APAK zu Vorschlägen der EU-Kommission zur Regulierung der Abschlussprüfung

APAK zu Vorschlägen der EU-Kommission zur Regulierung der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) begrüßt die Regulierungsvorschläge der EU-Kommission vom 30. November 2011, soweit sie der Verbesserung der Qualität und Unabhängigkeit der Abschlussprüfung dienen. Sie beurteilt aber in ihrer Stellungnahme diverse Vorschläge auch kritisch.

So besteht aus Sicht der APAK kein Bedarf zu einer grundlegenden Änderung der Regelungen zur öffentlichen Aufsicht gegenüber der geltenden Abschlussprüferrichtlinie. Ausreichen würden ergänzende Bestimmungen zur operativen Verantwortung und Ausgestaltung der öffentlichen Aufsicht über Abschlussprüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen.

Ein Verbot der Erbringung bestimmter „prüfungsfremder Leistungen” durch den Abschlussprüfer für das geprüfte Unternehmen wird dagegen begrüßt. Unverhältnismäßig ist aus Sicht der APAK aber der Vorschlag, ab einer bestimmten Umsatzgröße „reine Prüfungsgesellschaften” vorzuschreiben.

Die Einführung einer externen Rotation wird ebenfalls begrüßt. Die maximale Laufzeit eines Prüfungsmandates sollte jedoch im Regelfall auf zehn Jahre verlängert werden.

Abschlussprüfer der Unternehmen von öffentlichem Interesse sollten ausschließlich einem vom Berufsstand unabhängig organisierten Inspektionsverfahren unterliegen. Von zusätzlichen Qualitätskontrollverfahren könnten sie ausgenommen werden.

Die vollständige Stellungnahme der Abschlussprüferaufsichtskommission, die seit dem Jahr 2005 weisungsfrei und unabhängig vom Berufsstand die öffentliche Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer und insoweit über alle Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer ausübt, finden Sie auf der Homepage der APAK.

Quelle: APAK

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