriften enthalten klare Informationspflichten gegenüber den Anlegern in Bezug darauf, wie die Fonds ihre Wirkung überwachen und hierüber berichten. Das allein wird aber wahrscheinlich noch nicht ausreichen. Die Kommission wird sich daher weiter um die Entwicklung besserer und besser vergleichbarer Methoden für die Ermittlung der sozialen Leistung von Investitionen bemühen. Nur so wird es möglich sein, einen transparenteren Investitionsmarkt aufzubauen und das Vertrauen der Anleger zu stärken.</li>
<li>
<h3>Abbau der Hindernisse bei der europaweiten Kapitalbeschaffung:</h3>
<p>Die Vorschriften über Sozialinvestitionsfonds unterscheiden sich von einem Mitgliedstaat zum anderen und sind zudem aufwändig und kompliziert. Deshalb sehen die neuen Vorschriften eine Vereinfachung vor. So sollen die Fonds für soziales Unternehmertum beispielsweise dank eines &#8220;europäischen Passes&#8221; die Möglichkeit erhalten, sich europaweit Kapital zu beschaffen. Die Fondsverwalter werden zwar nicht gezwungen, den neuen Rahmen anzuwenden, wenn sie dies aber tun, erhalten sie Zugang zu Anlegern in der gesamten EU und können ein EU-weites Siegel verwenden, dem Anleger zunehmend Vertrauen schenken und nach dem sie Ausschau halten werden.</li>
<li>
<h3>Zugänglichkeit für Anleger:</h3>
<p>Da Investitionen in Sozialunternehmen mit gewissen Risiken verbunden sein können, soll sich das Siegel &#8220;Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum&#8221; zunächst nur an professionelle Anleger wenden. Sobald der Rahmen dann eingeführt ist und reibungslos läuft, wird die Kommission prüfen, ob solche Investitionen auch für private Kleinanleger zugänglich gemacht werden sollten.</li>
</ul>
<p>Die Vorschläge werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Beratung und Verabschiedung im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens übermittelt.</p>
<p>Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 07.12.2011</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kabinett beschließt Gesetz zum Abbau der kalten Progression</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/kabinett-beschliest-gesetz-zum-abbau-der-kalten-progression/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 07:55:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dem am 07.12.2011 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/kabinett-beschliest-gesetz-zum-abbau-der-kalten-progression/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem am 07.12.2011 vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression wird der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 6.11.2011 umgesetzt, die Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression zu entlasten. Der geplante Ausgleich hat ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro pro Jahr. Er wird 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt und umfasst folgende Eckpunkte:</p>
<ul>
<li>Der Grundfreibetrag wird bis 2014 um insgesamt 350 Euro bzw. 4,4 Prozent auf 8.354 Euro angehoben. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, erst höhere Einkommen werden besteuert.</li>
<li>Der Tarifverlauf wird bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent angepasst. Denn jedes Einkommen soll genau um den Betrag entlastet werden, um den es durch die kalte Progression belastet wird.</li>
<li>Die Bundesregierung wird künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss. Grundfreibetrag und Tarifverlauf können daraufhin entsprechend angepasst werden.</li>
</ul>
<h3>Höherer Grundfreibetrag</h3>
<p>Allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland wird ein Existenzminimum garantiert. Arbeitseinkünfte bleiben bis zu diesem Betrag steuerfrei. Dafür sorgt der so genannte Grundfreibetrag. Dessen Höhe wird alle zwei Jahre geprüft, damit er nicht unter das Existenzminimum sinkt. Diese Anpassung ist verfassungsrechtlich geboten. Schon heute zeichnet sich ab, dass in den Jahren 2013 und 2014 der Grundfreibetrag erhöht werden muss. Die vorgesehene Erhöhung des Grundfreibetrags um insgesamt 350 Euro erfolgt in zwei Schritten und entspricht dem heute absehbaren Anstieg des steuerlichen Existenzminimums. Der Grundfreibetrag steigt zunächst um 126 Euro zum 1. Januar 2013 und um weitere 224 Euro zum 1. Januar 2014.</p>
<h3>Anpassung des Steuertarifs</h3>
<p>Im Zusammenhang mit der Anhebung des Grundfreibetrags um insgesamt 4,4 Prozent erfolgt eine Anpassung der Steuertarife in gleichem Umfang. Wenn nur der Grundfreibetrag stiege, würde sich der Eingangssteuersatz erhöhen. Mit einer Veränderung der Steuertarife verschiebt sich die gesamte Steuerkurve und der Eingangssteuersatz bleibt gleich. Die Anpassung des Tarifverlaufs um einen festen Prozentsatz sorgt dafür, dass der Effekt der kalten Progression für alle in gleichem Umfang ausgeglichen wird. Damit bildet der Tarifverlauf den Aspekt der Leistungsfähigkeit genauso gut ab wie bisher.</p>
<h3>Gerechte Verteilung</h3>
<p>Das Steuersystem in Deutschland ist so aufgebaut, dass Besserverdienende im Verhältnis mehr Steuern zahlen als Menschen mit niedrigem Einkommen. Wer mehr Steuern bezahlt, wird in Euro-Beträgen durch die kalte Progression stärker belastet. Insofern führen die neuen Tarife auch zu einer betragsmäßig &#8220;höheren&#8221; Entlastung. Prozentual werden höhere Einkommen jedoch deutlich weniger entlastet. Damit ist sichergestellt, dass auch künftig die hohen Einkommen wesentlich stärker zum Steueraufkommen beitragen als untere Einkommensgruppen.</p>
<p>Die prozentuale Entlastung sinkt ab Einkommen von 300.000 Euro und mehr im Jahr auf 0,29% der bisherigen Steuerzahllast. Hier wirkt im Ergebnis ausschließlich die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Grundfreibetrags. Ein Ausgleich der kalten Progression für Einkommen oberhalb von 250.000 Euro/500.000 Euro (Alleinstehende/ Ehegatten), auf die der erhöhte Steuersatz von 45% (sog. Reichensteuer) zu zahlen ist, wird nicht erfolgen.</p>
<h3>Der Effekt der kalten Progression</h3>
<p>In Deutschland wird die Einkommensteuer nach einem so genannten progressiven Tarif berechnet. Wer mehr verdient, zahlt prozentual mehr Steuern. Das bedeutet: Für jeden Euro an zusätzlichem Einkommen wird ein höherer Steuersatz veranschlagt. Der Steuerbetrag steigt also nicht gleichmäßig, sondern überproportional. Starke Schultern tragen mehr &#8211; das ist der Grundsatz der deutschen Steuerpolitik. Mit der Steuerprogression gewährleistet der Staat, dass Menschen mit geringem Einkommen auch anteilig weniger belastet werden als Gutverdienende. So leistet jeder nach seinen Möglichkeiten einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens.</p>
<p>Der progressive Steuertarif kann dann negative Effekte haben, wenn die Einkommensteuersätze nicht die Preisentwicklung, also die Inflation, berücksichtigen. Wenn das allgemeine Preisniveau beispielsweise um zwei Prozent steigt und die Löhne in gleichem Umfang nachziehen, dann sollte auch die Steuerlast nur um zwei Prozent steigen, damit die Kaufkraft nicht sinkt. Sonst kann es dazu führen, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer trotz einer Lohnerhöhung am Ende weniger kaufen kann als zuvor. Dieses Zusammenspiel von Inflation und Steuerprogression nennt man &#8220;kalte Progression&#8221;.</p>
<h3>Was passiert, wenn nicht gegengesteuert würde?</h3>
<p>Ohne eine Anpassung des Einkommensteuertarifs wirkt die Progression im Effekt wie eine Steuererhöhung. Wenn die Einkommen an die Inflation angepasst werden und steigen, der Tarifverlauf aber unverändert bleibt, rutschen immer mehr Lohnempfänger in höhere Steuertarife und haben dadurch eine Mehrbelastung zu tragen.</p>
<p>Ab dem 1. Januar 2013 sollen nun die Bürgerinnen und Bürger einen Teil des Geldes zurück erhalten, das sie durch diesen Effekt einbüßen. Ziel ist nicht, die Steuern zu senken, sondern den Bürgerinnen und Bürgern den Betrag zurückzugeben, den sie durch die kalte Progression weniger zur Verfügung haben. Ein Plus von 15 bis 25 Euro (Ledige) bzw. 30 bis 50 Euro (Verheiratete) jeden Monat bei mittleren Einkommen ist ein spürbarer Betrag.</p>
<p>Quelle: BMF, Pressemitteilung vom 07.12.2011</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorläufig keine Auskunftspflicht in Steuersachen für Insolvenzverwalter</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/vorlaufig-keine-auskunftspflicht-in-steuersachen-fur-insolvenzverwalter/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Dec 2011 06:13:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=18748</guid>
		<description><![CDATA[Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Auskunfts- und Vorlageersuchens, welches an eine Insolvenzverwalterin &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/vorlaufig-keine-auskunftspflicht-in-steuersachen-fur-insolvenzverwalter/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Auskunfts- und Vorlageersuchens, welches an eine Insolvenzverwalterin gerichtet ist und auch dazu dienen soll, deren eventuelle Haftung für Steuerschulden einer insolventen Gesellschaft zu prüfen (FG Münster, Beschluss vom 07.11.2011 &#8211; 11 V 2705/11 AO).</strong></p>
<p>Die Antragstellerin hatte im Jahr 2007 veranlasst, dass Abbuchungen von Lohn- und Umsatzsteuern, die das Finanzamt vom Konto einer insolventen GmbH vorgenommen hatte, rückgängig gemacht wurden. Zum damaligen Zeitpunkt hatte das Insolvenzgericht der GmbH kein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Allerdings konnte die Gesellschaft nur mit Zustimmung der damals zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellten Antragstellerin über ihr Vermögen verfügen. Das Finanzamt hatte die Antragstellerin im Juni 2011 aufgefordert, verschiedenste Auskünfte zu diesem Vorgang zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Es wollte so auch prüfen, ob die Antragstellerin für die Steuerausfälle in Haftung genommen werden kann, die infolge der von ihr &#8211; als sogenannter schwacher vorläufiger Insolvenzverwalterin &#8211; veranlassten Rückbuchungen entstanden sind. Die Antragstellerin verweigerte die Auskunftserteilung und Vorlage von Unterlagen. Sie begehrte eine Aussetzung der Vollziehung des Auskunfts- und Vorlageersuchens.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) gab der Antragstellerin nach summarischer Prüfung des Sachverhalts Recht.</p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts muss die Antragstellerin die erbetenen Auskünfte zunächst &#8211; d.h. bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache selbst &#8211; nicht erteilen, da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Ersuchens bestünden. Dies gelte auch, soweit das Ersuchen dazu dient, die Voraussetzungen einer Haftung der Antragstellerin zu klären. Denn es sei zweifelhaft, ob eine solche Haftung in Betracht kommt. Die Antragstellerin sei in ihrer Eigenschaft als sog. schwache vorläufige Insolvenzverwalterin weder gesetzliche Vertreterin der GmbH noch Vermögensverwalterin im Sinne des § 34 AO gewesen. Ob sie als &#8220;schwache&#8221; vorläufige Insolvenzverwalterin Verfügungsberechtigte im Sinne des § 35 AO &#8211; und damit Haftungsschuldnerin &#8211; sein kann, sei zumindest fraglich. Denn dem &#8220;schwachen&#8221; vorläufigen Insolvenzverwalter im Sinne des § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO räume das Insolvenzgericht gerade keine eigene Verfügungsbefugnis ein. Er könne vielmehr nur darüber entscheiden, ob Verfügungen des Schuldners wirksam werden sollen oder nicht. Das Recht, eine Verfügung des Insolvenzschuldners durch Versagung einer Zustimmung zu unterbinden, sei nicht identisch mit dem Recht, selbst Verfügungen vornehmen zu können. Inwieweit ein &#8220;schwacher&#8221; vorläufiger Insolvenzverwalter im Hinblick auf Lastschriften eine eigene Verfügungsbefugnis besitzt und daher möglicherweise als Haftungsschuldner in Betracht kommt, müsse abschließend im Hauptsacheverfahren geklärt werden.</p>
<p>Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat das Gericht die Beschwerde gegen seine Entscheidung zum Bundesfinanzhof zugelassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Münster vom 29.11.2011</p>
<p>(FG Münster, 07.11.2011 &#8211; 11 V 2705/11 AO)</p>
<p>DanRevision Gruppe, 09.12.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
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		<title>Deutsch-irisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-IRL) &#8211; Unter das Abkommen fallende Steuern</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 11:02:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Irland hat mich über eine neu eingeführte und seit dem 1. Januar 2011 geltende „Universal &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/deutsch-irisches-doppelbesteuerungsabkommen-dba-irl-unter-das-abkommen-fallende-steuern/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Irland hat mich über eine neu eingeführte und seit dem 1. Januar 2011 geltende „Universal Social Charge (USC)“ informiert. Sie ersetzt die seit 2009 erhobene „Income Levy“. Die „USC“ wird in Irland vom Einkommen natürlicher Personen als Zuschlag zur „Income Tax“ ab 4.004 Euro in Stufen-Sätzen von 2 Prozent, 4 Prozent und 7 Prozent des Bruttoeinkommens erhoben. Detaillierte Informationen stellt die irische Finanzverwaltung auf ihrer Internetseite www.revenue.ie zur Verfügung.</p>
<p>Es wurde gegenüber Irland bereits bestätigt, dass Deutschland der irischen Auffassung folgt, die „USC“ als gemäß Artikel I Abs. 2 DBA-IRL unter das Abkommen fallende Steuer anzusehen. Dies gilt auch für das am 30. März 2011 unterzeichnete neue DBA-IRL (Artikel 2 Abs. 4), das noch nicht in Kraft getreten ist.</p>
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		<title>ELENA-Verfahren endgültig beendet</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 06:07:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 03.12.2011 ist das Abschaltgesetz in Kraft getreten, aufgrund dessen das ELENA-Verfahren eingestellt und die &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/elena-verfahren-endgultig-beendet/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Am 03.12.2011 ist das Abschaltgesetz in Kraft getreten, aufgrund dessen das ELENA-Verfahren eingestellt und die gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden.</strong></p>
<p>Mit dem ELENA-Gesetz wurde 2009 ein Verfahren beschlossen, das Anträge auf Sozialleistungen vereinfachen und beschleunigen sollte. Es sollte Arbeitgebern ermöglichen, auf das Ausstellen bestimmter Bescheinigungen (zunächst aus den Bereichen Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld) in Papierform zu verzichten. Zu diesem Zweck mussten ab dem 01.01.2010 (monatlich) die Entgeltdaten von Beschäftigten, Beamten, Richtern und Soldaten an eine zentrale Speicherstelle gemeldet werden.</p>
<p>Durch die Einstellung des ELENA-Verfahrens müssen die Arbeitgeber den hieraus resultierenden elektronischen Meldepflichten ab dem 03.12.2011 nicht mehr nachkommen. Während der Laufzeit des Verfahrens wurden neue Wege im Arbeitgebermeldeverfahren beschritten. Diese sollen durch die Einstellung des ELENA-Verfahrens nicht ganz verloren gehen. Das durch die Erfahrungen mit ELENA erworbene Wissen sowie die bereits bestehenden (anderen) Meldeverfahren sollen zukünftig für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung verwendet werden. In diesem Zusammenhang arbeitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an einem entsprechenden Konzept mit konkreten Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Verfahren. Ende 2013 soll hierzu ein Bericht vorgelegt werden.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 07.12.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Kindergeld: Semestergebühren als ausbildungsbedingte Mehraufwendungen abziehbar</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 06:25:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren stellen keine Mischkosten dar, &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/kindergeld-semestergebuhren-als-ausbildungsbedingte-mehraufwendungen-abziehbar/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die zur Aufnahme oder Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichtenden Semestergebühren stellen keine Mischkosten dar, sondern sind grundsätzlich insgesamt als abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf anzusehen. Dies gilt auch dann, wenn der Studierende durch die Entrichtung der Gebühren privat nutzbare Vorteile (z.B. Semesterticket) erlangt (BFH, Urteil vom 22.09.2011 &#8211; III R 38/08).</strong></p>
<p>Der Kläger begehrte für seinen an der Universität studierenden Sohn Kindergeld. Die Familienkasse lehnte dies ab, weil die vom Sohn erzielten Einkünfte den maßgeblichen Jahresgrenzbetrag überschritten hätten. Dabei ließ die Familienkasse die vom Sohn bezahlten Semestergebühren, die zur Fortsetzung des Studiums verpflichtend zu entrichten waren, nicht zum Abzug zu. Mit der hiergegen beim Finanzgericht (FG) erhobenen Klage hatte der Kläger Erfolg. Das FG vertrat die Ansicht, die Semestergebühren seien insgesamt als ausbildungsbedingter Mehrbedarf abziehbar, sodass die Einkünfte des Sohnes nicht über dem maßgeblichen Jahresgrenzbetrag lägen.</p>
<p>Der BFH bestätigte die Auffassung des FG und gab dem Kläger im Rahmen der Revision Recht.</p>
<p>Die Richter lehnten die Auffassung der Verwaltung ab, wonach die Semestergebühren als <strong>Mischkosten</strong> zu beurteilen seien und darin enthaltene Einzelpositionen nur dann abgezogen werden könnten, wenn die erhebende Institution diese getrennt ausweist. Die Semestergebühren stellten &#8211; so der BFH &#8211; <strong>insgesamt ausbildungsbedingte Mehraufwendungen</strong> dar, weil der Studierende diese Gebühren, wolle er sein Studium aufnehmen oder fortsetzen, in voller Höhe zwingend entrichten müsse. Es liege auch insoweit keine schädliche private Mitveranlassung vor, als der Studierende durch Zahlung der Gebühren privat nutzbare Vorteile (z.B. Semesterticket) erlangt. Maßgeblich hierfür sei, dass der Studierende nicht frei darüber entscheiden kann, ob er diese (zusätzlichen) Leistungen mit erwirbt.</p>
<p>Einem Abzug der Kosten für ein in der Semestergebühr enthaltenes Semesterticket stehe auch nicht entgegen, dass die Kosten des Studierenden für die <strong>Fahrten zwischen seiner Wohnung und der Universität</strong> bereits mit den Sätzen der <strong>Entfernungspauschale</strong> berücksichtigt werden. Durch die Entfernungspauschale seien zwar die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Universität abgegolten. Allerdings habe dies bei der vorliegenden Fallkonstellation keine Bedeutung, da die Aufwendungen für ein über die Semestergebühr erhaltenes Semesterticket nicht durch die Fahrten zwischen Wohnung und Universität veranlasst seien.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 30.11.2011</p>
<p>(BFH, 22.09.2011 &#8211; III R 38/08)</p>
<p>DanRevision Gruppe 05.12.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Kein Kindergeldanspruch für vor mehreren Jahren ins nicht europäische Ausland entführte Kinder</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 06:26:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Mütter oder Väter, deren Kinder vom anderen Elternteil ins nicht europäische Ausland entführt wurden, haben &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/kein-kindergeldanspruch-fur-vor-mehreren-jahren-ins-nicht-europaische-ausland-entfuhrte-kinder/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mütter oder Väter, deren Kinder vom anderen Elternteil ins nicht europäische Ausland entführt wurden, haben allenfalls dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Kinder innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach der Entführung nach Deutschland zurückkehren. Liegt die Entführung dagegen schon Jahre zurück, besteht kein Kindergeldanspruch (FG Hessen, Urteil vom 26.05.2011 &#8211; 3 K 1724/10).</strong></p>
<p>Geklagt hatte eine Mutter, die für ihre drei Kinder zunächst Kindergeld erhalten hatte. Die Kinder wurden im Jahre 2002 vom Kindesvater ins außereuropäische Ausland entführt, weshalb dieser im Jahre 2003 mit rechtskräftigem Strafbefehl zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Zudem hob die Familienkasse im Jahre 2003 die Kindergeldfestsetzung auf. Im Jahre 2008 beantragte die Klägerin erneut die Festsetzung von Kindergeld für die drei immer noch nicht zurückgekehrten Kinder. Sie begründete den Antrag damit, dass die Kinder vor der Entführung ihren festen Wohnsitz in ihrem Haushalt gehabt hätten. Sie sei auch als Hauptbezugsperson für sämtliche Belange der Kinder zuständig gewesen und halte in ihrem großen Haus im Inland immer noch Zimmer für den Fall der nicht ausgeschlossenen Rückkehr der Kinder bereit. Die Familienkasse hingegen lehnte die Zahlung von Kindergeld ab dem Jahr 2008 ab, weil nach einem achtjährigen Auslandsaufenthalt der mittlerweile 9, 15 und 18 Jahre alten Kinder von der Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland auszugehen sei.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) bestätigte die Auffassung der Familienkasse.</p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts stand der Klägerin für 2008 kein Kindergeld zu, weil die Kinder nach ihrer Entführung ins Ausland keinen inländischen Wohnsitz im Hause der Klägerin hatten. Soweit andere Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof in Entführungsfällen eine Beibehaltung des Wohnsitzes des Kindes bejaht hätten, betreffe diese Rechtsprechung Fälle, in denen die Kinder jeweils nur wenige Monate nach der Entführung nach Deutschland zurückgekehrt seien. Dann greife die gesetzliche Wertung in § 9 Abs. 2 Abgabenordnung (AO), wonach bei einer Rückkehr innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten von einer Beibehaltung des Wohnsitzes auszugehen ist. Anders liege es jedoch im Streitfall bei einer Entführung über mehrere Jahre, weil dann nicht mehr ein nur als vorübergehend einzustufender Auslandsaufenthalt vorliege. Da im Streitfall auch keine besonderen Umstände vorlägen, die ein Festhalten am Inlandswohnsitz rechtfertigen könnten, stehe der Klägerin ab 2008 kein Kindergeld mehr zu.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Hessen vom 22.11.2011</p>
<p>(FG Hessen, 26.05.2011 &#8211; 3 K 1724/10).</p>
<p>DanRevision Gruppe, 05.12.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein unterzeichnet</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/12/doppelbesteuerungsabkommen-zwischen-deutschland-und-liechtenstein-unterzeichnet/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 13:47:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Fürstentum Liechtenstein und die Bundesrepublik Deutschland haben am Donnerstag in Berlin ein Doppelbesteuerungsabkommen  abgeschlossen. „Mit &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/12/doppelbesteuerungsabkommen-zwischen-deutschland-und-liechtenstein-unterzeichnet/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Fürstentum Liechtenstein und die Bundesrepublik Deutschland haben am Donnerstag in Berlin ein Doppelbesteuerungsabkommen  abgeschlossen. „Mit dem Doppelbesteuerungsabkommen sorgen wir für gegenseitige Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit. Durch die Verbesserung der steuerlichen Beziehungen vertiefen und fördern wir die sehr engen Wirtschaftsbeziehungen zwischen unseren beiden Ländern“, betonten Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Regierungschef Dr. Klaus Tschütscher bei der Unterzeichnung in Berlin.</p>
<h3><strong>Eckpunkte des Abkommens</strong></h3>
<p>Das Abkommen ist eine solide Grundlage für gegenseitige Investitionen. So werden insbesondere grenzüberschreitende Beteiligungen von Quellensteuern entlastet, indem Nullsätze für Quellensteuern auf bestimmte Dividenden, Zinsen und Lizenzen, die zwischen Deutschland und Liechtenstein fließen, vereinbart wurden. Das Abkommen enthält auch Regelungen zur Vermeidung des Abkommensmissbrauchs, die verhindern, dass das Abkommen für die Zwecke einer Steuerumgehung genutzt wird. Dadurch wird gleichzeitig Rechtssicherheit geschaffen, auf welche Fälle das Abkommen Anwendung findet.</p>
<p>Durch die Gewährung von Zustellungs- und Beitreibungshilfe wurde eine weitere Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden vereinbart. Zudem enthält das Abkommen eine umfassende verbindliche Schiedsklausel. Diese Klausel gewährleistet, dass in Fällen einer doppelten Besteuerung spätestens mittels eines Schiedsverfahrens Abhilfe geschaffen wird.</p>
<h3><strong>Weitere Vertiefung der Kooperation</strong></h3>
<p>Bereits im September 2009 hatten Liechtenstein und Deutschland ein Abkommen nach OECD-Standard über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuerfragen abgeschlossen. Dieses Abkommen ist im Oktober 2010 in Kraft getreten. Das nun unterzeichnete DBA ist ein weiterer bedeutender Schritt zur Vertiefung der Zusammenarbeit im Steuerbereich.</p>
<p>Das heute unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Liechtenstein enthält keine Vorschriften über Verfahren für eine abgeltende Besteuerung von Kapitaleinkünften oder über für eine Nachbesteuerung von bisher unversteuerten Kapitalanlagen deutscher Anleger in Liechtenstein. Diese Fragen werden Gegenstand eigenständiger Gespräche und Verhandlungen zwischen Deutschland und Liechtenstein sein.</p>
<p>Quelle: Ministerium für Finanzen</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Besonderheiten in der Kommunikation und beim allgemeinen Umgang im Geschäftsleben mit Amerikanern“</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 12:13:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=6363</guid>
		<description><![CDATA[Amerikaner sind ewige Optimisten!    Aber glauben Sie nicht, dass die europäischen Auswanderer „mal so“ abgereist &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/besonderheiten-in-der-kommunikation-und-beim-allgemeinen-umgang-im-geschaftsleben-mit-amerikanern%e2%80%9c/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Amerikaner sind ewige Optimisten!   </p>
<p>Aber glauben Sie nicht, dass die europäischen Auswanderer „mal so“ abgereist sind; die Gründe waren Krieg, Angst, Hunger, Arbeitslosigkeit; die Abreise und Überfahrt waren kein Zuckerschlecken. Die Neuankömmlinge haben große Hindernisse in Kauf genommen, um in Amerika neu anzufangen. Mit wenig Gepäck aber großen Tatendrang was zu erreichen. Die USA wurde zum Schmelztiegel; es lag nicht unbedingt daran was man war oder gelernt hat; es kam darauf an, wer Ideen hatte, die Hemdsärmeln hochkrempeln und mit anpacken konnte, um ein Ziel zu erreichen. Diese Mentalität herrscht immer noch, weil dieses Grundgedankengut an die nachfolgenden Generationen überliefert wurde. Als „1st Generation American“, und seit 1981 hier in Deutschland lebend, würde ich gerne einige Besonderheiten in der Kommunikation bzw. Umgang mit den Amerikanern aufzeigen. </p>
<p>Deutsche sind von der Mentalität her „Planer“, und die planen wirklich alles; man könne scherzen, dass die Vorplanung sogar eine Planung hat. Der Weg zum Ziel wird erst beschritten, wenn alle Details sorgfältig ausgearbeitet sind. Amerikaner sind „Go-Getters“, also handlungsorientiert und machen sich schon auf dem Weg, mit einer groben Vorstellung „wie“ und füllen die Detail-Lücken auf den Weg dort hin! Grund genug für erste Konflikte.</p>
<p>Deutsche sind also „Denker“ und Amerikaner „handlungsorientiert“. Wo anders als in Amerika wird sogar Kleinkindern beigebracht, dass sie selbst Präsident werden können; und in Deutschland? Richtig… so etwas ist undenkbar und unrealistisch; „Kind, lerne erstmal einen anständigen Beruf!“  Amerikaner betrachten den deutschen Realismus als negativ, dieses assoziieren die Amerikaner dann mit fehlender Flexibilität, Kreativität und sogar mit einer Prise Sturheit. Den Satz „Es geht nicht“, oder das Wort „Problem“ ist was bei den meisten Amerikaner hängen bleibt und sie denken, ”Sage mir wie es gehen kann, und nicht wie es „nicht geht“, auch finden sie es erstaunlich, wie viele „Probleme“ die Deutschen haben.<br />
Was Probleme für die Deutschen sind, sind „challenges“  also – Herausforderungen – für Amerikaner.  Herausforderungen; eine Situation fordert jemanden heraus! Hört sich schon anders an, oder?</p>
<p>Kommunikation ist ein anderes Wort für Umgang miteinander.  Wenn wir als Deutsche ein wenig lockerer werden, und die Amerikaner etwas mehr Freude am Planen aufbringen könnten, würde so manche Kommunikationsfalle gar nicht erst zuschnappen.  </p>
<p>Hier noch einige Tipps hinsichtlich der Kommunikation:</p>
<ul>
<li>Die Krawatte wurde nicht unbedingt in Amerika erfunden, deshalb haben Sie Verständnis wenn die Amis im Geschäftsleben etwas ungezwungen, informell an Sie herantreten.  </li>
<li>Bitten Sie Ihr gegenüber etwas langsamer und deutlicher zu sprechen.</li>
<li>Amerikaner lieben Slang und Abkürzungen, und verfallen immer wieder in sinnbildlicher Ausdrücke, wie „…going the whole 9 yards“ was soviel bedeutet wie „ich gebe Alles“, oder beim verhandeln „ballpark figures“  erfragen – was „‘ne Hausnummer nennen“ bedeutet. Viele Sinnbilder sind aus dem Sport entstanden und wer als Deutsche nicht allzu viel von Football oder Baseball versteht,  ist möglicherweise im ersten Moment verloren!  </li>
<li>Mit der direkten Art der Deutschen kommen Amerikaner nicht immer klar, und müssen sich wiederum sehr bemühen in der Kommunikation direkt zu sein. </li>
<li>Ein ganz natürliches Vorgehen der Deutschen ist alles zu hinterfragen, bis eine Sache klar ist; die Amerikaner müssen meist lernen gute, konkrete, nicht emotionale Antworten zu geben. </li>
<li>Amerikaner in den USA pflegen auch Kontakt zu Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit;  aber in Deutschland,  müssen Amerikaner umdenken; erst die Arbeit, dann das Vergnügen.</li>
<li>And last but not least; THINK BIG! Und sollte es Ihnen nicht auf Anhieb gelingen; Versuchen Sie  es mit “Don’t think small!” – das geht auch!</li>
</ul>
<p>DanRevision Gruppe &#8211; Susan Günther</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Repowering schafft neue Möglichkeiten</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/repowering-schafft-neue-moglichkeiten/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/11/repowering-schafft-neue-moglichkeiten/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 12:07:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=6354</guid>
		<description><![CDATA[Repowering bezeichnet das Ersetzen einer in die Jahre gekommenen Windkraftanlage durch eine leistungsfähigere Anlage. Dies &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/repowering-schafft-neue-moglichkeiten/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Repowering bezeichnet das Ersetzen einer in die Jahre gekommenen Windkraftanlage durch eine leistungsfähigere Anlage. Dies schafft nicht nur Möglichkeiten der Ertragssteigerung, sondern auch neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Denn wer alte durch neue Windkraftanlagen ersetzt, kann für gelieferten Strom einen sogenannten „Repowering-Zuschlag“ verlangen.</p>
<p>Hierfür gelten die folgenden Voraussetzungen:</p>
<ul>
<li>Die neuen Anlagen ersetzen bestehende Anlagen im selben oder in einem an-grenzenden Landkreis.</li>
<li>Die neuen Anlagen werden mindestens 10 Jahre nach den bestehenden Anlagen in Betrieb genommen.</li>
<li>Die Leistung der neuen Anlagen beträgt mindestens das 2-fache und maximal das 5-fache der alten Anlagen.</li>
</ul>
<p>Liegen diese Voraussetzungen vor, erhöht sich die Vergütung der Stromeinspeisung durch Repowering um einen Vergütungszuschlag in Höhe von 0,5 Cent pro Kilowatt-stunde. Zusätzlich schafft die neue Windkraftanlage mehr Volllaststunden, ist wartungsärmer und erzeugt einen größeren Stromertrag durch die erhöhte Leistungsfähigkeit. Das folgende Beispiel verdeutlicht die neuen Ertragschancen.<strong> </strong></p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td valign="top" width="217"><strong>Beispiel: </strong></p>
<p><strong>Repowering in 2009</strong></td>
<td valign="top" width="198"><strong>alte WEA (1996)</strong></td>
<td valign="top" width="191"><strong>neue WEA (2009)</strong></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><strong>Anzahl WEA</strong></td>
<td valign="top" width="198">10</td>
<td valign="top" width="191">6</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><strong>WEA-Nennleistung </strong></td>
<td valign="top" width="198">600 kW</td>
<td valign="top" width="191">2 MW</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><strong>Gesamtleistung </strong></td>
<td valign="top" width="198">6MW</td>
<td valign="top" width="191">12 MW</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><strong>Nabenhöhe </strong></td>
<td valign="top" width="198">50 m</td>
<td valign="top" width="191">95 m</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><strong>Gesamthöhe</strong></td>
<td valign="top" width="198">71,5 m</td>
<td valign="top" width="191">140 m</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"> </td>
<td colspan="2" valign="top" width="390">Fall A (Standort mit 125% des EEG-Referenzertrags)</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><strong>Stromerzeugung</strong></td>
<td valign="top" width="198">13,82 Mio. kWh pro Jahr</td>
<td valign="top" width="191">44,80 Mio. kWh pro Jahr</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><strong>Vergütung</strong></td>
<td valign="top" width="198">6,2 ct/kWh</td>
<td valign="top" width="191">10,2 ct/kWh</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><strong>Erlöse pro Jahr</strong></td>
<td valign="top" width="198">856.840 Euro</td>
<td valign="top" width="191">4.569.899 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"> </td>
<td colspan="2" valign="top" width="390">Fall B (Standort mit 100% des EEG-Referenzertrags)</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><strong>Stromerzeugung</strong></td>
<td valign="top" width="198">11,05 Mio. kWh pro Jahr1*</td>
<td valign="top" width="191">35,84 Mio. kWh pro Jahr*</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><strong>Vergütung</strong></td>
<td valign="top" width="198">9,1 ct/kWh</td>
<td valign="top" width="191">10,2 ct/kWh</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><strong>Erlöse pro Jahr</strong></td>
<td valign="top" width="198">1.005.550 Euro</td>
<td valign="top" width="191">3.655.919 Euro</td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><em> </em></td>
<td valign="top" width="198"><em>*entspricht dem Strombedarf</em></td>
<td valign="top" width="191"><em>*entspricht dem Strombedarf </em></td>
</tr>
<tr>
<td valign="top" width="217"><em> </em></td>
<td valign="top" width="198"><em>von ca. 3158 Haushalten</em></td>
<td valign="top" width="191"><em>von ca. 10241 Haushalten</em></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><span style="font-size: xx-small;">Beispiel für eine optimierte Windstromerzeugung und erhöhte Erlöse durch das Repowering (Quelle: Dewi GmbH).</span></p>
<h3>Durch Repowering ergeben sich auch neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.</h3>
<p>Ältere Windkraftanlagen haben ein geringes oder gegebenenfalls sogar gar kein Abschreibungsvolumen mehr. Die Errichtung einer neuen Windkraftanlage schafft die Möglichkeit, die Kosten für die Windkraftanlage, die Verkabelung und die Zuwegung über eine Nutzungsdauer von 16 Jahren abzuschreiben, denn durch das Repowering wird eine neue Abschreibungsgrundlage geschaffen. Dies ergibt bei Anschaffungskosten von zum Beispiel insgesamt EUR 1,9 Mio. und einer jährlich gleichmäßigen Abschreibung eine Gewinnminderung in Höhe von EUR 118.750,00 pro Jahr. Im Zusätzlich kann wahlweise sogar eine Sonderabschreibung von weiteren 20% vorgenommen werden. Dies senkt, soweit vorhanden, die jährliche Steuerlast in Deutschland. Die erhöhte Abschreibung kann bei einem Investment über eine transparente Personengesellschaft grundsätzlich auch von ausländischen, zum Beispiel dänischen Investoren, genutzt werden.</p>
<p>DanRevision Gruppe &#8211; Christian Kuth, Gesa Clodius</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>5 Fragen an Stefan Groos, COO von GP JOULE USA, Inc.</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/5-fragen-an%e2%80%a6/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/11/5-fragen-an%e2%80%a6/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 11:39:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Die USA gehen den Weg zu einer grundlegenden Energiewende. Bis 2035 sollen nach dem Wunsch &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/5-fragen-an%e2%80%a6/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_6347" class="wp-caption alignnone" style="width: 226px"><img class="size-medium wp-image-6347" title="Stefan Groos, COO von GP JOULE USA, Inc. " src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Groos-216x300.png" alt="Stefan Groos, COO von GP JOULE USA, Inc. " width="216" height="300" /><p class="wp-caption-text">Stefan Groos, COO von GP JOULE USA, Inc.</p></div>
<p>Die USA gehen den Weg zu einer grundlegenden Energiewende. Bis 2035 sollen nach dem Wunsch von Präsident Obama mindestens 80 % des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Ein massiver Ausbau dieser Energiequellen wird also forciert. Damit bieten sich auch für deutsche Unternehmen riesige Chancen, sich auf dem US-Markt zu etablieren.</p>
<p>Wir sprachen mit Stefan Groos, dem COO von GP JOULE USA, Inc., der US-Tochter der deutschen GP JOULE Gruppe über den Schritt in die USA.</p>
<p><strong>Herr Groos, Sie haben mit Ihrem Unternehmen den Schritt über den Atlantik gewagt und haben sich inzwischen auf dem US-Markt gut etablieren können. Was waren die größten Schwierigkeiten und Stolpersteine beim Gang in die USA?</strong></p>
<p>Die US-Amerikaner sind sehr herzlich und machen es einem zunächst sehr leicht, sich hier wohl zu fühlen. Gerade in Kalifornien sind alle sehr offen und an einer Kooperation mit deutschen Unternehmen interessiert. Allerdings funktioniert der US-Markt für Erneuerbare Energien vollkommen anders als die europäischen Modelle, insbesondere gibt es weitestgehend keine Förderung, die unserem deutschen EEG auch nur nahe kommt. Es gibt außer von bestimmten Steuervergünstigungen, die allein nicht zur Förderung ausreichen, keine staatenübergreifende einheitliche Regelung, sondern in jedem der einzelnen Bundesstaaten eigene Modelle, die sich zum Teil drastisch von denen der Nachbarstaaten unterscheiden. Wer in den USA in den Erneuerbaren Energien tätig werden und dabei erfolgreich sein will, muss bereit sein, das bisherige Geschäftsmodell umzustellen und sich der amerikanischen Denk- und Sichtweise anzupassen. Der Einfluss der Energieversorger erschwert die Projektentwicklung, da es eine Netzanschlussverpflichtung und einen garantierten Mindeststrompreis wie im EEG bisher nicht gibt. In den USA übernehmen die Projektentwickler die Kosten für Netzstudien und den Netzausbau bezogen auf das jeweilige Projekt, was einen früheren Einstieg von Investoren notwendig macht. . Erst im Anschluss werden die Einspeiseverträge verhandelt bzw. im Bieterverfahren ausgeschrieben. Hierdurch wird eine rasante Marktentwicklung wie in Deutschland verhindert. Aufgrund unserer Erfahrung, Effizienz und Professionalität in allen Stadien der Projektrealisierung ist GP JOULE allerdings für US-Unternehmen ein interessanter Partner und durch unseren Erfolg in Deutschland und Europa verfügen wir über die notwendige Stärke, auch in diesem Markt erfolgreich zu sein.</p>
<p><strong>Einige Bundesstaaten sind ja nicht gerade geizig mit Benefits und Vergünstigungen, so gibt es streckenweise ganze Grundstücke zur Gründung dazu. Wurden Sie bei der Gründung von den Behörden unterstützt oder gab es Vorbehalte gegen das deutsche Unternehmen?</strong></p>
<p>Vorbehalte uns gegenüber als deutschem Unternehmen gibt es überhaupt nicht. Es ist richtig, dass einige Bundesstaaten mit ihren Unterstützungsleistungen für das produzierende Gewerbe sehr großzügig sind. Dies gilt insbesondere für die strukturschwachen Staaten im Süden der USA. Als Projektentwickler und Generalunternehmen können wir diese Unterstützung aber nur teilweise nutzen, da unsere Investitionen hauptsächlich im Bereich der Projektentwicklung erfolgen. Gleichzeitig ist GP JOULE auf dem nordamerikanischen Markt auch mit einer eigenen Unterkonstruktion, unter Nutzung der HABDANK Technologie, präsent. Die Förderung hierfür ist aber wie bereits dargestellt sehr diversifiziert und kompliziert und benachteiligt ab dem Jahreswechsel auch Unternehmen, die nicht aus den USA kommen. Die bestehenden Förderungen setzen eine Steuerverbindlichkeit in den USA voraus, die europäische Investoren in der notwendigen Höhe selbst nicht mitbringen können. Wir binden hierfür US-amerikanische Steuerinvestoren über sehr kostenintensive gesellschaftsrechtliche Konstruktionen mit ein. Eine Förderung für Erneuerbare Energieprojekte mit einer US-weiten Mindestregelung, die ohne die üblichen Steuergutschriften auskommt, wäre hier das Wichtigste, was wir uns als Projektentwickler und Generalunternehmer wünschen. Aufgrund der politischen Gegebenheiten wird dieses aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht umsetzbar sein und entspricht im Übrigen auch nicht der US-Denkweise.</p>
<p><strong>Von vielen Unternehmen hört man, dass die Qualität der amerikanischen Facharbeiter bei Weitem nicht das Niveau erreicht, welches wir aus Europa gewohnt sind. Wie ist da Ihr Eindruck? Haben Sie Schwierigkeiten, entsprechend qualifiziertes Personal zu finden?</strong></p>
<p>Eine allgemein gute Bildung und hochqualifizierte berufliche Ausbildung sind in der Tat wesentliche Schwächen der US-Gesellschaft. Durch die Wirtschaftskrise wurde aber eine große Zahl auch hochqualifizierter Kräfte freigesetzt, sodass wir Zugriff auf dieses Personal haben. Allerdings ist festzustellen, dass die Personalkosten für gut ausgebildetes Personal hier überwiegend drastisch höher sind als in Deutschland und Europa.</p>
<p><strong>Wie sehen Sie denn die Zukunft des amerikanischen Energiemarktes? Ist das Ziel von 80 % erneuerbarer Energien von Präsident Obama realistisch? Und wie schätzen Sie in diesem Zusammenhang die Chancen für deutsche Unternehmen auf dem US-Markt ein?</strong></p>
<p>Das von Obama verkündete Ziel von 80% „Clean Energy“ bezieht sich nicht nur auf die Erneuerbaren, sondern beinhaltet auch die Nuklearenergie und Erdgas, beide Energieformen gelten hier als „clean“. Die USA haben aus meiner Sicht, aber jedes Potential das Ziel von 80% Clean Energy bis 2035 auch ausschließlich mit Erneuerbaren Energieträgern erreichen zu können. Für Solar bzw. Photovoltaik sind die Bedingungen sehr gut, mit Fokus auf die verfügbaren Flächen im gesamten Süden, vor allem natürlich in den Wüsten des Südwestens. Aber auch einzelne Staaten in Nord-Osten arbeiten verstärkt an einer individuellen Förderung, die Investitionen interessant machen könnten. Auch das Windpotential, an den Küsten und in der Mitte der USA spielen in unseren Überlegungen, sich strategisch zu positionieren, eine gewichtige Rolle. . Ob allerdings schon in den nächsten drei Jahren der notwendige politische Wille zur Energiewende mit einer gigantischen Investition in den Ausbau und die Verbindung der Stromnetze erreicht werden kann, bezweifle ich stark. Die politische Lage wird sich vermutlich auch nach den Wahlen im nächsten Jahr nicht so stark verschieben, dass ein hierfür notwendiger gesellschaftlicher Konsens erreicht werden kann. Die USA werden aber über Umwege und Rückschritte zum von Obama gesetzten Ziel kommen, weil nur mit den Erneuerbaren das vom Militär als vorrangig eingestufte Ziel der „Energy Independence“, der Unabhängigkeit von endlichen Energie-Ressourcen, erreicht werden kann &#8211; da bin ich sicher! Deutsche Unternehmen sind im Erneuerbaren Energiebereich führend und in den USA hoch angesehen. Deutsche Unternehmen werden daher einen bedeutenden Anteil an der Energiewende in den USA haben.</p>
<p><strong>Zu guter Letzt noch ein Frage zum persönlichen Leben? Viele verbinden die USA mit dicken V8-Autos und einem sehr lockeren Leben. Was sind aus Ihrer Sicht die größten Unterschiede und auch Schwierigkeiten, wenn man in die USA zieht? Würden Sie den Schritt noch einmal machen?</strong></p>
<p>Das Leben und das Miteinander in den USA sind in der Tat sehr locker, auch wenn sich alles ums Business dreht. Wenn man sich auf die besondere Mentalität einlässt, kann man sich sehr schnell sehr wohl fühlen. Es wird sehr viel Wert gelegt auf ein angenehmes und bequemes Leben, aber die USA sind in vielen Dingen sehr oberflächlich, was sich vor allem auch in der Qualität der Produkte, besonders bei der Bauweise der Häuser und Autos, wiederfindet. Hierdurch besteht gegenüber Deutschland noch ein riesiges Optimierungspotential. Persönlich bin ich hier in Kalifornien auch an dem Ort angekommen, an dem ich immer leben wollte und habe diesen Schritt bislang nicht einmal bedauert.</p>
<p>Herr Groos, vielen Dank für das Gespräch.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Anforderungen an die Satzung</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 09:24:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Vereine & Stiftungen]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[In Deutschland gibt es eine Menge Vereine. Viele dieser Vereine sind auch als gemeinnütziger Verein &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/anforderungen-an-die-satzung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland gibt es eine Menge Vereine. Viele dieser Vereine sind auch als gemeinnütziger Verein anerkannt. Der Weg zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit führt über die Satzung. Die Satzung ist somit unerlässliche Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Aus diesen Gründen ist die Aufstellung der Satzung eine große Herausforderung.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat zwar eine Mustersatzung in das Gesetz aufgenommen, aber diese enthält nur die Mindestanforderungen aus Sicht der Finanzverwaltung. Die vereins-, stiftungs- und gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkte wurden bei dieser Mustersatzung nicht berücksichtigt. Verbindlich ist die Mustersatzung für die Wortwahl im Bezug auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben. Die Wortwahl sollte auch nicht ohne vorherige Zustimmung des Finanzamtes geändert werden.</p>
<p>Aus der Sicht der Gemeinnützigkeit müssen in der Satzung auf jeden Fall folgende Punkte geregelt sein:</p>
<ul>
<li>Der Verein muss ausschließlich und unmittelbar einem des als gemeinnützig anerkannten Zwecks dienen, die im Einzelnen genannt sein müssen.</li>
<li>Gewinne dürfen nur für Satzungszwecke verwendet werden. Mitglieder dürfen somit keine Mittel des Vereins erhalten.</li>
<li>Der Verein darf nicht Vereinsmittglieder und Dritte durch Verwaltungsausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.</li>
<li>Bei Auflösung des Verein darf das Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke verwendet werden. In der Satzung muss der Empfänger und der von ihm zu beachtende begünstigte Zweck genannt werden. Die Satzung muss auch für den Wegfall des bisherigen (begünstigten) Vereinszwecks regeln, was mit dem Vereinsvermögen geschehen soll.</li>
</ul>
<p>Unklarheiten im Zusammenhang mit der Satzungsmäßigkeit gehen im Zweifel zu Lasten der des Vereins. Aus diesem Grund ist bei der Formulierung der Satzung Vorsicht geboten.</p>
<p>Bei neu gegründeten Vereinen oder Stiftungen empfiehlt es sich den Satzungsentwurf mit dem zuständigen Finanzamt abzustimmen, bevor es zur Beschlussfassung der maßgeblichen Organe kommt. Die vorherige Abstimmung mit dem Finanzamt kann unnötige Kosten vermeiden, wie z.B. die Kosten für eine ansonsten möglicherweise erforderliche zweite Mitgliederversammlung bzw. einen zweiten Notar-Termin. Zweiter Vorteil ist, dass bereits in der Gründerversammlung von einem gemeinnützigen Verein ausgegangen werden kann.</p>
<p>Die Satzung ist somit das entscheidende Element für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und somit für die Steuerbegünstigungen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass auf die Wortwahl der Satzung ein besonderes Augenmerk zulegen ist. Im Bezug auf die gemeinnützigen Vorgaben, sollte auf die Mustersatzung des Gesetzgebers zurück gegriffen werden. Zu beachten ist allerdings, dass andere Gesichtspunkte in dieser Satzung nicht enthalten sind.</p>
<p>DanRevision Gruppe &#8211; Petra Fuchs</p>
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		</item>
		<item>
		<title>DanRevision jetzt auch in Frankfurt</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/danrevision-jetzt-auch-in-frankfurt/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 08:10:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die DanRevision Gruppe expandiert weiter und hat mit Frankfurt am Main einen strategisch wichtigen Standort &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/danrevision-jetzt-auch-in-frankfurt/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="left">Die DanRevision Gruppe expandiert weiter und hat mit Frankfurt am Main einen strategisch wichtigen Standort eröffnet. Die beiden neuen Partner vor Ort, Tanja Wanhoff und Kyrill Seitz sind erfahrene Steuerberater und eine echte Verstärkung für die DanRevision Gruppe. „Wir sind froh, unsere eigene Kanzlei in einem so starken Verbund wie der DanRevision Gruppe eröffnen zu können.&#8221; so Kyrill Seitz. „Die Unternehmenskultur und die internationale Ausrichtung der DanRevision Gruppe haben uns sofort angesprochen und uns die Entscheidung leicht gemacht.&#8221;</p>
<p>Das Büro der DanRevision Frankfurt am Main Steuerberatungsgesellschaft KG befindet sich am Walther-Cronberg-Platz 13 in Frankfurt. Frankfurt ist damit der siebte Standort der DanRevision Gruppe, die bisher in Schleswig-Holstein und Hamburg aktiv ist und Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechts- und Unternehmensberatung anbietet.</p>
<p>Finden Sie hier die <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/Frankfurt.pdf">Pressemeldung </a>auch als PDF</p>
<p>Michael Kramer – DanRevision Gruppe</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der ab 01.01.2009 geltenden Erbschaftsteuer</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/prufung-der-verfassungsmasigkeit-der-ab-01-01-2009-geltenden-erbschaftsteuer/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 06:15:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof (BFH) prüft die Verfassungsmäßigkeit der ab 01.01.2009 geltenden Erbschaftsteuer und hat das Bundesministerium &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/prufung-der-verfassungsmasigkeit-der-ab-01-01-2009-geltenden-erbschaftsteuer/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesfinanzhof (BFH) prüft die Verfassungsmäßigkeit der ab 01.01.2009 geltenden Erbschaftsteuer und hat das Bundesministerium der Finanzen dazu aufgefordert, dem Verfahren beizutreten (Beschluss vom 05.10.11 &#8211; II R 9/11).</strong></p>
<p>Dem Verfahren liegt die Besteuerung einer Erbschaft im Jahre 2009 zugrunde. Der Kläger war zu 1/4 Miterbe seines Onkels. Im Nachlass befanden sich Guthaben bei Kreditinstituten und ein Steuererstattungsanspruch. Der Wert des auf den Kläger entfallenden Anteils am Nachlass belief sich auf 51.266 EUR. Unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 20.000 EUR und eines Steuersatzes von 30 % setzte das Finanzamt Erbschaftsteuer in Höhe von 9.360 EUR fest.</p>
<p>In dem Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) muss entschieden werden,</p>
<table border="0" cellspacing="1" cellpadding="1">
<tbody>
<tr>
<td width="33"> </td>
<td valign="top">1.</td>
<td valign="top">ob die <strong>Gleichstellung</strong> von Personen der <strong>Steuerklasse II</strong> (u.a. Geschwister, Neffen und Nichten) mit Personen der <strong>Steuerklasse III</strong> (fremde Dritte), die nur für Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 gilt, verfassungsgemäß ist und</td>
</tr>
<tr>
<td width="33"> </td>
<td valign="top">2.</td>
<td valign="top">ob § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b ErbStG in der auf den 01.01.2009 zurückwirkenden Fassung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes deshalb gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, weil die §§ 13a und 13b ErbStG es ermöglichen, durch bloße <strong>Wahl bestimmter Gestaltungen</strong> (gewerblich geprägte Personengesellschaft; Kapitalgesellschaft) die <strong>Steuerfreiheit</strong> des Erwerbs von Vermögen gleich welcher Art und unabhängig von dessen Zusammensetzung und Bedeutung für das Gemeinwohl zu erreichen.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 16.11.2011</p>
<p>(BFH, 05.10.11 &#8211; II R 9/11)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 30.11.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>DanRevision Gruppe sucht Steuerfachwirt (m/w) für den Standort Hamburg</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/danrevision-gruppe-sucht-steuerfachwirt-mw-fur-den-standort-hamburg/</link>
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		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 15:19:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[ARchiv]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=5726</guid>
		<description><![CDATA[Wir suchen einen Steuerfachwirt (m/w) für unser Büro in Hamburg. Die DanRevision Steuerberatungsgesellschaft mbH ist &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/danrevision-gruppe-sucht-steuerfachwirt-mw-fur-den-standort-hamburg/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir suchen einen Steuerfachwirt (m/w) für unser Büro in Hamburg. Die DanRevision Steuerberatungsgesellschaft mbH ist Teil der international tätigen DanRevision Gruppe mit Büros in Hamburg,  Flensburg, Husum, Schleswig, Kiel, Frankfurt und Neumünster &#8230;&#8230;&#8230;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Anzeige_DanRev-Hamburg_Steuerfachwirt-11-111.pdf">Bitte hier klicken für die vollständige Stellenanzeige</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Teamplayer gesucht &#8211; DanRevision Gruppe sucht Steuerberater (m/w) in Hamburg</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 15:16:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Hamburg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=5722</guid>
		<description><![CDATA[Du bist erfolgreich ausgebildeter Steuerberater (m/w), du weißt, wie man Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellt, lösungsorientiertes &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/teamplayer-gesucht-danrevision-gruppe-sucht-steuerberater-mw-in-hamburg/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Du bist erfolgreich ausgebildeter Steuerberater (m/w), du weißt, wie man Jahresabschlüsse und Steuererklärungen erstellt, lösungsorientiertes Arbeiten zeichnet dich aus, du magst nette Kollegen und freust dich darauf, tolle Mandanten kennenzulernen&#8230;&#8230;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Anzeige_DanRev-Hamburg_Steuerberater-11-20111.pdf">Die ganze Stellenanzeige findest du hier. </a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Tarifermäßigung für Umsatzsteuererstattung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/keine-tarifermasigung-fur-umsatzsteuererstattung/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/11/keine-tarifermasigung-fur-umsatzsteuererstattung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 Nov 2011 06:13:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=5667</guid>
		<description><![CDATA[Umsatzsteuererstattungen für mehrere Veranlagungszeiträume, die in einem Betrag ausgezahlt werden, stellen keine begünstigt besteuerten Vergütungen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/keine-tarifermasigung-fur-umsatzsteuererstattung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Umsatzsteuererstattungen für mehrere Veranlagungszeiträume, die in einem Betrag ausgezahlt werden, stellen keine begünstigt besteuerten Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten im Sinne des Einkommensteuergesetzes dar (FG Münster, Urteil vom 20.10.2011 &#8211; 6 K 2201/09 F).</strong></p>
<p>Die Klägerin betreibt Geldspielautomaten und ermittelt ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Nachdem der Europäische Gerichtshof Glücksspielautomatenumsätze für umsatzsteuerfrei erklärt hatte (Urteil vom 17.02.2005 &#8211; C-453/02 und C-462/02), erhielt sie vom Finanzamt Umsatzsteuererstattungen, die für mehrere Jahre in einer Summe ausbezahlt wurden. Für diese gewinnerhöhende Zahlung begehrte die Klägerin die Tarifermäßigung nach § 34 Einkommensteuergesetz (EStG), was vom Finanzamt abgelehnt wurde.</p>
<p>Vor dem Finanzgericht (FG) scheiterte die Klägerin mit ihrem Begehren.</p>
<p>Nach Ansicht des Gerichts stellt die Umsatzsteuererstattung keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit dar. Es sei bereits zweifelhaft, ob diese Vorschrift bei bilanzierenden Steuerpflichtigen überhaupt Anwendung finde. Eine Steuererstattung habe jedenfalls keinen Entgeltcharakter, da sie nicht als Gegenleistung für eine Leistung des Steuerpflichtigen anzusehen sei. Zudem fehle es am Merkmal der Mehrjährigkeit, da die Tätigkeit der Klägerin &#8211; Nutzungsüberlassung von Spielautomaten &#8211; gegenüber dem einzelnen Spieler lediglich einen Zeitraum von einigen Minuten oder Stunden umfasst.</p>
<p>Das FG ließ die Revision gegen sein Urteil vor dem Bundesfinanzhof zu.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Münster im Newsletter 11/2011</p>
<p>(FG Münster, 20.10.2011 &#8211; 6 K 2201/09 F)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 29.11.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Wir haben die Haare schön!</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 11:16:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Schwarzenbek]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir haben die Haare schön! Unsere Hausfotografin Meggi wird nächste Woche neue Bilder für die &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/wir-haben-die-haare-schon/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben die Haare schön! Unsere Hausfotografin Meggi wird nächste Woche neue Bilder für die Homepage von uns machen. Die Friseure und Kosmetikerinnen haben für das kommende Wochenende einen Zweischichtbetrieb eingerichtet <img src='http://www.danrevision.com/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Bürokauffrau/-mann in Hamburg gesucht</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Nov 2011 06:27:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARchiv]]></category>
		<category><![CDATA[Stellenanzeige Hamburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir suchen eine/n Bürokauffrau/-mann für unser Büro in Hamburg. Idealerweise verfügst du über eine entsprechende &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/burokauffrau-mann-in-hamburg-gesucht/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir suchen eine/n Bürokauffrau/-mann für unser Büro in Hamburg. Idealerweise verfügst du über eine entsprechende Ausbildung in deinem Beruf. Erfahrung kannst du auch in der DanRevision Gruppe sammeln und dabei viel Eigeninitiative und deine eigenen Ideen einbringen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Weitere Informationen findest du in unserer <a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Anzeige_DanRev-Hamburg_B%C3%BCro_11-20111.pdf">Stellenanzeige</a>.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hamburg, den 24.11.2011</p>
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		<title>Entsorgung von Speiseabfällen ist keine Landwirtschaft</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/entsorgung-von-speiseabfallen-ist-keine-landwirtschaft/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Nov 2011 06:15:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Land- und Forstwirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Unternehmer erbringt mit der Entsorgung von Speiseabfällen, die er nach der Aufbereitung als Schweinefutter &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/entsorgung-von-speiseabfallen-ist-keine-landwirtschaft/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ein Unternehmer erbringt mit der Entsorgung von Speiseabfällen, die er nach der Aufbereitung als Schweinefutter verwendet, diesbezüglich keine landwirtschaftlichen Dienstleistungen (FG Münster, Urteil vom 19.10.2011 &#8211; 5 K 4749/09 U).</strong></p>
<p>Der Kläger unterhielt eine Schweinezucht und berechnete seine Umsatzsteuer für diesen Betrieb nach Durchschnittssätzen (§ 24 UStG). Daneben erzielte er Umsätze aus der Entsorgung von in Großküchen und Gastronomiebetrieben anfallenden Speiseresten, die er nach der Aufbereitung als Schweinefutter verwendete. Für diese Umsätze machte er ebenfalls die Durchschnittssatzbesteuerung geltend. Dem folgte das Finanzamt nicht und unterwarf neben den <strong>Entsorgungsumsätzen</strong> (Zahlungen der Großküchen und Restaurants für die Abholung der Speisereste) zusätzlich auch den (geschätzten) <strong>Wert der Abfälle</strong> der Regelbesteuerung.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) gab der Klage im Hinblick auf die Höhe der Umsätze teilweise statt.</p>
<p>Die Richter sind der Ansicht, dass auf die Entsorgungsleistungen dem Grunde nach die Durchschnittssatzbesteuerung nicht anzuwenden ist, da die Leistungen nicht im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs ausgeführt worden seien. Sie dienten nicht der landwirtschaftlichen Erzeugung, sondern den gewerblichen Betätigungen der Großküchen und Restaurants. Es lägen insoweit auch keine landwirtschaftlichen Hilfsumsätze vor, die ohnehin nicht unter § 24 UStG fallen würden. In die Bemessungsgrundlage für die &#8220;reguläre&#8221; Umsatzsteuer seien jedoch <strong>nur die Entsorgungsentgelte</strong> einzubeziehen. Da die <strong>Speiseabfälle</strong> für die Leistungsempfänger (Großküchen und Restaurants) wertlos seien, komme <strong>kein tauschähnlicher Umsatz</strong> in Betracht, der die zusätzliche Einbeziehung des Wertes der Speiseabfälle rechtfertigen könne.</p>
<p>Das FG hat die Revision gegen dieses Urteil vor dem Bundesfinanzhof zugelassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Münster im Newsletter 11/2011</p>
<p>(FG Münster, 19.10.2011 &#8211; 5 K 4749/09 U)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 23.11.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Hinweistext:</em><br />
<em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Wohnung am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/wohnung-am-beschaftigungsort-bei-doppelter-haushaltsfuhrung/</link>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 06:38:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei einer doppelten Haushaltsführung kann eine Wohnung &#8220;am Beschäftigungsort&#8221; auch dann gegeben sein, wenn sich &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/wohnung-am-beschaftigungsort-bei-doppelter-haushaltsfuhrung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bei einer doppelten Haushaltsführung kann eine Wohnung &#8220;am Beschäftigungsort&#8221; auch dann gegeben sein, wenn sich die Zweitwohnung und die Arbeitsstätte in zwei verschiedenen politischen Gemeinden befinden und eine erhebliche Entfernung zwischen beiden Orten liegt (FG Düsseldorf, Urteil vom 13.10.2011 &#8211; 11 K 4448/10 E).</strong></p>
<p>Die Kläger werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und erzielen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie haben einen gemeinsamen Hausstand in S-Stadt. Die Klägerin ist zudem Eigentümerin einer 78,40 qm großen Wohnung in B-Stadt. Sie arbeitete zunächst in B-Stadt, bis ihr Arbeitgeber den Firmensitz nach A-Stadt verlegte. Von ihrer Wohnung in B-Stadt, die sie unter der Woche als Zweitwohnsitz benutzt, beträgt die Entfernung zu ihrer Arbeitsstätte in A-Stadt 141 km. Die Wochenenden verbringen die Kläger regelmäßig gemeinsam in ihrem Haus in S-Stadt.</p>
<p>In der Einkommensteuererklärung machte die Klägerin Kosten für doppelte Haushaltsführung geltend. Das Finanzamt lehnte die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung mit dem Argument ab, dass sich der Zweithausstand nicht am Beschäftigungsort befinde.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) gab den Klägern Recht.</p>
<p>Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch <strong>am Beschäftigungsort wohnt</strong> (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 Einkommensteuergesetz &#8211; EStG). Nach Ansicht der Richter sind diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall gegeben. Zunächst stellt das Gericht in seinem Urteil fest, dass der Lebensmittelpunkt der Kläger in ihrem Familienwohnsitz in S-Stadt liegt. Die weitere Voraussetzung, dass die Klägerin am Beschäftigungsort wohnt, sei ebenfalls gegeben. Denn das Tatbestandsmerkmal &#8220;Beschäftigungsort&#8221; müsse weit ausgelegt werden. Demnach werde als Beschäftigungsort nicht nur die politische Gemeinde der Arbeitsstätte angesehen, sondern auch deren Umgebung, d.h. das Einzugsgebiet der politischen Gemeinde. Einzugsgebiet wiederum sei der Bereich, von dem aus ein tägliches Aufsuchen der Arbeitsstätte möglich ist. Unter den Begriff des Einzugsgebiets können damit nach Ansicht der Richter nicht nur die Vororte einer Großstadt fallen, sondern auch im Umland liegende andere Großstädte. Da im vorliegenden Fall tägliche Fahrten zwischen der Zweitwohnung und der Arbeitsstätte machbar und zumutbar seien, müsse eine doppelte Haushaltsführung bejaht werden.</p>
<p>Im Streitfall komme noch hinzu, dass der Arbeitgeber der Klägerin seinen Firmensitz zunächst in B-Stadt hatte und erst später nach A-Stadt verlegte. Die Tatsache, dass der Arbeitgeber seinen Firmensitz &#8220;wegverlegt&#8221;, sich aber bei der Klägerin an der beruflichen Veranlassung der Nutzung ihrer Wohnung nichts geändert habe, könne der Klägerin nicht zum Nachteil gereichen.</p>
<p>Das FG hat die Revision gegen sein Urteil vor dem Bundesfinanzhof zugelassen.</p>
<p>(FG Düsseldorf, 13.10.2011 &#8211; 11 K 4448/10 E)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 21.11.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
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		<title>Anwaltskosten bei Strafverfahren als Werbungskosten</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/anwaltskosten-bei-strafverfahren-als-werbungskosten/</link>
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		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 07:43:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Anwaltskosten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Untreue können als &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/anwaltskosten-bei-strafverfahren-als-werbungskosten/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Anwaltskosten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Untreue können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sein (BFH, Beschluss vom 17.08.2011 &#8211; VI R 75/10).</strong></p>
<p>Dem Kläger wurde der Vorwurf der Beihilfe zur Untreue im Zusammenhang mit erhaltenen Leistungsprämien gemacht. Das Strafverfahren wurde letztlich gemäß § 153a StPO eingestellt. Die dem Kläger im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren entstandenen Anwaltskosten machte dieser als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) gab dem Kläger Recht.</p>
<p>Nach der Rechtsprechung des BFH seien Werbungskosten über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) hinaus alle Aufwendungen, die durch die Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen veranlasst sind. Auch strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen, könnten Erwerbsaufwendungen begründen und die sich aus ihnen ergebenden Kosten damit Werbungskosten darstellen. Die durch strafbare Handlungen ausgelösten Aufwendungen seien nicht ohne Weiteres der privaten Lebensführung zuzuordnen.</p>
<p>Es sei in der Rechtsprechung des BFH anerkannt, dass Strafverteidigungskosten dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst gewesen ist. Das sei der Fall, wenn die dem Steuerpflichtigen zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen worden ist. Eine erwerbsbezogene Veranlassung liege dann nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber bewusst, also vorsätzlich schädigen wollte oder sich oder einen Dritten durch die schädigende Handlung bereichert hat, wenn also das Verhalten des Arbeitnehmers von privaten Gründen getragen wurde.</p>
<p>Der BFH stellt hierzu fest, dass das vorinstanzliche Finanzgericht (FG) die für die Anerkennung von Werbungskosten relevanten Grundsätze beachtet hat, sodass das angefochtene Urteil revisionsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Das FG sei im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kläger die ihm zur Last gelegte Tat in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen hat und diese erwerbsbezogene Veranlassung auch nicht durch private Gründe überlagert worden ist.</p>
<p>Die erwerbsbezogene Veranlassung der Anwaltskosten werde im Streitfall schon deshalb nicht aufgehoben, weil das Finanzamt die dem Kläger zugewandten Leistungsprämien als steuerpflichtige Einnahmen gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG erfasst hat.</p>
<p>Im Übrigen habe das FG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entschieden, dass der Kläger keine vorsätzlich begangene Straftat verübt hat. Der Kläger sei letztlich nicht wegen einer Straftat zum Nachteil seiner Arbeitgeberin verurteilt worden. Die Einstellung des Strafverfahrens gemäß § 153a StPO rechtfertige nicht die Schlussfolgerung, dass der Kläger die ihm zur Last gelegte Straftat verübt hat. Denn die Einstellung nach § 153a StPO setze keinen Nachweis der Tat des Angeklagten voraus.</p>
<p>(BFH, 17.08.2011 &#8211; VI R 75/10)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 15.11.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
		<item>
		<title>DanRevision bei Schleswiger Freiheitsfest</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/danrevision-bei-schleswiger-freiheitsfest-2/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 09:07:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Schleswig]]></category>

