Wichtig für Grenzgänger: Ab 2012 werden Einzahlungen in eine dänische „Ratepension“ auf 50.000 DKK begrenzt.

Ab dem 1.1.2012 führt die neue dänische Regierung eine Obergrenze von 50.000 DKK. (etwa 6.700 €) für die Einzahlungen in eine sog. Ratepension ein. Damit wird die Abzugsmöglichkeit, die bisher bei 100.000 DKK im Jahr (etwa 13.400 €) lag, gesenkt.

 

Eine „Ratepension“ ist weiterhin sinnvoll

So ergibt sich die Möglichkeit, eine eigene zusätzliche dänische Altersvorsorge aufzubauen. Das bedeutet für Grenzgänger mit dänischen Einkünften, dass sie ab 2012 in Dänemark steuerlich begünstigt maximal bis zu dieser Summe einzahlen können.

Wer also noch 2011 maximal 100.000 DKK in eine sog. „Ratepension“ oder eine zeitlich begrenzte Leibrente (Dänisch: „ophørende livrente“) einzahlte, kann damit jetzt sein steuerpflichtiges Einkommen senken. Da viele damit den Eintritt in die sog. „Topskat“ mit bis zu 54 % vermeiden konnten, war das bis heute eine beliebte Möglichkeit, Steuern zu sparen. Völlig legal und sinnvoll, denn wer für sein Alter vorsorgt, liegt ja nachher dem Staat nicht auf der Pelle.

Wer aufgrund eines Tarifvertrages einzahlt, kann die bis heute geltenden Maximalbeträge von 100.000 DKK etwas länger ausnutzen, denn die neuen Grenzen gelten erst ab der Vereinbarung eines neuen Tarifs. Diese Ausnahme gilt jedoch längstens bis zum Jahr 2015.

Die Unterscheidung zwischen sog. arbeitnehmerverwalteten und arbeitgeberverwalteten Renten besteht weiterhin. Grundsätzlich ist es also weiterhin steuerlich begünstigt, in eine sog. „arbejdsgiveradministreret løsning“ einzuzahlen.

 

Leibrente unbegrenzt möglich

Die steuerfreie Einzahlung in eine sog. Leibrente in Dänemark ist unbegrenzt möglich. Die Einzahlung erfolgt jetzt steuerfrei und die Auszahlung ist planmäßig lebenslang. Das offizielle Motiv der dänischen Regierung sind nicht 2,5 Mia. DKK Mehreinnahmen für 2012 (etwa 330. Mio. €), sondern „einen größeren Teil der Pensionsansparungen auf lebenslange Auszahlungen umzulegen, und damit weiter zur Reduzierung der staatlichen Folkepension und anderen öffentlichen Leistungen beizutragen.“

 

Das Geld ist bei der späteren Auszahlung im Rentenalter nicht steuerfrei, sondern wird mit dem dann geltenden Steuersatz in Dänemark besteuert. Es handelt sich um eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung von Arbeitslohn. Und die wird von Dänemark durchgeführt, egal wo der Steuerbürger dann wohnt. Dieses erlaubt das dänisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen. Dadurch hat der Steuerbürger einen Vorteil, denn normalerweise sind die Einkünfte im Alter nicht so hoch und es könnte mit einem niedrigen Steuersatz gerechnet werden.

 

 

DanRevision Gruppe, 13.02.2012

Dr. Lars Eriksen

 

Dr. Lars Eriksen
Dr. Lars Eriksen

 

 

Kontakt:

Dr. Lars Eriksen

DanRevision Flensburg-Handewitt Steuerberatungsgesellschaft OHG

Alter Kirchenweg 85, 24983 Flensburg-Handewitt

 

Tel: +49 (0)4608 90 29-0

Mail: lars.eriksen@danrevision.com

← zurück