Zwei Urteile in Deutschland haben Bedeutung für Dänen mit Windmühlen in Deutschland.

Artikel in ”Ugeskrift for Skat”, Karnov Group, København.

Zwei Urteile des Bundesfinanzhofes ändert die Abschreibung von Windkraftanlagen. In der dänischen digitalen Zeitschrift ”Ugeskrift for Skat” [Wochenzeitschrift für Steuern] bei der Verlagsgruppe Karnov Group in Kopenhagen kommentiert Dr. Lars Eriksen von der DanRevision Gruppe in Flensburg-Handewitt die Urteile und erläutert die steuerlichen Konsequenzen für dänische Steurpflichtige. Die Zeitschrift enthält steuerrechtliche Informationen und Nachrichten über Steuern, Umsatzsteuer, Abgaben und Zölle in Dänemark. Darüber hinaus werden die EU-relevante Gesetzgebung und Urteile besprochen. ”Karnov” ist seit Generationen unter Juristen bekannt als Gesetzessammlung für Dänemark, Norwegen und Schweden mit hohem Status als zuverlässige Informationsquelle zum Recht der skandinavischen Länder.

www. karnovgroup.dk

 

 

Kurze Inhaltsangabe:

Normalerweise haben die deutschen Bestimmungen über die Abschreibung keine Bedeutung für den dänischen Jahresabschluss, wenn die Eigner der Windkraftanlage in Dänemark steuerpflichtig sind. Aber zwei Entscheidungen des obersten deutschen Finanzgerichts haben direkte Relevanz für dänische Verhältnisse, wenn die Windkraftanlage vorzeitig verkauft, neufinanziert oder ein Kreditinstitut den Wert des Projektes auf der Grundlage des deutschen Buchwertes festsetzt. Außerdem hat die neue Entscheidung Bedeutung für Repowering. In diesen Fällen wird die Abschreibungsreihe unterbrochen und der deutsche niedergeschrieben Wert bekommt Bedeutung z.B. für den Wert bei Beleihung und Verkauf. Außerdem bedeutet die technische Entwicklung, dass Windparks und deren einzelne Bestandteile als eine Mehrheit von Vermögensgegenständen anzusehen sind.

Das Urteil des Finanzgerichtshofs, des obersten deutschen Gerichtes in Steuersachen, entscheidet, dass Windmühlen und deren Zubehör in 16 Jahren abzuschreiben sind. Das Urteil bedeutet das Ende eines langen Streites mit den Steuerbehörden in Deutschland, die von sehr langen und unterschiedlichen Abschreibungszeiträumen für Windkraftanlagen und deren Zubehör ausgingen. Des Weiteren müssen künftige Due Diligence-Analysen – sowohl juristische als betriebswirtschaftliche- dieses neue Urteil berücksichtigen.

 

DanRevision Gruppe, Februar 2012

Dr. Lars Eriksen

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