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		<description><![CDATA[1.Schleswiger Freiheitsfest am 10.09.2011 und die DanRevision Schleswig Steuerberatungsgesellschaft mbH war dabei. &#160; Um das Angebot &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/danrevision-bei-schleswiger-freiheitsfest-2/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1.Schleswiger Freiheitsfest am 10.09.2011 und die DanRevision Schleswig Steuerberatungsgesellschaft mbH war dabei.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Um das Angebot der Präsentation der DanRevision Gruppe auf dem 1. Schleswiger Freiheitsfest wahrzunehmen, machte sich das gesamte Team der DanRevision Schleswig Steuerberatungsgesellschaft am Samstag, dem 10.09.2011  auf den Weg „auf die Freiheit&#8221; in Schleswig, um mit einem kleinen Stand auf sich aufmerksam zu machen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wir waren eine von ca. 20-25 Firmen, die dieses Angebot wahrgenommen haben. Damit wir aber nicht nur unser Steuerbüro vorstellen, haben wir für die Kinder als Attraktion Dosenwerfen und zusätzlich für Kinder und Erwachsene eine Tombola ausgerichtet.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Hauptgewinn für die Kinder war ein Besuch im Fun-Park in Flensburg-Handewitt und der Hauptgewinn für die Erwachsenen bestand aus einem Frühstücks-Gutschein im Restaurant Luzifer in Schleswig. Am Vormittag war der Zulauf eher gering, doch dafür hatte die Nachmittagsschicht mit Hilke und Bianca allerhand zu tun mit Dosen stapeln und Kleingewinne verteilen. Das Wetter hat auch mitgespielt, vor allem am Nachmittag, so dass einen schönen Nachmittag auf der Freiheit verbringen konnten.</p>
<p>Vielen Dank für die rege Teilnahme, die helfenden Hände und das schöne Wetter.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 12.09.2011</p>
<p>Das Team der DanRevision Schleswig</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Schleswiger-Freiheitsfest.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-4845" title="Schleswiger Freiheitsfest" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Schleswiger-Freiheitsfest.jpg" alt="" width="448" height="299" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>DanRevision Schleswig bei Summercamp in Österreich</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/danrevision-schleswig-bei-summercamp-in-osterreich/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 09:02:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Schleswig]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=4841</guid>
		<description><![CDATA[Das Team DanRevision Schleswig hat bei einem Preisausschreiben von Stefan Lami den Hauptgewinn und somit drei &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/danrevision-schleswig-bei-summercamp-in-osterreich/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Team DanRevision Schleswig hat bei einem Preisausschreiben von Stefan Lami den Hauptgewinn und somit drei Startplätze im diesjährigen Kanzlei-Summercamp vom 01.-02. Juli in Fiss, Tirol gewonnen.</p>
<p>Im Kulturhaus von Fiss begann das Seminar mit einer Kaffee- und Kuchen-Jause und zögerlichen Gesprächen, bevor Stefan mit seinem spielerischen und leicht zu folgenden Vortrag über „Glück im Team“ begann. Am Abend sind wir dann in Serfaus mit allen Teilnehmern ein wenig den Berg hochgewandert, um auf der Alm unser gemeinsames Abendbrot einzunehmen. In dem urigen Gebäude wurden wir sehr nett empfangen und haben es uns dort richtig gutgehen lassen. Zu späterer Stunde wurden wir für den nächsten Tag in mehrere kleine Teams eingeteilt – dies erfolgte nach dem Zufallsprinzip. Gut gelaunt und mit netten neuen Bekanntschaften ging es in der Dunkelheit mit Fackeln zurück nach Serfaus.</p>
<p>Am nächsten Morgen sind wir frisch und fröhlich zum Seminar erschienen. Im Laufe des Vormittags hat Stefan uns eine Menge über ein gutes Team beigebracht, im theoretischen wie auch im praktischen Sinne – wir haben ein super Führungsspiel gemacht.</p>
<p>Was haben die Bergrettung, das DRK, die Feuerwehr sowie die Formel-1 gemeinsam? ALLE im TEAM haben das gleiche Ziel. Wenn die Führung eine klare und transparente Zielsetzung kommuniziert, wird das Team vertrauen und gemeinsam und beharrlich das Ziel verfolgen. Management bedeutet von Zielen zu Resultaten zu gelangen.</p>
<p>Als der Vormittag zu Ende war, gab es eine Kleinigkeit zu essen und dann begann Punkt 13 Uhr die Kanzlei-Summercamp-Trophy. Alle Teams starteten fröhlich und gut gelaunt in die Berge. Das Wetter war traumhaft, obwohl es oben auf dem Gipfel geschneit hat.  Das war im Juli überhaupt nicht angenehm, aber wofür gibt es Obstler?  Nachdem wir mehrere Spiele auf dem Gipfel zu bewältigen hatten, ging es mit der Gondel wieder hinunter auf die Hälfte des Berges. Von dort sind wir dann alle gemeinsam zur Möseralm gewandert. Die Spiele wurden nach dem System „Schlag-den-Raab“ gewertet und alle waren sehr ehrgeizig. Auf der Möseralm war so eine Art FunPark, in dem man eine Menge erleben konnte. Jedes Team hat pro Mitglied zwei Gutscheine für Attraktionen erhalten. „Eine Entscheidung zu treffen, erfordert Mut mit den Konsequenzen zu leben.“ Wir haben uns dazu entscheiden mit dem „Fisser Flieger“ den Berg herunter zu fahren/fliegen. ( Der Fisser Flieger, ein Fluggerät, das gewissermaßen einem Drachenflieger ähnelt, und vier Passagiere aufnimmt, beschleunigt schnell und rast dann mit über 80 kh/h und einem Bodenabstand von bis zu 47 m über die Möseralm hinweg.)  Alles natürlich am Seil und ordentlich gesichert.</p>
<p>Um das letzte Spiel mit Wertung zu bewältigen, hatten wir die Möglichkeit, mit dem „Fisser Flitzer“ zurück nach Fiss zu fahren. (Sausen, bremsen, Gas geben, rein in die Kurve und mit Karacho wieder raus: Genial fühlt es sich an, wenn man auf der Sommerrodelbahn &#8220;fisser Flitzer&#8221; den Berg hinunter prescht. Bis zu 45 km/h gibt der Flitzer auf den 2,2 km her und entlang der Strecke warten auf die Rodelfans viele überraschende Effekte.)</p>
<p>Für mich persönlich keine so schöne Erfahrung. Der kleine Wagen war einfach zu schnell.</p>
<p>Unten angekommen, ging es zur Hexenalm. Dort hatten wir die Aufgabe, beim letzten Spiel Holzlatten zu zersägen. Keine leichte Aufgabe für handwerklich Ungeschickte. Als wir dies in den Teams endlich hinter uns gebracht hatten, gab es in der Hexenalm eine deftige Brotzeit und wir konnten den Abend mit unseren neuen „Freunden“ ausklingen lassen. Zuletzt gab es noch die Siegerehrung. Leider konnten wir Schleswiger keinen Sieg über die Trophy erreichen, dafür hat Bianca´s Team aber den Preis für das beste Video erhalten und als Gewinn eine Flasche „Marillenschnaps“ für die Mitglieder ihrs Teams eingeheimst.</p>
<p>Im Großen und Ganzen kann ich nur sagen, DANKE an alle, die dieses schöne Seminarwochenende möglich gemacht haben. Es war einfach toll!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Steuerberater &#8211; DanRevision-Gruppe, 11.07.2011</p>
<p>Verena Süpner</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Kanzlei-Summercamp.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-4842" title="M" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Kanzlei-Summercamp.jpg" alt="" width="448" height="336" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Internationaler Unternehmerkongress in Brüssel</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/internationaler-unternehmerkongress-in-brussel/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/11/internationaler-unternehmerkongress-in-brussel/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 07:25:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Kiel]]></category>

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		<description><![CDATA[Nils Johannsen aus Kiel war Teil der deutschen Delegation Kiel, 8. November 2011. Vom 1. bis 5. &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/internationaler-unternehmerkongress-in-brussel/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nils Johannsen aus Kiel war Teil der deutschen Delegation</p>
<p>Kiel, 8. November 2011. Vom 1. bis 5. November fand in Brüssel der Weltkongress des weltweit tätigen Verbandes Junior Chamber International (JCI), dem internationalen Dachverband der Wirtschaftsjunioren Deutschland, statt. Rund 4000 junge Unternehmer und Führungskräfte aus aller Welt sind in die belgische Hauptstadt gekommen, um sich bei Seminaren und Workshops fortzubilden und sich mit ihren Kollegen über aktuelle wirtschaftliche Themen auszutauschen. Mit dabei war auch Nils Johannsen aus Kiel, der sich bei den Wirtschaftsjunioren Kiel besonders im Bereich internationale Kontakte engagiert. „Um in einer globalisierten Welt erfolgreich Geschäfte machen zu können sind neben der Kenntnis fremder Sprachen insbesondere internationale Kontakte und das Verständnis für fremde Kulturen wichtig“, sagt Johannsen.</p>
<p>Für die Wirtschaftsjunioren Deutschland war die Konferenz ein großer Erfolg: Aus 115 Nationalverbänden wurden die Wirtschaftsjunioren als „bester Nationalverband“ gewürdigt. Damit hat JCI vor allem das herausragende Engagement der deutschen WJ-Kreise gewürdigt. „Das ist eine Anerkennung dessen , was wir tun., betont Johannsen. „Denn ähnlich wie wir hier in Kiel mit unserem Projekt rund um den internationalen Austausch engagiert sich eine Vielzahl der WJ-Kreise in ganz Deutschland in Projekten zu Themen wie Bildung, Existenzgründung, Politik und Wirtschaft, Vereinbarkeit von Beruf und Familie.“</p>
<p>Der JCI-Weltkongress als jährlich stattfindende Versammlung aller weltweiten Mitgliedsverbände von JCI findet immer Ende des Jahres in einem anderen Mitgliedsverband von JCI statt. Die deutschen Wirtschaftsjunioren bewerben sich um die Ausrichtung eines JCI-Weltkongresses in Leipzig im Jahr 2014.</p>
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		<title>Schlossbesichtigung</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 07:10:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 21.1.2011 hat das FunTeam der DanRevision Flensburg-Handewitt eine Besichtigung des Glücksburger Schlosses für die &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/schlossbesichtigung-2/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 21.1.2011 hat das FunTeam der DanRevision Flensburg-Handewitt eine Besichtigung des Glücksburger Schlosses für die Kollegen organisiert.</p>
<p>Die Führung begann in der Kirche des Schlosses. Von da an gestartet, sind wir die einzelnen Säle und Salons bis direkt unter eine der vier Turmspitzen durchgegangen. Vom höchsten Punkt ging es dann in den Kerker. Zum Schluss wurde uns das Trauzimmer gezeigt, in dem bereits Mike sein Ja-Wort gegeben hat. Wir haben Portraits, Kleider, Kronleuchter, Stich- und Hiebwaffen sowie eine Streckbank gesehen.</p>
<p>Einige Fragen wurden geklärt. Zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Warum die Kanonen im Innenhof ausgerechnet auf ihr eigenes Schloss zeigen</li>
<li>Was genau eine Neunläufige Waffe bringt, wenn Sie nach einem (bzw. neun) Schuss zum Aufladen wieder nach Kopenhagen gebracht werden muss,</li>
<li>Welcher Schrank enthält Kleider, welcher ein Badezimmer?</li>
<li>Wie wurde eine Schlichtung bei einem Streit zwischen Frauen bewirkt?</li>
<li>Und zu guter letzt, wofür steht G.G.G.M.F.?</li>
</ul>
<p>DanRevision Gruppe, 24.10.2011</p>
<p>FunTeam: Gesa Clodius, Vanessa Duus</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Schlossbesichtigung.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-4827" title="Schlossbesichtigung" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Schlossbesichtigung.jpg" alt="" width="448" height="336" /></a></p>
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		<title>FunTeam Aktion im August &#8211; Stadtführung durch Flensburg</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/funteam-aktion-im-august-stadtfuhrung-durch-flensburg/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 07:10:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 16. August 2011 hat das FunTeam zu einer Führung durch die Flensburger Stadt eingeladen.  &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/funteam-aktion-im-august-stadtfuhrung-durch-flensburg/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 16. August 2011 hat das FunTeam zu einer Führung durch die Flensburger Stadt eingeladen. </p>
<p>Die Teilnehmer starteten um 17:30 Uhr an der Flensburger Hafenspitze. Dort erhielten alle einen Eindruck des Flensburgs im 15 Jahrhundert.</p>
<p>Spannende Geschichten und schöne bisher von allen unentdeckte Orte wurden erlebt. Viele bisher ungeahnte Fragen wurden geklärt &#8211; Was hat die Unionbank mit dem Ende des 3. Reiches zu tun? Woher hat die Angelburger Straße ihren Namen? Sind die Kopfsteinpflaster der Johannisstraße alt oder neu? Wer gewinnt: Denkmalschutz oder putzende Hausfrauen beim Thema Fensterdesign? Welchen Ruf hatten damals Frauen der Pilkentafel?</p>
<p>Vom Johannisviertel über den Margarethenhof bis hin zum Lautrupsbach und dem vier Meter hohen Flensburger Wasserfall haben wir eine Menge gesehen und erlebt.</p>
<p> Vielen Dank an Barbara und Henrik für die Super-Führung!</p>
<p>&nbsp;</p>
<p> DanRevision Gruppe im August 2011</p>
<p> Gesa Knudsen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/P1010625.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-4797" title="Stadtführung Flensburg" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/P1010625.jpg" alt="Stadtführung Flensburg" width="448" height="336" /></a></p>
<p><!--  Text: [end] --></p>
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		<title>Besuch des Fliegerhorstes in Jagel</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/besuch-des-fliegerhorstes-in-jagel/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 06:55:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 05.07.2011 hat das FunTeam der DanRevision-Gruppe einen Besuch beim Fliegerhorst der Bundeswehr in Jagel &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/besuch-des-fliegerhorstes-in-jagel/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 05.07.2011 hat das FunTeam der DanRevision-Gruppe einen Besuch beim Fliegerhorst der Bundeswehr in Jagel organisiert. Dirk Ziebell und sein Kollege Malte Homann haben uns alles rund um den Tornado erzählt. Einige – ganz wenige &#8211; Kollegen gerieten bei dem Anblick von Ralph auf dem Schleudersitz doch in Versuchung, so gaaanz aus Versehen mal an dem Hebel zu ziehen und Gerhard geriet mit seiner Vorliebe für technische Details schier in Verzückung, um nur einige Highlights zu nennen…</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 07.07.2011</p>
<p>Inga Ehlers</p>
<div id="attachment_4777" class="wp-caption aligncenter" style="width: 394px"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Foto-3.jpg"><img class="size-full wp-image-4777 " title="DanRevision beim Fliegerhorst in Jagel" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Foto-3.jpg" alt="" width="384" height="287" /></a><p class="wp-caption-text">DanRevision beim Fliegerhorst in Jagel</p></div>
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		<title>Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/vorsteuerabzug-bei-photovoltaikanlagen/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 06:23:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=4767</guid>
		<description><![CDATA[In drei Urteilen hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) grundsätzlich zu den Voraussetzungen und zum Umfang &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/vorsteuerabzug-bei-photovoltaikanlagen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In drei Urteilen hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) grundsätzlich zu den Voraussetzungen und zum Umfang eines Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus Solarenergie geäußert (Urteile vom 19.07.2011 &#8211; XI R 29/10, XI R 21/10, XI R 29/09).</strong></p>
<p>Nach diesen Urteilen ist ein (privater) Betreiber einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage), der den mit seiner Anlage erzeugten Strom kontinuierlich an einen Energieversorger veräußert, insoweit umsatzsteuerrechtlich Unternehmer. In Rechnung gestellte Umsatzsteuer aus Aufwendungen, die in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit seinen Umsätzen aus den Stromlieferungen stehen, könne er grundsätzlich als Vorsteuer abziehen.</p>
<p>In einem Urteilsfall (Az. XI R 29/09) ging es um einen (privaten) Stromerzeuger, der eine PV-Anlage auf dem <strong>Dach eines nicht anderweitig genutzten (leerstehenden) Schuppens</strong> installierte. Entscheidend war nach Ansicht der Richter in diesem Fall die Frage, wie hoch der Anteil der unternehmerischen Nutzung des Gebäudes war. Denn der Stromerzeuger könne den Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Schuppens nur insoweit beanspruchen, als er auf den unternehmerisch genutzten Teil entfällt. Weitere Voraussetzung sei allerdings, dass diese unternehmerische Nutzung des Schuppens mindestens 10 % der Gesamtnutzung beträgt. Denn nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) gelte die Lieferung eines Gegenstands (hier: Schuppen), den der Unternehmer zu weniger als 10 % für sein Unternehmen nutzt (sog. unternehmerische Mindestnutzung), als nicht für das Unternehmen ausgeführt. Das Gericht entschied des Weiteren, dass bei der Ermittlung des Anteils der unternehmerischen Nutzung des Gebäudes nicht nur die innere Nutzfläche des Schuppens berücksichtigt werden darf, sondern auch der unternehmerisch genutzte Teil der Dachfläche.</p>
<p>In einem weiteren Urteil (Az. XI R 21/10) installierte ein (privater) Stromerzeuger eine PV-Anlage auf dem <strong>Dach eines Carports</strong> , den er zum <strong>Unterstellen eines privat genutzten PKW</strong> verwendete. In diesem Fall kann laut BFH der Stromerzeuger den Carport insgesamt seinem Stromerzeugungs-Unternehmen zuordnen. Er sei nach damaliger Rechtslage in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des Carports berechtigt gewesen &#8211; falls die unternehmerische Nutzung des gesamten Carports mindestens 10 % betrug -, müsse dann aber die private Verwendung des Carports als sog. unentgeltliche Wertabgabe versteuern.</p>
<p>Es ist im Zusammenhang mit diesem Urteilsfall darauf hinzuweisen, dass nach einer am 01.01.2011 in Kraft getretenen Änderung des UStG der Vorsteuerabzug in derartigen Fällen nun nur noch teilweise möglich ist. Nach § 15 Abs. 1b UStG ist der Vorsteuerabzug u.a. für Lieferungen und sonstige Leistungen ausgeschlossen, soweit diese nicht auf die unternehmerische Verwendung eines Gebäudes entfallen.</p>
<p>In einem dritten Urteilsfall (Az. XI R 29/10) ließ ein (privater) Stromerzeuger das <strong>Dach einer schon vorhandenen, anderweitig nicht genutzten (leerstehenden) Scheune neu eindecken</strong> und installierte sodann eine PV-Anlage auf dem Dach. In diesem Fall kann der Stromerzeuger nach Ansicht der Richter den Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für die Neueindeckung des Daches nur insoweit beanspruchen, als sie auf den (für Stromlieferungen) unternehmerisch genutzten Teil des Gebäudes entfallen. Hier gelte die 10 %-Grenze nicht, weil es nicht um Herstellungskosten eines gelieferten Gegenstands geht, sondern um Erhaltungsaufwendungen in Form von Dienstleistungen.</p>
<p>Der BFH stellt in den Urteilen fest, dass der <strong>unternehmerische Nutzungsanteil</strong> an dem jeweiligen Gebäude durch den Unternehmer im Wege einer <strong>sachgerechten und von der Finanzverwaltung zu überprüfenden Schätzung</strong> zu ermitteln ist. Dabei komme z.B. ein <strong>Umsatzschlüssel</strong> in Betracht, bei dem ein <strong>fiktiver Vermietungsumsatz</strong> für den nichtunternehmerisch bzw. privat genutzten inneren Teil des Gebäudes einem fiktiven Umsatz für die Vermietung der Dachfläche an einen Dritten zum Betrieb einer PV-Anlage gegenübergestellt wird.</p>
<p>Der BFH verwies alle drei Verfahren an die Finanzgerichte zurück, damit diese den jeweiligen unternehmerischen Nutzungsanteil ermitteln.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 09.11.2011</p>
<p>(BFH, 19.07.11 &#8211; XI R 29/10, XI R 21/10, XI R 29/09)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 14.11.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Gefahrenzulagen sind nicht steuerfrei</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/gefahrenzulagen-sind-nicht-steuerfrei/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 06:13:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/gefahrenzulagen-sind-nicht-steuerfrei/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Es ist von Verfassungs wegen nicht geboten, die Steuerbefreiung für Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit gezahlt werden, auf Gefahrenzulagen und Zulagen im Kampfmittelräumdienst auszudehnen (BFH, Urteil vom 15.09.2011 &#8211; VI R 6/09).</strong></p>
<p>Der Kläger ist im Kampfmittelbeseitigungsdienst tätig. Seine Tätigkeit besteht im Auffinden, Entfernen und Beseitigen von Kampfmitteln jeder Art einschließlich Minen. Im Streitjahr erhielt er neben seinem Grundgehalt eine Zulage &#8220;Kampfmittelräumdienst&#8221; sowie zusätzlich eine Gefahrenzulage für die tatsächliche Räumung einer Bombe. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung begehrte der Kläger, die Steuerbefreiung für Sonntags-, Nacht- und Feiertagszuschläge in verfassungskonformer Auslegung des § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) auf Gefahrenzuschläge der vorliegenden Art zu erstrecken. Das lehnte das Finanzamt ab. Auch die Klage vor dem Finanzgericht war erfolglos.</p>
<p>Der BFH vertrat ebenfalls die Ansicht, dass die Gefahrenzuschläge nicht in den Anwendungsbereich des § 3b EStG einzubeziehen sind, und wies die Klage zurück.</p>
<p>Nach § 3b Abs. 1 EStG sind neben dem Grundlohn gewährte Zuschläge steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden. Aus der direkten Anwendung dieser Norm besteht somit für den Kläger kein Anspruch auf Steuerfreiheit für die bezogenen Zulagen, so das Gericht.</p>
<p>Entgegen der Auffassung des Klägers sei es aber auch nicht von Verfassungs wegen geboten, angesichts der Steuerbefreiung für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auch Zuschläge der hier vorliegenden Art steuerfrei zu stellen. § 3b EStG sei von seinem Wortlaut her eindeutig und nicht darüber hinausgehend auszulegen. Dies gelte auch dann, wenn davon ausgegangen würde, dass die Zulagen aus sonstigen Gründen subventionswürdig sein könnten.</p>
<p>Auch im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz &#8211; GG) seien die hier vorliegenden Zuschläge nicht steuerfrei zu stellen. § 3b EStG gründe ersichtlich nicht auf dem Subventionszweck, sämtliche gemeindienlichen, für die Gesellschaft nützlichen Tätigkeiten, die auf die Erzielung von Einkünften gerichtet sind, von der Einkommensteuer zu befreien. Zwar möge der Hinweis des Klägers zutreffen, dass die von ihm ausgeübte Tätigkeit der Kampfmittelräumung und Kampfmittelentschärfung im öffentlichen Interesse unverzichtbar ist. Daraus folge aber nicht, dass der Gesetzgeber Zuschläge auch für diese Tätigkeit aus Gründen der Gleichbehandlung von der Einkommensteuer befreien müsste.</p>
<p>(BFH, 15.09.2011 &#8211; VI R 6/09)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 11.11.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Carports</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/vorsteuerabzug-im-zusammenhang-mit-der-installation-einer-photovoltaikanlage-auf-dem-dach-eines-carports/</link>
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		<pubDate>Thu, 10 Nov 2011 08:47:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann einen Carport, auf dessen Dach die Anlage installiert wird und &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/vorsteuerabzug-im-zusammenhang-mit-der-installation-einer-photovoltaikanlage-auf-dem-dach-eines-carports/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Betreiber einer Photovoltaikanlage kann einen Carport, auf dessen Dach die Anlage installiert wird und der zum Unterstellen eines privat genutzten PKW verwendet  wird, insgesamt seinem Unternehmen zuordnen und dann aufgrund der Unternehmenszuordnung in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug aus den Herstellungskosten des  Carports berechtigt sein; er hat dann aber die private Verwendung des Carports als unentgeltliche Wertabgabe zu versteuern. Voraussetzung dafür ist, dass die unternehmerische Nutzung des gesamten Carports mindestens 10 Prozent beträgt.</p>
<p>Zur Ermittlung des unternehmerischen Nutzungsanteils im Wege einer sachgerechten Schätzung kommt ein Umsatzschlüssel in Betracht, bei dem ein fiktiver Vermietungsumsatz für den nichtunternehmerisch genutzten inneren Teil des Carports einem fiktiven Umsatz für die Vermietung der Dachfläche an einen Dritten zum Betrieb einer Photovoltaikanlage gegenübergestellt wird.</p>
<p>Hat das FG über einen Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheid entschieden, der während des finanzgerichtlichen Verfahrens durch einen Umsatzsteuer-Jahresbescheid ersetzt wurde, ist eine Aufhebung des FG-Urteils aus verfahrensrechtlichen Gründen ausnahmsweise entbehrlich, wenn durch den Umsatzsteuer-Jahresbescheid kein neuer Streitpunkt in das Verfahren eingeführt wurde.</p>
<p>Quelle: BFH Urteil vom 19.07.2011 XI R 21/10</p>
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		<title>Leistungen zur Krankenhaushygiene umsatzsteuerfrei</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Nov 2011 06:17:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Infektionshygienische Leistungen, die ein Arzt für Krankenhäuser erbringt, sind steuerfrei und unterliegen daher nicht der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/leistungen-zur-krankenhaushygiene-umsatzsteuerfrei/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Infektionshygienische Leistungen, die ein Arzt für Krankenhäuser erbringt, sind steuerfrei und unterliegen daher nicht der Umsatzsteuer (BFH, Urteil vom 18.08.2011 &#8211; V R 27/10).</strong></p>
<p>In seinem Urteil kommt der Bundesfinanzhof (BFH) zu dem Ergebnis, dass für die Steuerfreiheit ärztlicher Heilbehandlungsleistungen nicht entscheidend sei, dass der Arzt als Behandelnder im Rahmen eines einzelnen und durch eine Vertrauensstellung geprägten Arzt-Patientenverhältnisses tätig ist. Ausreichend sei vielmehr, dass die Leistung des Arztes <strong>Teil</strong> eines auf <strong>Patientenheilung</strong> ausgerichteten <strong>Gesamtverfahrens</strong> zur Heilbehandlung in einem Krankenhaus ist. Dies treffe auf infektionshygienische Leistungen eines Arztes zu, mit denen die Erfüllung der nach dem Infektionsschutzgesetz bestehenden Verpflichtungen in Krankenhäusern sichergestellt wird.</p>
<p>Nicht steuerfrei sind nach Ansicht des Gerichts demgegenüber allgemeine Leistungen, die &#8211; wie z.B. die Reinigung eines Krankenhauses &#8211; nur einen mittelbaren Bezug zu der dort ausgeübten Heilbehandlungstätigkeit aufweisen.</p>
<p>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der BFH mit seinem Urteil die Inanspruchnahme von Leistungen selbstständig tätiger Ärzte, die sich auf Fragen der Infektionshygiene spezialisiert haben, erleichtert. Hierdurch können Krankenhäuser dem Erfordernis, Heilbehandlungen unter infektionshygienisch optimalen Bedingungen zu erbringen, besser nachkommen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 28.10.2011</p>
<p>(BFH, 18.08.2011 &#8211; V R 27/10).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 08.11.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Versicherungen und Pensionskassen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/versicherungen-und-pensionskassen/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 09:54:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Compliance]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Für diesen Monat (November) hat die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) die &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/versicherungen-und-pensionskassen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p dir="ltr" align="left">Für diesen Monat (November) hat die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) die Veröffentlichung von Consultation Papers über die Berichterstattung an die Aufsichtsbehörden und zum Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) angekündigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Starttermin für ELStAM wird verschoben</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/starttermin-fur-elstam-wird-verschoben/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/11/starttermin-fur-elstam-wird-verschoben/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 06:14:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=4616</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mitgeteilt, dass sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte aufgrund von Verzögerungen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/starttermin-fur-elstam-wird-verschoben/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mitgeteilt, dass sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte aufgrund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens verschieben wird.</strong></p>
<p>Künftig sollen die Besteuerungsmerkmale der Vorderseite der Lohnsteuerkarte als sog. <strong>Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale</strong> (kurz: <strong>ELStAM</strong> ) zentral durch die Finanzbehörden verwaltet werden. Den Arbeitgebern werden diese dann elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt. Die Gemeinden haben aufgrund der Systemumstellung im Herbst 2009 letztmalig eine Papierlohnsteuerkarte für das Kalenderjahr 2010 gedruckt und an die Arbeitnehmer übermittelt. Diese gilt auch für das Jahr 2011. Der vollständige Umstieg auf das elektronische Verfahren sollte nach bisherigen Planungen bis zum 01.01.2012 vollzogen sein.</p>
<p>Das BMF hat nun mitgeteilt, dass es zu einer Verschiebung des Starttermins für ELStAM kommt. Derzeit würden Bund und Länder einen neuen Termin und die weitere Vorgehensweise für den Start abstimmen. Es sollen hierdurch keine nachteiligen Auswirkungen für die Steuerpflichtigen entstehen.</p>
<p>Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Informationsschreiben an die Bürger über die &#8220;elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale&#8221; (ELStAM) versandt worden sind, seien davon nicht betroffen und würden weiterhin durchgeführt.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 31.10.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 07.11.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Betriebsausflug DanRevision Hamburg</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 09:25:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Hamburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Es war einmal…. …vor langer langer Zeit. Genauer gesagt: am 15. September des Jahres 2011. &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/betriebsausflug-danrevision-hamburg/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Betriebsausflug-Hamburg.jpg"><br />
</a>Es war einmal….<br />
…vor langer langer Zeit. Genauer gesagt: am 15. September des Jahres 2011.</p>
<p>Endlich war es an der Zeit, dass der lange erwartete Betriebsausflug der Danrevision Hamburg Steuerberatungsgesellschaft mbH und der DanRevision Wirtschaftsprüfungsgeselschaft mbH durchgeführt wurde.</p>
<p>Und wir hatten Glück, denn nicht nur die Beteiligten waren bester Laune, sondern auch das Wetter spielte (überwiegend) mit. Naja, Wetter wie man es in Hamburg eben erwartet.</p>
<p>Nach dem gemeinsamen Sektfrühstück im Büro, haben wir uns zu den Landungsbrücken bewegt, um von dort die „historische Hafenrundfahrt“ erleben zu dürfen. Anschließend mit der U-Bahn Richtung Stadtpark, wo wir dem Planetarium und den Sternen bzw. der Astronomie in 3D einen Besuch abstatteten. Abschließend ging es dann ins Landgasthaus im Stadtpark, wo wir den Tag mit einem leckerem Essen (und auch sehr leckeren Getränken) ausklingen ließen.</p>
<p>Besonders schön war es, dass auch ehemalige und zukünftige Mitarbeiter der Hamburger DanRevision dabei sein konnten.</p>
<p>Die Steuerberater &#8211; DanRevision Gruppe, September 2011<br />
Lars Christiansen</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Betriebsausflug-Hamburg.jpg"><img title="Betriebsausflug Hamburg" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/Betriebsausflug-Hamburg.jpg" alt="" width="448" height="336" /></a></p>
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		<title>Schlossbesichtigung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/schlossbesichtigung/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 09:24:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Backstage]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 21.10.2011 hat das FunTeam der DanRevision Flensburg-Handewitt eine Besichtigung des Glücksburger Schlosses für die &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/schlossbesichtigung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>Am 21.10.2011 hat das FunTeam der DanRevision Flensburg-Handewitt eine Besichtigung des Glücksburger Schlosses für die Kollegen organisiert.</div>
<div>
<div>
<p>Die Führung begann in der Kirche des Schlosses. Von da an gestartet, sind wir die einzelnen Säle und Salons bis direkt unter eine der vier Turmspitzen durchgegangen. Vom höchsten Punkt ging es dann in den Kerker. Zum Schluss wurde uns das Trauzimmer gezeigt, in dem bereits Mike sein Ja-Wort gegeben hat. Wir haben Portraits, Kleider, Kronleuchter, Stich- und Hiebwaffen sowie eine Streckbank gesehen.</p>
<p>Einige Fragen wurden geklärt. Zum Beispiel:</p>
<ul>
<li>Warum die Kanonen im Innenhof ausgerechnet auf ihr eigenes Schloss zeigen</li>
<li>Was genau eine Neunläufige Waffe bringt, wenn Sie nach einem (bzw. neun) Schuss zum Aufladen wieder nach Kopenhagen gebracht werden muss,</li>
<li>Welcher Schrank enthält Kleider, welcher ein Badezimmer?</li>
<li>Wie wurde eine Schlichtung bei einem Streit zwischen Frauen bewirkt?</li>
<li>Und zu guter letzt, wofür steht G.G.G.M.F.?</li>
</ul>
<p>DanRevision Gruppe, 24.10.2011</p>
<p>FunTeam: Gesa Clodius, Vanessa Duus</p>
</div>
</div>
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		<item>
		<title>DanRevision verstärkt sich weiter</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/danrevision-verstarkt-sich-weiter/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 09:18:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die DanRevision Gruppe ist stolz, mit Dr. Harald Maser einen sehr erfahrenen Mitarbeiter im Bereich &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/danrevision-verstarkt-sich-weiter/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die DanRevision Gruppe ist stolz, mit Dr. Harald Maser einen sehr erfahrenen Mitarbeiter im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung gewonnen zu haben. Dr. Maser hat besondere Expertise im Bereich Compliance und Finanztransaktionen.</p>
<p>Nach seinen Stationen als Partner bei Deloitte &amp; Touche und bei Ernst &amp; Young ist Dr. Maser nun eine willkommene Verstärkung im Bereich unseres China Desk und im Bereich der erneuerbaren Energien.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Beanstandung der Buchführung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/beanstandung-der-buchfuhrung/</link>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 06:28:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Liegen keine weiteren Mängel der Buchführung vor, so berechtigen Auffälligkeiten bei dem sogenannten Chi-Quadrat-Test nicht &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/beanstandung-der-buchfuhrung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Liegen keine weiteren Mängel der Buchführung vor, so berechtigen Auffälligkeiten bei dem sogenannten Chi-Quadrat-Test nicht zur Beanstandung der Buchführung und damit zur Schätzung eines höheren Umsatzes/Gewinns (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.08.2011 &#8211; 2 K 1277/10).</strong></p>
<p>Im Friseursalon der Klägerin fand für die Jahre 2005 bis 2007 eine steuerliche Außenprüfung statt. Das Finanzamt (FA) bemängelte im Rahmen dieser Prüfung, dass die Kassenbücher in Form von Excel-Tabellen geführt worden seien. Die gesetzlich geforderte Unveränderbarkeit der Kassenbucheintragungen sei damit nicht gewährleistet. Die Klägerin habe nicht darlegen und dokumentieren können, dass das betreffende Kassenprogramm keine Manipulationen und nachträgliche Änderungen zulasse. Bei einer im Rahmen der Prüfung erstellten Strukturanalyse und dem darin enthaltenen &#8220;Chi-Test&#8221; sei eine 100%-ige Manipulationswahrscheinlichkeit festgestellt worden. Das FA erhöhte daraufhin die erklärten Umsatzerlöse um jährlich 3.000 EUR (Zuschätzung), was auch entsprechende Gewinnerhöhungen zur Folge hatte.</p>
<p>Die Klägerin zog daraufhin vor das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz. Sie begründete die Klage u.a. damit, dass der Prüfer keine Beweise für eine Manipulation gefunden habe. Außerdem habe eine von ihm durchgeführte und später nicht mehr erwähnte Kalkulation sogar unter den erklärten Betriebsergebnissen gelegen.</p>
<p>Vor dem FG bekam die Klägerin Recht.</p>
<p><strong>Zum Hintergrund des sog. Chi-Quadrat-Tests:</strong> Mit diesem Test werden Verteilungseigenschaften einer statistischen Grundgesamtheit untersucht. Er stellt eine Methode dar, bei der empirisch festgestellte und theoretisch erwartete Häufigkeiten verglichen werden. Der Test fußt auf dem Grundgedanken, dass derjenige, der bei seinen Einnahmen unzutreffende Werte in das Kassenbuch/die Kassenberichte eingibt, unbewusst eine Vorliebe für gewisse Lieblingszahlen hat und diese entsprechend häufiger verwendet als andere Zahlen.</p>
<p>In seinem Urteil führt das Gericht u.a. aus, das FA hätte nicht dem <strong>ihm</strong> obliegenden Nachweis erbracht, dass das eingesetzte Kassenprogramm Manipulationen ermöglicht. Entgegen der Ansicht des FA sei es nämlich <strong>nicht Sache der Klägerin</strong> , &#8220;darzulegen bzw. zu dokumentieren&#8221;, dass das betreffende Kassenprogramm <strong>Manipulationen und Änderungen nicht zulasse</strong> . Der Nachweis einer Manipulationsmöglichkeit obliege vielmehr dem FA. Die vom FA behauptete &#8220;Manipulationswahrscheinlichkeit von 100%&#8221; aufgrund des vom Prüfer durchgeführten &#8220;Chi-Quadrat-Tests&#8221; könne nicht zu einer Zuschätzungsbefugnis führen. Der Test allein sei jedenfalls nicht geeignet, Beweise dafür zu erbringen, dass eine Buchführung nicht ordnungsgemäß ist. Abgesehen davon erscheine der Test bei einem Friseursalon, bei dem &#8211; wie hier &#8211; für die Leistungen ausschließlich volle bzw. halbe Euro- Beträge berechnet werden, ungeeignet. Ausgehend von der Preisliste des Friseursalons ergebe sich, dass naturgemäß die Zahl 0 wie auch die Zahlen 1, 4, 5 überdimensional häufig auftreten müssten (z.B Föhnfrisur: 15 EUR; Färben: 25 EUR bzw. 46,50 EUR; Föhnen 40,50 EUR).</p>
<p>Die Revision gegen dieses Urteil vor dem Bundesfinanzhof wurde nicht zugelassen; das Urteil ist rechtskräftig geworden.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 02.11.2011</p>
<p>(FG Rheinland-Pfalz, 24.08.2011 &#8211; 2 K 1277/10).</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>DanRevision Gruppe, 04.11.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Fehlerhafte ELStAM-Daten &#8211; BdSt rät Steuerzahlern, Post vom Finanzamt kritisch zu prüfen</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 08:15:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[In den vergangen Tagen haben viele Steuerzahler Post vom Finanzamt erhalten. Das Schreiben enthielt die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dem Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2012 zum elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt werden sollen. Nun zeichnet sich ab... <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/fehlerhafte-elstam-daten-bdst-rat-steuerzahlern-post-vom-finanzamt-kritisch-zu-prufen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den vergangen Tagen haben viele Steuerzahler Post vom Finanzamt erhalten. Das Schreiben enthielt die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, die dem Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2012 zum elektronischen Lohnsteuerabzug zur Verfügung gestellt werden sollen. Nun zeichnet sich ab, dass viele der gespeicherten Daten fehlerhaft sind. Dies ist für die betroffenen Steuerzahler sehr ärgerlich, denn nun müssen sie aktiv werden und beim Finanzamt eine Korrektur beantragen.</p>
<p>Fehler treten vor allem bei den Ehepaaren mit der Steuerklassenkombination III/V und bei der Übernahme der Behindertenpauschbeträge auf. Unter Umständen ist auch das falsche Finanzamt ausgewiesen. Steuerzahler sollten die übersandten Daten auf jeden Fall akribisch prüfen und bei Abweichungen das Finanzamt kontaktieren. Vor allem Änderungen, die sich nach dem 16. September 2011 ergeben haben, sind bei den gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmalen noch nicht berücksichtigt.</p>
<p>Das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren sollte eigentlich bereits im Jahr 2011 funktionieren. Aufgrund technischer Probleme wurde das Projekt auf das Jahr 2012 verschoben. Nach der Panne bei den falsch übermittelten Daten ist aber fraglich, ob der Termin 1. Januar 2012 gehalten werden kann.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung Bund der Steuerzahler</p>
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		</item>
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		<title>ELStAM mit neuem Starttermin</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/elstam-mit-neuem-starttermin/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 08:12:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Bilanz]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird sich auf Grund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/elstam-mit-neuem-starttermin/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte wird sich auf Grund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens verschieben. Derzeit stimmen Bund und Länder einen neuen Termin und die weitere Vorgehensweise für den Start ab. Es werden keine nachteiligen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen.</p>
<p>Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Informationsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt.</p>
<p>Quelle: www.bundesfinanzministerium.de</p>
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		<item>
		<title>Kein stromsteuerrechtliches Herstellerprivileg für die Produktion von Energieerzeugnissen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/kein-stromsteuerrechtliches-herstellerprivileg-fur-die-produktion-von-energieerzeugnissen/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 08:10:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Der für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom wird nicht zur Stromerzeugung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/kein-stromsteuerrechtliches-herstellerprivileg-fur-die-produktion-von-energieerzeugnissen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom wird nicht zur Stromerzeugung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, sondern für die Herstellung eines Energieerzeugnisses entnommen, so dass für diese Strommengen die Gewährung des stromsteuerrechtlichen Herstellerprivilegs nicht in Betracht kommt.</p>
<p>Quelle: BFH Beschluss vom 09.09.2011 VII R 75/10</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/bfh_stromsteuerprivileg.pdf">Hier finden Sie den kompletten Beschluss</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Innergemeinschaftliche Lieferung: Beteiligung an Steuerhinterziehung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/innergemeinschaftliche-lieferung-beteiligung-an-steuerhinterziehung/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 08:07:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>

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		<description><![CDATA[Beteiligt sich ein Unternehmer wissentlich an einem &#8220;strukturierten Verkaufsablauf&#8221;, der darauf abzielt, die nach der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/innergemeinschaftliche-lieferung-beteiligung-an-steuerhinterziehung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Beteiligt sich ein Unternehmer wissentlich an einem &#8220;strukturierten Verkaufsablauf&#8221;, der darauf abzielt, die nach der Richtlinie 77/388/EWG geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsmitgliedstaat durch Vortäuschen einer differenzbesteuerten Lieferung zu verdecken, ist die Lieferung nicht nach § 6a UStG steuerfrei.</p>
<p>Quelle: BFH (Anschluss an EuGH-Urteil vom 7. Dezember 2010 C-285/09, R, UR 2011, 15).</p>
<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/bfh_ig-lieferung.pdf">Hier finden Sie das komplette Urteil</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Grunderwerbsteuerbefreiung bei Verkauf eines Kirchengrundstücks an eine andere Religionsgemeinschaft</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/grunderwerbsteuerbefreiung-bei-verkauf-eines-kirchengrundstucks-an-eine-andere-religionsgemeinschaft/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 07:42:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil II R 16/10 vom 01.09.2011 folgendes entschieden. Der Verkauf &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/grunderwerbsteuerbefreiung-bei-verkauf-eines-kirchengrundstucks-an-eine-andere-religionsgemeinschaft/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil II R 16/10 vom 01.09.2011 folgendes entschieden. Der Verkauf eines Kirchengrundstücks durch eine Religionsgemeinschaft an eine andere konfessionsverschiedene Religionsgemeinschaft ist nicht wegen der fortgesetzten Grundstücksnutzung für sakrale Zwecke nach § 4 Nr. 1 GrEStG steuerbefreit.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/11/steuerliche-anreize-fur-energetische-wohngebaudesanierung/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 07:38:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=4380</guid>
		<description><![CDATA[Bundesregierung ruft Vermittlungsausschuss an Mit energetischer Sanierung von Wohngebäuden lässt sich viel Energie und CO2 &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/11/steuerliche-anreize-fur-energetische-wohngebaudesanierung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bundesregierung ruft Vermittlungsausschuss an</strong></p>
<p>Mit energetischer Sanierung von Wohngebäuden lässt sich viel Energie und CO2 einsparen. Der Bundesrat hatte die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte  steuerliche Förderung für energetische Wohngebäudesanierungen gestoppt. Die Bundesregierung ruft deshalb nun den Vermittlungsausschuss an.</p>
<p>Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit Baujahr vor 1995 vor.  Voraussetzung für die Förderung: mit der Sanierung muss der Energiebedarf erheblich verringert werden. Die Eigentümer (Vermieter, Verpächter und Selbstnutzer) sollen jährlich zehn Prozent der Sanierungsaufwendungen über einen Zeitraum von zehn Jahren steuermindernd geltend machen können. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 6. Juni im Rahmen des Energiekonzeptes beschlossen. Während der Bundestag diesem zustimmte, hat der Bundesrat im Juli seine Zustimmung verweigert.</p>
<p>Das Bundeskabinett hat nun beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Bundesregierung will die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent senken. Bis 2050 wollen wir unseren Bedarf an Primärenergie um 50 Prozent senken. Das ist nur zu erreichen,<br />
wenn wir überall massiv auf Energiesparen und Energieeffizienz setzen. Ein Eckpunktepapier zur Energieeffizienz zeigt hierfür den Weg.</p>
<p>40 Prozent der Energie verbrauchen wir in Deutschland fürs Wohnen. Der Wärmebedarf des Gebäudebestandes soll bis 2020 um 20 Prozent sinken. Bis 2050 sollen Gebäude in Deutschland nahezu klimaneutral sein, das heißt, die benötigte Energie nur aus erneuerbaren Energien beziehen. Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sollen die energetische Sanierung noch attraktiver machen.</p>
<p>Schon jetzt unterstützt die Bundesregierung Bauherren und Eigentümer, Gebäude energetisch zu sanieren. Um die Sanierungsrate auf das Doppelte zu erhöhen, hat</p>
<p>Quelle: Bundesregierung vom 26.11.2011</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>07.02.2012: Abschlüsse und Steuererklärungen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/10/07-02-2012-abschlusse-und-steuererklarungen/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/10/07-02-2012-abschlusse-und-steuererklarungen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 14 Oct 2011 13:31:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Rahmen dieser Veranstaltung machen wir Sie eingehend mit allen Steueränderungen vertraut, die Sie für &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/10/07-02-2012-abschlusse-und-steuererklarungen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Rahmen dieser Veranstaltung machen wir Sie eingehend mit allen Steueränderungen vertraut, die Sie für die Erstellung der Abschlüsse und Steuererklärungen 2011 von Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen dringend benötigen.</p>
<p>Neben vielen praktikablen Gestaltungsempfehlungen zur Bilanzpolitik und Gewinnsteuerung erhalten Sie konkrete Antworten auf die neuralgischen Spezialfragen, sodass Sie in jedem Fall das steueroptimale Jahresabschlussergebnis 2011 für Ihre Mandanten erzielen<br />
werden.</p>
<p>Bitte anmelden unter: heidi.manewald@nordic-network.eu</p>
<h4>Zeit:</h4>
<p>Dienstag, 07. Februar 2012</p>
<h4>Ort:</h4>
<p>Nordic Network Center<br />
Alter Kirchenweg 83<br />
24983 Flensburg-Handewitt</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Start der elektronischen Lohnsteuerkarte!</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/10/start-der-elektronischen-lohnsteuerkarte/</link>
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		<pubDate>Thu, 13 Oct 2011 06:29:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Schon in &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/10/start-der-elektronischen-lohnsteuerkarte/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Schon in den nächsten Tagen werden hierzu den ca. 41 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre so genannten &#8220;Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM) in einem Schreiben übersandt. Dieses sollten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sorgfältig und schnellstmöglich auf ihre Richtigkeit kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der mitgeteilten Steuerklasse. Denn falsche Daten können dazu führen, dass der Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2012 netto weniger im Geldbeutel hat, weil der Arbeitgeber, z.B. aufgrund einer falsch gespeicherten Steuerklasse, zunächst mehr Lohnsteuer einbehalten muss. Sollten die Daten einer Korrektur bedürfen, können diese bis zum Jahresende beim zuständigen Finanzamt beantragt werden</p>
<p><strong>Warum das Ganze?</strong></p>
<p>Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte können Arbeitgeber künftig die Daten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer elektronisch abrufen. Dies erleichtert die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt enorm. Sie kann nun individuell, papierlos und sicher auf elektronischem Wege erfolgen und wird dadurch wesentlich beschleunigt. Auch muss bei Verlust der Lohnsteuerkarte keine kostenpflichtige Ersatzlohnsteuerkarte mehr ausgestellt. Zudem werden bei einer Veränderung der persönlichen Lebensverhältnisse die gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale künftig automatisch angepasst. So wird beispielsweise der Kinderfreibetrag nach Geburt eines Kindes oder bei einer Heirat die Änderung der Lohnsteuerklassen (von I/I in IV/IV) automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt</p>
<p><strong>Ist das sicher?</strong></p>
<p>Ja. Die Lohnsteuerdaten werden unter strikter Beachtung des Datenschutzes gespeichert und übermittelt. Zunächst einmal ist nur der aktuelle Arbeitgeber zum Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale befugt. Außerdem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Abruf für einzelne oder alle Arbeitgeber sperren. Darüber hinaus werden alle Abrufe der Daten protokolliert. Zudem können Bürgerinnen und Bürger jederzeit mit ihrer persönlichen Identifikationsnummer Einsicht in ihre gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen. Hierzu müssen sie sich nur einmalig im elektronischen Elster-Online-Portal registrieren lassen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilug Bundesministerium der Finanzen 10.10.2011</p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>16.02.2012: Steuer-Update für Mitarbeiter der DanRevision Gruppe</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/10/16-02-2012-steuer-update-fur-mitarbeiter-der-danrevision-gruppe/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 12:34:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[In diesem “Update” informieren wir viermal im Jahr über alle Neuerungen und deren praktische Umsetzung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/10/16-02-2012-steuer-update-fur-mitarbeiter-der-danrevision-gruppe/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem “Update” informieren wir viermal im Jahr über alle Neuerungen und deren praktische Umsetzung in den Hauptarbeitsgebieten des Steuerberater-Mitarbeiters.</p>
<p>Wer als Mitarbeiter diese Veranstaltung regelmäßig besucht, bleibt im Bereich “Steuern Finanz- und Lohnbuchhaltung Jahres abschluss” auch ohne das aufwändige Studium der Fachliteratur stets auf dem Laufenden und schafft damit die Voraussetzung, seine Aufgabenschwerpunkte in der Kanzlei jetzt und zukünftig optimal zu erledigen.</p>
<p>Keine Anmeldung möglich.</p>
<h4>Zeit:</h4>
<p>Donnerstag, 16.02.2012<br />
9.00 &#8211; 14.00 Uhr</p>
<h4>Ort:</h4>
<p>Nordic Network Center<br />
Alter Kirchenweg 83<br />
24983 Flensburg-Handewitt</p>
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		</item>
		<item>
		<title>EU-Kommission fordert von Deutschland Änderung diskriminierender Steuervorschriften für stille Reserven</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/10/eu-kommission-fordert-von-deutschland-anderung-diskriminierender-steuervorschriften-fur-stille-reserven/</link>
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		<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 06:54:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Grenzüberschreitende Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=3229</guid>
		<description><![CDATA[Die Europäische Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Steuervorschriften für stille Reserven dahingehend zu ändern, &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/10/eu-kommission-fordert-von-deutschland-anderung-diskriminierender-steuervorschriften-fur-stille-reserven/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="left">Die Europäische Kommission hat Deutschland förmlich aufgefordert, seine Steuervorschriften für stille Reserven dahingehend zu ändern, dass bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen nicht länger benachteiligt sind.</p>
<p>Nach deutschem Recht ist eine „Übertragung“ stiller Reserven auf Reinvestitionen nur dann möglich, wenn die neu angeschafften Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte in Deutschland gehören. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Steuerpflichtiger, der Wirtschaftsgüter seines Anlagevermögens veräußern möchte, um sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in Island, Liechtenstein oder Norwegen niederzulassen oder dort seine wirtschaftlichen Aktivitäten auszubauen, eindeutig benachteiligt ist. Diese Ungleichbehandlung ist deshalb geeignet, ihn von grenzüberschreitenden Investitionen abzuhalten.</p>
<p>Diese diskriminierende steuerliche Behandlung ist mit den EU-Vorschriften nicht vereinbar. Die Kommission ist insbesondere der Auffassung, dass die territoriale Beschränkung gegen die grundlegenden Regeln des Binnenmarktes, namentlich gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Artikel 49 und 54 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 31 und 34 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, verstößt.</p>
<p>Nach Auffassung der Kommission lassen sich die derzeit geltenden deutschen Vorschriften nicht rechtfertigen. Die Aufforderung der Kommission, die deutschen Vorschriften zu ändern, ist der zweite Schritt des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Wenn Deutschland der Kommission nicht binnen zweierMonate die Maßnahmen mitteilt, mit denen die Verletzung des EU-Rechts abgestellt wird, kann die Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof verklagen.</p>
<p align="left"><strong>Hintergrund</strong></p>
<p>Eine stille Reserve ist ein Wert, der nicht in der Vermögensübersicht aufgeführt ist, beispielsweise ein Grundstück oder ein Gebäude, das gegenüber dem Marktwert unterbewertet wird.</p>
<p>Den deutschen Vorschriften zufolge können Steuerpflichtige stille Reserven steuerfrei von veräußerten Wirtschaftsgütern auf andere neu angeschaffte Wirtschaftsgüter übertragen. Diese Übertragung der stillen Reserven kann auf zweierlei Art erfolgen. Zum einen kann der Steuerpflichtige den Veräußerungsgewinn im Wirtschaftsjahr der Veräußerung von den Kosten für das neu angeschaffte Wirtschaftsgut abziehen. Zum anderen kann der Steuerpflichtige eine gewinnmindernde Rücklage bilden und auf Wirtschaftsgüter übertragen, die er in den folgenden vier bzw. sechs Wirtschaftsjahren anschafft.</p>
<p>Dies ist allerdings nur möglich, wenn das neu angeschaffte Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen einer deutschen Betriebsstätte des Steuerpflichtigen gehört. Bei einer Reinvestition der neu angeschafften Wirtschaftsgüter in eine ausländische Betriebsstätte können die stillen Reserven nicht übertragen werden und werden umgehend besteuert.</p>
<p>Quelle: Europäische Kommission 29. September 2011, Pressemitteilung</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die elektronische Rechnung &#8211; Kommt sie oder kommt sie nicht?</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/10/die-elektronische-rechnung-kommt-sie-oder-kommt-sie-nicht/</link>
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		<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 06:42:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=3223</guid>
		<description><![CDATA[Lange schon wartet Deutschland darauf, dass die strengen Anforderungen an die &#8220;gute, alte&#8221; Rechnung auf &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/10/die-elektronische-rechnung-kommt-sie-oder-kommt-sie-nicht/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr" align="justify">Lange schon wartet Deutschland darauf, dass die strengen Anforderungen an die &#8220;gute, alte&#8221; Rechnung auf Papier erheblich gelockert werden. Alles schien klar und das Zeitalter der Elektronik sollte ab 1. Juli 2011 auch den sonst sehr formalistischen Bereich der Umsatzsteuer erreichen.</p>
<p>Doch der Bundesrat hat das „Steuervereinfachungsgesetz&#8221; in seiner Sitzung am 8. Juli 2011 scheitern lassen und es besteht nun erhebliche Rechtsunsicherheit für die Unternehmer, die von der Erleichterung der elektronischen Rechnungsstellung profitieren wollten.</p>
<p>Das „Steuervereinfachungsgesetz&#8221; sah u.a. vor, dass jeder Unternehmer auf die papiergebundene Rechnung verzichten und die Rechnung stattdessen elektronisch an den Empfänger versenden können sollte. Als mögliche Übermittlungsformen sollten die Rechnungen per E-Mail, ggf. mit PDF- oder Textdateianhang, per Computer-Fax oder Fax-Server übermittelt werden können.</p>
<p>Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Echtheit der Herkunft der Rechnung (die Identität des Rechnungsstellers muss sichergestellt sein), die Unversehrtheit ihres Inhalts (die Pflichtangaben dürfen während der Übermittlung nicht verändert worden sein) und die Lesbarkeit der Rechnung für das menschliche Auge gewährleistet sein sollten. Ganz wichtig dabei ist – obwohl das keine neue Anforderung ist – , dass die gesetzlichen Pflichtangaben, die sich aus dem Umsatzsteuergesetz ergeben, weiterhin enthalten sein sollten. So sollte die Rechnung u.a. Auskunft über Leistungsempfänger, Rechnungs- und Leistungsdatum, Nettobetrag und die ausgewiesene Umsatzsteuer geben. Fehlt lediglich eine dieser Angaben, droht dem Rechnungsempfänger die Versagung des Vorsteuerabzuges.</p>
<p>Auch schon vor dem 1. Juli 2011 war die „elektronische Rechnung&#8221; Realität. Allerdings wurden die von den Behörden vorgegeben Durchführungswege (elektronische Signatur bzw. EDI-Verfahren) oft nur von großen Unternehmen umgesetzt. Durch die technologieneutrale Gestaltung sollte der Rechnungsaussteller frei in seiner Entscheidung werden, wie die Rechnung übermittelt wird. Einziges Hindernis könnte die fehlende Zustimmung des Rechnungsempfängers gewesen sein.</p>
<p>Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist noch, dass ein innerbetriebliches Kontrollverfahren, das jeder Unternehmer selbst gestalten darf, vorhanden sein sollte. Dieses wird in den meisten Unternehmen bereits integriert sein; z.B. in seiner einfachsten Form – nämlich der manuelle Abgleich der Rechnung mit der Bestellung bzw. dem Lieferschein. Man spricht hier von einem „verlässlichen Prüfpfad&#8221;.</p>
<p>Die gesetzliche, 10-jährige Aufbewahrungspflicht würde auch die elektronischen Rechnungen betreffen. Diese müssen elektronisch als Wiedergaben auf einem Medium, welches nachträglich keine Änderungen zulässt, aufbewahrt werden, wie auf der nur einmal beschreibbaren CD-Rom oder DVD. Zudem müssen die Rechnungen in der Aufbewahrungsfrist jederzeit lesbar und maschinell auswertbar sein.</p>
<p>Und noch etwas: Sollte die neue Regelung doch noch kommen, wäre die Aufbewahrung einer elektronischen Rechnung als Papierausdruck nicht erlaubt. Was elektronisch ankommt, muss elektronisch aufbewahrt werden.</p>
<p>Es wird erwartet und gehofft, dass das Gesetzverfahren im Herbst wieder neu aufgenommen wird. Bis dahin bleibt nur Unsicherheit, und der Steuerpflichtige tut gut daran, die neu geplante Regelung noch nicht anzuwenden, bis Rechtssicherheit vorliegt.</p>
<p>Lars Christiansen &#8211; DanRevision-Gruppe</p>
<p>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.　</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Tschüss ELENA &#8211; Das Ende kam vorm Anfang</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/10/tschuss-elena-das-ende-kam-vorm-anfang/</link>
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		<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 06:34:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Das am 28. März 2009 verkündete Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises kurz ELENA &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/10/tschuss-elena-das-ende-kam-vorm-anfang/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das am 28. März 2009 verkündete Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises kurz ELENA wird nach eingehender Überprüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingestellt.</p>
<p>Das Gesetz mit dem sperrigen Namen sollte im Zuge des Bürokratieabbaus die Meldung von Entgeltdaten von Arbeitnehmern an die jeweils zuständigen Behörden erleichtern, die Abwicklung schneller und diskreter machen und schlussendlich die Arbeitgeber um mehr als 85 Mio. € Bürokratiekosten entlasten. All das konnte das Verfahren leider nicht leisten und wird nun zwei Jahre vor dem offiziellen Start in 2014 eingestellt.</p>
<p>Als Grund wird die fehlende Verbreitung von elektronischen Signaturen angegeben, die jedoch zwingende Voraussetzung für die Anwendung von ELENA ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit eine flächendeckende Verbreitung dieses Sicherheitsstandards auch nicht gewährleistet werden kann.</p>
<p>Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie hat nun die Einstellung von ELENA mit der Verabschiedung eines geänderten Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes vollendet.</p>
<p>Seit 2008 hat der Staat rund 33 Mio. € für das Projekt ELENA ausgegeben, Hinzu kommen die Kosten der Unternehmen die laut Reiner Holznagel vom Steuerzahlerverband nicht zu beziffern sind.</p>
<p dir="ltr" align="left">Michael Kramer – DanRevision-Gruppe</p>
<p>Pressekontakt:</p>
<p>Die Steuerberater DanRevision<br />
Michael Kramer<br />
Wall 55 (Sell-Speicher), 24113 Kiel<br />
Tel. +49 (0) 431/986508-13<br />
Fax. +49 (0) 431/986508-139</p>
<p><a href="mailto:michael.kramer@danrevision.com">michael.kramer@danrevision.com</a></p>
<p>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</p>
<p>Die Steuerberater DanRevision sind zurzeit an sieben Standorten in Deutschland vertreten. Die rund 20 Berufsträger und 120 Mitarbeiter betreuen vorwiegend international tätige Unternehmen. Das Leistungsspektrum umfasst die gesamte Bandbreite der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie umfangreiche Leistungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und Finanzierungen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fachkräftemangel? Nicht bei uns.</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/10/fachkraftemangel-nicht-bei-uns/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/10/fachkraftemangel-nicht-bei-uns/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 01 Oct 2011 10:15:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Schwarzenbek]]></category>
		<category><![CDATA[Newsticker]]></category>

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		<description><![CDATA[Fachkräftemangel? Nicht bei uns. Eigentlich suchten wir für das nächste Jahr nur einen Auszubildenden. Da &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/10/fachkraftemangel-nicht-bei-uns/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fachkräftemangel? Nicht bei uns. Eigentlich suchten wir für das nächste Jahr nur einen Auszubildenden. Da sich aber so viele gute Leute bei uns bewarben, haben wir beschlossen, nächstes Jahr zwei Auszubildende zu beschäftigen. Bereits um 01.01.2012 freuen wir uns auf Julia Walter als erste Auszubildende. Zum 01.08.2012 wird noch eine weitere Auszubildende beschäftigt werden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>DanRevision eröffnet in Frankfurt / Beratung mit Leidenschaft – die dänische Kultur der Steuerberatung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/danrevision-eroffnet-in-frankfurt-beratung-mit-leidenschaft-%e2%80%93-die-danische-kultur-der-steuerberatung/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/09/danrevision-eroffnet-in-frankfurt-beratung-mit-leidenschaft-%e2%80%93-die-danische-kultur-der-steuerberatung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 22 Sep 2011 12:53:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Frankfurt]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=1995</guid>
		<description><![CDATA[Frankfurt, 22.9.2011: Die Steuer- und Unternehmensberatungsgruppe DanRevision dringt von ihrer angestammten Herkunftsregion Schleswig-Holstein jetzt in &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/danrevision-eroffnet-in-frankfurt-beratung-mit-leidenschaft-%e2%80%93-die-danische-kultur-der-steuerberatung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frankfurt, 22.9.2011: Die Steuer- und Unternehmensberatungsgruppe DanRevision dringt von ihrer angestammten Herkunftsregion Schleswig-Holstein jetzt in die Rhein-Main-Region vor. In Frankfurt wird am 23. September der siebte Standort eröffnet. Hiesiger Schwerpunkt ist die Unterstützung ausländischer, vorrangig nordamerikanischer Unternehmen, bei der Etablierung im deutschen Markt.</p>
<p><strong><a title="Tanja Wanhoff" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/tanja-wanhoff/">Steuerberaterin Tanja Wanhoff</a></strong> liebt ihre Mandanten. „Es ist das Blitzen in den Augen der Unternehmer, das mich bewegt und selbst motiviert, mein Bestes für sie zu geben“, erklärt die 35-Jährige, die in Kiel aufgewachsen ist. Insbesondere Unternehmensgründerinnen, Frauen als Führungskräfte und Inhaberinnen sind bei ihr in besten Händen. Sie und alle Mandanten der <a title="Frankfurt" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/standorte/frankfurt/"><strong>DanRevision Frankfurt am Main Steuerberatungsgesellschaft KG</strong> </a>können etwas Besonderes erwarten: eine zeitgemäße Steuerberatung, die den Menschen, den Unternehmer mit seinen Bedürfnissen langfristig und nachhaltig in den Mittelpunkt stellt. Den Steuerwahnsinn und das Bürokratiemonster vergisst der Mandant schnell, wenn er im <strong>kostenlosen Erstgespräch</strong> merkt, dass die Chemie stimmt und jemand ihm unangenehme, lästige, aber wichtige Arbeiten etwa fürs Finanzamt abnimmt.</p>
<p>Tanja Wanhoff hat mit ihrem Partner <a title="Kyrill Seitz" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/kyrill-seitz/"><strong>Steuerberater Kyrill Seitz</strong> </a>(36) hierbei einen hervorragenden Mitspieler gefunden, um in Frankfurt eine <strong>neue Kultur der Steuerberatung</strong> zu etablieren. Die dänische Art mit Mitarbeitern und Mandanten umzugehen: für das gemeinsame, langfristige Wohlergehen, auf Vertrauensbasis. Das Blitzen in den Augen, der ehrliche Umgang miteinander, das offene Wort haben hohe Bedeutung. Revolutionär, kennt man doch unter deutschen Steuerberatern auch den Typus des eher ans Finanzamt erinnernden Sachwalters des Steuerrechts. Erfrischend anders und garantiert ärmelschonerfrei kommen die beiden Frankfurter Steuerberater von DanRevision daher.</p>
<p>Kyrill Seitz hat die Motivation, seinen Erfahrungsschatz an junge Gründer weiterzugeben. „Insbesondere gründungswilligen Unternehmen aus dem Ausland – vor allem aus den USA – können wir sehr effizient helfen“, weiß Seitz, der bei der KfW als Gründungsberater gelistet ist. Im Hintergrund seiner eigenen Start-up-Kanzlei steht die Kraft und Kompetenz einer 130-Mann-starken Beratungsgruppe: die DanRevision mit bislang regionalem Schwerpunkt auf Norddeutschland und das Nordic Network Center, welches für (ausländische) Unternehmen binnen eines Tages alle erforderlichen Behördengänge für den Start erledigen kann. Zudem können Unternehmen in ihrer Muttersprache begleitet werden.</p>
<p>Mit Frankfurt-Sachsenhausen – in der Nähe der neuen Europäischen Zentralbank &#8211; eröffnet die DanRevision Gruppe am 23.9. mit einer Feier offiziell ihren nunmehr sechsten Standort.</p>
<p><strong><a title="Ralph Böttcher" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/ralph-bottcher/">Ralph Böttcher </a></strong>ist Partner der Wirtschaftsprüfungs-, Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungsgruppe und steuert vom äußersten nördlichen Zipfel Deutschlands, aus Flensburg-Handewitt, die starke Expansion: „Mit Schwarzenbek, Berlin, Bremen und Erfurt stehen die nächsten Kanzleieröffnungen bereits fest. Weitere werden folgen.“ Gewachsen ist die Gruppe vor allem durch die Integration ausländischer Unternehmen im deutschen Markt. Deshalb setzt Kyrill Seitz darauf, ausländischen Firmen beim Start im größten europäischen Markt schnell auf die Sprünge zu helfen. Vor allem zu nordamerikanischen Unternehmen und Institutionen bestehen bereits jetzt exzellente Kontakte.</p>
<p><strong>Beratungsschwerpunkte der DanRevision am Standort Frankfurt: </strong></p>
<ul>
<li>Beratung bei der Ansiedlung ausländischer Unternehmen in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet, insbesondere aus den USA und den skandinavischen Staaten</li>
<li>Grenzüberschreitende (Steuer)beratung</li>
<li>Muttersprachliche Beratung und Betreuung</li>
<li>Die klassischen Steuerberatungsleistungen: laufende Finanz- und Lohnbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen, Erstellen von privaten und betrieblichen Steuererklärungen, Prüfung von Steuerbescheiden, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Begleitung während einer Betriebsprüfung, persönliche und betriebliche Gestaltungsberatung</li>
<li>Einrichtung eines sinnvollen, zukunftsgerichteten Rechnungslegungssystems, etwa unter Berücksichtigung der künftigen Pflicht zur elektronischen Bilanz; separate Handels- und Steuerbilanzen</li>
<li>Existenzgründungsberatung durch Kyrill Seitz, der bei der KfW als Gründungscoach gelistet ist</li>
<li>Beratung von Frauen als Gründerinnen und Führungskräfte durch Tanja Wanhoff</li>
<li>Finanzierungsberatung</li>
<li>Fördermittelberatung</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Fakten in aller Kürze:</strong></p>
<p>Die Steuerberater  DanRevison Gruppe bietet:</p>
<ul>
<li>Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung und Rechtsberatung</li>
<li>Kanzleien in Flensburg-Handewitt (seit 1997), Husum-Mildstedt, Schleswig, Hamburg, Kiel, Mittelholstein und Frankfurt</li>
<li>Die nächsten Eröffnungen finden statt in: Schwarzenbek (Schleswig-Holstein), Berlin, Bremen und Erfurt</li>
<li>130 Mitarbeiter</li>
</ul>
<p><strong>Ihre Ansprechpartner:</strong></p>
<p align="left">DanRevision Frankfurt am Main Steuerberatungsgesellschaft KG</p>
<ul>
<li>
<div align="left"><a title="Tanja Wanhoff" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/tanja-wanhoff/">Tanja Wanhoff</a>, Steuerberaterin, Geschäftsführerin</div>
</li>
<li>
<div align="left"><a title="Kyrill Seitz" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/kyrill-seitz/">Kyrill Seitz</a>, Steuerberater, Geschäftsführer</div>
</li>
</ul>
<p align="left">Tel.: +49 (0) 69 1748920 &#8211; 80<br />
E-Mail: <a href="mailto:frankfurt@danrevision.com">frankfurt@danrevision.com</a></p>
<p align="left">DanRevison Gruppe Flensburg</p>
<p align="left"><a title="Ralph Böttcher" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/ralph-bottcher/">Ralph Böttcher</a>, Dipl. Betriebswirt, Steuerberater, Partner</p>
<p align="left">Tel.: +49 (46 08) 90 29-0,<br />
E-Mail: <a href="mailto:ralph.boettcher@danrevision.com">ralph.boettcher@danrevision.com</a></p>
<p align="left">Fotos der Ansprechpartner erhalten Sie im <a title="Presse Fotos" href="http://www.danrevision.com/presse/presse-fotos/">Pressebereich</a>.</p>
<p align="left">Pressekontakt DanRevison Frankfurt:</p>
<p align="left">Udo Reuß, Wirtschaftsjournalist und Diplom-Kaufmann</p>
<p align="left">Tel.: +49 (0) 6173 326803<br />
Mobil: +49 (0) 176 34417421<br />
E-Mail: <a href="mailto:udo@udoreuss.de">udo@udoreuss.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Bedeutung der Gemeinnützigkeit</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/die-bedeutung-der-gemeinnutzigkeit-2/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 12:15:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Vereine & Stiftungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter dem Begriff „Gemeinnützigkeit&#8221; werden allgemein die steuerbegünstigten Zwecke von Vereinen, Stiftungen und anderen Unternehmen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/die-bedeutung-der-gemeinnutzigkeit-2/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter dem Begriff „Gemeinnützigkeit&#8221; werden allgemein die steuerbegünstigten Zwecke von Vereinen, Stiftungen und anderen Unternehmen verstanden. Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für zahlreiche steuerliche Vergünstigungen, z.B. die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Umsatzsteuer. Außerdem ist ein gemeinnütziger Verein bzw. eine gemeinnützige Stiftung berechtigt steuerbegünstigte Spenden zu empfangen und auch Spendenbescheinigungen auszustellen.</p>
<p>Ein Verein wird dann als gemeinnützig anerkannt, wenn er wissenschaftliche, soziale, kulturelle, religiöse oder gesellschaftliche Zwecke wie Forschung und Bildung, das Wohlfahrtswesen, die Kunst, den Umweltschutz oder den Sport, aber auch besonders ausgewählte Freizeitaktivitäten fördert. Durch ihre ideelle Zielsetzung unterscheiden sich die gemeinnützigen Vereine von den wirtschaftlichen Vereinen, deren Zweck in erster Line auf die Unterhaltung eines Geschäftsbetriebes zur Erlangung wirtschaftlicher Vorteile gerichtet ist. Es muss somit die Förderung des Gemeinwohls gegeben sein.</p>
<p>Die Satzung des Vereines oder der Stiftung ist die bedeutendste Voraussetzung für die Gemeinnützigkeit. Diese muss so genau gefasst sein, dass das Finanzamt aus ihr entnehmen kann, ob die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung vorliegen. Aus diesem Grund hat die Finanzverwaltung die aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht erforderlichen Satzungsbestimmungen in Mustersatzungen zusammengefasst (z.B. www.steuer-schutzbrief.de). Die begünstigten Zwecke müssen in der Satzung festgelegt sein. Weiterhin muss die Satzung auch darüber Angaben enthalten, wie der Verein oder die Stiftung die in der Satzung genannten Zwecke im Einzelnen verwirklichen will. Auch die tatsächliche Geschäftsführung muss mit dem Inhalt der Satzung übereinstimmen, damit ist gemeint, dass die Satzungszwecke tatsächlich verfolgt werden müssen.</p>
<p>Die Steuervergünstigungen stehen dem Verein kraft Gesetz zu, dennoch wird die Tätigkeit der gemeinnützigen Vereine vom Finanzamt regelmäßig überwacht. Der Verein ist verpflichtet, sich beim Finanzamt anzumelden. Das Finanzamt prüft dann, ob die Befreiungsvorschriften vorliegen. Die Befreiungsvoraussetzungen müssen während des gesamten Veranlagungszeitraumes vorliegen. Liegen an nur einem Tag die Befreiungsvoraussetzungen nicht vor, kann die Gemeinnützigkeit für das ganze Kalenderjahr bzw. abweichende Wirtschaftsjahr versagt werden. Die Gemeinnützigkeit wird mit jeder Veranlagung neu geprüft. Die Finanzverwaltung hat allerdings die Möglichkeit, die Gemeinnützigkeit mit zehnjähriger Rückwirkung zu versagen. Liegen alle Befreiungsvoraussetzungen vor, dann erteilt das Finanzamt einen Freistellungsbescheid. Dieser ist für den Verein als amtliche Bestätigung seiner Gemeinnützigkeit von besonderer Bedeutung.</p>
<p>Für Vereine, die zwar gegründet sind, ihre Geschäftstätigkeit aber noch nicht aufgenommen haben, erteilt das Finanzamt eine vorläufige Bescheinigung. Diese vorläufige Bescheinigung hat dann eine Gültigkeit von 18 Monaten. Das Finanzamt kann sie jederzeit widerrufen, wenn es feststellt, dass der Verein sich nicht an die gesetzlichen Voraussetzungen hält.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Verstärkung: Firmenlauf in Flensburg</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/verstarkung-firmenlauf-in-flensburg/</link>
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		<pubDate>Sat, 17 Sep 2011 10:14:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Schwarzenbek]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Legionäre Marc, Claus und Andreas verstärkten erstmals das Team der DanRevision beim Firmenlauf in &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/verstarkung-firmenlauf-in-flensburg/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Legionäre Marc, Claus und Andreas verstärkten erstmals das Team der DanRevision beim Firmenlauf in Flensburg. Vom Geschwindigkeitsrausch gepackt und von Claus gejagt, kam Marc die Strecke viel kürzer vor.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Ausländische Steuerberatungsgesellschaft ohne Berufshaftpflichtversicherung nicht zur Steuerberatung im Inland befugt</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/auslandische-steuerberatungsgesellschaft-ohne-berufshaftpflichtversicherung-nicht-zur-steuerberatung-im-inland-befugt/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 07:22:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine in Großbritannien registrierte Steuerberatungsgesellschaft mit Niederlassungen in Belgien und den Niederlanden darf keine geschäftsmäßige &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/auslandische-steuerberatungsgesellschaft-ohne-berufshaftpflichtversicherung-nicht-zur-steuerberatung-im-inland-befugt/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine in Großbritannien registrierte Steuerberatungsgesellschaft mit Niederlassungen in Belgien und den Niederlanden darf keine geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen für Steuerpflichtige in Deutschland leisten, wenn sie nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung oder einen anderen individuellen oder kollektiven Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht verfügt (BFH, Urteil vom 21.07.2011 &#8211; II R 6/10).</p>
<p>Die Klägerin, eine englische Steuerberatungsgesellschaft, betreut von ihrem Büro in den Niederlanden aus Steuerpflichtige, die in Deutschland ansässig sind. Sie verfügt nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung. Das deutsche Finanzamt wies die Klägerin als Bevollmächtigte in einem Fall zurück, in dem sie im Zusammenhang mit Umsatzsteuervorauszahlungsbescheiden für eine GmbH tätig wurde.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) gab dem Finanzamt Recht.</p>
<p>Das Gericht ist der Ansicht, dass die Klägerin nicht zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt ist. Sie verfügt nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung, sodass sie weder auf dem Gebiet der Bundesrepublik noch von den Niederlanden aus grenzüberschreitend geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen für deutsche Steuerpflichtige leisten dürfe. Dem stehe auch die durch das EU-Recht gewährleistete Dienstleistungsfreiheit nicht entgegen. Die nach deutschem Recht bestehende Verpflichtung von Steuerberatungsgesellschaften, sich gegen die aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden zu versichern, sei erforderlich, um Verbraucher als Empfänger der Dienstleistung zu schützen.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 07.09.2011</p>
<p>(BFH, 21.07.2011 &#8211; II R 6/10)</p>
<p>Die Steuerberater &#8211; DanRevision Gruppe, 14.09.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>24.05.2012: Steuer Update für Mitarbeiter der DAnRevision Gruppe</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/24-05-2012-steuer-update-fur-mitarbeiter-der-danrevision-gruppe/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 12:39:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[In diesem “Update” informieren wir viermal im Jahr über alle Neuerungen und deren praktische Umsetzung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/24-05-2012-steuer-update-fur-mitarbeiter-der-danrevision-gruppe/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In diesem “Update” informieren wir viermal im Jahr über alle Neuerungen und deren praktische Umsetzung in den Hauptarbeitsgebieten des Steuerberater-Mitarbeiters.</p>
<p>Wer als Mitarbeiter diese Veranstaltung regelmäßig besucht, bleibt im Bereich “Steuern Finanz- und Lohnbuchhaltung Jahres abschluss” auch ohne das aufwändige Studium der Fachliteratur stets auf dem Laufenden und schafft damit die Voraussetzung, seine Aufgabenschwerpunkte in der Kanzlei jetzt und zukünftig optimal zu erledigen.</p>
<p>Keine Anmeldung möglich.</p>
<h4>Zeit:</h4>
<p>Donnerstag, 24.05.2012<br />
9.00 &#8211; 14.00 Uhr</p>
<h4>Ort:</h4>
<p>Nordic Network Center<br />
Alter Kirchenweg 83<br />
24983 Flensburg-Handewitt</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>01. &#8211; 05. April 2012: Internationale Kunststoffmesse NPE Orlando, Florida</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/01-04-05-04-2012-internationale-kunststoffmesse-npe-orlando-florida/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 06:35:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>s.schlueter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Frankfurt]]></category>
		<category><![CDATA[Messen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=47766</guid>
		<description><![CDATA[Vom 01. bis zum 05. April 2012 findet in Orlando, Florida die Internationale Kunststoffmesse NPE &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/01-04-05-04-2012-internationale-kunststoffmesse-npe-orlando-florida/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vom 01. bis zum 05. April 2012 findet in Orlando, Florida die Internationale Kunststoffmesse NPE statt. Die NPE ist eine der weltweit größten Fachmessen für Kunststoffe und Kunststofftechnik und zudem Gastgeber der größten technischen Konferenz der Branche und verschiedener Sonderausstellungen.</p>
<p>Die DanRevision Gruppe wird mit Kyrill Seitz aus Frankfurt auf der Messe vertreten sein.</p>
<p>Wenn Sie Kyrill Seitz in Orlando treffen möchten, nehmen Sie Kontakt mit ihm auf und vereinbaren Sie einen Termin.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Kontakt:</p>
<p>Kyrill Seitz</p>
<p>Mail: kyrill.seitz@danrevision.com</p>
<p>Fon: 0049 (0)69 1748920 &#8211; 80</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die EEG Novelle 2012 im Hinblick auf Windenergie</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/die-eeg-novelle-2012-im-hinblick-auf-windenergie/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 12:23:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=1648</guid>
		<description><![CDATA[&#160; Am 8. Juli 2011 hat der Bundestag die 3. Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Das &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/die-eeg-novelle-2012-im-hinblick-auf-windenergie/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p>Am 8. Juli 2011 hat der Bundestag die 3. Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Das EEG wird in seiner neuen Fassung am 01.01.2012 in Kraft treten. Das EEG hat seit seiner Einführung im Jahre 2000 dazu geführt, dass sich die Erneuerbare-Energien-Branche zu einer der wachstumsstärksten Branchen in Deutschland entwickelt  hat. Somit ist dieses Gesetz ein Motor für den Ausbau der erneuerbaren Energien und ein wichtiges Instrument des Klimaschutzes. Zu den im Referentenentwurf vorgesehenen radikalen Kürzungen im Onshore Bereich ist es zum Glück nicht gekommen. Die Anfangs- und Grundvergütung bleiben mit 8,93 ct/KWh konstant. Der Anstieg der Degression,  also der prozentualen Abnahme der Einspeisevergütung, konnte von ursprünglich 2 % auf 1,5 % gesenkt werden. Aus Sicht des BWE trotzdem kein Grund zum Jubeln. Im Bereich des Repowering steht eine Erhöhung der Anfangsvergütung in Höhe von 0,48 ct/ KWh an, für Anlagen, die die folgenden Kriterien erfüllen:</p>
<p> - Inbetriebnahme vor dem 01. Januar 2002<br />
- Leistung der neuen Anlagen min. doppelt so hoch wie die der Altanlagen<br />
- Anzahl der neuen Anlagen nicht größer als die der Altanlagen</p>
<p>Auch der Systemdienstleistungs-Bonus für Neuanlagen wird in Höhe von 0,48 ct/kWh für die Dauer der Anfangsvergütung fortgeführt. Dieser Bonus wurde auch um ein Jahr verlängert und kann somit nun auch für Anlagen gezahlt werden, die bis Ende des Jahrs 2014 ans Netz gehen. Im Offshore-Bereich gibt es ein paar mehr Änderungen. Zunächst wird der Sprinter-Bonus in die Anfangsvergütung integriert. Somit kann man 15 ct/kWh für 12 Jahre bekommen. Weiterhin wird ein optionales Stauchungsmodell bis 31. Dezember 2016 eingeführt. Das Stauchungsmodell sieht vor, dass ein Teil der Vergütung zeitlich vorgezogen werden kann. Die Summe der Gesamtförderung bleibt aber über den Zeitraum gleich. Die Grundvergütung im Offshore-Bereich beträgt weiterhin 3,5 ct/kWh. Allerdings gibt es ab dem Jahr 2018 eine Degression von 7 Prozent.</p>
<p>Weiterhin wird eine optionale Marktprämie eingeführt. Es besteht die Möglichkeit monatlich zwischen dem Festvergütungssystem und der Marktprämie zu wechseln. Ziel der Marktprämie ist es, einen marktorientierten Anreiz für den Handel mit Ökostrom zu etablieren. Das neue EEG lässt aber weiterhin viele Fragen offen. Sehr wahrscheinlich wird es auch nicht zu einem beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien führen. Es ist auch noch nicht geklärt, wie der Atomstrom ersetzt werden soll.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesfinanzhof: Einheitliche Abschreibung bei Windparks</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/bundesfinanzhof-einheitliche-abschreibung-bei-windparks/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 12:19:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bedeutung der Windenergie und anderer erneuerbarer Energien nimmt stetig zu und wird durch den nun &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/bundesfinanzhof-einheitliche-abschreibung-bei-windparks/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bedeutung der Windenergie und anderer erneuerbarer Energien nimmt stetig zu und wird durch den nun beschlossenen Atom-Ausstieg noch weiter beschleunigt. Durch den  Fortschritt der Technik und die staatliche Förderung aufgrund des Erneuerbarer-Energien-Gesetzes (EEG) wurden aus den anfänglich einzeln erbauten Windrädern in den letzten  Jahren große Windparks, die in einem technischen Verbund betrieben werden. Dabei war allerdings das wohl wichtigste bilanzielle Gestaltungsinstrument für Windkraftanlagen &#8211; nämlich die Abschreibung &#8211; bis zum nunmehr veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.04.2011 ein ewiger Streitpunkt zwischen Betreibern der Windenergieanlagen und der Finanzverwaltung.</p>
<p align="left">In seiner Entscheidung kommt der BFH zu dem Ergebnis, dass es sich bei einem Windpark als solchen nicht um ein einheitliches Wirtschaftsgut handelt. Stattdessen ist bilanziell  grundsätzlich zwischen den folgenden drei Wirtschaftsgütern zu unterscheiden:</p>
<p align="left">1) Windkraftanlage mit Transformator nebst internen Verkabelungen<br />
2) Externe Verkabelungen einschließlich Übergabestation<br />
3) Zuwegung (z.B. Schotterstraßen, die zur Windenergieanlage führen, sich aber außerhalb öffentlicher Straßen befinden)</p>
<p align="left">Diese Unterscheidung ist in vielen Bilanzen von Windparks schon gängige Praxis und daher für die meisten Gesellschaften im Wind-Bereich nur eine Bestätigung der bisherigen Handhabung. Neu ist jedoch, dass der BFH die Nutzungsdauer der drei Wirtschaftsgüter einheitlich mit 16 Jahren schätzt, d.h. es handelt sich zwar um unterschiedliche  Wirtschaftsgüter, die jedoch hinsichtlich der Abschreibung einheitlich zu behandeln sind. Damit stellt sich der BFH gegen die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung,nach der ausweislich der amtlichen AfATabellen Nutzungsdauern über 16 Jahre (für die Windkraftanlage), 25 Jahre (für die Verkabelung) und 19 Jahre (für die Zuwegung) anzusetzen waren. </p>
<p align="left">In der Begründung führt der BFH aus, dass zwar jedes selbständige Wirtschaftsgut für sich einzeln zu bewerten sei, die Nutzungsdauer aber durch ihre technische Abstimmung aufeinander und wegen der einheitlichen Bau- und Betriebsgenehmigung auch einheitlich bestimmt werden kann. Da nach dem Abriss der Windkraftanlage die Verkabelung und Zuwegung auch bei Neuerrichtung einer Anlage aufgrund des rasanten technischen Fortschritts wirtschaftlich verbraucht seien, sei die Nutzungsdauer einheitlich nach der den Windpark prägenden Windkraftanlage zu bestimmen. Da die Windkraftanlagen nach herrschender Auffassung eine Nutzungsdauer von 16 Jahren haben, wird diese auch für die Verkabelung und die Zuwegung auf 16 Jahre geschätzt.</p>
<p align="left">Die Verkürzung der Nutzungsdauern von 16/25/19 Jahre auf einheitlich 16 Jahre führt dazu, dass die Abschreibungsbeträge zunächst höher und der steuerliche Gewinn somit niedriger sind – damit mindert sich grundsätzlich die Steuerlast in den ersten Jahren. Der BFH hat also eine für den Steuerpflichtigen erfreuliche Entscheidung getroffen. Dies wird aus dem nachfolgenden Beispiel deutlich. </p>
<p align="left">Beispiel:</p>
<p align="left">Eine Windkraftanlage, die in einem Windpark im technischen Verbund mit anderen Anlagen betrieben wird, hatte Anschaffungskosten von fünf Million Euro. Auf die Zuwegung entfällt ein Betrag von 80.000 € und auf die Verkabelung</p>
<table class="grau,Danrevision rot" border="0">
<thead>
<tr>
<td colspan="3"><span style="font-size: small;"><strong>Abschreibung bisher (pro Jahr)                 </strong>  </span></td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td><span style="font-size: small;">Windkraftanlage</span></td>
<td style="text-align: center;"><span style="font-size: small;">4.445.000,00 €</span><br />
<span style="font-size: small;">16 Jahre</span></td>
<td style="text-align: right;"><span style="font-size: small;">277.812,50 €</span></td>
</tr>
<tr>
<td><span style="font-size: small;">Verkabelung</span></td>
<td style="text-align: center;"><span style="font-size: small;">475.000,00€</span><br />
<span style="font-size: small;">25 Jahre</span></td>
<td style="text-align: right;"><span style="font-size: small;">19.000,00 €</span></td>
</tr>
<tr>
<td><span style="font-size: small;">Zuwegung</span></td>
<td style="text-align: center;"><span style="font-size: small;">80.000,00 €</span><br />
<span style="font-size: small;">19 Jahre</span></td>
<td style="text-align: right;"><span style="font-size: small;">4.210,53 €</span></td>
</tr>
<tr>
<td><span style="font-size: small;"><strong> Jahres-AfA gesamt</strong></span></td>
<td><span style="font-size: small;"><strong> </strong></span></td>
<td style="text-align: right;"><span style="font-size: small;"><strong> 301.023,03 €</strong></span></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p align="left"><span style="font-size: small;"> </span></p>
<table border="0">
<thead>
<tr>
<td colspan="3"><span style="font-size: small;"><strong>Abschreibung nach dem Urteil (pro Jahr)</strong>  </span></td>
</tr>
</thead>
<tbody>
<tr>
<td><span style="font-size: small;">Windkraftanlage</span></td>
<td><span style="font-size: small;">4.445.000,00 €</span><br />
<span style="font-size: small;">16 Jahre</span></td>
<td style="text-align: right;"><span style="font-size: small;">277.812,50 €</span></td>
</tr>
<tr>
<td><span style="font-size: small;">Verkabelung</span></td>
<td><span style="font-size: small;">475.000,00€</span><br />
<span style="font-size: small;">216 Jahre</span></td>
<td style="text-align: right;"><span style="font-size: small;">29.687,50 €</span></td>
</tr>
<tr>
<td><span style="font-size: small;">Zuwegung</span></td>
<td><span style="font-size: small;">80.000,00 €</span><br />
<span style="font-size: small;">16 Jahre</span></td>
<td style="text-align: right;"><span style="font-size: small;">5.000,00 €</span></td>
</tr>
<tr>
<td><span style="font-size: small;"><strong> Jahres-AfA gesamt</strong></span></td>
<td><span style="font-size: small;"><strong> </strong></span></td>
<td style="text-align: right;"><span style="font-size: small;"><strong> 301.023,03 €</strong></span></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p align="left">Um die positiven steuerlichen Effekte des Urteils zu nutzen, können sich Steuerp<span style="font-family: Tahoma; color: #58595b; font-size: x-small;">fl</span>ichtige für neu angeschaffte Windkraftanlagen direkt auf die Rechtsprechung s BFH berufen und  die jährliche Abschreibung entsprechend höher ansetzen. Einzelfallbezogen sollte man auch für Wirtschaftsjahre, für die noch kein Jahresabschluss abschließend erstellt ist, prüfen, ob der bisherige Bilanzansatz auf die geänderte Rechtsprechung angepasst werden kann. Insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen sollte diese Möglichkeit im Hinterkopf behalten werden, um eventuelle Mehrergebnisse ausgleichen zu können.</p>
<p align="left">Insgesamt ist das Urteil des Bundesfinanzhofs positiv für die Betreiber von Windkraftanlagen ausgefallen, da sie für neu erworbene Anlagen höhere Abschreibungen in Anspruch nehmen können. Zudem schafft es für den Bereich der Stromerzeugung mittels Windenergie endlich Klarheit und beendet damit den ständigen Streit mit der Finanzverwaltung.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.danrevision.com/2011/09/bundesfinanzhof-einheitliche-abschreibung-bei-windparks/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>5 Fragen an Kai Porath, Vorstand der Denker &amp; Wulf AG</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/1635/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/09/1635/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 11:58:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Bei dem Beschluss der Bundesregierung zum Atomausstieg fehlen den Experten Zeichen für den Willen &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/1635/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p align="left"><img class="alignnone size-medium wp-image-1636" title="Kai Porath" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/09/Kai-Porath-269x300.jpg" alt="" width="269" height="300" /></p>
<p align="left">Bei dem Beschluss der Bundesregierung zum Atomausstieg fehlen den Experten Zeichen für den Willen zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien durch eindeutige Förderregelungen. Stattdessen wird in der kürzlich beschlossenen EEG-Novelle an der Degression der Einspeisevergütung für Onshore-Energie festgehalten.</p>
<p>Wir sprachen mit Kai Porath, Vorstandsmitglied der <a href="http://www.denkerwulf.de/">Denker &amp; Wulf AG </a>im Schleswig-Holsteinischen Sehestedt über die Folgen des Atomausstiegs für die Windbranche und nötige Signale der Politik.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Herr Porath, wie beurteilen Sie im Zuge des Atomausstiegs die Wettbewerbsfähigkeit der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, im Vergleich zu Kohle und Gas?</strong></p>
<p>„Die Windenergie ist unter den regenerativen Energieformen eine günstige und effektive Art der Stromerzeugung. Nicht zuletzt durch stetige Verbesserung der Anlagentechnik sowie dem Einsatz größerer Rotoren wird Windenergie auch im Binnenland immer rentabler. Im Zusammenspiel mit den Regelungen des EEG dürfte insbesondere die  indenergie sich in absehbarer Zeit an die Erzeugungspreise konventioneller Kraftwerke angeglichen haben.“</p>
<p><strong>Die Bundesregierung fördert den Ausbau von Offshore-Projekten mit zusätzlichen 5 Mrd. Euro über die KfW, behält aber Onshore die Degression bei. Liegt die Zukunft der Windenergie im Meer vor unseren Küsten?</strong></p>
<p>„Der Mix wird es machen. Um unsere ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen, sollten sowohl Onshore als auch Offshore ausgeglichene Rahmenbedingungen herrschen.“ Ob Onshore oder Offshore, ohne Transportkapazitäten für Ökostrom wird der Ausbau der Erneuerbaren nicht voranschreiten.</p>
<p align="left"><strong>Ist ein einheitlicher Bundesnetzplan der richtige Weg, um die jetzt schon fehlenden 3.600 km Netz schnell zu realisieren?</strong></p>
<p>„Jede Maßnahme, mit der es gelingt, die vielfältige Interessenlage auf Bundes und Landesebene effektiv zu bündeln, ist zu begrüßen. Unabhängig davon ist es zwingend notwendig, in der Bevölkerung die Akzeptanz für erneuerbare Energien und damit auch für den notwendigen Transport dieser Energien zu stärken.“</p>
<p><strong>Welche konkreten Maßnahmen der Politik erwarten Sie, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien stringent voran zu treiben?</strong></p>
<p>„Neben dem Ausbau der Offshore-Projekte sollten parallel noch mehr Vorrang<span style="font-family: Tahoma; color: #58595b; font-size: x-small;">fl</span>ächen im Binnenland ausgewiesen werden. Aber auch konkrete Maßnahmen zum Thema Netzausbau haben höchste Priorität.“</p>
<p align="left"><strong>Deutschland nimmt eine Vorreiterrolle bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien ein und wird von den Nachbarn kritisch beäugt. Sind unsere Bemühungen als Initialzündung für Europa gescheitert?</strong></p>
<p align="left">„Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist eine Technologie mit Zukunft. Wenn eine große Wirtschaftsnation wie Deutschland hier Zeichen setzt, wird ein Dominoeffekt nicht ausbleiben. Dies zeigt sich darin, dass unsere Nachbarn langsam ihre anfängliche Skepsis verlieren und sich ernsthaft mit der Frage eines Atomausstiegs und des damit verbundenen Umbaus der Energieversorgung hin zu mehr Nachhaltigkeit beschäftigen.“</p>
<p><strong>Herr Porath, vielen Dank für das Gespräch.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>16. &#8211; 19. April 2012: EWEA Annual Event, Kopenhagen</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 09:34:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Messen]]></category>

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		<description><![CDATA[Vom 16. &#8211; 19. April 2012 wird die DanRevision Gruppe durch das Team Erneuerbare Energien &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/16-19-april-2012-ewea-annual-event-kopenhagen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-full wp-image-1631 alignnone" title="ewea2012l" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/09/ewea2012l.png" alt="" width="200" height="49" /></p>
<p>Vom 16. &#8211; 19. April 2012 wird die DanRevision Gruppe durch das Team Erneuerbare Energien auf dem <a href="http://events.ewea.org/annual2012/" target="_blank">EWEA Annual Event in Kopenhagen </a>vertreten sein. Wie schon im letzten Jahr, werden wir wir wieder tolle Kontakte knüpfen und viele interessante Gespräche führen.</p>
<p>Sie möchten die Mitarbeiter der DanRevision auf der Messe treffen? Nehmen Sie <a title="Erneuerbare Energien" href="http://www.danrevision.com/spezialisierungen/erneuerbare-energien/" target="_blank">Kontakt </a>auf und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.</p>
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		<title>DanRevision bei Schleswiger Freiheitsfest</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 08:38:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Backstage]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; 1.Schleswiger Freiheitsfest am 10.09.2011 und die DanRevision Schleswig Steuerberatungsgesellschaft mbH war dabei. Um das Angebot &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/danrevision-bei-schleswiger-freiheitsfest/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>&nbsp;</p>
<p>1.Schleswiger Freiheitsfest am 10.09.2011 und die DanRevision Schleswig Steuerberatungsgesellschaft mbH war dabei.</p>
<p>Um das Angebot der Präsentation der DanRevision Gruppe auf dem 1. Schleswiger Freiheitsfest wahrzunehmen, machte sich das gesamte Team der DanRevision Schleswig Steuerberatungsgesellschaft am Samstag, dem 10.09.2011  auf den Weg „auf die Freiheit&#8221; in Schleswig, um mit einem kleinen Stand auf sich aufmerksam zu machen.</p>
<p>Wir waren eine von ca. 20-25 Firmen, die dieses Angebot wahrgenommen haben. Damit wir aber nicht nur unser Steuerbüro vorstellen, haben wir für die Kinder als Attraktion Dosenwerfen und zusätzlich für Kinder und Erwachsene eine Tombola ausgerichtet.</p>
<p>Der Hauptgewinn für die Kinder war ein Besuch im Fun-Park in Flensburg-Handewitt und der Hauptgewinn für die Erwachsenen bestand aus einem Frühstücks-Gutschein im Restaurant Luzifer in Schleswig. Am Vormittag war der Zulauf eher gering, doch dafür hatte die Nachmittagsschicht mit Hilke und Bianca allerhand zu tun mit Dosen stapeln und Kleingewinne verteilen. Das Wetter hat auch mitgespielt, vor allem am Nachmittag, so dass einen schönen Nachmittag auf der Freiheit verbringen konnten.</p>
<p>Vielen Dank für die rege Teilnahme, die helfenden Hände und das schöne Wetter.</p>
<p>DanRevision Gruppe, 12.09.2011</p>
<p>Das Team der DanRevision Schleswig</p>
</div>
<p>&nbsp;</p>
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<div> </div>
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		<title>Familienheimfahrten mit Firmenwagen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/familienheimfahrten-mit-firmenwagen/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 08:31:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit Firmenwagen Werden die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen der &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/familienheimfahrten-mit-firmenwagen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit Firmenwagen</h2>
<p>Werden die wöchentlichen Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit einem Firmenwagen durchgeführt, so ist hierfür kein Werbungskostenabzug möglich (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.10.2010 &#8211; 5 K 117/10).</p>
<p>Der Kläger erzielte als Angestellter Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Bei ihm lag eine doppelte Haushaltsführung vor, da er neben seinem Familienwohnsitz außerhalb des Arbeitsortes noch eine Wohnung am Beschäftigungsort angemietet hatte. In den Streitjahren stellte der Arbeitgeber dem Kläger einen Dienstwagen zur Verfügung. Für dessen private Nutzung wurden dem Kläger zum einen 1% des Bruttolistenpreises inkl. Mehrwertsteuer sowie zum anderen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03% des Bruttolistenpreises unter Ansatz der Entfernung zwischen seiner Zweitwohnung am Beschäftigungsort und der Arbeitsstätte als geldwerter Vorteil angerechnet und der Lohnsteuer unterworfen. Der Kläger fuhr jährlich jeweils 45 Mal mit dem Firmenwagen im Rahmen wöchentlicher Familienheimfahrten von seinem Beschäftigungsort zu seinem Familienwohnsitz. In den Steuererklärungen der Streitjahre machte der Kläger jeweils Aufwendungen für die wöchentlichen Familienheimfahrten als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend. Diese wurden vom Finanzamt nicht anerkannt.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) gab dem Finanzamt Recht.</p>
<p>Das Gericht führt hierzu aus, dass nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) Aufwendungen im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands (Ort des Lebensmittelpunktes/Familienwohnsitz) und zurück &#8211; also Familienheimfahrten &#8211; jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich als Werbungskosten abgezogen werden können. Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt sei eine Entfernungspauschale von 0,30 EUR für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen. Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG würden jedoch Aufwendungen für Familienheimfahrten dann nicht berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige die Fahrten mit einem ihm im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Fahrzeug zurücklegt. Hiermit korrespondierend dürfe auf der anderen Seite für wöchentliche Familienheimfahrten mit einem Firmenfahrzeug kein Nutzungsvorteil (Arbeitslohn) beim Steuerpflichtigen angesetzt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 5, 2. Halbsatz EStG). Es werde also in diesem Zusammenhang einerseits auf die Zurechnung von Einnahmen verzichtet und gleichzeitig &#8211; andererseits &#8211; der korrespondierende Werbungskostenabzug ausgeschlossen.</p>
<p>Aufgrund der vorgenannten Ausführungen konnten nach Ansicht der Richter im vorliegenden Fall die Familienheimfahrten des Klägers nicht als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung berücksichtigt werden.</p>
<p>Das Gericht hat auch den Vortrag des Klägers aufgegriffen, wonach die gesetzliche Regelung von <strong>Aufwendungen</strong> &#8220;spreche&#8221;, die nicht berücksichtigt werden dürften, die <strong>Entfernungspauschale</strong> aber eine <strong>Pauschale</strong> sei und somit nicht dem gesetzlichen Abzugsverbot unterliege. Dieses Argument greift nach Ansicht der Richter nicht. Denn mit der Entfernungspauschale werde lediglich &#8211; fiktiv und pauschaliert &#8211; die Höhe der bei den Familienheimfahrten tatsächlich entstehenden Aufwendungen festgelegt.</p>
<p>(FG Schleswig-Holstein, 29.10.2010 &#8211; 5 K 117/10)</p>
<p>Die Steuerberater &#8211; DanRevision Gruppe, 12.09.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Bilanzierung eines &#8220;Bearbeitungsentgelts&#8221; für einen Kredit</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/bilanzierung-eines-bearbeitungsentgelts-fur-einen-kredit/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Sep 2011 08:26:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein sofortiger steuerlicher Abzug des Bearbeitungsentgelts für einen Kredit ist nur möglich, wenn der Darlehensnehmer &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/bilanzierung-eines-bearbeitungsentgelts-fur-einen-kredit/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein sofortiger steuerlicher Abzug des Bearbeitungsentgelts für einen Kredit ist nur möglich, wenn der Darlehensnehmer im Falle der vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrags das gezahlte Entgelt nicht zurückverlangen könnte (BFH, Urteil vom 22.06.2011 &#8211; I R 7/10).</p>
<p>Die Klägerin, eine GmbH, handelt mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen. Sie nahm zur Finanzierung eines Möbelhauses im Jahr 2001 über ihre Hausbank drei öffentlich geförderte Darlehen auf. Für zwei der Darlehen setzte sie die Bearbeitungsentgelte im Rahmen ihrer Gewinnermittlung als sofort abziehbare Betriebsausgaben an. Das Finanzamt war der Auffassung, die Bearbeitungsentgelte seien auf der Basis von bestimmten Gesamtlaufzeiten für die Darlehen abzugrenzen. Es setzte daher entsprechende aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) an. Vor dem Finanzgericht (FG) unterlag die Klägerin.</p>
<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) sah die daraufhin eingelegte Revision der Klägerin als begründet an und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Es verwies den Rechtsstreit an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurück.</p>
<p>Nach Ansicht der Richter ist ein sofortiger steuerlicher Abzug der Bearbeitungsentgelte möglich, wenn der Darlehensnehmer im Falle der vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrags das gezahlte Entgelt nicht zurückverlangen könnte. Sofern allerdings die besagte vorzeitige Vertragsbeendigung ganz unwahrscheinlich ist, etwa weil vereinbart wurde, dass der Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, sei die Sache anders zu beurteilen. In diesem Fall habe der Darlehensnehmer das Bearbeitungsentgelt mithilfe eines aRAP auf die gesamte Laufzeit des Darlehens zu verteilen, sodass es nur in jährlichen Teilbeträgen steuermindernd abgesetzt werden könne. Der Aufwand wirke sich also in einem solchen Fall nur verteilt über die gesamte Laufzeit des Darlehens und nicht sofort in voller Höhe steuerlich aus.</p>
<p>Das FG hat nun durch genaue Sachverhaltsaufklärung festzustellen, welche konkreten Gegebenheiten (Kündigungsmöglichkeiten, Bedeutung der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung aus wichtigem Grund für die Vertragsparteien) in diesem Fall vorlagen.</p>
<p>(BFH, 22.06.2011 &#8211; I R 7/10)</p>
<p>Die Steuerberater &#8211; DanRevision Gruppe, 13.09.2011</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		</item>
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		<title>23. &#8211; 27. April 2012: Energy 2012, Hannover</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/23-27-april-2012-energy-2012-hannover/</link>
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		<pubDate>Sun, 11 Sep 2011 12:55:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Messen]]></category>
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=4913</guid>
		<description><![CDATA[Vom 23. -27. April 2012 wird die DanRevision Gruppe durch das Team Erneuerbare Energien auf &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/23-27-april-2012-energy-2012-hannover/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/HM12_Logo_de_col.png"><img class="alignnone size-thumbnail wp-image-4915" title="HM12_Logo_de_col" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/HM12_Logo_de_col-150x150.png" alt="" width="150" height="150" /></a>Vom 23. -27. April 2012 wird die DanRevision Gruppe durch das Team Erneuerbare Energien auf internationalen Leitmesse der erneuerbaren und konventionellen Energien vertreten sein. Wie schon im letzten Jahr, werden wir wir wieder tolle Kontakte knüpfen und viele interessante Gespräche führen.</p>
<p>Sie möchten die Mitarbeiter der DanRevision auf der Messe treffen? Nehmen Sie <a title="Erneuerbare Energien" href="http://www.danrevision.com/spezialisierungen/erneuerbare-energien/" target="_blank">Kontakt </a>auf und vereinbaren Sie  einen Termin. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>26. – 28. April CWEE 6, Shanghai, China</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/26-%e2%80%93-28-april-cwee-6-shanghai-china/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Sep 2011 09:34:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Messen]]></category>

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		<description><![CDATA[ Die sechste China (Shanghai) International Wind Energy Exhibition. Diese Messe hat sich neben der Messe &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/26-%e2%80%93-28-april-cwee-6-shanghai-china/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> Die sechste China (Shanghai) International Wind Energy Exhibition. Diese Messe hat sich neben der Messe in Peking für China als regelmäßige Veranstaltung etabliert. Shanghai als moderne Stadt und eine Messe mit einem modernen Thema, das kann nur gut werden. Wir freuen uns schon.</p>
<p>Sie möchten einen Vertreter der DanRevision Gruppe treffen? Nehmen Sie <a title="Kontakt" href="http://www.danrevision.com/kontakt-2/">Kontakt </a>zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Keine haushaltsnahen Dienstleistungen bei Essen auf Rädern</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/keine-haushaltsnahen-dienstleistungen-bei-essen-auf-radern/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Sep 2011 13:28:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=1559</guid>
		<description><![CDATA[Kosten für gelieferte Mahlzeiten stellen keine haushaltsnahen Dienstleistungen dar. Zudem gilt die Erhöhung des Höchstbetrages &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/keine-haushaltsnahen-dienstleistungen-bei-essen-auf-radern/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kosten für gelieferte Mahlzeiten stellen keine haushaltsnahen Dienstleistungen dar. Zudem gilt die Erhöhung des Höchstbetrages für die Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen auf 1.200 EUR erst ab dem Jahr 2009 (FG Münster, Urteil vom 15.07.2011 &#8211; 14 K 1226/10 E).</p>
<p>Im Streitjahr 2008 beantragten die Kläger zum einen eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) wegen der Kosten für an sie gelieferte Mahlzeiten (Essen auf Rädern). Das Finanzamt (FA) war anderer Ansicht und sah in den Kosten außergewöhnliche Belastungen. Die Kläger machten des Weiteren eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG alte Fassung geltend, wobei sie von einem Höchstbetrag von 1.200 EUR pro Jahr ausgingen. Hier erkannte das FA lediglich einen Höchstbetrag von 600 EUR an. Gegen diese Entscheidungen des FA zogen die Kläger vor das Finanzgericht (FG) Münster.</p>
<p>Das FG wies die Klage hinsichtlich beider Streitpunkte ab.</p>
<p>Nach § 35a Abs. 2 EStG können <strong>20 % der Aufwendungen</strong> für die <strong>Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen</strong> , die durch Selbstständige erbracht werden, von der Steuer abgezogen werden ( <strong>höchstens jedoch 4.000 EUR</strong> ; bis 2008 höchstens 600 EUR/Jahr). Materialkosten werden hierbei nicht berücksichtigt. Das Gericht vertrat im vorliegenden Fall die Ansicht, dass die Zubereitung und Anlieferung von Mahlzeiten keine haushaltsnahen Dienstleistungen darstellt, weil diese Leistungen nicht im Haushalt erbracht werden. Wichtig für die Anerkennung einer haushaltsnahen Dienstleistung sei nicht nur ein inhaltlicher, sondern immer auch ein räumlicher Bezug zum Haushalt des Steuerpflichtigen.</p>
<p>Gemäß § 35a Abs. 3 EStG sind auch Aufwendungen für die Inanspruchnahme von <strong>Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen</strong> , die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, begünstigt. Auf die Einkommensteuer werden <strong>20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch ein Betrag von aktuell 1.200 EUR</strong> angerechnet. Zuvor betrug der Höchstbetrag 600 EUR gemäß § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG alte Fassung. Streitpunkt im vorliegenden Rechtsstreit war die Frage, ob die Erhöhung des Höchstbetrages für Handwerkerleistungen auf 1.200 EUR schon ab dem Veranlagungszeitraum 2008 oder erst ab 2009 gilt. Die Richter vertraten die Auffassung, dass der Höchstbetrag erst ab 2009 1.200 EUR beträgt, für 2008 also noch ein Höchstbetrag von &#8220;nur&#8221; 600 EUR zu berücksichtigen war. Da zu dieser Frage bereits ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (Az. VI R 65/10) anhängig ist, hat das FG die Revision im vorliegenden Fall wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.</p>
<p>(FG Münster, 15.07.2011 &#8211; 14 K 1226/10 E)</p>
<p>Die Steuerberater / DanRevision Gruppe / Inga Ehlers</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.<br />
</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/regelmasige-arbeitsstatte-bei-mehreren-tatigkeitsstatten/</link>
		<comments>http://www.danrevision.com/2011/09/regelmasige-arbeitsstatte-bei-mehreren-tatigkeitsstatten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Sep 2011 12:57:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=1549</guid>
		<description><![CDATA[Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben (BFH, Urteile vom 09.06.2011 &#8211; &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/regelmasige-arbeitsstatte-bei-mehreren-tatigkeitsstatten/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Arbeitnehmer kann nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte innehaben (BFH, Urteile vom 09.06.2011 &#8211; VI R 55/10, VI R 36/10 und VI R 58/09). Mit diesen Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine bisherige Rechtsprechung geändert.</p>
<p>Im Verfahren VI R 55/10 hatte der Kläger Fahrten mit dem Firmen-PKW zwischen seiner Wohnung und dem Betriebssitz des Arbeitgebers als Dienstreisen geltend gemacht, da er vor Fahrtantritt stets in einem bei der Wohnung belegenen Kellerraum des Arbeitgebers Wartungs- und Optimierungsarbeiten an der betrieblichen EDV-Anlage durchgeführt hatte. Finanzamt und Finanzgericht beurteilten die Fahrten zum Betriebssitz dagegen als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. Der BFH hat das Verfahren an das Finanzgericht zurückverwiesen und ihm aufgegeben, den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit zu bestimmen. Hierbei sei insbesondere zu berücksichtigen, welche Tätigkeit an den verschiedenen Arbeitsstätten im Einzelnen wahrgenommen wird und welches konkrete Gewicht der jeweiligen Tätigkeit zukommt. Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer eine Tätigkeitsstätte im zeitlichen Abstand immer wieder aufsucht, reiche für die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte jedenfalls nicht aus. Eine regelmäßige Arbeitsstätte an diesem Ort könne nur dann bejaht werden, wenn ihm zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommt.</p>
<p>Deshalb übe ein Arbeitnehmer, der in verschiedenen Filialen seines Arbeitgebers wechselnd tätig ist, eine Auswärtstätigkeit (ohne regelmäßige Arbeitsstätte) aus, wenn keine der Tätigkeitsstätten eine hinreichend zentrale Bedeutung gegenüber den anderen Tätigkeitsorten hat. Dies wurde vom BFH in dem Verfahren VI R 36/07 deutlich gemacht. Dort war die Klägerin als Distriktmanagerin für 15 Filialen einer Supermarktkette zuständig und suchte sämtliche Filialen zum Teil in regelmäßigen, aber auch unregelmäßigen Abständen immer wieder auf.</p>
<p>Im Verfahren VI R 58/09, das einen Außendienstmitarbeiter betrifft, hat der BFH entschieden, dass der Betriebssitz des Arbeitgebers, den der Arbeitnehmer zwar regelmäßig, aber lediglich zu Kontrollzwecken aufsucht, ohne dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachzugehen, nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) wird.</p>
<p><strong>Zusammenfassend kann Folgendes festgehalten werden:</strong></p>
<p>Nach der bisherigen Rechtsprechung konnte ein Arbeitnehmer, der in mehreren betrieblichen Einrichtungen des Arbeitgebers tätig war, auch mehrere regelmäßige Arbeitsstätten nebeneinander innehaben. Hieran hält der BFH jedoch nicht länger fest und begründet dies damit, dass der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers nur an einem Ort liegen könne , selbst wenn der Arbeitnehmer fortdauernd und immer wieder verschiedene Betriebsstätten seines Arbeitgebers aufsucht.</p>
<p>Mit diesen Urteilen ist nach Ansicht des Gerichtes das steuerliche Reisekostenrecht vereinfacht worden. Komplizierte Berechnungen des geldwerten Vorteils wegen mehrerer regelmäßiger Arbeitsstätten gemäß § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG, das &#8220;Aufsplitten&#8221; der Entfernungspauschale beim Aufsuchen mehrerer Tätigkeitsstätten an einem Arbeitstag und die entsprechend komplizierte Ermittlung von Verpflegungsmehraufwendungen seien damit künftig entbehrlich.</p>
<p>Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 24.08.2011, (BFH, 09.06.2011 &#8211; VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09)</p>
<p>Die Steuerberater / DanRevision / Inga Ehlers</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.<br />
</em></p>
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		<title>Arbeiten auf der Color Line</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/arbeiten-auf-der-color-line/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Sep 2011 12:27:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Kiel]]></category>

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		<description><![CDATA[Vom 29. September bis 1. Oktober war das Team der DanRevision Kiel mit der Color &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/arbeiten-auf-der-color-line/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-1541" title="oslo" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/09/oslo.png" alt="" width="581" height="265" /></p>
<p>Vom 29. September bis 1. Oktober war das Team der DanRevision Kiel mit der Color Line zwischen Kiel und Oslo unterwegs. Thema war die Qualitätssicherung im täglichen Geschäft und der weitere Ausbau der Mandantenbindung.</p>
<p>In kleinen Projektteams haben die Kollegen verschiedenen Themen erarbeitet und dann die Ergebnisse vor großer Runde präsentiert. Die phantastischen Ergebnisse finden nun Einzug in das Qualitätsmanagement der DanRevision Gruppe, welches sukzessive auf die ISO Zertifizierung vorbereitet wird. Neben der Arbeit war natürlich auch ein bißchen Zeit für die Erkundung des Schiffs und des umfangreichen Angebots an Bord.</p>
<p>Ein weiterer Effekt war ganz sicher die gute Teamarbeit. Auf einem Schiff kann man halt nicht weg und muss sich mit den Kollegen auseinander setzen. Das klaptt wie auch im Alltag sehr gut und haben wir neben tollen Arbeitsergebnissen auch das Team gestärkt und jede Menge Spaß gehabt.</p>
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		<title>Nordrhein-Westfalen erhöht Grunderwerbsteuer auf 5 %</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/09/nordrhein-westfalen-erhoht-grunderwerbsteuer-auf-5/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Sep 2011 13:10:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Immobilienwirtschaft]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5 % &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/09/nordrhein-westfalen-erhoht-grunderwerbsteuer-auf-5/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5 % beschlossen. Der neue Steuersatz gilt für Erwerbsvorgänge, die ab dem 01.10.2011 verwirklicht werden.</p>
<p>Als wichtigster Anwendungsfall der Grunderwerbsteuer ist der Kauf eines Grundstückes zu nennen. Aber auch bestimmte andere Vorgänge der Grundstücksübertragung bzw. Änderung der Eigentumsverhältnisse an Grundstücken sind grunderwerbsteuerpflichtig.</p>
<p>Grundsätzlich entsteht die Grunderwerbsteuer bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages, nicht erst mit der Übergabe des Grundstücks, der Grundbucheintragung oder der Kaufpreiszahlung.</p>
<p>Der Steuersatz beträgt nach dem bundesweit geltenden Grunderwerbsteuergesetz (§ 11 Abs. 1 GrEStG) einheitlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage. Seit dem 01.09.2006 haben die Bundesländer aber nach dem Grundgesetz (Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG) davon abweichend die Möglichkeit, die Höhe des Steuersatzes selbst zu bestimmen. Von dieser Möglichkeit haben neben Nordrhein-Westfalen bis jetzt die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt Gebrauch gemacht.</p>
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		<title>Steuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/08/steuerliche-behandlung-von-mitgliedsbeitragen/</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 10:02:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Vereine & Stiftungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Vereine sind für die Erfüllung ihrer Aufgaben auf die finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder angewiesen. Mitgliedsbeiträge &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/steuerliche-behandlung-von-mitgliedsbeitragen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vereine sind für die Erfüllung ihrer Aufgaben auf die finanzielle Unterstützung ihrer Mitglieder angewiesen. Mitgliedsbeiträge können für völlig unterschiedliche Vereine gezahlt werden. Es gibt zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine, z.B. Greenpeace oder für den lokalen Sportverein oder für den ADAC. Abhängig davon, was der Verein mit dem Mitgliedsbeiträgen vor hat erfolgt eine unterschiedliche steuerliche Behandlung.</p>
<p><strong>In sämtlichen steuerlichen Bereichen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer) ist zwischen echten und unechten Mitgliedsbeiträgen zu unterscheiden.</strong></p>
<p>Bei der Beurteilung, ob ein echter oder ein unechter Mitgliedsbeitrag vorliegt, ist nicht auf das äußere Erscheinungsbild der Zahlung sondern auf die wirtschaftliche Betrachtung abzustellen. Ein echter Mitgliedsbeitrag liegt dann vor, wenn das Mitglied für seine Mitgliedschaft zahlt und der Verein oder die Stiftung damit seine Arbeit und seinen satzungsmäßigen Zweck erfüllt, ohne dass das jeweilige Mitglied daraus einen direkten Vorteil hat. Wesentliches Indiz für die Annahme eines echten Mitgliedsbeitrages ist die gleichmäßige Erhebung nach einem für alle Mitglieder verbindlichen Bemessungsmaßstab. Erhält das Mitglied einen direkten Vorteil, also eine Gegenleisten, liegt ein unechter Mitgliedsbeitrag vor. Unechte Mitgliedsbeiträge sind zum Beispiel die Beträge für den ADAC. Hier ist es so, dass das Mitglied immer die Möglichkeit hat, vom ADAC Hilfe zu bekommen. Somit ist hier eine konkrete Gegenleistung gegeben.</p>
<p> Aus diesem Grund stellen <strong>echte Mitgliedsbeiträge</strong> kein Entgelt für den Verein oder der Stiftung dar, sondern werden zur Erfüllung des satzungsmäßigen Zweckes erhoben. Somit sind echte Mitgliedsbeiträge steuerfrei. Die Steuerfreiheit bezieht sich nur auf die Beiträge als solche. Ihre Früchte, zum Beispiel Zinsen, sind steuerpflichtige Einnahmen. Voraussetzung ist, dass für die Zinsen keine Steuerbefreiung greift. Die Steuerfreiheit gilt für alle Steuerarten.</p>
<p> Fraglich ist also nur, wie <strong>unechte Mitgliedsbeiträge</strong> steuerlich zu behandeln sind. Liegt ein unechter Mitgliedsbeitrag vor, so führt das nicht automatisch zur vollen Körperschaftsteuerpflicht des Mitgliedsbeitrages. In der Regel verbleiben nicht steuerbare Allgemeinleistungen. Ist der Beitrag also nur teilweise Gegenleistung, ist eine Aufteilung erforderlich. Die Aufteilung in einen echten und einen unechten Mitgliedsbeitrag ist schätzungsweise vorzunehmen.</p>
<p><strong>Im Hinblick auf die Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sind unechte Mitgliedsbeiträge analog zur Körperschaftsteuer zu behandeln.</strong></p>
<p> Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Beitragspflicht der Mitglieder und ihre Ausgestaltung durch die Satzung zu regeln ist. Enthält die Satzung keine Regelung zur Beitragspflicht und ergibt sich auch aus dem Wesen des Vereins nicht zwangsläufig eine Beitragspflicht, ist die Mitgliedschaft beitragsfrei. Das gleiche gilt auch für eine Aufnahmegebühr oder eine Umlage. Die Satzung hat somit grundsätzlich das „ob“ und die Form der Beiträge zu definieren (z.B. periodisch oder einmalig, sowie die Fälligkeit). Der Verein kann nur diejenigen Beträge erheben, für die in der Satzung eine Grundlage besteht. Somit muss die Satzung sämtliche weiteren Beitragsarten genau regeln und die einzelnen Tatbestände darlegen (z.B. einmalige Sonderbeiträge in Form einer Aufnahmegebühr, Sonderumlagen). Weiterhin muss festgelegt sein, ob der Vorstand oder die Mitgliederversammlung Umlagen festlegen oder Arbeitsleistungen anordnen kann. Die Satzung ist somit die Grundlage für die Erhebung von Beiträgen, Umlagen oder Arbeitsleistungen. Die Höhe der Beiträge muss in der Satzung nicht festgehalten werden. Bereits bei der Gründung des Vereines oder der Stiftung kann festgelegt werden, dass bestimmte Mitglieder, etwas Ehrenamtsmitglieder oder Mitglieder bestimmter Altersstufen, beitragsfreie Mitglieder sind. Zu beachten ist allerdings, wenn eine solche Regelung erst später in der Satzung aufgenommen werden soll, dass dieser Beschluss dann die Zustimmung aller beitragspflichtigen Mitglieder bedarf.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>6 Fragen an Sue Steffens &#8211; Vorstand Die Lütten e. V.</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 09:37:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Vereine & Stiftungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine gute Mögliche die Einnahmen zu erhöhen sind Spenden. Es gibt viele Möglichkeiten, wie man &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/6-fragen-an-sue-steffens-vorstand-die-lutten-e-v/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine gute Mögliche die Einnahmen zu erhöhen sind Spenden. Es gibt viele Möglichkeiten, wie man Spenden bekommen kann. Gerade ein nichtstaatlicher Kindergarten ist auf Spenden angewiesen. Egal, ob für das Sommerfest oder Ausflüge oder dem Umbau der Gruppenräume.</p>
<p>Wir sprachen mit Sue Steffens, Vorstandsmitglied Der Lütten e.V. über die Möglichkeit Spendeneinnahmen zu bekommen und die Spendenbereitschaft der Unternehmen und auch Privatpersonen.</p>
<p><strong><br />
Frau Steffens, welche Möglichkeiten haben Sie bisher ausgenutzt, um Spenden zu bekommen? </strong></p>
<p>Wir haben eine Auswahl an lokalen und Firmen angeschrieben, von denen wir wussten, dass sie spenden, unseren Kindergarten vorgestellt und um Sach- bzw. Geldspenden gebeten. Und wir haben im Zuge der Essensumstellung im Kindergarten einen Küchenbasar gemacht, wo gegen eine angemessen Spende Küchengeräte und Lebensmittel von den Eltern erworben werden konnten.</p>
<p><strong><br />
Wie war der Erfolg bei den Aktionen?</strong></p>
<p>Viele Firmen sehen sich leider nicht in der Lage, alle Spendenanfragen positiv zu beantworten, aber es kamen doch ein paar Sachspenden zusammen. Der Küchenbasar brachte immerhin genug Geld zusammen, um das Sommerfest zu finanzieren, dass die Erzieher zum Abschluss des Kindergartenjahres auf die Beine gestellt haben.</p>
<p><strong><br />
Sie haben ja schon einige Aktionen gestartet, gibt es vielleicht auch noch andere Möglichkeiten, die Sie im Verein ausprobieren möchten?</strong></p>
<p>Wir würden gerne im Zuge der Umgestaltung des Kindergartens (neues Konzept, neue Küche, neuer Name) einen öffentlichen Spendenaufruf starten. Darüber hinaus suchen wir immer wieder Freiwillige aus der Elternschaft, welche die Öffentlichkeitsarbeit übernehmen wollen und auch eigene Ideen einbringen. So könnte man zum Beispiel einen Tag der offenen Tür nutzen, um den Kindergarten bekannter zu machen, aber auch, um Interessierte Menschen auf den Bedarf an Sach- und Geldspenden hinzuweisen.</p>
<p><strong><br />
Haben Sie schon mal über Sponsoren für bestimmte Aktionen nachgedacht?</strong></p>
<p>Nachgedacht durchaus, wir haben uns auch schon im Internet über verschieden Möglichkeiten im Internet informiert, sind aber noch nicht geplant an die Sache herangegangen.</p>
<p><strong><br />
Ist Ihnen bekannt, dass Sie als gemeinnütziger Verein Spendenquittungen ausstellen dürfen und welche Bedeutung diese hat?</strong></p>
<p>Ja, dass wir Spendenquittungen ausstellen dürfen ist uns bekannt. Die Spende kann damit von der Steuer abgesetzt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Es ist richtig, dass die Spenden von der Steuer abgesetzt werden können. Bei einer Privatperson wird durch eine Spende der persönliche Steuersatz gemindert. Das heißt, die Privatperson hat zum Beispiel vor der Berücksichtigung einen persönlichen Steuersatz von 25 Prozent und nach der Berücksichtigung der Spende einen persönlichen Steuersatz von 23 Prozent.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>27.03.2012: E-Bilanz</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/08/27-03-2012-e-bilanz/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 12:36:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Die neue E-Bilanz kommt: Nach dem durch das Steuerbürokratieabbaugesetz eingefügten § 5 b EStG sind &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/27-03-2012-e-bilanz/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die neue E-Bilanz kommt: Nach dem durch das Steuerbürokratieabbaugesetz eingefügten § 5 b EStG sind ab dem Jahr 2012 alle bilanzierenden Unternehmen dazu verpflichtet, die Inhalte ihrer steuerlichen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (sogenannte E-Bilanz) &#8211; soweit sie nicht für das Erstjahr 2012 von der Nichtbeanstandungsregelung Gebrauch machen: In jedem Fall setzt aber die Übermittlungspflicht für Wirtschaftsjahre ein, die nach dem 31.12.2012 beginnen.</p>
<p>Die Referenten gehen in diesem Seminar auf die aktuelle Gesetzeslage und die Hintergründe zur E-Bilanz dezidiert ein. Sie erläutern anschaulich die Begriffe “XBRL” und “Taxonomie” &#8211; soweit für den Anwender von Bedeutung. Des Weiteren geht es in ihrem Vortrag auch um den Mindestumfang nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 b EStG, also um das Verständnis der sogenannten Mussfelder der E-Bilanz.</p>
<p>Probieren Sie die Funktionsweise der neuen E-Bilanz unbedingt schon in 2012 bei einem Jahresabschluss eines Kapitalgesellschaftsmandats sowie eines Personengesellschaftsmandats mit Sonder- und Ergänzungsbilanz aus, damit Sie bestens auf das neue System vorbereitet sind.</p>
<p>Anmeldung unter: <a href="mailto:heidi.manewald@nordic-network.eu">heidi.manewald@nordic-network.eu</a></p>
<h4>Zeit:</h4>
<p>Dienstag, 27. März 2012</p>
<h4>Ort:</h4>
<p>Nordic Network Center<br />
Alter Kirchenweg 83<br />
24983 Flensburg-Handewitt</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Blaue Flecken für den Spaß &#8211; DanRevision Kiel beim Paintball</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/08/blaue-flecken-fur-den-spas-danrevision-kiel-beim-paintball-2/</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Aug 2011 11:54:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles-Kiel]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 29. Juli 2011, einem sonnigen schönen Tag, fuhren Nils, Andreas, René, Paul, Petra, Henrik, &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/blaue-flecken-fur-den-spas-danrevision-kiel-beim-paintball-2/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 29. Juli 2011, einem sonnigen schönen Tag, fuhren Nils, Andreas, René, Paul, Petra, Henrik, Michael, Melike, Henning, André, und Vanessa ins schöne Neumünster um sich mal richtig auf die Moppen zu geben. Paintball stand auf dem Programm. Das Spiel in dem es darum geht, sich gegenseitig mit Markierungspistolen Farbkugeln auf den Leib zu schießen.</p>
<p>Die Anfangs großen Töne schwanden nach der Einführung einer angespannten Aufregung. Diese Markierer haben richtig Wumms und machen eine ganz schön heftige Geräuschkulisse. Schnell waren die Teams eingeteilt und das erste Gefecht konnte starten. Ich sage Euch, diese Kugeln verursachen einen nicht zu vernachlässigenden Schmerz und vor Allem ordentlich blaue Flecken. Es ging richtig zur Sache und relativ schnell waren alle markiert. Also, die nächsten bitte.</p>
<p>Wir waren insgesamt 3 Stunden in der Halle und haben in der Zeit 9.500 Farbkugeln verschossen, geschätzt 250 blaue Flecken verteilt und richtig viel Spaß gehabt. Anschließend gab es noch ein schönes Abschlussbier und alle waren zufrieden. Noch imposanter als die Gefechte selbst, waren die Geschichten am nächsten Tag. Wir waren alle Helden und sind natürlich nie getroffen worden. Bis auf Paul, der hat ein Ding auf den Hals bekommen und hatte hinterher einen solchen, das ließ sich auch nicht wegbeschönigen.</p>
<p>Wir werden das auf jeden Fall wiederholen und können es wirklich wärmstens empfehlen.</p>
<p style="text-align: center;"><img class="size-medium wp-image-1172 aligncenter" title="paintball 1" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/paintball-1-300x224.jpg" alt="" width="300" height="224" /></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Die E-Bilanz kommt &#8211; Seien Sie vorbereitet</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/08/die-e-bilanz-kommt-seien-sie-vorbereitet/</link>
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		<pubDate>Sat, 06 Aug 2011 12:50:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Bilanz]]></category>

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		<description><![CDATA[Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20. Oktober 2008 wurde die Weiche für eine weitere weitreichende Änderung &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/die-e-bilanz-kommt-seien-sie-vorbereitet/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/07/e-bilanz_header.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-652" title="e-bilanz_header" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/07/e-bilanz_header.jpg" alt="" width="581" height="265" /></a></p>
<p>Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20. Oktober 2008 wurde die Weiche für eine weitere weitreichende Änderung im Rahmen der Erstellung einer Steuerbilanz gestellt. Das Motto dieser Reform lautet &#8220;Elektronik statt Papier&#8221;. Was sich im ersten Moment sehr löblich anhört und auf den ersten Blick unter Umständen auch zu einer Entlastung des steuerpflichtigen Unternehmers führt, stellt sich auf den zweiten Blick als wahres Bürokratiemonster dar. Ziel der Reform war es, im Besteuerungsverfahren elektronische Möglichkeiten stärker zu nutzen und damit die papierbasierten Verfahrensabläufe zu ersetzen.</p>
<p>Die ursprünglich geplante Einführung der sogenannten &#8220;E-Bilanz&#8221; zum 31. Dezember 2010 hat sich jedoch aufgrund erheblicher Schwierigkeiten bei der Umsetzung auf den 31. Dezember 2011 verschoben. Durch die Einführung der E-Bilanz verlangt der Gesetzgeber, dass der Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln ist.</p>
<p>Was sich im ersten Ansatz noch recht harmlos anhört, bedeutet in der Praxis einen erheblichen Mehraufwand für die Unternehmen. Die Unternehmer müssen sich frühzeitig und das bedeutet nicht erst zum 31. Dezember 2011, mit den Anforderungen an die neue Steuertaxonomie vertraut machen. Unter Taxonomie versteht die Finanzverwaltung ein verbindliches Schema zur Ausfüllung eines XBRL-Datensatzes, der an die Finanzverwaltung im Rahmen der Steuererklärung übermittelt werden muss. Diese Taxonomie stellt eine &#8220;eigenständige&#8221; steuerliche Gliederung der Bilanz und GuV dar, die Ausstrahlung auf den Kontenplan und das Buchungsverhalten der Unternehmen hat.</p>
<p>Die Einführung der E-Bilanz bedeutet eben nicht nur &#8220;Elektronik statt Papier&#8221;, sondern vielmehr eine steuerorientierte Ausdifferenzierung der Bilanz und GuV für Zwecke der Steuertaxonomie.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Vorteile für die Finanzverwaltung liegen hierbei auf der Hand. Das Finanzamt spart sich den zum Teil erheblichen Erfassungsaufwand, da es die Daten jetzt in elektronisch auswertbarer Form vom Steuerpflichtigen geliefert bekommt. Dieses setzt neue Kapazitäten für anspruchsvollere Aufgaben wie z.B. die Betriebsprüfung frei. Zugleich entsteht für die Finanzverwaltung somit ein fast unerschöpflicher Pool an elektronischen Mikrodaten, die den Betriebsvergleich für Zwecke der Betriebsprüfungen des Finanzamtes erheblich erleichtern. Durch die elektronische Bereitstellung der Daten wird dem Finanzamt auch die Möglichkeit gegeben außerhalb einer Betriebsprüfung Auswertungen und Analysen zu erstellen. Somit können die Betriebsprüfer entlastet und gezielter bei den Unternehmen eingesetzt werden, die im Rahmen der Analysen auffällig geworden sind. Ziel des Steuerpflichtigen muss insofern die möglichst &#8220;unauffällige&#8221; Bilanzierung sein, um nicht in den Fokus der Betriebsprüfung oder einer anlassbezogenen Sonderprüfung zu geraten.</p>
<p>Die sogenannte Steuererleichterung im Rahmen des Steuerbürokratieabbaugesetzes entpuppt sich somit zu einem &#8220;Bürokratiemonster&#8221;, dass bei dem Steuerpflichtigen und seinem Berater für erheblichen Mehraufwand sorgt und lediglich Nutzen für die Finanzverwaltung bringt. Steuerpflichtige müssen sich somit frühzeitig mit der neuen Taxonomie sowie den entsprechenden kompatiblen Softwarelösungen für die Datenübermittlung auseinandersetzen. In Summe bedeutet die Taxonomie ein Anstieg von ca. 180 Bilanz- und ca. 220 GuV-Posten gegenüber dem handelsrechtlichen Abschluss, der weiterhin z.B. für Zwecke der Offenlegung erstellt werden muss.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Andreas Paasch – DanRevision-Gruppe </strong></p>
<p>Pressekontakt:</p>
<p>Die Steuerberater DanRevision</p>
<p>Michael Kramer</p>
<p>Wall 55 (Sell-Speicher),<br />
24113 Kiel</p>
<p>Tel. +49 (0) 431/986508-13,<br />
Fax. +49 (0) 431/986508-139 <a href="mailto:michael.kramer@danrevision.com"><br />
michael.kramer@danrevision.com</a></p>
<p>www.danrevision.com</p>
<p><em><br />
Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
<p>Die Steuerberater DanRevision sind zurzeit an sieben Standorten in Deutschland vertreten. Die rund 20 Berufsträger und 120 Mitarbeiter betreuen vorwiegend international tätige Unternehmen. Das Leistungsspektrum umfasst die gesamte Bandbreite der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie umfangreiche Leistungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und Finanzierungen.</p>
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		<title>Die Einführung der E-Bilanz</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Aug 2011 12:47:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[E-Bilanz]]></category>

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		<description><![CDATA[wird erneut um ein Jahr verschoben. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beugt sich der andauernden &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/die-einfuhrung-der-e-bilanz/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>wird erneut um ein Jahr verschoben.</strong></p>
<p>Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beugt sich der andauernden Kritik, die unter Anderem vom Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Horst Vinken, geäußert wurde und kommt der Forderung nach einer Verschiebung der Einführung der E-Bilanz nach. Das BMF sieht eine weitere Übergangsregelung vor, nach der Jahresabschlüsse nun erst ab 2014 verpflichtend elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden müssen. Bis dahin gilt einen Nichtbeanstandungsregelung.  So bleibt es vorerst ohne Folgen, wenn für das Jahr 2012 die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz gemäß § 5b EStG durch Datenfernübertragung übermittelt werden, sondern wie gewohnt in Papierform. Entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr muss erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013 die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung in Papierform abgegeben werden.</p>
<p><strong>Hinweis:</strong><br />
Im Entwurf des BMF-Schreibens heißt es: „Im Erstjahr (vgl. Rn. 26) wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für dieses Jahr noch nicht gemäß § 5b EStG nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden.“<br />
Diese <strong>Formulierung</strong> ist insofern <strong>missverständlich</strong>, als die Bilanz für das Erstjahr (2012) gerade nicht in diesem, sondern regelmäßig erst im nächsten Jahr (2013) übermittelt wird. Folgt man dem Wortlaut, könnte die Finanzverwaltung es also beanstanden, wenn die Bilanz zum 31.12.2012 im Jahr 2013 nicht in elektronischer Form übermittelt wird. Es bleibt zu hoffen, dass diese unglückliche Formulierung noch korrigiert wird. (Quelle: Haufe-Verlag)</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Michael Kramer – DanRevision-Gruppe</p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück. </em></p>
<p><em>Die Steuerberater DanRevision sind zurzeit an sieben Standorten in Deutschland vertreten. Die rund 20 Berufsträger und 120 Mitarbeiter betreuen vorwiegend international tätige Unternehmen. Das Leistungsspektrum umfasst die gesamte Bandbreite der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung sowie umfangreiche Leistungen zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen u</em>nd Finanzierungen.</p>
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		<title>BFH: Einheitliche Abschreibung bei Windparks</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 09:43:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Bedeutung der Windenergie und anderer erneuerbarer Energien nimmt stetig zu und wird durch den &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/bfh-einheitliche-abschreibung-bei-windparks/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bedeutung der Windenergie und anderer erneuerbarer Energien nimmt stetig zu und wird durch den nun beschlossenen Atom-Ausstieg noch weiter beschleunigt. Durch den Fortschritt der Technik und die staatliche Förderung aufgrund des Erneuerbarer-Energien-Gesetzes (EEG) wurden aus den anfänglich einzeln erbauten Windrädern in den letzten Jahren große Windparks, die in einem technischen Verbund betrieben werden. Dabei war allerdings das wohl wichtigste bilanzielle Gestaltungsinstrument für Windkraftanlagen &#8211; nämlich die Abschreibung &#8211; bis zum nunmehr veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14.04.2011 ein ewiger Streitpunkt zwischen Betreibern der Windenergieanlagen und der Finanzverwaltung.</p>
<p>In seiner Entscheidung kommt der BFH zu dem Ergebnis, dass es sich bei einem Windpark als solchen nicht um ein einheitliches Wirtschaftsgut handelt. Stattdessen ist bilanziell grundsätzlich zwischen den folgenden drei Wirtschaftsgütern zu unterscheiden:</p>
<ol>
<li>Windkraftanlage mit Transformator nebst internen Verkabelungen;</li>
<li> Externe Verkabelungen einschließlich Übergabestation;</li>
<li>Zuwegung (z.B. Schotterstraßen, die zur Windenergieanlage führen, sich aber außerhalb öffentlicher Straßen befinden)</li>
</ol>
<p>Diese Unterscheidung ist in vielen Bilanzen von Windparks schon gängige Praxis und daher für die meisten Gesellschaften im Wind-Bereich nur eine Bestätigung der bisherigen Handhabung. Neu ist jedoch, dass der BFH die Nutzungsdauer der drei Wirtschaftsgüter <span style="text-decoration: underline;">einheitlich mit 16 Jahren</span> schätzt, d.h. es handelt sich zwar um unterschiedliche Wirtschaftsgüter, die jedoch hinsichtlich der Abschreibung einheitlich zu behandeln sind. Damit stellt sich der BFH gegen die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung, nach der ausweislich der amtlichen AfA-Tabellen Nutzungsdauern über 16 Jahre (für die Windkraftanlage), 25 Jahre (für die Verkabelung) und 19 Jahre (für die Zuwegung) anzusetzen waren.</p>
<p>In der Begründung führt der BFH aus, dass zwar jedes selbständige Wirtschaftsgut für sich einzeln zu bewerten sei, die Nutzungsdauer aber durch ihre technische Abstimmung aufeinander und wegen der einheitlichen Bau- und Betriebsgenehmigung auch einheitlich bestimmt werden kann. Da nach dem Abriss der Windkraftanlage die Verkabelung und Zuwegung auch bei Neuerrichtung einer Anlage aufgrund des rasanten technischen Fortschritts wirtschaftlich verbraucht seien, sei die Nutzungsdauer einheitlich nach der den Windpark prägenden Windkraftanlage zu bestimmen. Da die Windkraftanlagen nach herrschender Auffassung eine Nutzungsdauer von 16 Jahren haben, wird diese auch für die Verkabelung und die Zuwegung auf 16 Jahre geschätzt.</p>
<p>Die Verkürzung der Nutzungsdauern von 16/25/19 Jahre auf einheitlich 16 Jahre führt dazu, dass die Abschreibungsbeträge zunächst höher und der steuerliche Gewinn somit niedriger sind – damit mindert sich grundsätzlich die Steuerlast in den ersten Jahren. Der BFH hat also eine für den Steuerpflichtigen erfreuliche Entscheidung getroffen. Dies wird aus dem nachfolgenden Beispiel deutlich.</p>
<p><img class="size-full wp-image-1049 alignright" title="Einheitliche Abschreibung bei Windparks" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/Einheitliche-Abschreibung-bei-Windparks.jpg" alt="" width="551" height="303" /></p>
<p>Um die positiven steuerlichen Effekte des Urteils zu nutzen, können sich Steuerpflichtige für neu angeschaffte Windkraftanlagen direkt auf die Rechtsprechung des BFH berufen und die jährliche Abschreibung entsprechend höher ansetzen. Einzelfallbezogen sollte man auch für Wirtschaftsjahre, für die noch kein Jahresabschluss abschließend erstellt ist, prüfen, ob der bisherige Bilanzansatz auf die geänderte Rechtsprechung angepasst werden kann. Insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen sollte diese Möglichkeit im Hinterkopf behalten werden, um eventuelle Mehrergebnisse ausgleichen zu können.</p>
<p>Insgesamt ist das Urteil des Bundesfinanzhofs positiv für die Betreiber von Windkraftanlagen ausgefallen, da sie für neu erworbene Anlagen höhere Abschreibungen in Anspruch nehmen können. Zudem schafft es für den Bereich der Stromerzeugung mittels Windenergie endlich Klarheit und beendet damit den ständigen Streit mit der Finanzverwaltung.</p>
<p>Die Steuerberater – DanRevision-Gruppe, 15.06.2011</p>
<p>Christian Kuth<br />
+ 49 (0) 4068 9029-67<br />
christian.kuth@danrevision.com</p>
<p>Dörte Stange<br />
+ 49 (0) 4068 9029-42<br />
doerte.stange@danrevision.com</p>
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		<title>Interview mit OB Torsten Albig zum Offshore-Standort Kiel</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/08/interview-mit-ob-torsten-albig-zum-offshore-standort-kiel/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 09:37:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>

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		<description><![CDATA[Das MFG5 wird Kiel verlassen. Ein Schritt, der traurig stimmt, aber auch Potential für die &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/interview-mit-ob-torsten-albig-zum-offshore-standort-kiel/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-1046" title="ob_thorsten-albig" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/ob_thorsten-albig.jpg" alt="" width="581" height="265" />Das MFG5 wird Kiel verlassen. Ein Schritt, der traurig stimmt, aber auch Potential für die Wirtschaftskraft Kiels schafft. Diskutiert wir die Nutzung des MFG5-Geländes als Offshore-Hafen durch die Ansiedlung neuer Unternehmen. Zusätzlich soll ein Offshore-Cluster in Kiel gegründet werden.</p>
<p><strong><em>Herr Oberbürgermeister, Kiel als Offshore Hochburg. Nur eine kühne Vision oder vielmehr kühle Kalkulation?</em></strong></p>
<p>Der Offshore-Markt ist ein Wachstumsmarkt, mit großem Investitionsvolumen. Allein für deutsche Offshore-Windenergieparks sind aktuell über 1.700 neue Offshore-Windenergieanlagen genehmigt und weitere 5.300 Offshore-Windenergieanlagen geplant. Kiel hat gute Chancen, sich hier zu positionieren.</p>
<p>Ich gehe davon aus, dass in den nächsten drei bis fünf Jahren die Standortentscheidungen von Unternehmen der Offshore-Windindustrie abschließend getroffen werden. Dort soll Kiel besonders in den Bereichen Produktion, Assembling und Logistik profitieren.</p>
<p><strong><em>Mit Rostock und Cuxhaven konkurriert Kiel mit etablierten Offshore-Standorten. Was ist der herausragende Standortvorteil Kiels?</em></strong></p>
<p>Kiel hat nicht nur einen, sondern mehrere herausregende Standortvorteile: Durch die Lage am Nord-Ostsee-Kanal ist sowohl die Ostsee als auch die Nordsee erreichbar und damit auch die relevanten Märkte. Kiel ist ein ausgewiesener Hochschulstandort für die Offshore-Industrie. Als Beispiel sei hier nur der neugegründete Studiengang „Master Wind Engineering“ genannt, der in Kooperation mit anderen Hochschulen an der FH Kiel angeboten wird.</p>
<p>Kiel ist darüber hinaus als Forschungsstandort in die landesweite Forschungsgenossenschaft CEwind eingebunden und über die FH Kiel Träger für die Offshore-Forschungsplattform FINO 3 in der Nordsee. Zu dem sind schon heute Offshore-erfahrene Unternehmen am Standort Kiel ansässig. Hierzu gehören unter anderem die Werften, hochqualifizierte Dienstleistungsunternehmen (Finanzierung, Rechtsberatung, Ingenieurbüros, Netzausbau) und die meerestechnischen Unternehmen. Perspektivisch kann Kiel mit dem MFG 5-Gelände eine hochleistungsfähige Infrastruktur in den Bereichen Produktion, Assembling und Logistik für den Anlagenbau zur Verfügung stellen.</p>
<p><strong><em>Mit wie vielen neuen Arbeitsplätzen rechnen Sie und wird es spezielle Förderungen der Stadt oder des Landes zur Ansiedlung geben?</em></strong></p>
<p>Vergleichbare Standorte haben 300 bis 500 unternehmensbezogene Arbeitsplätze geschaffen. Darüber hinaus erwarten sind Arbeitsplatzeffekte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu erwarten. In Bremerhaven, wo seit gut zehn Jahren konsequent in den Aufbau der Offshore-Industrie investiert wird, sind bisher 1200 Arbeitsplätze geschaffen worden.</p>
<p>Die KiWi GmbH ist von der Landeshauptstadt Kiel mit der Flächenentwicklung für den Bereich Offshore-Windindustrie  beauftragt und wird die Flächen zeitnah marktgerecht anbieten. Die Landesregierung richtet aktuell die hierfür relevanten Fördermittel neu aus. Dort soll und muss der Ausbau der Offshore bezogenen Infrastruktur einen Schwerpunkt bilden.</p>
<p><strong><em>Solch ein Konzept lebt von den Partnern. Haben schon Gespräche mit potentiellen Partnern stattgefunden? Und wenn ja, können Sie schon Namen nennen?</em></strong></p>
<p>Aktuell werden die Anforderungen der verschiedenen Offshore-Teilmärkte durch die KiWi GmbH untersucht. In diesem Zusammenhang werden auch konkrete Investorengespräche geführt. Bei den Offshore-bezogenen Aktivitäten der LHK und der KiWi GmbH arbeiten wir ganz eng mit dem landesweiten Windcluster “windcomm“ zusammen.</p>
<p><strong><em>Einhergehend soll ein Offshore-Cluster in Kiel etabliert werden. Können Sie dazu und zur Offshore-Zukunft Kiels einen kleinen Ausblick geben?</em></strong></p>
<p>Zunächst ist festzuhalten, dass es in Kiel bereits Offshore-erfahrene Unternehmen gibt, die sich hervorragend im Markt positioniert haben. Dazu kommt eine gut aufgestellte Hochschullandschaft mit wissenschaftlicher Expertise und weitrechenden praktischen Erfahrungen für die Offshore-Windindustrie.</p>
<p>Die bisher geführten Gespräche machen deutlich, dass es sinnvoll ist, die Windenergie insgesamt zu betrachten (Offshore und Onshore). Kiel hat dabei das Potenzial, zu einem führenden Standort für den schweren Anlagenbau im Bereich der Erneuerbaren Energien zu werden. Das MFG 5-Gelände eröffnet der LHK die Möglichkeit, sich als Produktions- und Logistikstandort zwischen Nord- und Ostsee zu etablieren.</p>
<p>Vielen Dank für das Gespräch.</p>
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		<title>Besteuerung von Offshore</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 09:33:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>

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		<description><![CDATA[Besteuerung von Offshore-Windparks Das Thema Offshore-Windparks hat in den letzen Jahren immer mehr an Interesse &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/besteuerung-von-offshore/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-1062" title="erneuerbare_foto_offshore" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/erneuerbare_foto_offshore.jpg" alt="" width="581" height="265" />Besteuerung von Offshore-Windparks</p>
<p>Das Thema Offshore-Windparks hat in den letzen Jahren immer mehr an Interesse gewonnen. In Nord- und Ostsee sollen 40 neue Offshore-Windparks entstehen. Im Spätsommer 2009 hat die Bundesregierung einen Raumordnungsplan beschlossen, wonach bis 2030, bis zu 25.000 Megawatt über Offshore-Windkraft erzeugt werden könnten.</p>
<p>In diesem Zusammenhang ist die Besteuerung von Offshore-Windparks von großer Bedeutung. Mit dem Jahressteuergesetz 2008 hat der Gesetzgeber den Begriff des Inlandes, mit dem dazugehörigen Festlandsockel, erweitert. Der Festlandsockel bezeichnet einen bestimmten Bereich des Meeresbodens ohne dabei das darüber liegende Meer oder den Luftraum einzuschließen. Der Festlandsockel umfasst grundsätzlich die gesamte natürliche Verlängerung des Landgebietes des Küstenstaates bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen gemessen von der Basisline. Der Bereich von 200 Seemeilen wird ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) genannt.</p>
<p>Vor dem Jahressteuergesetzt 2008 gehörte der Festlandsockel nur zum Inland, wenn dort Naturschätze des Meeresgrundes und der Meeresgrund erforscht oder ausgebeutet werden. Durch die Neufassung wurde der Begriff des Festlandsockels erweitert. Nun gehört der Festlandsockel auch zum Inland, wenn dieser der Energieerzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien dient. Zu den erneuerbaren Energien gehört dabei auch insbesondere die Energieerzeugung durch Windkraft. Wird ein Offshore-Windpark auf dem Festlandsockel errichtet, unterliegt der Betreiber der deutschen Einkommensteuerpflicht. Gleiches gilt für die Körperschaftssteuer, für den Fall, dass der Betreiber eine juristische Person ist.</p>
<p>Besondere Fragen ergeben sich bei der Gewerbesteuer. Fraglich ist zunächst, ob ein Offshore-Windpark eine Betriebsstätte darstellt. Eine Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes fordert zusätzlich, dass die feste Beziehung zur Erdoberfläche von einer gewissen Dauer ist. Solche Offshore-Windparks erfüllen in der Regel diese Anforderung, da sie mit dem Meeresgrund oder Untergrund fest verbunden sind. Grundsätzlich dürfte dies auch für schwimmende Windkraftanlagen gelten. In der Finanzverwaltung und Rechtsprechung wird der Begriff der Betriebsstätte sehr weit ausgelegt, eine Pipeline oder ein rein unterirdisch verlegtes Leitungsnetz wurden als Betriebsstätte anerkannt. Weiterhin stellt sich die Frage, welche Gemeinde zur Erhebung berechtigt ist und ggf. nach welchen Kriterien die Zerlegung der Gewerbesteuer zu erfolgen hat. Nach § 29 Gewerbesteuergesetzt richtet sich die Verteilung er Gewerbesteuer zu 30 Prozent nach den zu zahlenden Arbeitsentgelten und zu 70 Prozent nach dem Sachanlagevermögen des jeweiligen Betriebsstätte. Die 30 Prozent betrifft regelmäßig die Gemeinde, in der die Betreibergesellschaft ihre tatsächliche Geschäftsleitung hat und die 70 Prozent betreffen die Gemeinde, wo der Windpark seinen Standort hat.</p>
<p>Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass es sich bei dem Festlandsockel um sogenanntes gemeindefreies Gebiet handelt. Das Gewerbesteuergesetz bestimmt daher, dass für Betriebsstätten in gemeindefreien Gebieten die Landesregierung durch Rechtsverordnungen bestimmt, wer die entsprechende Steuerbefugnisse ausübt. In Schleswig-Holstein wurde von der Landesregierung zum Beispiel bestimmt, dass die Gemeinde Helgoland die entsprechenden Steuerbefugnisse ausübt.</p>
<p>Für die Frage, ob solche Offshore-Windparks auch der Umsatzsteuer unterliegen kommt es nicht darauf an, ob der Unternehmer eine Betriebsstätte im Inland unterhält. Hier hängt die Steuerbarkeit allein vom Leistungsort der Lieferung oder sonstigen Leistung ab. Zum umsatzsteuerlichen Inland gehört das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebietes von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freihäfen, Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandline. Demnach gehören Gewässer und Watten zwischen der jeweiligen Strandline und der 12-Seemeilen-Grenze grundsätzlich nicht zum umsatzsteuerlichen Inland. Für Umsätze, die innerhalb der 12-Seemeilen-Zone bewirkt werden, wird im Umsatzsteuergesetz von dem eben genannten Grundsatz eine Ausnahme gemacht. Hierzu gehören insbesondere Umsätze, die den nicht unternehmerischen Ge- und Verbrauch von Waren in diesem Gebiet betreffen. Bei Offshore-Windkraftanlagen ist es unerheblich, dass sie die Leitungen der Netzbetreiber nicht im umsatzsteuerlichen Inland befinden. Die Umsätze aus der Lieferung des in den Offshore-Windkraftanlagen erzeugten Stroms sind in Deutschland steuerbar, wenn der Abnehmer Wiederverkäufer ist und sein Unternehmen im Inland betreibt. Erfolgt die Lieferung durch einen ausländischen Unternehmer, so ist der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer. Diese dürfte auch für einen in der AWZ ansässigen Unternehmen oder eine in der AWZ durch einen ausländischen Unternehmer betriebene Anlage gelten.</p>
<p>Weitere Besonderheiten ergeben sich vor allem dann, wenn ausländische Betriebsgesellschaften beteiligt sind. Vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2008 waren Gewinne und Verluste, die eine ausländische Person oder Gesellschaft durch den Betrieb eines Offshore-Windparks, in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone erzielten, in Deutschland nicht steuerbar. Das bedeutete aber auch, dass Verluste nicht steuermindernd berücksichtigt oder als Verlustvorträge nicht vorgetragen werden konnten. Durch die Rechtsänderung sind nun die Gewinne und Verluste steuerbar. Nun besteht das Problem, dass die Verluste eines ausländischen Unternehmens in der Anlaufphase (z.B. Planungskosten, Kreditbeschaffung, Kosten des Genehmigungsverfahrens) in Deutschland nicht steuerbar sind, aber spätere Gewinne der Steuer unterliegen. Die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2008 beziehen sich nur auf das nationale Steuerrecht. Die Regelungen des internationalen Steuerrechts und insbesondere die Doppelbesteuerungsabkommen bleiben von diesen Änderungen unberührt, soweit die entsprechenden Ankommen statische Verweise auf die deutschen Steuergesetze enthalten oder auch eine eigene Definition der Vertragsstaaten liefern.</p>
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		<title>Abschaffung der degressiven AfA ab dem 01.01.2011 am Beispiel von Windkraftanlagen</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 09:20:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Erneuerbare Energie]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einem ewigen Hin und Her hat der Gesetzgeber die beliebte degressive Abschreibung ab dem &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/abschaffung-der-degressiven-afa-ab-dem-01-01-2011-am-beispiel-von-windkraftanlagen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-1041" title="schranke" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/schranke.jpg" alt="" width="581" height="265" />Nach einem ewigen Hin und Her hat der Gesetzgeber die beliebte degressive Abschreibung ab dem 01.01.2011 wieder abgeschafft. Daher kann die degressive Abschreibung <span style="text-decoration: underline;">für ab dem 01.01.2011 erworbene Wirtschaftsgüter</span> nicht mehr genutzt werden. Die Abschaffung hat auch Auswirkungen für die Betreiber von Windenergieanlagen, denn die Absetzung für Abnutzung (AfA) stellt im Bereich der Energiegewinnung durch Wind eine hohe Betriebsausgabenposition dar.</p>
<p>Bisher konnte der Steuerpflichtige für Werkzeuge, Maschinen, Einrichtungs-gegenstände oder auch Windkraftanlagen zwischen der Abschreibung in gleichmäßigen Jahresbeträgen (der sogenannten linearen Abschreibung) oder der Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen (auch degressive Abschreibung) wählen.</p>
<p>Die wohl wichtigste Voraussetzung für die degressive Abschreibung war bisher, dass es sich um ein „bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens“ handelte. Die Beweglichkeit der Wirtschaftsgüter wird dabei durch die Bestimmungen der deutschen Verwaltungsanweisungen geregelt. Hiernach gehören auch die Windkraftanlagen zu den beweglichen Wirtschaftsgütern, sodass der Steuerpflichtige bisher immer die oftmals steuerlich günstigere degressive Abschreibung wählen konnte.</p>
<p>Die degressiven Abschreiben gem. § 7 Abs. 2 EStG (a.F) wird hierbei mit einen unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert vorgenommen. In der Vergangenheit wurde dieser Prozentsatz mehrfach geändert. Für Wirtschaftsgüter, für die schon mit der Abschreibung nach alten Recht begonnen wurde, ist allerdings nicht mit jeder Änderung der Gesetzeslage auch ein neuer Prozentsatz anzuwenden. Es kommt vielmehr auf den Zeitpunkt der Anschaffung der Windkraftanlage an. Wurde die Windkraftanlage zum Beispiel noch vor dem 01. Januar 2011 angeschafft, ist die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG (a.F.) weiterhin möglich. Für die bereits angeschafften oder hergestellten Windkraftanlagen ändert sich deshalb vorerst nichts.</p>
<p>Aufgrund der vielen Anpassungen der letzten Jahre ergeben sich je nach Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr die folgenden Abschreibungssätze:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/3-abschaafung-der-degre.png"><img class="size-full wp-image-1034 aligncenter" title="3-abschaafung-der-degre" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/3-abschaafung-der-degre.png" alt="" width="602" height="129" /></a></p>
<p>Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Windenergieanlage bei rund 16 Jahren liegt, kommt es grundsätzlich nicht zum maximalen degressiven AfA-Satz, sondern nur zum vervielfachten linearen AfA-Satz (Höchstgrenze). Die degressive Abschreibung wird immer vom Restbuchwert des Vorjahres ermittelt. Nach einigen Jahren der Abschreibung wird es allerdings dazu führen, dass sich aus der linearen AfA ein höherer Abzugsbetrag als bei der degressiven AfA ergibt. In diesem Fall ist der Übergang von der degressiven Abschreibung zur linearen Abschreibung zulässig. Ein umgekehrter Übergang ist unzulässig.</p>
<p>Doch welche Abschreibungsmöglichkeiten bleiben dann für 2011?</p>
<p>Bei Windenergieanlagen, die ab dem 01. Januar 2011 angeschafft oder hergestellt werden, kann aufgrund der Abschaffung der degressiven Abschreibung daher nur noch linear abgeschrieben werden. Selbst wenn die degressive Abschreibungs-möglichkeit wieder eingeführt werden sollte, ist ein Übergang zur degressiven AfA unter den bisherigen Grundsätzen nicht möglich.</p>
<p style="text-align: center;">Zusätzlich zur normalen Abschreibung bleibt dem Steuerpflichtigen auch ab 2011 weiterhin die Möglichkeit, den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung gem. § 7g EStG in Anspruch zu nehmen. Die Sonderabschreibung gem. § 7g EStG ermöglicht dem Steuerpflichtigen, nochmals bis zu 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vom steuerlichen Ergebnis abzusetzen.<img class="size-full wp-image-1037 aligncenter" title="3-abschaafung-der-degre2" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/3-abschaafung-der-degre2.png" alt="" width="600" height="365" /></p>
<p style="text-align: center;"><img class="size-full wp-image-1038 aligncenter" title="3-abschaafung-der-degre3" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/3-abschaafung-der-degre3.png" alt="" width="600" height="236" /></p>
<p style="text-align: center;"><img class="size-full wp-image-1039 aligncenter" title="3-abschaafung-der-degre4" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/3-abschaafung-der-degre4.png" alt="" width="600" height="397" /></p>
<p>Christian Kuth<br />
+ 49 (0) 4068 9029-67<br />
christian.kuth@danrevision.com</p>
<p>Dörte Stange<br />
+ 49 (0) 4068 9029-42<br />
doerte.stange@danrevision.com</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>DanRevision Sommerfest 2011</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/08/danrevision-sommerfest-2011/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 20:14:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Backstage]]></category>

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		<description><![CDATA[Aloha und Willkommen hieß es auf dem diesjährigen Sommerfest der DanRevision-Gruppe, das unter dem Motto &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/danrevision-sommerfest-2011/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1></h1>
<p><img class="alignnone size-full wp-image-952" title="Sommerfest" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/Sommerfest.jpg" alt="" width="581" height="265" /></p>
<p>Aloha und Willkommen hieß es auf dem diesjährigen Sommerfest der DanRevision-Gruppe, das unter dem Motto &#8220;Hawai-Hemd meets Hula-Rock&#8221; am vergangenen Samstag in Flensburg-Handewitt stattfand. Ca. 100 Mitarbeiter und Familienangehörige trotzten den teilweise heftigen norddeutschen Regengüssen und feierten im Zelt und vor allen Dingen vor dem Cocktailwagen. Viele hatten sich mottogerecht mit Blumenketten geschmückt, trugen Hawaihemden, Wickel- oder Bastrock. Frisches Obst, Sangria, lustige Spiele, ein leckeres Buffet, launige Musik und bunte Cocktails trugen zu der guten Stimmung bei.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Steuerberater &#8211; DanRevision-Gruppe, 22.06.2011</p>
<p>Susanne Schlüter</p>
]]></content:encoded>
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		<title>DanRevision Schleswig bei Kanzlei-Summercamp in Österreich</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 20:13:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Backstage]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Team DanRevision Schleswig hat bei einem Preisausschreiben von Stefan Lami den Hauptgewinn und somit drei &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/danrevision-schleswig-bei-kanzlei-summercamp-in-osterreich/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-948" title="summercamp" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/summercamp.jpg" alt="" width="581" height="265" />Das Team DanRevision Schleswig hat bei einem Preisausschreiben von Stefan Lami den Hauptgewinn und somit drei Startplätze im diesjährigen Kanzlei-Summercamp vom 01.-02. Juli in Fiss, Tirol gewonnen.</p>
<p>Im Kulturhaus von Fiss begann das Seminar mit einer Kaffee- und Kuchen-Jause und zögerlichen Gesprächen, bevor Stefan mit seinem spielerischen und leicht zu folgenden Vortrag über „Glück im Team“ begann. Am Abend sind wir dann in Serfaus mit allen Teilnehmern ein wenig den Berg hochgewandert, um auf der Alm unser gemeinsames Abendbrot einzunehmen. In dem urigen Gebäude wurden wir sehr nett empfangen und haben es uns dort richtig gutgehen lassen. Zu späterer Stunde wurden wir für den nächsten Tag in mehrere kleine Teams eingeteilt – dies erfolgte nach dem Zufallsprinzip. Gut gelaunt und mit netten neuen Bekanntschaften ging es in der Dunkelheit mit Fackeln zurück nach Serfaus.</p>
<p>Am nächsten Morgen sind wir frisch und fröhlich zum Seminar erschienen. Im Laufe des Vormittags hat Stefan uns eine Menge über ein gutes Team beigebracht, im theoretischen wie auch im praktischen Sinne – wir haben ein super Führungsspiel gemacht.</p>
<p>Was haben die Bergrettung, das DRK, die Feuerwehr sowie die Formel-1 gemeinsam? ALLE im TEAM haben das gleiche Ziel. Wenn die Führung eine klare und transparente Zielsetzung kommuniziert, wird das Team vertrauen und gemeinsam und beharrlich das Ziel verfolgen. Management bedeutet von Zielen zu Resultaten zu gelangen.</p>
<p>Als der Vormittag zu Ende war, gab es eine Kleinigkeit zu essen und dann begann Punkt 13 Uhr die Kanzlei-Summercamp-Trophy. Alle Teams starteten fröhlich und gut gelaunt in die Berge. Das Wetter war traumhaft, obwohl es oben auf dem Gipfel geschneit hat.  Das war im Juli überhaupt nicht angenehm, aber wofür gibt es Obstler?  Nachdem wir mehrere Spiele auf dem Gipfel zu bewältigen hatten, ging es mit der Gondel wieder hinunter auf die Hälfte des Berges. Von dort sind wir dann alle gemeinsam zur Möseralm gewandert. Die Spiele wurden nach dem System „Schlag-den-Raab“ gewertet und alle waren sehr ehrgeizig. Auf der Möseralm war so eine Art FunPark, in dem man eine Menge erleben konnte. Jedes Team hat pro Mitglied zwei Gutscheine für Attraktionen erhalten. „Eine Entscheidung zu treffen, erfordert Mut mit den Konsequenzen zu leben.“ Wir haben uns dazu entscheiden mit dem „Fisser Flieger“ den Berg herunter zu fahren/fliegen. ( Der Fisser Flieger, ein Fluggerät, das gewissermaßen einem Drachenflieger ähnelt, und vier Passagiere aufnimmt, beschleunigt schnell und rast dann mit über 80 kh/h und einem Bodenabstand von bis zu 47 m über die Möseralm hinweg.)  Alles natürlich am Seil und ordentlich gesichert.</p>
<p>Um das letzte Spiel mit Wertung zu bewältigen, hatten wir die Möglichkeit, mit dem „Fisser Flitzer“ zurück nach Fiss zu fahren. (Sausen, bremsen, Gas geben, rein in die Kurve und mit Karacho wieder raus: Genial fühlt es sich an, wenn man auf der Sommerrodelbahn &#8220;fisser Flitzer&#8221; den Berg hinunter prescht. Bis zu 45 km/h gibt der Flitzer auf den 2,2 km her und entlang der Strecke warten auf die Rodelfans viele überraschende Effekte.)</p>
<p>Für mich persönlich keine so schöne Erfahrung. Der kleine Wagen war einfach zu schnell.</p>
<p>Unten angekommen, ging es zur Hexenalm. Dort hatten wir die Aufgabe, beim letzten Spiel Holzlatten zu zersägen. Keine leichte Aufgabe für handwerklich Ungeschickte. Als wir dies in den Teams endlich hinter uns gebracht hatten, gab es in der Hexenalm eine deftige Brotzeit und wir konnten den Abend mit unseren neuen „Freunden“ ausklingen lassen. Zuletzt gab es noch die Siegerehrung. Leider konnten wir Schleswiger keinen Sieg über die Trophy erreichen, dafür hat Bianca´s Team aber den Preis für das beste Video erhalten und als Gewinn eine Flasche „Marillenschnaps“ für die Mitglieder ihrs Teams eingeheimst.</p>
<p>Im Großen und Ganzen kann ich nur sagen, DANKE an alle, die dieses schöne Seminarwochenende möglich gemacht haben. Es war einfach toll!</p>
<p>Die Steuerberater &#8211; DanRevision-Gruppe, 11.07.2011</p>
<p>Verena Süpner</p>
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		<title>DanRevision-Gruppe unterstützt E-Mobil Rallye</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 19:10:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Backstage]]></category>

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		<description><![CDATA[Vom 19. – 20.03.2011 findet die erste Nordeuropäische E-Mobil Rallye (NER) statt. 40 Rallye-Teams aus &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/danrevision-gruppe-unterstutzt-e-mobil-rallye/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-914" title="e-mobile" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/e-mobile.jpg" alt="" width="581" height="265" />Vom 19. – 20.03.2011 findet die erste Nordeuropäische E-Mobil Rallye (NER) statt. 40 Rallye-Teams aus Norwegen, Island, Dänemark und Deutschland werden die 220 km von Aabenraa nach Husum mit Zwischenübernachtung in Flensburg zurücklegen. Zwischenstopps sind u.a. für Sønderborg und Schleswig geplant, wobei die Teams an insgesamt fünf Schlössern vorbeikommen. Ein Höhepunkt ist der Galaempfang auf Schloss Glücksburg mit seiner Hoheit Prinz Christoph von Schleswig-Holstein am Samstagabend. Die DanRevision-Gruppe unterstützt die Rallye als Goldsponsor und die Wertungsprüfung in Sønderborg trägt den Namen DanRevision.</p>
<p>Die Idee für eine E-Mobil Rallye kommt vom Wirtschaftsrat Deutschland. Aus dieser Idee ist eine große Veranstaltung mit internationaler Beteiligung geworden. Für die dänische Organisation ist das Udviklingsråd Sønderjylland mit dem Interreg-FURGY-Projekt zuständig und für die deutsche Organisation ist die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) verantwortlich. Außerdem sorgen über 100 Helfer aus Motorsport-Clubs und von unterstützenden Organisationen für einen reibungslosen Ablauf.</p>
<p>Das Ziel dieser E-Mobil Rallye ist es, auf die Elektromobilität mit erneuerbaren Energien aufmerksam zu machen. Die Elektroautos fahren mit regenerativ erzeugtem Strom aus Sonne, Wind und Bioenergie, und die Veranstalter wollen zeigen, dass auch in dieser noch kühlen Jahreszeit das Fahren mit Elektroautos über weite Strecken möglich ist. Begleitend zu der Rallye wird es eine große Technologie-Ausstellung an den fünf beteiligten Städten geben, und das Ziel ist natürlich die new energy Messe in Husum, wo nach dem Zieleinlauf die Siegerehrung auf einer Bühne in neuen NordseeCongressCentrum vor prominenten Gästen und Zuschauern stattfindet. Die NDR1 Welle Nord und das Schleswig-Holstein Magazin des NDR Fernsehens werden im Radio und im Fernsehen von der Rallye berichten.</p>
<p>Die Teams müssen Etappen von 40 bis 60 km zurücklegen, und nach jeder Etappe können die Fahrzeuge aufgeladen werden. Pro Tag werden 100 km zurückgelegt, wobei es nicht auf die Geschwindigkeit ankommt, sondern auf Gleichmäßigkeit und Orientierungssinn. Die Teams müssen insgesamt 15 Wertungsprüfungen absolvieren, und die Zuschauer sind herzlich Willkommen sie hierbei in Aabenraa, Sønderborg, Flensburg, Schleswig und Husum zu bestaunen.</p>
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		<title>Wartezeiten</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 19:05:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Gesundheitswesen]]></category>

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		<description><![CDATA[Arbeits- und Privatleben erfordern in immer größerem Umfang ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Zeitmanagement. Diese &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/wartezeiten/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-910" title="Gesundheit_aktuell 2" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/Gesundheit_aktuell-2.jpg" alt="" width="581" height="265" />Arbeits- und Privatleben erfordern in immer größerem Umfang ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Zeitmanagement. Diese Entwicklung bezieht auch die Einrichtungen des Gesundheitsmarktes ein. Insbesondere in der ambulanten Betreuung ist eine abgestimmte Terminplanung für Patienten, Mitarbeiter und z.B. den Praxisinhaber ein wesentlicher Erfolgsfaktor geworden. Überfüllte Wartezimmer mit langen Wartezeiten schrecken Ihre neuen und auch Ihre Stammpatienten ab. Gleichzeitig wird Ihr wirtschaftlicher Erfolg (Umsatz) reduziert. Verlängerte Betriebszeiten und Überstunden der Mitarbeiter ziehen eine erhöhte Mitarbeiterfluktuation nach sich. Und die hat unmittelbar Auswirkungen auf das Gesamtleistungspotential der Praxis und verringert den Umsatz.</p>
<p>Reorganisieren Sie sich und Ihre Praxis! Termintreue und kurze Wartezeiten sind keine Zauberei. Eine exakt auf Ihre Behandlungszeiten abgestimmte Tagesplanung, einschließlich einer Notfallversorgung, ist mit Hilfe der modernen Praxisverwaltungssysteme in kurzer Zeit implementierbar.</p>
<p>Nutzen Sie geschickt neue Kommunikationsmittel für den Kontakt mit Ihren Patienten: Telefon, Mobilfunk mit SMS, Email und direkte Terminvergabe über Ihre Homepage. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter, machen Sie Ihren Warteraum attraktiv. Freundliche Farben, neues Mobiliar, eine Kinderecke und aktuelle Zeitungen und Zeitschriften schaffen ein Ambiente, in dem es sich warten lässt. Informieren Sie Ihre Patienten über die neue Terminplanung und deren Rahmenbedingungen &#8211; das ist übrigens gleichzeitig eine Gelegenheit für einen Patientenbrief und somit Marketing/Werbung für Ihre Praxis.</p>
<p>Ein kurzer Abriss für ein komplexes Thema.</p>
<p>Gern helfen Wir Ihnen bei Ihrer individuellen Lösung mit Rat und Tat.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Dies ist ein Gastbeitrag unseres Netzwerkmitglieds</p>
<p>Richard Radecke</p>
<p>ConMelior Beratung im Gesundheitsmarkt<br />
Sthamerstraße 65, 22397 Hamburg<br />
Tel: 040 &#8211; 64 50 47 44<br />
radecke@conmelior.de</p>
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		</item>
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		<title>Aktuelles Gesundheitswesen der DanRevision</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/08/aktuelles-gesundheitswesen-der-danrevision-1/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 19:03:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles Gesundheitswesen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Qualität der medizinischen Betreuung ist für Patienten nicht mehr das alleinige Entscheidungskriterium für eine &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/aktuelles-gesundheitswesen-der-danrevision-1/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-906" title="Gesundheit_aktuell 1" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/08/Gesundheit_aktuell-1.jpg" alt="" width="581" height="265" />Die Qualität der medizinischen Betreuung ist für Patienten nicht mehr das alleinige Entscheidungskriterium für eine Arztpraxis. Neben der persönlichen Leistung des Arztes verschaffen die folgenden Elemente klare Vorteile</p>
<ul>
<li> die Praxis ist barrierefrei erreichbar</li>
<li>die Mitarbeiter sind kompetent und freundlich</li>
<li> die telefonische Erreichbarkeit ist während der Sprechzeiten durchgängig gesichert, kein Anrufbeantworter, keine Warteschleife</li>
<li> die Praxis verfügt über eine ansprechende Wartezone</li>
<li> die Praxisorganisation ist transparent und zeitsparend für die Patienten</li>
<li> die Zuständigkeiten Ihrer Mitarbeiter sind eindeutig geregelt</li>
<li> Sprechzeiten die z. B. Berufstätige berücksichtigen</li>
<li>Wartezeiten sind durchschnittlich nicht länger als 15 Minuten</li>
<li> Serviceangebote</li>
<ul>
<li> Rezepthotline</li>
<li>Terminhotline</li>
<li>aktuelle Informationen (Impfungen, Sonderleistungen) in Form von Flyern und auf der      Praxis-Internetseite</li>
<li>Schulungsangebote</li>
</ul>
</ul>
<p>Für alle genannten Punkte sind u. U. Veränderungen und Investitionen erforderlich. Sicher sind jedoch die positiven Wirkungen auf Patienten, Mitarbeiter und – das Einkommen des Arztes. Bevor Sie Ihre persönliche Checkliste erstellen und bearbeiten defi nieren Sie Ihre Ziele. Ermitteln Sie die Veränderungskosten und schätzen Sie die Wirkung auf Ihre Patienten, Neupatienten, Mitarbeiter</p>
<p>Behalten Sie dabei Ihre wirtschaftlichen Ziele im Focus. Die Veränderungen werden sicherlich eine deutlich positive Wirkung haben aber sie müssen sich rechnen. Ein kurzer Abriss für ein komplexes Thema.</p>
<p>Gern helfen wir Ihnen bei Ihrer individuellen Lösung mit Rat und Tat.</p>
<p>Dies ist ein Gastbeitrag unseres Netzwerkmitglieds</p>
<p>Richard Radecke</p>
<p>ConMelior Beratung im Gesundheitsmarkt<br />
Sthamerstraße 65, 22397 Hamburg<br />
Tel: 040 &#8211; 64 50 47 44<br />
radecke@conmelior.de</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Bankenunabhängig finanzieren!</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/08/bankenunabhangigfinanzieren/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 18:54:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bankenunabhängig finanzieren! Nur alter Wein in neuen Schläuchen oder mehr? Sie sollten diesen Artikel lesen, &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/bankenunabhangigfinanzieren/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bankenunabhängig finanzieren!<br />
Nur alter Wein in neuen Schläuchen oder mehr?</p>
<p>Sie sollten diesen Artikel lesen, wenn Sie</p>
<ul>
<li>auf der Suche nach einer Alternative zum klassischen Bankkredit sind,</li>
<li>Kapital aufnehmen möchten, ohne an unternehmerischen Einfluss und Kontrolle einzubüßen,</li>
<li>ein Projekt oder Produkt finanzieren möchten, aber der Bank keine Sicherheiten anbieten können</li>
<li>in einer schnell wachsenden Branche (z.B. Erneuerbare Energien) tätig sind,</li>
<li>einen Kontokorrentkredit, ein Mezzanine-Darlehen oder eine Beteiligung ablösen müssen oder möchten.</li>
</ul>
<p>Der Mittelstand ist ein wesentlicher Sockel der Wirtschaft und unerlässlich für das Funktionieren der Wirtschaft. Trotz dieser exponierten Position oder gerade deswegen spürt der Mittelstand die Folgen von Basel II, Basel III und der Finanzkrise besonders deutlich. Die Bedingungen für eine Kreditaufnahme haben sich verschärft. In der Vergangenheit hat sich der Mittelständler ganz selbstverständlich an seine Hausbank gewandt, wenn Kapital für Unternehmenswachstum, für Projektfinanzierungen oder zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, etc. benötigt wurde. Heute tut er es auch, wird aber immer öfter mit einem „Nein, wir würden ja gerne, aber…“ konfrontiert. Gerade seit der Finanzkrise haben sich Banken einer restriktiven Risikopolitik verschrieben und fordern vom Mittelstand erhöhte Bonitätsanforderungen wie z.B. eine höhere Eigenkapitalquote. Aber gerade diese Eigenkapitalquote kann der Mittelstand nach Überwindung der Krise häufig nicht mehr aufweisen, weil diese oft mangels Finanzierungsalternativen zumindest teilweise aufgezehrt wurden. Gleichzeitig hat uns die Finanzkrise ein historisch günstiges Zinsniveau und eine flache Zinsstrukturkurve gebracht. Für den Mittelstand wiederum Signale zum Handeln. Nur woher das notwendige Kapital beziehen?</p>
<p>In den Fokus trat ein anderer finanzkräftiger Kapitalgeberkreis: der Kapitalanleger, die Privatperson, der Privatinvestor, der Vermögensverwalter und der Unternehmer. Und mit der Novellierung des Schuldverschreibungsgesetzes in 2009 trat ein uraltes Finanzierungsinstrument wieder in den Mittelpunkt des Interesses: die Unternehmensanleihe. Ein Finanzierungsinstrument, das in der anglikanischen Welt schon seit jeher fester Bestandteil der <span style="text-decoration: underline;">bankenunabhängigen</span> Refinanzierung von Unternehmen ist.</p>
<p>Früher war dieses Produkt nur etwas für die ganz Großen wie VW, Thyssen Krupp, usw.. Warum, weil die Einstiegshürden sehr hoch waren und man schon einen bekannten Namen vorweisen musste, damit Anleger auf das Papier aufmerksam wurden. Heute kann eine Anleihe auch vom Mittelstand im Wege der Eigenemission über unterschiedliche Vertriebswege vermarktet werden. Sie kann z.B. über eine Börse angeboten und verkauft werden oder sie kann über Anzeigen oder Internetportale selbst vertrieben werden. Der Mittelständler kann nicht nur die Ausgestaltung der Anleihe steuern, wie z.B. Zinssatz, Laufzeit, mit oder ohne Eigenkapitalcharakter, sondern auch mitbestimmen, wem die Anleihe angeboten wird, z.B.  „Family &amp; Friends“, Kunden, Mitarbeitern oder über eine Börse der breite</p>
<p>Masse der Privatanleger, Investoren und sogar institutionellen Anlegern. Ab einem Kapitalbedarf von 10 Mio. € kann und sollte ein Unternehmer über diesen bankenunabhängigen Finanzierungsweg nachdenken. Bereits ab diesem Volumen kann eine Unternehmensanleihe über verschiedene deutsche Börsen und deren breite Vermarktungswege angeboten werden. Zur Erhöhung der Vertriebschancen (Transaktionssicherheit) kann eine Anleihe über den Zeitraum von bis zu 12 Monaten vermarktet werden. Um den Privatanleger zu erreichen, beträgt die Mindeststückelung in der Regel 1.000 €. Und die Unternehmen, die eine Anleihe begeben wollen, müssen in der Regel über ein Mittelstandsrating eine „gute“ Bonität nachweisen.</p>
<p>Mehrere nationale Börsen haben dieses Produktsegment und den damit verbundenen Anlegerkreis bereits für sich entdeckt. Pionier ist die Börse Stuttgart (bondm: Emissionen ab 25 Mio. €). Herr Müller, Vorstand der FMS AG, sagte die Tage in einem Interview: „…mit Öffnung des Freiverkehrssegmentes bondm in Stuttgart ist ein Markt entstanden (…), der sich zunehmend etabliert“. Seit Mai 2010 wurden Unternehmensanleihen mit einem Volumen &gt; 1 Mrd. € platziert (z. Vgl.: IPOs im gleichen Zeitraum 2,5 Mrd. €). Die Börsen Düsseldorf, München, Frankfurt und Hamburg-Hannover haben inzwischen ähnliche Segmente eröffnet bzw. angekündigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>DanRevision-Gruppe</em></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kindergeld: Freiwilligendienst ist keine Berufsausbildung</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/08/kindergeld-freiwilligendienst-ist-keine-berufsausbildung/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 18:53:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Kindergeld: Freiwilligendienst ist keine Berufsausbildung Die Ausübung eines Freiwilligendienstes ist keine Berufsausbildung und wird als &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/kindergeld-freiwilligendienst-ist-keine-berufsausbildung/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kindergeld: Freiwilligendienst ist keine Berufsausbildung</p>
<p>Die Ausübung eines Freiwilligendienstes ist keine Berufsausbildung und wird als freiwilliges soziales Jahr nur bei einem anerkannten Dienst im Rahmen des Kindergeldes berücksichtigt (BFH, Urteil vom 07.04.2011 &#8211; III R 11/09). Der Kläger bezog zunächst Kindergeld für seine im Dezember 1985 geborene Tochter, die im Juli 2005 das Abitur ablegte. Ab September 2005 nahm sie bei einer Ordensgemeinschaft einen Dienst als sog. &#8220;Missionarin auf Zeit&#8221; in Kamerun auf. Dort arbeitete sie bis zum 31.08.2006 unentgeltlich in verschiedenen Einrichtungen (Kindergarten, Internat, Zentrum für außerschulische Aktivitäten, Gesundheitsstation). Die Familienkasse hob die Festsetzung des Kindergeldes ab August 2005 auf, da ein Dienst als &#8220;Missionarin auf Zeit&#8221; nicht als Berufsausbildung anerkannt werden könne. Hiergegen wandte sich der Kläger und scheiterte vor dem Finanzgericht. Auch der Bundesfinanzhof (BFH) wies die Revision des Klägers zurück. Kindergeld für ein Kind, das das 18. aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat, wird u.a. dann gewährt, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a Einkommensteuergesetz &#8211; EStG). Die Richter stellen in ihrem Urteil fest, dass der Begriff der Berufsausbildung jede Ausbildung zu einem künftigen Beruf umfasst. In Berufsausbildung befinde sich, wer seine Berufsziele noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet. Einzubeziehen seien alle Maßnahmen, die dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen dienen, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind. Hiernach seien Freiwilligendienste grundsätzlich keine Berufsausbildung. Denn sie würden in der Regel nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf dienen, sondern der Erlangung sozialer Erfahrungen und der Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl. Auch die im vorliegenden Fall mit dem Auslandsaufenthalt verbundene Verbesserung von Sprachkenntnissen reiche nicht für die Annahme einer Berufsausbildung. Für ein 18 aber noch nicht 25 Jahre altes Kind kommt Kindergeld auch dann in Betracht, wenn es ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr oder einen Freiwilligendienst leistet. Die Anerkennung solcher Dienste hängt vom Vorhandensein bestimmter Voraussetzungen ab. Im vorliegenden Fall stellen die Richter fest, dass der von der Tochter des Klägers geleistete Freiwilligendienst nicht die Voraussetzungen der entsprechenden Vorschrift (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG) erfüllt. Insbesondere liege kein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJG) vor. Die Organisation sei im streitigen Zeitraum nicht als Trägerorganisation im Sinne von § 5 Abs. 2 FSJG zugelassen gewesen. (BFH, 07.04.2011 &#8211; III R 11/09)</p>
<p><em>Die Steuerberater &#8211; DanRevison-Gruppe, 27.07.2011 Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abzugsfähige Aufwendungen für ein Arbeitszimmer</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2011/08/abzugsfahige-aufwendungen-fur-ein-arbeitszimmer/</link>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 18:51:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.danrevision.com/?p=898</guid>
		<description><![CDATA[Abzugsfähige Aufwendungen für ein Arbeitszimmer Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich ausführlich mit den Kriterien &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/abzugsfahige-aufwendungen-fur-ein-arbeitszimmer/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Abzugsfähige Aufwendungen für ein Arbeitszimmer</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat sich ausführlich mit den Kriterien für die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer befasst (FG Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2011 &#8211; 11 K 2591/09 E).</p>
<p>Die Klägerin ist Diplom-Bauingenieurin und nichtselbstständig tätig. Sie betreut als Außendienstmitarbeiterin ein Verkaufsgebiet, das sich über mehrere Städte erstreckt. In ihrer Einkommensteuererklärung machte sie Kosten für ein Arbeitszimmer in Höhe von 1.722 EUR geltend. Das Finanzamt sah das Arbeitszimmer als häusliches Arbeitszimmer an, das nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstelle. Nach damaliger Rechtslage erkannte es die Kosten für das Arbeitszimmer zunächst komplett nicht. Später wurde die Rechtslage wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes für das Streitjahr geändert und die Kosten wurden in Höhe eines Höchstbetrages von 1.250 EUR berücksichtigt. Die Klägerin hingegen begehrte die Berücksichtigung der gesamten Aufwendungen für das Arbeitszimmer.</p>
<p>Das FG gab der Klägerin Recht.</p>
<p>Entsprechend der gesetzlichen Regelung dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung den Gewinn nicht mindern. Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1.250 EUR begrenzt. Die Beschränkung der Höhe nach gilt allerdings nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.</p>
<p>Zunächst prüft das FG in seinem Urteil, ob der von der Klägerin genutzte Raum ein häusliches Arbeitszimmer darstellt. Es bejaht dies. Wichtig sei die Unterscheidung zwischen dem Typus &#8220;häusliches Arbeitsbüro&#8221; und dem Typus &#8220;häusliche Betriebsstätte&#8221;. Im vorliegenden Fall könne der von der Klägerin begehrten Feststellung, dass es sich bei dem Raum um eine häusliche Betriebsstätte ihrer Arbeitgeberin und damit nicht um ein häusliches Arbeitszimmer handelt, nicht gefolgt werden. Es reiche nicht aus, dass das Zimmer mit Kommunikations- und Arbeitsgeräten durch die Arbeitgeberin ausgestattet und als Außendienstbüro der Firma durch Werbeschild und Briefkasten kenntlich gemacht ist. Auch die arbeitsvertragliche Verpflichtung, ein Arbeitszimmer vorzuhalten, sowie die gelegentlich dort durchgeführten Besprechungen würden an dieser Beurteilung nichts ändern. Entscheidend sei, ob und in welchem Umfang Publikumsverkehr in dem Raum stattfindet und ob dort fremdes Personal tätig wird. Einmal wöchentliche Besuche reichen nach Ansicht des Gerichtes regelmäßig nicht aus, um die Räume als außerhäusliches Büro einordnen zu können. Auch gelegentliche Zusammenkünfte mit Vorgesetzen oder Kollegen der Klägerin &#8211; nach Informationen der Klägerin drei- bis viermal jährlich &#8211; genügen nach Auffassung des Senats nicht.</p>
<p>Das Gericht sieht das häusliche Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit der Klägerin an, sodass ihr ein voller Kostenabzug zugestanden werden müsse. Der Mittelpunkt bestimme sich nach dem inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der betrieblichen und beruflichen Betätigung eines Steuerpflichtigen. Dieses sei im Wege einer Wertung der Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen zu beurteilen. Ein häusliches Arbeitszimmer sei Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, wenn der Steuerpflichtige dort diejenigen Handlungen vornimmt oder Leistungen erbringt, die für den konkret ausgeübten Beruf wesentlich und prägend sind. Zwar würden typische Auswärtstätigkeiten nur zu einem beschränkten Abzug der Arbeitszimmerkosten führen. Im vorliegenden Fall liegt nach Ansicht der Richter der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung der Klägerin aber nicht im Außendienst, da sie keine klassische Auswärtstätigkeit ausübe. Sie binde die Produkte ihres Arbeitgebers in Projekte ein, und zwar sowohl in die Planung und Ausschreibung als auch in den Verkauf. Der Abwicklung der Projekte im häuslichen Arbeitszimmer komme in qualitativer Hinsicht ein größeres Gewicht zu als der Präsenz beim Kunden vor Ort. Außerdem würden einem Großteil der Aufträge überhaupt keine Kundengespräche vor Ort vorausgehen, sondern ein bloßer E-Mail- oder Telefonkontakt.</p>
<p>(FG Düsseldorf, 05.05.2011 &#8211; 11 K 2591/09 E)</p>
<p><em>Die Steuerberater &#8211; DanRevision-Gruppe, 29.07.2011</em></p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>Verlust aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 18:48:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Verlust aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit Verluste, die bei Ausübung einer sog. Übungsleitertätigkeit entstehen, sind auch &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/08/aktuelles-aus-flensburg/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Verlust aus einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit</p>
<p>Verluste, die bei Ausübung einer sog. Übungsleitertätigkeit entstehen, sind auch dann anzuerkennen, wenn die Einnahmen den steuerfreien Betrag nicht übersteigen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.05.2011 &#8211; 2 K 1996/10).</p>
<p>Im Streitfall hatte der Kläger aus seiner Tätigkeit als Tanzsportübungsleiter Einnahmen in Höhe von 1.128 EUR erzielt. Wegen angefallener Betriebsausgaben in Höhe von 2.417,30 EUR beantragte er beim Finanzamt (FA) die Berücksichtigung eines entsprechenden steuerlichen Verlustes. Demgegenüber ging das FA von Einkünften des Klägers aus selbstständiger Arbeit in Höhe von 0 EUR aus. Es begründete dieses Ergebnis damit, dass nur dann, wenn und soweit die Einnahmen den steuerfreien Betrag überschritten, eine Verrechnung mit den entsprechenden Ausgaben stattfinden könne. Da die steuerfreien Einnahmen unter dem Freibetrag von 2.100 EUR lagen, könnten die Einkünfte des Klägers nur mit 0 EUR angesetzt werden. Hiergegen wandte sich der Kläger.</p>
<p>Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz gab der Klage statt.</p>
<p>Nach der gesetzlichen Regelung (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz &#8211; EStG) bleiben bei einer nebenberuflichen Übungsleitertätigkeit die Einnahmen bis insgesamt 2.100 EUR steuerfrei. Wenn die Einnahmen den Betrag von 2.100 EUR übersteigen, dürfen Ausgaben allerdings nur insoweit abgezogen werden, als der steuerfreie Betrag überschritten wird.</p>
<p>Die Richter führen in dem Urteil u.a. aus, dass der Gesetzeswortlaut zunächst klarstellt, dass das Abzugsverbot auf den Betrag der steuerfreien Einnahmen begrenzt ist. Durch die Gesetzesfassung sei nunmehr festgelegt, dass alle Aufwendungen abzugsfähig seien, die den steuerfreien Betrag übersteigen. Das entspreche dem allgemeinen Grundsatz, dass bei steuerfreien Einnahmen kein doppelter steuerlicher Vorteil dadurch eintreten dürfe, dass Aufwendungen berücksichtigt werden, die mit den steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen. Im Streitfall bestehe aber die Besonderheit, dass die Einnahmen den steuerfreien Betrag nicht übersteigen würden. Bei dieser Sachlage sei zu berücksichtigen, dass durch die gesetzliche Regelung generell eine Besserstellung für nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher o.ä. erreicht werden solle. Keinesfalls dürfe sie, was in den Fällen wie dem vorliegenden nach Ansicht des FA jedoch einträte, zu einer Schlechterstellung führen. Nach der Zielsetzung der gesetzlichen Regelung sei dann, wenn die Einnahmen den Freibetrag unterschreiten, ein Abzug der diese Einnahmen übersteigenden Ausgaben möglich. Nur ein solches Ergebnis werde dem objektiven Nettoprinzip und der Zielrichtung der Vorschrift gerecht. Durch den Verlustabzug werde der Kläger auch nicht etwa doppelt begünstigt. Er werde vielmehr im Vergleich zu einem hauptberuflich tätigen Übungsleiter lediglich nicht benachteiligt. Zugelassen wurde im vorliegenden Fall ein Verlust in Höhe von 1.289,30 EUR (Einnahmen i.H.v. 1.128 EUR abzüglich Ausgaben i.H.v. 2.417,30 EUR).</p>
<p>Die Revision gegen das Urteil wurde zugelassen, weil die Streitfrage einer höchstrichterlichen Klärung bedürfe.</p>
<p><em>Quelle: Pressemitteilung des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 12.07.2011</em><br />
<em>(FG Rheinland-Pfalz, 25.05.2011 &#8211; 2 K 1996/10).</em></p>
<p><em>Die Steuerberater &#8211; DanRevision-Gruppe, 01.08.2011</em></p>
<p><em>Dieser Beitrag ist ausschließlich als Hinweis bestimmt. Eine Haftung für den Inhalt kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Für die Lösung einschlägiger Probleme greifen Sie bitte auf die angegebenen Quellen oder die Unterstützung unserer für Sie tätigen Büros zurück.</em></p>
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		<title>3. -6. Juni 2012: AWEA Windpower 2012, Atlanta</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Jun 2011 07:48:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[ARchiv]]></category>
		<category><![CDATA[Messen]]></category>

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		<description><![CDATA[Vom 3. -6. Juni 2012 wird die DanRevision Gruppe durch das Team Erneuerbare Energien auf &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/06/3-6-juni-2012-windpower-2012-atlanta/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/windpower2012.jpg"><img class="alignnone size-full wp-image-5968" title="windpower2012" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/11/windpower2012.jpg" alt="windpower2012" width="250" height="123" /></a></p>
<p>Vom 3. -6. Juni 2012 wird die DanRevision Gruppe durch das Team Erneuerbare Energien auf der amerikanischen Leitmesse der Windenergiebranche vertreten sein. Bereits in 2011, da aber in Anaheim, haben wir in den USA spannende Unternehmen kennen gelernt und tolle Kontankte in die amerikanische Branche geknüpft. Aber auch viele deutsche Unternehmen haben wir kennen gelernt. </p>
<p>Sie möchten die Mitarbeiter der DanRevision auf der Messe treffen? Nehmen Sie <a title="Erneuerbare Energien" href="http://www.danrevision.com/spezialisierungen/erneuerbare-energien/" target="_blank">Kontakt </a>auf und vereinbaren Sie  einen Termin. Wir freuen uns, Sie kennen zu</p>
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		<title>8. – 11. Juni 2012 Zhejiang Trade &amp; Investment Symposium, Ningbo, China</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 09:37:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Chinas Stellung in der Welt ist nicht mehr wegzudiskutieren. Auch hier möchten wir interessante Partner &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/06/8-%e2%80%93-11-juni-2012-zhejiang-trade-investment-symposium-ningbo-china/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Chinas Stellung in der Welt ist nicht mehr wegzudiskutieren. Auch hier möchten wir interessante Partner sowohl für den chinesischen als auch deutschen Markt kennen lernen.</p>
<p>Sie möchten einen Vertreter der DanRevision Gruppe treffen? Nehmen Sie <a title="Kontakt" href="http://www.danrevision.com/kontakt-2/">Kontakt </a>zu uns auf und vereinbaren Sie einen Termin</p>
]]></content:encoded>
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		<title>8. – 11. September 2012: China International Fair for Investment &amp; Trade, Xiamen, China</title>
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		<pubDate>Sun, 15 May 2011 09:40:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Messen]]></category>

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		<description><![CDATA[Vom 8. – 11. September findet in Xiamen die China International Fair for Investment &#38; &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/05/8-%e2%80%93-11-september-2012-china-international-fair-for-investment-trade-xiamen-china/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vom 8. – 11. September findet in Xiamen die China International Fair for Investment &amp; Trade statt. Die DanRevision war auch schon dieses Jahr auf der Messe und hat interessante Gespräche geführt und wir möchten das auch im nächsten Jahr wiederholen.</p>
<p>Sie möchten einenTermin mit einem Mitarbeiter der DanRevision Gruppe vereinbaren? Nehmen Sie Kontakt auf.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>18. &#8211; 22. September 2012: Husum WindEnergy 2012, Husum</title>
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		<pubDate>Fri, 13 May 2011 11:29:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Messen]]></category>

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		<description><![CDATA[Vom 18. &#8211; 22. September 2012 wird die DanRevision Gruppe durch das Team Erneuerbare Energien &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/05/18-22-september-2012-husum-windenergy-2012-husum/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignnone size-full wp-image-1627" title="logo-husum-wind" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/09/logo-husum-wind.jpg" alt="" width="250" height="200" /></p>
<p>Vom 18. &#8211; 22. September 2012 wird die DanRevision Gruppe durch das Team Erneuerbare Energien auf der <a href="http://www.husumwindenergy.com" target="_blank">Husum WindEnergy 2012 </a>vertreten sein. Auf eigenem Stand präsentiert sich die DanRevision Gruppe den versammelten Ausstellern und Besuchern als Dienstleister für die Windbranche. Neben Vorträgen am Stand werden wir auch für ein bißchen Abwechslung sorgen.</p>
<p>Wie schon in 2010, werden wir wir wieder tolle Kontakte knüpfen und viele interessante Gespräche führen. Sie möchten die Mitarbeiter der DanRevision auf der Messe treffen? Nehmen Sie <a title="Erneuerbare Energien" href="http://www.danrevision.com/spezialisierungen/erneuerbare-energien/" target="_blank">Kontakt </a>auf und vereinbaren einen Termin. Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen.</p>
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		<title>23. – 27. September 2012: Hangzhou Business Week, Hangzhou, China</title>
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		<pubDate>Tue, 10 May 2011 09:43:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Messen]]></category>

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		<description><![CDATA[Vom 23. – 27. September findet in Hangzhou die Hangzhou Business Week statt. Zhejiang als &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2011/05/23-%e2%80%93-27-september-2012-hangzhou-business-week-hangzhou-china/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vom 23. – 27. September findet in Hangzhou die Hangzhou Business Week statt. Zhejiang als Provinz mit der Hauptstadt Hangzhou sind ein wichtiger Wirtschaftsstandort in China und die vielen mittelständischen Unternehmen sind an einem internationalen Engagement interessiert. Wir möchten dabei helfen.</p>
<p>Nehmen Sie Kontakt zu unseren Mitarbeitern auf und vereinbaren Sie einen Termin vor Ort.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>21.03.2012: Besteuerung von Arbeitnehmern auf Offshore-Windbaustellen</title>
		<link>http://www.danrevision.com/2010/03/21-03-2012-besteuerung-von-arbeitnehmern-auf-offshore-windbaustellen/</link>
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		<pubDate>Sat, 06 Mar 2010 10:19:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>m.kramer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Aktuelles-Kiel]]></category>
		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160; Dr. Harald Maser von der DanRevision Gruppe in Kiel referiert auf den Offshoretagen in &#8230; <a href="http://www.danrevision.com/2010/03/21-03-2012-besteuerung-von-arbeitnehmern-auf-offshore-windbaustellen/"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<div id="attachment_5660" class="wp-caption alignnone" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-5660" title="Dr. Harald Maser, Wirtschaftsprüfer Steuerberater" src="http://www.danrevision.com/wp-content/uploads/2011/10/dr-harald-maser-wirtschaftspruefer-steuerberater-300x200.jpg" alt="Dr. Harald Maser, Wirtschaftsprüfer Steuerberater" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">Dr. Harald Maser, Wirtschaftsprüfer Steuerberater</p></div>
<p><a title="Dr. Harald Maser" href="http://www.danrevision.com/uber-uns/partner/harald-maser/">Dr. Harald Maser</a> von der DanRevision Gruppe in Kiel referiert auf den <a href="http://www.offshoretage.de/" target="_blank">Offshoretagen </a>in Rostock-Warnemünde über steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei Offshore-Baustellen. </p>
<p>Sie möchten Dr. Maser auf den Offshoretagen kennen lernen? Vereinbaren Sie doch einen Termin unter <a href="mailto:hamas@danrevision.com">hamas@danrevision.com</a>.</p>
]]></content:encoded>
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